Lediglich die langwierige und schwierige Auseinandersetzung mit der Universität Rostock führte in der Konsequenz zu einer Änderung des Landeshochschulgesetzes. Und ich möchte deutlich sagen, ja, ich hätte mir aus heutiger Sicht gewünscht, dass der Prozess, der zu den Zielvereinbarungen führte, anders geführt worden wäre. Aber genau das ist auch der Punkt, durch welchen ich, durch welchen diese Landesregierung aus der Geschichte lernen und die Intention des eigentlichen Landeshochschulgesetzes aufnehmen will. Zielvereinbarungsverhandlungen sind Verhandlungen zwischen Landesregierung und Hochschulen auf gleicher Augenhöhe und darauf legen wir Wert. Es existierten aber Umstände, die nichts mit dem Landeshochschulgesetz zu tun hatten, sodass die Gespräche leider nicht auf gleicher Augenhöhe zu einem Ende geführt werden konnten. Dies zu beklagen ist die eine Seite, die richtigen Konsequenzen daraus zu ziehen ist eine andere.
Außerdem stellt sich die Frage auch für Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP-Fraktion, was
passiert in dem Fall, in dem es nicht zu einer Einigung zwischen Landesregierung und Hochschule über eine Zielvereinbarung kommt,
aus welchen Gründen auch immer. Was steht dann am Ende dieses Prozesses? Ich lasse die Frage unbeantwortet, denn mein politischer Ansatz ist es, diese Frage ohne Hilfe von Druckmitteln zu lösen. Dennoch weiß ich natürlich ebenso, dass die rechtliche Position, die wir heute zu diskutieren haben, andere Anforderungen defi niert. Und ich will in meinem Amt bewusst, ganz bewusst zwischen diesen beiden Ebenen eine Unterscheidung machen, denn nur so wird es wirklich möglich sein, Politik zu gestalten. Aber am Ende eines Prozesses muss auch ein Ergebnis stehen. Insofern kann eine gesetzliche Regelung oder muss eine gesetzliche Regelung ein Ergebnis ermöglichen, wenn alle anderen Instrumentarien der politischen Gestaltungsmöglichkeiten kein Ergebnis ermöglicht haben.
Daher also ist eine Ultima Ratio zur Sprache gekommen, die am Ende eines schwierigen Prozesses steht. Die hohe Kunst aller Beteiligten ist es aber, dass der Gesprächsprozess dadurch nicht beeinträchtigt werden darf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte es gar nicht groß beschwichtigen, die Hochschulgesetze nahezu aller übrigen Bundesländer sehen entsprechende unmittelbare Einwirkungsmöglichkeiten für die zuständigen staatlichen Stellen vor.
Die Bundesländer, für die das gilt, haben sich ebenfalls von der Erkenntnis leiten lassen, dass im Konfl iktfall – und wir reden über den Konfl iktfall mit den Hochschulen – der Verzicht auf eine Zielvorgabe oder eine vergleichbare Einwirkungsmöglichkeit die Umsetzung der Landeshochschulentwicklung gefährdet, wenn nicht sogar im Extremfall unmöglich macht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist doch das Entscheidende an der Diskussion. Wir befi nden uns gerade in der Debatte um die Schließung des Studienganges Rechtswissenschaften an der Universität Rostock. Was mich an der Anhörung in der vergangenen Woche am nachhaltigsten bei allem Verständnis für die vorgetragenen Argumente gestört hat – ich will es Ihnen sagen –, ist die Tatsache, dass ausschließlich im Lichte der Rechtswissenschaften argumentiert wurde,
aber das Interesse der gesamten Universität Rostock und des Landes bis auf die Tatsache der Kaufkraft von 1.500 Studenten keine Berücksichtigung gefunden hat.
