Protocol of the Session on June 13, 2007

Es war aus dieser Sicht selbstverständlich, dass wir den Beschluss des Deutschen Bauernverbandes zur Absetzung der Besteuerung von Biokraftstoffen im Frühjahr dieses Jahres sofort unterstützt haben. Die Beschlüsse der Agrarministerkonferenz – und Minister Backhaus hat darüber im April 2007 in Weiskirchen gesprochen – berücksichtigen die skizzierten negativen Wirkungen. Die Agrarminister stellen fest, ich zitiere, „dass durch die bestehenden Regelungen des Energiesteuergesetzes und des Biokraftstoffquotengesetzes die Wettbewerbsfähigkeit reiner Biokraftstoffe (Biodiesel, Pfl anzenöle) nicht nachhaltig gewährleistet werden kann.“ Sie sehen „grundsätzlichen Handlungsbedarf zur Änderung des Energiesteuergesetzes hinsichtlich der notwendigen fl exiblen Anpassung der Steuerbelastung bei reinen Biokraftstoffen im Falle einer Über- und Unterkompensation. Solche Anpassungen sollten künftig auch kurzfristig möglich sein.“ Dazu setzt unser Ergänzungsantrag an, den wir unter Punkt 3 zu dem Antrag der FDP gestellt haben. Diese Feststellung der Agrarminister kann nur unsere Unterstützung fi nden.

Nach einer Studie des Bundesamtes für Güterverkehr steigen immer mehr Transportunternehmen wieder auf „normalen“ Dieselkraftstoff um. Die richtige Entscheidung der Bundesregierung müsste also lauten: vollständige Rücknahme der Besteuerung von Biokraftstoffen. Das ist der Punkt 1 des Antrages der FDP, den ich hier voll unterstützen darf.

Am 2. Juni dieses Jahres stellte Minister Dr. Backhaus im Sender n-tv mit Blick auf die nicht ausgelasteten Produktionskapazitäten fest: „Es ist doch nicht vermittelbar, wenn die zum Teil auch mit Steuermitteln errichteten Anlagen nun nur noch mit halber Kraft fahren sollen, weil der Absatz zurückgeht.“

Herr Professor Tack, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich weise also darauf hin, dass wir in dem Ergänzungsantrag unter Punkt 3 die Formulierung deswegen gefunden haben, weil wir davon ausgehen, dass möglicherweise der Punkt 1 des FDPAntrages nicht durchsetzbar ist. Das wäre die Minimalforderung. Ich stelle den Antrag, dass über die einzelnen Abschnitte gesondert abgestimmt wird. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Liskow. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion! Das von Ihnen vor allem in der Begründung des Antrages gezielt entworfene Horrorszenario entspricht nicht nur nicht der Realität, sondern verschweigt auch wichtige Fakten, die dazu geführt haben, dass der Bundesgesetzgeber zur schrittweisen Steuerbelastung für Biodiesel übergegangen ist.

Ein wichtiger Blick an die Zapfsäulen hätte Ihnen vielleicht schon helfen können. Die Preisdifferenz zwischen Diesel und Biodiesel liegt deutlich über 10 Cent pro Liter, dieser aktuellen Situation entsprechend auch das Signal der Überkompensierung seitens der Europäischen Kommission und dem damit einhergehenden Vorstoß gegen EU-Recht, die Erwartung weiter steigender Rohölpreise noch gar nicht mit eingerechnet. Punkt 1 Ihres Antrages ist somit schlicht und einfach nicht sachgerecht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag soll uns suggerieren, dass die Förderung alternativer Kraftstoffe durch die Bundesregierung quasi eingestellt wird. Das Gegenteil ist der Fall, denn ein wesentliches Element der Förderung betrifft die seit dem 1. Januar dieses Jahres bestehende Beimischungspfl icht auf Grundlage des Biokraftstoffvotengesetzes und klar ist auch, dass das Produktionspotenzial von rund 5 Millionen Tonnen in Deutschland pro Jahr allein durch die Quote nicht absetzbar werden kann. Diese macht nur etwa 1,5 Millionen Tonnen Absatz jährlich möglich. Es gibt daher auf Bundesebene Überlegungen, ab 2009 die geplante Erhöhung der Beimischungsquote bereits auf den 1. Januar 2008 vorzuziehen. Dadurch würde sich der Einsatz von Biodiesel im Rahmen der Quote auf rund 3 Millionen Tonnen verdoppeln. Auch über den Einsatz von Bioethanol als Beimischung zu Ottokraftstoffen wird nachgedacht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber hinaus wurden nicht zuletzt durch das Engagement unserer Landesregierung, insbesondere durch den Minister für Landwirtschaft, wichtige Veränderungen im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt. So werden Kraftstoffe, die in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft eingesetzt werden, auch künftig steuerfrei sein. Neben den genannten Schritten setzt sich die Landesregierung für ein Bündel weiterer Maßnahmen ein, um den Markt auf dem Wachstumspfad zu halten. Dazu gehört unter anderem die europaweite Regelung eines Mindestanteils von biologischen Kraftstoffen.

