Protocol of the Session on June 14, 2007

11. Wie beurteilt die Landesregierung Darlehensvertragsverkäufe durch Sparkassen?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Nach Kenntnis der Landesregierung ist der Verkauf von Forderungen für die hiesigen Sparkassen überwiegend von geringer Bedeutung. Im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit liegt es aber in der Entscheidung der Sparkasse, ob sie einzelne Kredite verkauft. Rechtliche Zulässigkeit besteht für den Verkauf Not leidender, uneinbringlicher, gekündigter Kredite. Dies sind Fälle, bei denen der Kreditnehmer seinen Verpfl ichtungen nicht nachgekommen ist. Für die Sparkassen kann der Verkauf von gekündigten Forderungen Spielraum für neue Kreditvergaben eröffnen und damit letztendlich der Wirtschaftsförderung dienen. Vom Verkauf ungekündig ter Forderungen ohne eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden, zum Beispiel im Kreditvertrag, ist aus Sicht der Landesregierung abzuraten. Ein solcher Verkauf von ungekündigten oder einbringlichen Krediten entspricht auch nicht der praktizierten Geschäftspolitik der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern.

Gestatten Sie bitte eine Zusatzfrage: Wie würde sich die Landesregierung stellen, wenn die Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern dennoch eine Entscheidung fällen würden, dies zu tun?

Da das Finanzministerium die Rechtsaufsicht hat, können wir nur im Rahmen unserer Rechtsaufsicht dann wirksam werden.

Eine weitere Zusatzfrage bitte: Bedeutet das auch den Schutz der totalen Offenlegung der Kreditnehmer und wie möchten Sie das dann schützen?

Das ist eine Frage, die wir jedes Mal im Einzelfall lösen müssten.

Vielen Dank. Damit hat sich die Frage 12 erledigt. Danke sehr.

Vielen Dank, Frau Finanzministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung und hierzu die Fragen 13 und 14 des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD.

Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren!

Der ehemalige Fliegerhorst in Parchim wurde von der chinesischen Logistikfi rma Linkglobal gekauft, um künftig in großem Umfang Frachtfl üge über Parchim abzuwickeln. Der Landkreis erhofft sich mindestens 1.000 neue Arbeitsplätze.

13. Wie beurteilt die Landesregierung die Übernahme des Flugplatzes durch die chinesische Firma?

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Der Flughafen Schwerin/Parchim befi ndet sich in kommunaler Trägerschaft, das heißt in Trägerschaft des Landkreises. Die Trägerschaft wird im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wahrgenommen, die Landesregierung ist daher nicht unmittelbar beteiligt. Der Vollzug der Verträge und die Übergabe des Flughafens sind für den 1. Juli 2007 geplant. Der Investor ist im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Landkreis Parchim sorgfältig ausgewählt worden.

Gestatten Sie bitte eine Zusatzfrage: Wie beurteilt die Landesregierung in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass es sich bei der chinesischen Firma um ein teilstaatliches Unternehmen handelt?

Die Beurteilung durch die Landesregierung erfolgt im Rahmen der Rechtsaufsicht. Die rechtsaufsichtliche Prüfung ist bis heute, 14. Juni, 9.30 Uhr, meines Wissens noch nicht abgeschlossen.

Gestatten Sie bitte eine weitere Zusatzfrage: Wie wird dann die Kontrolle der eingefl ogenen Waren und Personen durchgeführt?

Dieses ist nach Recht und Gesetz durchzuführen, wenn dieser Fall gegeben ist und wenn es stattfi ndet.

Gut, die zweite Frage.

14. Welche weiteren Auswirkungen erwartet die Landesregierung?

Die erste Fortschreibung des Luftverkehrskonzepts der Landesregierung zeigt für den Flughafen Schwerin/Parchim insbesondere Entwicklungspotenziale für Luftfracht auf und für Parchim als Logistikzentrum. Die Privatisierung fi ndet genau in diesem Rahmen statt. Der Landkreis Parchim geht ferner davon aus, dass der Erwerber den Flughafen kurzfristig zu einem Frachtdrehkreuz in Europa entwickelt und damit eine deutliche Belebung des Flugverkehrs eintritt sowie zusätzliche Arbeitsplätze am Standort schafft. Mit der vertragsgemäßen Übernahme können auch die fi nanziellen Belastungen des Landkreises Parchim entfallen und damit ist eine Entlastung des Haushaltes des Landkreises Parchim verbunden.

Eine Zusatzfrage: Was wird bei Erhöhung des Nachtfl ugverkehrs zum Schutze der ansässigen Bevölkerung vor Lärmbelästigung unternommen?

Es gibt für den Flughafen Parchim eine 24-Stunden-Genehmigung und diese Genehmigung ist nach wie vor gültig. Wir haben auch nicht vor, sie infrage zu stellen.

Eine weitere Zusatzfrage: Ist mit einer Einschränkung der Nachtfl ugmöglichkeit beispielsweise durch Klagen betroffener Anwohner oder auch auf anderem Wege zu rechnen?

(Irene Müller, Die Linkspartei.PDS: Spekulation.)