Und jetzt beantworten Sie mir vor diesem Hintergrund, der ja unmittelbar mit der hier gewünschten Gesetzesänderung verbunden ist, die Frage, welche Chancen Sie dem Land und unseren Hochschulen bei den nächsten Exzellenzinitiativen ausrechnen,
wenn wir die Ressourcen des Landes nicht so konzentrieren, dass wir endlich Klasse entwickeln und uns nicht der trügerischen Masse des Kaufkraftargumentes hingeben. Unser Ziel – und das sollte unser gemeinsames Ziel sein –, unser Ziel muss es doch sein, Exzellenz in der Forschung und Lehre anzustreben, welche dieses Land benötigt, um auch noch in 20 Jahren als Forschungsstandort deutschlandweit und international nicht nur Studenten, sondern auch herausragende Wissenschaftler anzulocken, denn langfristig ist dieser Fakt entscheidend für die Existenz und den Stellenwert unserer Hochschulen. Die Qualität der Lehre korrespondiert damit. Die exzellenten Studenten studieren dort, wo die Kapazitäten des jeweiligen Faches ihre Zelte und Labore aufschlagen. Und refl ektieren Sie bitte heute einmal Berufungs- und Bleibeverhandlungen, und ich weiß, wovon ich spreche, und refl ektieren Sie bitte einmal diese Dinge, wenn wir ihnen die Möglichkeiten und Ausstattung bereitstellen, die wiederum die unabkömmliche Grundlage bilden, um für den Lehrstuhl, für die Universitäten und für das Land Drittmittel einwerben zu können. Ich kann mir schwerlich vorstellen, sehr geehrte Damen und Herren, dass Sie mir bei dieser Vision wirklich ernsthaft widersprechen wollen.
Des Weiteren möchte ich noch vor einem Umstand warnen: Bei aller Notwendigkeit der anwendungsorientierten Forschungs- und Technologieförderung dürfen wir die Dialektik der Forschungsentwicklung nicht aus den Augen verlieren. Das, was in der Wirtschaft heute zur Anwendung kommt, ist das Ergebnis von try and error, das heißt von Versuch und Fehler, einer intensiven Grundlagenforschung, die auch noch in 30 Jahren anwendungsorientierte Forschungs- und Technologieförderung ermöglichen soll.
Und wir sollten nicht den Ast absägen, auf dem wir mit unseren Hochschulen sitzen. Die Schäden, die wir heute mit einer Fehlsteuerung anrichten, sind auf lange Sicht irreparabel.
Ich denke, ein Schlüssel für den Erfolg unserer Hochschulen ist gewiss auch der Grad der Autonomie – und das wurde von Ihnen angesprochen –, der ihnen von staatlicher Seite gewährt wird. Die Debatte um Hochschulautonomie können wir anhand der Erfahrungen mit dem geänderten Hochschulgesetz und den Zielvereinbarungen gerne führen. Liegt wirklich – und das muss man ernsthaft fragen – in Paragraf 15 das Wohl und Wehe der Hochschulautonomie begraben? Mitnichten.
Ist die entscheidende Frage, sehr geehrter Herr Kreher, wirklich die nach der Zielvereinbarung und der Zielvorgabe oder sollten wir nicht die Fragen diskutieren, die wirklich die Hochschulautonomie betreffen, wie beispielsweise die Fähigkeit der Hochschulen, durch klare Entscheidungsstrukturen mit der Autonomie verantwortungsvoll umzugehen. Autonomie ist das eine – und da zitiere ich Sie gerne wieder –, Verantwortung ist das andere. Was passiert denn heute, wenn die Hochschulen nicht die Zielvereinbarungen einhalten? Wer übernimmt dafür die Verantwortung? Der Senat, der mit Zweidrittelmehrheit Rektor- oder Kanzlerentscheidungen blockieren kann? Das Konzil? Wer? Was ist denn mit der Mittelbewirtschaftung der Hochschulen? Wie gehen wir denn mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs innerhalb
eines Tarifvertrages um, der es Forschungsinstituten unheimlich erschwert, Forschungsprojekte abzuwickeln? Ist die W-Besoldung wirklich das Besoldungsinstrument in Mecklenburg-Vorpommern, das langfristig die von mir zitierten Wissenschaftler nach Mecklenburg-Vorpommern zieht beziehungsweise sie hier hält?
Ich möchte, dass wir entsprechend des Koalitionsvertrages beispielhaft in dieser Legislaturperiode Antworten auf diese Fragen fi nden und an einer Hochschule das Experiment wagen, diese Einrichtung in Freiheit und Verantwortung zu entlassen. Beide Faktoren gehören für mich – und das haben Sie eigentlich auch deutlich gemacht – untrennbar zusammen.