Natürlich will ich an dieser Stelle auch nicht verschweigen, dass weder die Landesregierung noch ich persönlich etwas gegen den Verzicht auf die Steuerstufe 2008 einzuwenden hätten. Entsprechende Forderungen sind an Berlin adressiert. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP, die Entwicklung auf dem Biodieselmarkt ist doch etwas differenzierter, als Sie es uns in Ihrem Antrag versuchen darzustellen. Ich hoffe, Ihnen dies mit meinen Ausführungen deutlich gemacht zu haben. Wir als Koalition werden Ihrem Antrag nicht zustimmen und auch den Änderungsanträgen werden wir so nicht zustimmen, weil die Landesregierung hier schon entsprechende Arbeit leistet. Wir versuchen, in dem Bereich schon etwas zu machen, und brauchen dazu die Anträge nicht. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Es hat jetzt noch einmal für die Fraktion der FDP das Wort die Abgeordnete Frau Reese. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch einmal ganz kurz. Ich zitiere Herrn Minister Backhaus aus dem gerade vorgetragenen Beitrag. Bereits seit Ende 2005 habe sich die Landesregierung darum gekümmert. Eine eindrucksvolle Aufzählung Ihrer Aktivitäten war vorausgegangen. Nehmen Sie es mir nicht übel, dass ich zwangsläufi g hier eine Parallele zum Antrag „Erhalt von Alleenbeständen“ fi nde. Gerade dort zählte das Argument, es wurde ja schon genug getan, überhaupt nicht.

Und nun ganz kurz eingehend auf das Statement der CDU-Fraktion. Zum einen verwundert mich, dass gerade Ihr Kollege Lietz bei einem Termin in der Ölmühle in Anklam etwas völlig anderes sagte, als Sie es hier gesagt haben.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Zum anderen ist für mich auch nicht nachvollziehbar, warum Sie diesen Punkt 1 so komplett ablehnen, obwohl gerade Ihr Koalitionspartner und Minister Backhaus gesagt haben, wir kümmern uns doch schon darum. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP – Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS: Die Landesregierung kümmert sich immer um alles.)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Herr Borrmann. Bitte, Herr Abgeordneter.

Bürger des Landes! Zum Antrag der FDP-Fraktion nehmen wir Nationaldemokraten wie folgt Stellung:

Erstens. Die FDP weist zu Recht auf eine widersprüchliche Politik hin. Steuern sollen nicht nur Geld für staatliche Finanzströme bereitstellen, sie dienen auch der Steuerung wirtschaftlicher Vorgänge, sie sollen die Gleichgewichte in bestimmter Weise erhalten, wieder herstellen oder verschieben.

Zweitens. Erklärtes Ziel der gegenwärtigen Umweltpolitik ist es, endliche sich nicht reproduzierende Energieträger, zu denen auch mineralische Kraftstoffe zählen, durch nachwachsende biogene Kraftstoffe zu ersetzen. Staatliche Fördermittel begleiten diesen Prozess.

Drittens. Wer diese Umstellung von mineralischen zu biogenen Kraftstoffen ökonomisch bewirken will, muss die Differenz zwischen den Kosten der Kraftstoffarten mittels Steuern so groß gestalten, dass eine Umrüstung lohnenswert ist. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Gewinn, den der Umsteller erzielt, deutlich höher ist als die verzinsliche Geldsumme. Schwindet die Preisdifferenz der Kraftstoffarten, so besteht die von der FDP beschriebene Gefahr unverhältnismäßig hoher Zusatzkosten und die Abnahme stoppt. Doch die Besteuerung biogener Kraftstoffe ist schon seit Längerem zu erwarten gewesen und die Staffel der Anhebung jetzt kalkulatorisch absehbar. Der Umstand fallender Rohölpreise dürfte nicht von Dauer sein, denn a) ist die Spitzenförderung der

Weltrohölförderung bereits überschritten, b) führen die zu erwartenden Steigerungen des Verbrauchs in China, Indien und anderen aufstrebenden Volkswirtschaften zu einer erhöhten Nachfrage und c) wird das totale Desaster der USA im Irak und im mittleren Osten nachhaltig destabilisieren und damit das Angebot verknappen.

Viertens. Diese Sachverhalte machen klar, dass die von der FDP vorgebrachten fi skalischen Fehlsteuerungen nur vorübergehender und nur verzögernder Natur sind. Langfristig werden die mineralischen Kraftstoffe deutlich teurer sein als die biogenen.

