Der dritte Punkt, der mir auch ganz wichtig ist: Wir sollten uns beim Thema Lehrerbildung, Lehrerausbildung ganz besondere Gedanken machen. Wir stehen kurz davor, dass die Studiengänge, die die Lehramtsbereiche betreffen, neu geordnet werden, und immer, wenn man etwas Neues macht, ergeben sich auch rechtlich neue Möglich
(Volker Schlotmann, SPD: Das ist kein Dilemma. – Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Das ist ein Vorzug.)
Na ja, mein Fraktionsvorsitzender sagt, es ist kein Dilemma, dass ich kein Jurist bin. Aber in dem Fall wäre es durchaus nützlich, über etwas ausreichendere Rechtskenntnisse zu verfügen.
In Finnland ist es ja so, dass nur zehn Prozent der besten Bewerber, die Lehrer werden wollen, von den Hochschulen genommen werden, dass es wirklich Auswahlverfahren gibt und nur die zehn Prozent der Besten in Finnland derzeit Lehrer werden können. Und das geschieht deshalb, weil offenbar die Auffassung besteht, dass Bildung ein öffentliches Gut ist, das mit einer hohen Verantwortung für die Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen verbunden ist,
und man genau deshalb möglichst die besten jungen Menschen dafür gewinnen muss, Lehrer zu werden, damit sich dieses Wissen in die gesamte Gesellschaft multipliziert.
Die Frage, die ich mir stelle: Finden wir nicht vielleicht eine Möglichkeit, auch im Rahmen der Neuordnung der Lehramtsstudiengänge die Hochschulzulassung in diesem Bereich wirklich lehrerspezifi sch so zu gestalten mit kreativen rechtlichen Ideen, dass wir uns einer solchen Konstruktion zumindest annähern können, damit wir auf diese Art und Weise langfristig über den Ausbildungsbereich ein Maximum an Qualität an unseren Schulen gewährleisten können? Ich freue mich auf die Diskussion. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Staatsvertrag stärkt die Autonomie der Hochschulen bei der Auswahl der Studierenden. Das begrüßen wir. Durch den Staatsvertrag wird ein wichtiger Schritt gegangen auf dem Wege zur Umwandlung der ZVS, also der Zentralen Vermittlungsstelle, in eine Serviceeinrichtung für die Studienbewerberinnen und -bewerber und für die Hochschulen. Auch das ist etwas, was wir Liberalen für sehr sinnvoll halten. Deshalb gehen wir hier mit. Aber wir sagen auch, es ist ein erster Schritt, der jetzt hier gegangen wird. Deshalb werden wir auch zustimmen, dass wir das Ganze in den Ausschüssen noch genauer beraten, denn wir haben natürlich noch einige Fragen zu Zulassungszahlen und vielen anderen Dingen mehr, über die wir dann in den Ausschüssen genauer sprechen
wollen, und vor allem, wie wir das mit den besonderen Bedingungen der Hochschulen in unserem Land in Übereinstimmung bringen können. Das wird unsere Aufgabe in den Ausschüssen sein.
Herr Brodkorb, ich bin sehr dafür, was Sie eben gesagt haben, dass wir noch über viele andere Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Hochschulautonomie sprechen werden. Das müssen wir auch im Ausschuss noch tun. Aber vielleicht ist das, was Sie hier eben gesagt haben, etwas über das Ganze, was der Staatsvertrag besagt, hinausgehend. Ich bin sehr dafür, dass wir in Richtung Hochschulautonomie viele Dinge ansprechen und in Zukunft besser regeln. – Danke schön, meine Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP, Volker Schlotmann, SPD, Gabriele Měšťan, Die Linkspartei.PDS, und Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wurde eigentlich alles, was zum HZG zu sagen ist, bereits an dieser Stelle gesagt. Der Minister hat auf die technischen Änderungen aufmerksam gemacht. Ich begrüße es sehr, dass hier ein weiterer Schritt gegangen wird, die ZVS zu reformieren.
Allein das ist für mich schon Grund genug, diesem Gesetz und der Überweisung zuzustimmen. Ich wünsche mir für den Ausschuss eine zügige Beratung. Wir werden dann dort gemeinsam den einen oder anderen Aspekt noch besprechen können. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Durch den Staatsvertrag zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland und den nun zur Abstimmung anstehenden Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Mecklenburg-Vorpommern wird eine Situation geschaffen, die an Kompliziertheit und Undurchschaubarkeit kaum noch zu überbieten ist.
Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen – ZVS – und die Hochschulen arbeiten nebeneinanderher. Erstere verwaltet zwei Quoten von je einem Fünftel der zu vergebenden Studienplätze, wobei die eine Quote auf die Qualifi kation der Bewerber und die andere auf Wartezeiten abstellt, und daneben bestimmen die Hochschulen über die restlichen 60 Prozent der Studienplätze anhand von sechs verschiedenen Kriterien, von denen sie aber, wie es ihnen gefällt, vier ignorieren dürfen, solange sie bei den verbliebenen Gesichtspunkten wiederum die von der Zentralstelle parallel geprüfte Qualifi kation berücksichtigen. Dies alles erinnert an ein Wirrwarr, der sich in den bedauernswerten Landkreisen und Städten besichtigen
lässt, die sich bei der Verwaltung von Hartz IV nicht für die Optionslösung entschieden haben, sondern für eine sogenannte Arbeitsgemeinschaft, auf der einen Seite die Kommune, auf der anderen die Bundesagentur für Arbeit, doppelte Zuständigkeiten, Durcheinander, Chaos. All das ist Ergebnis eines politischen Kuhhandels wie vermutlich auch die hier zur Diskussion stehende Regelung.
Soweit bei Hartz IV davon überhaupt gesprochen werden kann, ist die Lage für die Bezieher von Arbeitslosengeld II dort wesentlich weniger ungünstig, wo alles in einer Hand ist, und das sollte auch bei der Vergabe von Studienplätzen der Fall sein. Statt dass ZVS und Universitäten nebeneinanderher wirtschaften, sollte alles in eine Hand, nämlich in die Hand der Hochschulen. Warum sollen sie nicht selbst darüber entscheiden, welche Studierenden sie aufnehmen? Sie haben ein natürliches Interesse daran, die Geeignetsten auszuwählen. Der Staat sollte sich da heraushalten und sich auf die notwendigen Vorarbeiten beschränken, nämlich erstens sicherzustellen, dass sich auch Begabte aus den ärmeren Schichten des Volkes ein Studium und vorher überhaupt den Besuch eines Gymnasiums leisten können. Das einzig Gute, was man über Gerhard Schröder sagen kann, ist, dass er als Sohn einer Putzfrau Rechtsanwalt und Bundeskanzler werden konnte, wenn er auch leider dummerweise vergessen hat, die Mindestlöhne einzuführen, sodass die SPD diese jetzt fordern muss. Und so, wie sich die neue Klassengesellschaft in Deutschland entwickelt, wird eine solche Karriere bald nicht mehr möglich sein.
Zweitens müssen die Hochschulen Kriterien an der Hand haben, angesichts derer sie die Qualifi kation der Bewerber leicht einschätzen können. Das wären in allererster Linie die Abitur- beziehungsweise überhaupt die Oberstufennoten. Deren Aussagekraft aber ist derzeit sehr gering. Wer von Baden-Württemberg als Einserschüler nach Bayern zieht, fi ndet sich schnell bei einer Zwei wieder. Wer dieses Abenteuer als Bremer wagt, kann sich auf einen Kampf um die Versetzung einstellen. Auch innerhalb mancher Bundesländer kann der Schwierigkeitsgrad der Prüfungen sehr schwanken, seit Schulen eigene Abituraufgaben stellen dürfen. Auch die Benotungsmaßstäbe sind sehr unterschiedlich. Hier wäre gegebenenfalls durch Staatsverträge eine größere Vereinheitlichung angebracht. Wenn diese beiden Aufgaben erledigt werden, was den sozialen Standard und die Einheitlichkeit des Schwierigkeitsgrades des Abiturs garantiert, dann kann man die Auswahl der Studierenden getrost allein den Hochschulen überlassen.
Wir stimmen zunächst einmal dafür, dass die Sache in die Ausschüsse kommt. Und wie ich den Bildungsminister verstanden habe, ist die jetzt daliegende Regelung nur als Durchgangsstadium zu sehen, zu einem Punkt, wo die ZVS entweder abgeschafft …
… oder zu einer reinen Serviceinstitution herabgestuft wird, sodass die Hochschulen völlige Autonomie genießen können. Und das würden wir dann gutheißen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/463 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer für diesen Überweisungsvorschlag stimmt, den bitte ich jetzt um …
(Stefan Köster, NPD: Frau Präsidentin, Antrag zur Geschäftsordnung! Ich bitte, die Beschlussfähigkeit festzustellen.)
Wir befi nden uns in der Abstimmung, Herr Köster, und ich lasse jetzt über diesen Überweisungsantrag abstimmen. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag der Drucksache 5/463 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss einstimmig angenommen.
Herr Köster, ich möchte Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, wir haben uns schon in der Abstimmung befunden und Geschäftsordnungsanträge, Sie können es auch nachlesen, sind vor der Abstimmung zu stellen.
(Stefan Köster, NPD: Gut, wir waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht beschlussfähig. Jetzt sind wir’s wieder.)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/466.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (NichtRSchutzG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/466 –