Ein letzter Hinweis: Ja, auch Mecklenburg-Vorpommern hat sich landespolitische Schwerpunkte gesetzt. Und ich glaube, das ist keine Überraschung. Dabei halte ich es für mehr als legitim, dass sich die Hochschulen in dieser Entwicklung mit ihren Strukturen integrieren. Ich sehe das Land in der Pfl icht, zusammen mit den Hochschulen diese Abstimmung vorzunehmen. Und das ist eine Abstimmung. Wir wollen nicht mehr seitenlange Bekenntnisbriefe schreiben. Wir haben bereits die Voraussetzungen geschaffen – das kann ich Ihnen an dieser Stelle sagen –, um in Kürze die Rektoren und Kanzler einzuladen. Wir wollen mit den Zielvereinbarungsgesprächen schon jetzt beginnen auf gleicher Augenhöhe und das Ergebnis fest im Blick haben ohne Druck. Ich lade auch die FDP ein, sich an diesem Diskussionsprozess zu beteiligen. Ich will und werde mich, wie gesagt, um die bevorstehenden Aufgaben kümmern. – Herzlichen Dank.
Herr Kreher, ich fange mit dem Ergebnis an: Wir werden der Überweisung des Gesetzentwurfes nicht zustimmen und ich möchte begründen, warum das nicht der Fall ist. Ich bekenne, dass uns ein deutlicher Graben trennt im Hinblick darauf, was wir jeweils unter Hochschulautonomie verstehen und warum. Sie scheinen unter Hochschulautonomie zu verstehen, dass Hochschulen letztlich die volle Entscheidungsfreiheit haben im Sinne eines Unternehmens, das auch frei entscheiden kann, wie es seine Politik gestaltet. Und eine solche Auffassung von Hochschulautonomie hatte die Vorgängerkoalition nicht und haben viele Mitglieder dieses Hauses heute auch nicht, und zwar deshalb, weil Hochschulen keine Unternehmen sind und der wesentliche Unterschied zwischen deutschen Hochschulen und Unternehmen, wenn sie gut funktionieren, nämlich der ist, dass Unternehmen ihre Einnahmen selbst erwirtschaften, während Hochschulen in Deutschland staatlich fi nanziert sind und zu über 95 Prozent aus Steuergeldern fi nanziert werden. Und das ist auch der Grund dafür, warum dieses Parlament entscheiden muss – mit darüber entscheiden muss und nicht nur darf –, wie sich die Hochschullandschaft von Mecklenburg-Vorpommern langfristig entwickelt.
Sie haben zum Beispiel die Frage aufgeworfen, ob das nicht viel besser in den Hochschulen alles entschieden werden könnte. Und ich sag Ihnen, Herr Kreher, das
Problem ist eben – das ist kein Problem –, wir leben in einer Demokratie und die Hochschulen sind öffentlich. Der Unterschied zwischen diesem Parlament, das Entscheidungskompetenz hat, und den Hochschulgremien ist, dass dieses Parlament durch demokratische Wahlen legitimiert ist von genau denen, die die Steuern zahlen. Die Hochschulgremien sind es nicht. Sie sind innerhalb ihrer Verfassung, ihrer eigenen Verfasstheit demokratisch legitimiert, aber nicht gegenüber der Bevölkerung. Insofern ist der Begriff von Hochschulautonomie, den Sie ableiten, nicht sinnvoll ableitbar, denn zur Autonomie gehört der Gleichklang von Rechten und Pfl ichten. Es geht nicht nur darum, dass die Hochschulen das Recht haben, darüber zu entscheiden, was sie tun möchten, sondern sie müssten in einer vollen Autonomie auch die Pfl ichten übernehmen. Aber letztlich bleibt das Land der Rechtsträger und wenn es Probleme gibt, steht das Land dafür gerade. Und gerade weil das Land diese Verantwortung hat, hat es auch das Recht und die Pfl icht, sich in der konkreten Gestaltung der Hochschulpolitik mit einzumischen.