Fünftens. Ferner ist die temporäre Umstellungsstoppung und die damit verbundene Absatzkrise nur bei reinen biogenen Kraftstoffen wie Biodiesel und Pfl anzenöl ein Problem, da nur hier die oben genannte Differenzkalkulation eine Rolle spielt. Wird die Beimischquote gesetzlich erhöht, mein Vorredner sagte dieses schon, so sind die Kraftstoffproduzenten gezwungen, vermehrt biogene Kraftstoffe abzunehmen. Eine Rücknahme der Besteuerung biogener Kraftstoffe und eine Abwendung der nächsten Steuerstufe auf diese Kraftstoffart könnten dann unter dem Gesichtspunkt der Umstellung unterbleiben.

Sechstens. Nicht durch den Verbrauch an Kraftstoff wird der Gewinn von ökologisch wirtschaftenden Betrieben geschmälert, sondern durch die Mehrkosten infolge der Steuern bei geringerem Energiegehalt. Es ist nämlich zu beachten, dass die Energiebilanz von Biodiesel circa 90 Prozent und Pfl anzenöl circa 95 Prozent der mineralischen Kraftstoffe ausmacht. Insofern ist die Aussage der Beschlussvorlage nicht korrekt, jeder verbrauchte Liter Biodiesel ersetzt einen CO2-erzeugenden Liter herkömmlichen Diesel. Unter diesem Gesichtspunkt muss man auch die Preisdifferenz an den Tanksäulen beachten.

Siebtens. Die FDP sollte auch bedenken, dass die Industrie bis heute keinen für Pfl anzenöl zugelassenen Dieselmotor zur Verfügung stellt. Hinzu kommt bei Biodiesel der erhöhte Verschleiß von herkömmlichen Gummidichtungen und bei Pfl anzenöl die Gefahr von Motorschäden bei unsachgemäßer Anwendung. Ein weiterer Umstand geringer Nutzung biogener Kraftstoffe sind die nicht fl ächendeckend vorhandenen Tankstellen für reines Pfl anzenöl.

Achtens sollte hinterfragt werden, ob die massive Umstellung auf biogene Kraftstoffe nicht neue ökologische Probleme anderer Art hervorruft. Großfl ächige Schläge mit Raps- und Sojamonokulturen führen zu einer expotenziellen Ausbreitung von Schädlingen, wie beispielsweise die Rapsglanzkäfer, die mit Pestiziden bekämpft werden müssen – ich komme zum Ende –, oder zum Einsatz von Gentechnikpfl anzen, der mit unvorhersehbaren Folgen, Stichwort Superunkräuter, für die Umwelt einhergeht.

(Beifall bei Abgeordneten der NPD – Zuruf von Helmut Holter, Die Linkspartei.PDS)

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Borchert. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte als Erstes daran erinnern, dass wir hier im Landtag bereits im Mai 2006 das Thema auf der Tagesordnung hatten auf der Grundlage eines Antrages

von SPD und Linkspartei.PDS zur gleichen Thematik, denn im Frühjahr 2006 waren Referentenentwürfe der Bundesregierung bezüglich der Absicht bekannt, eine Beimischungspfl icht und die Besteuerung von biogenen Kraftstoffen einzuführen. Ich kann mich noch gut an die Debatten erinnern und auch heute feststellen, dass diese fraktionsübergreifend und vielleicht auch fachübergreifend waren. Es sind praktisch nicht nur Finanzpolitiker, sondern auch andere, Herr Tack hat es angesprochen, die bei dem Thema eine ziemliche Übereinstimmung vom Grundsatz her haben. Aber auch hier liegt der Teufel im Detail, ich werde noch einmal darauf eingehen.

Für eine sachgerechte Diskussion, werte Kolleginnen und Kollegen der FDP, ist vor allem noch einmal wichtig zur Kenntnis zu nehmen, welche Gründe es überhaupt waren, Beimischungspfl icht und Besteuerung von Biokraftstoffen einzuführen. Egal, wie man es bewertet, diese Fakten muss man nun mal zur Kenntnis nehmen, wie zum Beispiel die unbestrittene Überkompensation, die es im großen Maße gab, solange wir die Steuerbefreiung hatten. Das führte zu nicht vertretbaren Gewinnmargen, weil das Steuersubventionen waren, eine unzulässige Überförderung, die natürlich in dem Falle auch gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstieß und zukünftig verstoßen würde, wenn wir dort nicht entsprechend regulierend eingreifen.