Über Klagen betroffener Anwohner könnte man jetzt allenfalls spekulieren. Eine Einschränkung der Nachtfl uggenehmigung ist nicht beabsichtigt.

Eine Zusatzfrage bitte, Frau Präsidentin.

Bitte stellen Sie Ihre Frage, Herr Pastörs.

Herr Minister, mich würde schon interessieren, was wir unter „sorgfältig ausgewählt“ zu verstehen haben bezüglich des Unternehmens, was den Flughafen gekauft hat.

(Zuruf von Irene Müller, Die Linkspartei.PDS)

Es gab ein Interessenbekundungsverfahren, verschiedene Interessenten wurden vom Landkreis Parchim geprüft. Der Kreistag hat sich mit der Materie beschäftigt, er hat eine Entscheidung getroffen, das ist formal alles korrekt abgelaufen.

Gestatten Sie eine zweite Zusatzfrage?

Herr Abgeordneter Pastörs, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass eigentlich schon diese erste Zusatzfrage nicht zulässig gewesen wäre, weil sie sich auf die Antwort zu Frage 13 bezogen hat. Die Frage 13 war aber abgeschlossen. Ich bitte Sie, jetzt Platz zu nehmen.

Wir sind am Ende der Fragestunde. Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU – Verbraucherpolitik in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 5/587.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU: Verbraucherpolitik in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 5/587 –

Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Peters von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt mit der Drucksache 5/587 der Antrag der Koalitionsfraktionen zur Verbraucherpolitik in Mecklenburg-Vorpommern vor. In diesem Antrag geht es nicht um einzelne oder aktuelle Vorkommnisse, nicht um einen aktuellen Skandal, wie zum Beispiel seinerzeit BSE, Nitrofen, Gefl ügelpest oder Gammelfl eisch, dieser Antrag macht deutlich, dass Verbraucherpolitik der Landesregierung als Querschnittsaufgabe zu verstehen und immer aktuell ist. Dabei soll diese sich an drei Grundsätzen ausrichten: an dem Vorsorgeprinzip beim Schutz von Gesundheit und Sicherheit, dem vorsorgenden Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher und der Stärkung der Eigenverantwortung der Wirtschaft und der Verbraucher.

Wir bitten also den Landtag, unserem Antrag zu folgen, weil wir davon überzeugt sind, dass es angesichts der Globalisierung des Handels und der Liberalisierung der Märkte eben nicht nur um Lebensmittel- oder Futtermittelsicherheit geht. Verbraucherpolitik ist umfassender und somit auch als Gesamtprozess weiterzuentwickeln. Die Schwerpunkte werden Ihnen in dem vorliegenden Antrag unter Punkt 2 aufgezeigt.

Wir wollen mit diesem Antrag die Landesregierung auffordern, einen verbraucherpolitischen Dialog zwischen allen am Verbraucherschutz beteiligten Akteuren zu etablieren. Problemfelder gibt es ausreichend und zunehmend mehr. Denken wir zum Beispiel an den ernährungsbedingten Verbraucherschutz, den technischen Verbraucherschutz, den medizinischen Verbraucherschutz, den sozialen Verbraucherschutz, den wirtschaftlichen Verbraucherschutz und – die Aufzählung ist nicht vollständig – auch an den Verbraucherschutz im Umgang mit Stoffen, von denen eine Gefahr ausgehen kann. Verbraucherschutz, Verbraucherpolitik, meine Damen und Herren, sind also Querschnittsaufgaben, wie ich vorhin schon sagte, für die in verschiedenen Ressorts Zuständigkeiten, aber zumindest Teilzuständigkeiten bestehen. Und genau deshalb unser Antrag für die Bildung einer Struktur, in der frühzeitig über kritische Angelegenheiten informiert wird,

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Gibt es Strukturprobleme?)

zu einer Zeit …

Ich will nicht wieder IMAG sagen, deswegen habe ich etwas anderes versucht zu sagen, denn mit IMAG haben wir in dieser Beziehung nicht nur unbedingt hundertprozentig gute Erfahrungen gemacht vor einiger Zeit.

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Geben Sie doch alles der Verbraucherministerin.)

… und genau deshalb, wie gesagt, damit frühzeitig kritische Angelegenheiten beraten werden können, es zu einer zeitnahen Abstimmung zwischen den Ressorts oder Einrichtungen kommt und Konfl ikte geklärt werden können. Gleichzeitig sollten langfristige Politikvorhaben im Sinne unseres Antrages vorbereitet werden. Das ist der Handlungsauftrag, den wir der Landesregierung erteilen sollten, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die

Landesregierung soll dabei selbst entscheiden können und genau deswegen fi nden Sie da auch keinen Punkt in unserem Antrag, wie dann diese Struktur, wie diese Gruppe, wie dieser Arbeitsbereich aussehen soll.

(Helmut Holter, Die Linkspartei.PDS: Wollen Sie die Landesregierung zur Entschei- dung auffordern? Das ist ganz was Neues.)

Insofern, meine Damen und Herren, freue ich mich über die anschließende Aussprache. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Ein schöner Antrag, Frau Peters, wunderbar.)

Vielen Dank, Frau Peters.