Oder nein, lassen Sie mich doch noch eine kurze Anmerkung machen. Es entsteht immer ein merkwürdiger Eindruck, als würde in der Tat an Paragraf 15 Absatz 4 die Frage hängen, ob wir hier in Mecklenburg-Vorpommern Hochschulautonomie haben oder nicht. Dazu möchte ich zwei Dinge sagen. Erstens gab es noch nie einen Zustand in diesem Land, in dem die Hochschulen so viel Handlungsspielraum hatten wie heute. Sie sind so frei wie nie zuvor, jedenfalls in Mecklenburg-Vorpommern. Und ich behaupte zweitens, das Landeshochschulgesetz für Mecklenburg-Vorpommern gehört außerdem zu den anspruchvollsten Autonomiegesetzen der Bundesrepublik Deutschland.
(Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS, und Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS – Heike Polzin, SPD: Genau.)
Das ist heute immer noch der Fall. Das Einzige, was es gibt, ist in der Tat ein gewisses Steuerungsrecht des Landes, wo wir uns an Niedersachsen angelehnt haben – das ist gar nicht unsere Erfi ndung – und wo auf Antrag der PDS damals sogar dann noch eine Verschärfung reingekommen ist, nämlich dass die Regierung nicht Zielvorgaben erlassen darf, sondern die auch durch das Parlament gehen müssen.
Jetzt das zweite Argument dafür, warum wir diesem Gesetzentwurf oder der Überweisung nicht zustimmen werden. Wir haben jetzt in diesem Land drei Jahre lang über Hochschulautonomie, über Hochschulreform diskutiert. Die meisten sind eigentlich froh, sowohl in den Hochschulen als auch hier im Parlament, dass das Ganze ein Ende gefunden hat. Es gibt noch eine letzte Streitfrage und da möchte ich aber auch mal daran erinnern, wie es zu dieser Streitfrage überhaupt gekommen ist. Es ist nämlich nicht so gewesen, dass sich die Landesregierung oder das Parlament ausgedacht hat, so, jetzt setzen wir uns mal mit der Juristischen Fakultät der Universität Rostock auseinander, sondern die Entstehungsgeschichte ist folgende: Das Land hat es den Hochschulen überlassen, Vorschläge zu unterbreiten, dann haben
sich zwei Universitätsrektoren getroffen und haben einen Kompromiss geschlossen, der lautete, dass Greifswald die Lehrerbildung aufgibt und Rostock Jura aufgibt. Das ist von zwei Universitätsprofessoren selber vorgeschlagen worden. Es ist ein fairer Kompromiss. Beide Standorte haben das bisher angeboten und jeder konzentriert sich auf einen dieser Zweige. Die Landesregierung und auch das Parlament in seiner Mehrheit haben diesen Vorschlag von Anfang an für sachlich richtig gehalten. Die Tatsache, dass dann einige Akteure wenige Tage nach ihrem eigenen Vorschlag in der Öffentlichkeit von diesem Vorschlag zurücktreten, können wir nicht verantworten und haben wir auch nicht zu verantworten. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern setzt einen Vorschlag um, der aus der Universität Rostock selbst kommt, und zwar von einem ihrer führenden Repräsentanten. Daran möchte ich erinnern. Ich bin auch sehr froh, dass es unter veränderten personellen Konstellationen plötzlich sehr schnell möglich war, eine Einigung mit der Universität Rostock zu erzielen. Insofern denke ich, dass daran deutlich wird, dass eben ein Großteil damit zu tun hatte.
Wir reden immer viel über Deregulierung. Deregulierung heißt meistens Streichen von Paragrafen und das soll vieles einfacher machen. Manchmal entsteht durch Deregulierung, das Streichen von Paragrafen und Absätzen, aber auch eine Lücke. Und Ihr Vorschlag ist nichts anderes als das Wiederherstellen einer Lücke, die es vorher im Gesetz gab. Denn, Herr Kreher – es wäre schön, wenn Sie mir kurz zuhören würden an dem Punkt, weil mir das wichtig ist –, dass man diesen Paragrafen 15 Absatz 4, dass man diesen Absatz 4 überhaupt braucht, nämlich eine Vorkehrung dafür, dass die Landesregierung mit einer Hochschule gar nicht zu einer gemeinsamen Position kommt, darauf hat mich überhaupt erst ein Rektor aufmerksam gemacht. Ich sag nicht welcher und ich sag auch nicht, ob der noch im Amt ist oder nicht.