Zweitens gab es ordnungsrechtliche Argumente zu sagen, um wirklichen Fortschritt zu erzielen in einem stärkeren Einsatz von biogenen Kraftstoffen, ist die Beimischungspfl icht, die Einführung einer Quote ordnungsrechtlich sinnvoller als die Dauersubvention durch Steuererleichterung oder Steuerbefreiung bei Biokraftstoffen. Die Europäische Union hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, dass bis 2020 mindestens 20 Prozent der Kraftstoffe durch die Erzeugung von erneuerbaren Energien schwerpunktmäßig durch Biodiesel praktisch abgesichert werden. Dieses ist wie gesagt eher zu erreichen über eine Beimischungsquote.

Drittens will ich als Finanzpolitiker nicht verschweigen, dass es auch haushaltspolitische Notwendigkeiten gibt. Es sind immerhin 400 Millionen Euro, die ab 2008, und 370 Millionen Euro, die ab 2007 durch die zusätzliche Steuer praktisch erzielt werden.

(Michael Roolf, FDP: Sieht Ihr Minister aber anders.)

Ich habe nur die Zahlen genannt. Ich will das gar nicht weiter werten, aber es gehört mit zur Seriosität der Debatte, dass man natürlich auch diese haushaltspolitischen Notwendigkeiten zumindest nennt und weiß, wenn man das nicht macht, dass man eben 400 Millionen Euro weniger in der Staatskasse hat.

Zur Landtagssitzung im Mai 2006 nur so viel, es gab einen Beschluss des Landtages im Wesentlichen in drei Punkten:

Erstens wurde die Beimischungspfl icht grundsätzlich begrüßt, und zwar die Einführung der Beimischungsquote in Diesel und Benzin durch Biokraftstoffe in entsprechendem Prozentsatz, und damit natürlich auch der Wegfall der Steuerbefreiung für diesen Teil der Biokraftstoffe.

Zweitens hat sich der Landtag klar ausgesprochen für eine maßvolle und differenzierte Teilbesteuerung von Biokraftstoffen. Dass diese maßvolle differenzierte Teilbesteuerung dann allerdings so ausfällt, wie sie jetzt

ausfällt, das ist natürlich kritikwürdig, darauf komme ich noch einmal zurück.

Dritter Punkt. Wir haben beschlossen, dass wir die Steuerbefreiung weiterhin auch für die in der Landwirtschaft eingesetzten Biokraftstoffe fordern. Hier in diesem Punkt, muss man sagen, haben wir es erreicht entgegen dem Referentenentwurf, auch durch Intervention und Einsatz unserer damaligen Minister Backhaus und Methling und andere Initiativen. So ist es heute noch, dass die in der Landwirtschaft eingesetzten Biokraftstoffe nicht besteuert werden.

Ich möchte an dieser Stelle nur ganz kurz noch einmal auf die Negativfolgen eingehen, die wir jetzt zu verzeichnen haben. Denn was ist passiert? Die Beimischungsquote hat nicht die erhoffte Ankurbelung der Biokraftstoffabsätze gebracht, weil zunehmend billige Importe aus Brasilien eher eingesetzt werden als eigene Biokraftstoffe. Zweitens ist es so, dass die Besteuerung zum 1. August 2006 mit 9 Cent doch zu einem erheblichen Nachfragerückgang geführt hat. So haben sich – da muss ich Herrn Professor Tack ausdrücklich zustimmen – die Befürchtungen damals in der Debatte hier im Landtag leider voll bestätigt. Insofern sind aus der Sicht der damaligen Beschlussfassung diese 9 Cent sicherlich keine differenzierte und vertretbare Teilbesteuerung, weil diese massiven Nachfragerückgänge dazu führen, dass die Kapazitäten nicht ausgelastet sind. Man spricht von circa 20 bis 25 Prozent. Dies wiederum gefährdet Investitionen und zukünftige Investitionen werden möglicherweise verhindert.

Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das unter anderem, wir haben bisher 8 Anlagen, 20 Anlagen sind in der Planung. Hier werden natürlich Investitionen in Größenordnungen gefährdet, sowohl jetzt als auch zukünftig. Der Bundesverband für biogene und regenerative Kraft- und Treibstoffe, dessen Präsident Peter Schrum, spricht gerade davon, dass von den circa 150.000 Arbeitsplätzen bundesweit mindestens 15.000 schon weggefallen sind und vernichtet wurden und weitere 50.000 gefährdet sind. Auch wenn man sicherlich als Präsident eines solchen, ich sage jetzt einmal, Interessenverbandes nicht unbedingt so belastbar ist, sollte man diese Signale sehr ernst nehmen. Wir in Mecklenburg-Vorpommern sind natürlich sehr stark betroffen, denn circa ein Viertel der gesamten Biokraftstoffproduktion in Deutschland ist in Mecklenburg-Vorpommern zu Hause. Wir sind hier sicherlich mit am stärksten betroffen von den Negativauswirkungen.