Herr Abgeordneter Pastörs, ich habe erstens im Ausschuss und auch gestern im Landtag erklärt, dass Vorwürfen jedweder Art, die in der Form auftreten, nachgegangen wird. Ich habe zweitens gestern erklärt, was der Berliner Polizeipräsident dazu gesagt hat, was das Einsetzen von Kräften und das sogenannte Verhalten betrifft, und ich habe drittens gesagt, dass in den letzten Wochen und Tagen sehr viele Leute aus Deutschland einen Kommentar abgeben, die noch nicht einmal wissen, wo Mecklenburg-Vorpommern geschweige denn Rostock ist.
Das Kommunalabgabengesetz wurde in § 9 in den Absätzen 4 und 5 mit der Intention geändert, dem Satzungsgeber die Möglichkeit zu geben, Gebäude und sogenannte übergroße Grundstücke gerechter zu bewerten.
5. Welche Zweckverbände oder Kommunen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und das Satzungsrecht entsprechend angepasst und welcher Kosten-, Verwaltungs- und Zeitaufwand ist dabei entstanden?
Herr Abgeordneter Leonhard, Sie scheinen davon auszugehen, dass der Landesregierung sämtliche Beitragssatzungen kommunaler Aufgabenträger vorliegen beziehungsweise im Detail bekannt sind und die Landesregierung auch Kenntnis von allen damit zusammenhängenden Verwaltungstätigkeiten der Kommunen hat. Dies ist, da es sich um eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung handelt, jedoch nicht der Fall. Lediglich soweit das Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde zuständig ist, liegen dort die entsprechenden Satzungen vor. Das betrifft bei der zentralen Abwasserversorgung derzeit aber nur 8 von insgesamt 103 Aufgabenträgern.
Ebenso wenig hat die Landesregierung umfassende Kenntnis von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und des Oberverwaltungsgerichtes zu kommunalen Abwassersatzungen. Anders als es inzwischen in anderen Ländern der Fall ist, sind Entscheidungen dieser Gerichte nicht über frei verfügbare Onlinedatenbanken zugänglich oder abrufbar. Dennoch können die Fragen hier beantwortet werden, weil das Innenministerium einem Wunsch des Innenausschusses folgend vor einigen Wochen bei den kommunalen Aufgabenträgern für Wasserversorgung und Abwasserversorgung verschiedene Informationen abgefragt und diese inzwischen auch ausgewertet hat. Dem Innenausschuss wurde am 29. Mai 2007 der darauf basierende Bericht des Innenministeriums zur Erhebung der Anschlussbeiträge gemäß Paragrafen 7 und 9 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern für die zentrale Wasserversorgung und Abwasserversorgung übersandt.
7. In einer Verbotsverfügung teilte die Polizeigruppe Kavala am 05.06.2007 der Landtagsfraktion der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands u. a. mit, dass von den mehreren tausend militanten „Demonstranten“ eine „erhebliche kriminelle Energie“ ausgehe und diese in ihren Zeltlagern ein massives Waffenarsenal angeschafft haben.
Herr Abgeordneter Lüssow, die in der Verbotsverfügung vom 05.06.2007 benannten Gegenstände, die in den Camps vorhanden waren, stellen grundsätzlich keine Waffen oder waffenähnliche Gegenstände dar, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden. Daher werden auch keine Straftatbestände erfüllt, die eine Handlungspfl icht der Polizei nach sich ziehen mussten.
Ich habe doch gerade defi niert, dass die Gegenstände, die in den Camps vorhanden waren, in der Form, wie sie vorhanden waren, nicht den Straftatbestand einer Waffe erfüllen. Eine Kartoffel bleibt immer noch eine Kartoffel.
8. Am 6. Juni 2007 soll ein Zeltlager der sogenannten Globalisierungskritiker in Rostock durchsucht worden sein.
Herr Innenminister Caffi er, zur Kartoffel: Wenn eine Kartoffel mit Nägeln gespickt wird, bleibt es dadurch eine Kartoffel oder wird es dadurch zu einer Aktivwaffe?
Herr Abgeordneter Fraktionsvorsitzender Pastörs, ich habe gerade ausgeführt, über welche Gegenstände wir geredet haben, und an Ihren theoretischen Abhandlungen muss ich mich nicht beteiligen.
Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Justizministerin und hierzu die Fragen 9 und 10 des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD.
Wegen sinkender Häftlingszahlen soll voraussichtlich eine Justizvollzugsanstalt im Land schließen. Obwohl die Entscheidung dafür erst im Sommer fallen soll, wird von vielen Bürgern angenommen, dass es sich bei der zu schließenden Anstalt um die JVA in Ueckermünde/Berndshof handeln könnte.
Herr Abgeordneter, nach den aktuellen Bevölkerungsprognosen wird die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern in den nächsten Jahren weiter abnehmen. Das wird voraussichtlich dazu führen, dass auch weniger Menschen in Haft sein werden. Das Justizministerium erarbeitet derzeit ein Konzept zur weiteren Gestaltung des Justizvollzuges und der sozialen Dienste der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern. Erst nach Fertigstellung des Konzeptes wird über Standortfragen des Justizvollzuges eine Aussage getroffen werden können.
10. Wie viele Mitarbeiter sind derzeit in der JVA beschäftigt und können bei einer eventuellen Schließung betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden?
Im Justizvollzug sind circa 800 Mitarbeiter beschäftigt. Sollte es im Ergebnis des eben erwähnten Konzepts dazu kommen, dass eine Anstalt aufgegeben werden würde, wäre die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin und hierzu die Fragen 11 und 12 des Abgeordneten Herrn Pastörs, Fraktion der NPD.
Laut Ausgabe 22/2007 des Spiegels verkaufen neuerdings sogar Sparkassen die Kredite ihrer Kunden an auf Profi t bedachte Investoren aus Übersee. In Schleswig-Holstein ermitteln nun Staatsanwälte wegen Geheimnisverrats.