Der sagte zu mir, Herr Brodkorb, unter vier Augen, wissen Sie, im Zweifelsfall haben Sie gar kein Instrument. Wenn ich mich weigere, eine Zielvereinbarung abzuschließen, haben Sie überhaupt kein rechtliches Instrument. Ich werde nichts unterschreiben, was mir nicht gefällt. Nur da ist eine Lücke im Gesetz. Sie haben nämlich keine Vorsorge dafür getroffen, was passiert, wenn ich mich weigere. Dann habe ich gesagt, danke schön für den Hinweis. Das sollte man im Gesetz bereinigen.
Insofern ist dort eine Lücke geschlossen worden, die in anderen Landeshochschulgesetzen gar nicht bestand. Und gerade weil wir diese Diskussion zwei, drei Jahre lang geführt haben, fi nde ich, müssen wir auch zu Ihren Gunsten die Überweisung ablehnen. Denn ich behaupte Folgendes: Die meisten Hochschullehrer dieses Landes haben nach der abgeschlossenen Hochschulreform andere Sorgen, als zu Anhörungen geladen zu werden, die Gesetzesänderungen betreffen, von denen sie wissen, dass sie in dieser Legislatur nicht stattfi nden werden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche sozusagen als einer der Akteure der akademischen Selbstverwaltung und ein Betroffener, der die Landespolitik in den 90er Jahren kennen gelernt hatte, die alles andere als das Markenzeichen „Selbstverwaltung“ trug. Das, was wir an neuer Gesetzgebung im Lande haben, das neue Landeshochschulgesetz ist ein Gesetz mit viel Autonomie. Ich will aber bei der Gelegenheit daran erinnern, dass es sehr oft Situationen gegeben hat, wo die Hochschulen, einzelne Fachbereiche oder Professuren sich hilfesuchend an das Land gewandt haben, das Land möge doch Einfl uss nehmen, damit bestimmte Entscheidungen, die mehrheitlich möglicherweise in den Selbstverwaltungsgremien getroffen worden sind, nicht umgesetzt werden. Das will ich vorausschicken. Ich weiß also sehr genau, worüber ich rede. Ich komme aus einer Fakultät, die für eine Abwicklung vorgesehen war, wo damals der Gesetzgeber verhindert hatte, was das Ministerium tun wollte. Insofern habe ich aus verschiedener Sicht eigene Erfahrungen damit, wie Hochschulgesetzgebung in Mecklenburg-Vorpommern funktioniert und wie sie dann eingerichtet werden sollte.
Nun aber zu dem Gesetzentwurf der FDP: Liebe Kollegin, nein, sie ist jetzt nicht da, liebe Kollegen der FDP, es tut mir sehr leid, aber juristisch und fachlich ist es eine Zumutung für dieses Parlament, Ihren Antrag zu behandeln, und ich will das gerne weiter ausführen. Es beginnt mit dem Titel – ich will nicht sehr formalistisch sein, da müsste man dann Schularbeiten machen –, es beginnt mit den Angaben zur Veröffentlichung. Das ist aber nur der formale Teil, mit dem will ich mich nicht länger aufhalten. Was Sie allerdings in der Problembeschreibung ausweisen, ist ganz einfach falsch. Das Verfahren für die Zielvereinbarung wurde inhaltlich durch den Paragrafen 15 des Landeshochschulgesetzes nicht verändert. Korrekt ist, dass die Möglichkeit der Zielvorgabe zusätzlich aufgenommen wurde. Eine Zielvorgabe kann nun wirklich nicht, wie Sie schreiben, vom Bildungsministerium per Rechtsverordnung durchgesetzt werden. Das wissen Sie doch. Warum schreiben Sie denn das? Eine Zielvorgabe bedarf ebenso wie die Zielvereinbarung der Zustimmung dieses Parlamentes. Das ist schon ausgeführt worden. Ich darf daran erinnern, dass der Landtag der Souverän und der Gesetzgeber ist. Wer außer ihm, wer außer dem Landtag sollte das letzte Recht der Entscheidung haben?