Protocol of the Session on May 9, 2007

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost, Drucksache 5/339, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses, Drucksache 5/464.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, SachsenAnhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost (Übertragungsstellenstaatsvertrag) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/339 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Agrarausschusses – Drucksache 5/464 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost auf Drucksache 5/339. Der Agrarausschuss empfi ehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/464, den Gesetzentwurf der Landesregierung unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/339. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/339 einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 5/339 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/339 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 5/463.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Mecklenburg-Vorpommern (Hochschulzulassungsgesetz – HZG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 5/463 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Bitte schön, Herr Tesch.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Man hat nicht alle Tage das Glück – und vielleicht gestatten Sie mir die eine Minute –, einen Titel hier im Parlament zu bekommen: Opportunist. Und ich gehe bei Frau Gramkow davon aus, dass Sie weiß, was damit gemeint ist, nämlich jemand, der im allgemeinen Sprachgebrauch eine Person darstellt, die zweckmäßig handelt, sich der jeweiligen Lage anpasst und daraus einen Vorteil zu ziehen versucht, und das ist negativ besetzt. Wenn man das im Zusammenhang mit der Berufsschulproblematik zum Nachtragshaushalt macht, also opportunistisch, und sich selbst nicht daran erinnert, dass man diesen sozusagen schon mitbeschlossen hat, nämlich den Abbau von Berufsschullehrerstellen, und wir bei 153 Stellen sozusagen noch mal 100 Stellen nachträglich gemein

sam mit dem Finanzministerium geschultert haben, dann herzlichen Glückwunsch, Frau Gramkow!

(Regine Lück, Die Linkspartei.PDS: Das reicht doch aber immer noch nicht.)

Also Sie sind in meiner Achtung nicht gerade gestiegen. Das muss ich so sagen, was Opportunismus betrifft.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Das Gleiche gilt für Filmförderung und für den Landesbeauftragten. Erkundigen Sie sich mal in Ihrer Fraktion, ob ich alle Anträge der PDS bisher abgelehnt habe! Erinnert sei an den Antrag zu Klassenfahrten. Also das sind pauschalisierte Aussagen und darüber sollte man sich einfach mal an anderer Stelle unterhalten.

(Zurufe von Regine Lück, Die Linkspartei.PDS, und Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS)

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung über die Zulassung zum Hochschulstudium.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erhalten die Hochschulen die Verantwortung, die sie seit Langem bei der Auswahl ihrer Studierenden gefordert haben. Die Neuregelung ist ein großer Schritt nach vorn und beinhaltet eine Stärkung der Hochschulautonomie.

Den Anlass für den Gesetzentwurf der Landesregierung bildet der am 22. Juni 2006 unterzeichnete Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen, der den Staatsvertrag vom 24. Juni 1999 ablösen soll. Nach der siebten Novelle zum Hochschulrahmengesetz sind die Länder verpfl ichtet, ihr Hochschulzulassungsrecht bis September 2007 einheitlich neu zu regeln. Mit dem im Juni 2006 unterzeichneten Staatsvertrag kommen die Länder dieser Verpfl ichtung nach. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die notwendige Umsetzung des Staatsvertrages in Landesrecht eingeleitet. Der Gesetzentwurf enthält neben dem Zustimmungsbeschluss zum Staatsvertrag ergänzende landesrechtliche Vorschriften für die Studienplatzvergabe in den Studiengängen, die nicht in das Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, kurz ZVS, einbezogen sind, soweit für diese Zulassungsbeschränkungen bestehen oder festzulegen sind. Auf das Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen wird nur eingegangen, soweit die Hochschulen des Landes am Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen mitwirken.

Gegenüber dem derzeit geltenden Staatsvertrag sind mit der Neufassung insbesondere Änderungen bei den Auswahlquoten für die Studienplatzvergabe vorgesehen. So sieht der neue Staatsvertrag vor, dass nach Abzug bestimmter Sonderquoten, wie zum Beispiel für ausländische Studienbewerber oder besondere Härtefälle, 20 Prozent der Studienplätze durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen nach dem Grad der Qualifi kation, weitere 20 Prozent der Studienplätze ebenfalls durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen nach der Wartezeit und die Mehrzahl der Studienplätze, nämlich 60 Prozent, durch die Hochschulen im Rahmen eines eigenen Auswahlverfahrens vergeben werden. Bei den nicht in das Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen einbezogenen Studiengängen beträgt die Hochschulquote sogar 80 Prozent der Studienplätze. Das heißt, lediglich 20 Prozent der Studienplätze werden nach der Wartezeit vergeben. Die letzte Quote ist verfassungsrechtlich geboten und erforderlich.

Die nähere Ausgestaltung des Auswahlverfahrens bleibt den Hochschulen durch Satzungen überlassen. Dies stärkt den Handlungsspielraum unserer Hochschulen nochmals und begünstigt ihre Profi lbildung.

Weiterhin wird einzelnen Hochschulen durch den neuen Staatsvertrag ermöglicht, auf Antrag gegen vollständige Erstattung der entstehenden Kosten Serviceleistungen der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen auch außerhalb des bundesweiten Vergabeverfahrens in Anspruch zu nehmen. Ein etwaiger fi nanzieller Mehraufwand ist von den Hochschulen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu fi nanzieren. Im Interesse einer zügigen weiteren Realisierung der Reform der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen wird ferner von einer Mindestlaufzeit des neuen Staatsvertrages Abstand genommen und die Kündigungsfrist der Länder auf ein Jahr verkürzt.

Meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein gutes Ergebnis für unsere Hochschulen erreicht wird. Insbesondere soll das Gesetz einen Beitrag zu einer gezielteren und dennoch gerechten Auswahl der Studierenden leisten. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, den Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse zu überweisen, und danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und Volker Schlotmann, SPD)

Danke schön, Herr Minister Tesch.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der Fraktion der Linkspartei.PDS Herr Professor Methling.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf erscheint auf den ersten Blick unspektakulär, aber das scheint nur so. Unspektakulär ist, dass der Gesetzentwurf – der Minister hat es begründet – wegen des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen notwendig wird.

Der Staatsvertrag ist bereits im Juni 2006 unterzeichnet worden. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die Vereinbarung des Staatsvertrages in Landesrecht um. Zusätzlich – und das ist das, was wir bewerten müssen – beinhaltet er die ausschließlich landesrechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen für die Zulassung zu einem Hochschulstudium in Mecklenburg-Vorpommern. Damit hat das Land für seine Hochschulen größere Gestaltungsmöglichkeiten bei Fächern, die nicht in das Verfahren der ZVS einbezogen sind. Das wiederum beeinfl usst sehr stark die Gestaltungsmöglichkeiten der einzelnen Hochschule und damit deren selbstständige, sprich autonome Entscheidung. Studienangebote der Hochschulen sind einerseits wesentliche Grundlagen ihrer Profi lbildung und damit ihrer Fähigkeit, im Wettbewerb um die Anwerbung von Studierenden mithalten zu können, sie haben darüber hinaus andererseits auch Auswirkungen auf den Umfang und die Qualität eines landesweit ausgewogenen Angebotes der Hochschulen. Genau wegen dieser Zusammenhänge und der daraus resultierenden Entscheidungs- und Auswahlmöglichkeiten der

einzelnen Hochschulen sowie des Landes werden wir insbesondere im Bildungsausschuss den vorliegenden Gesetzentwurf eingehender diskutieren müssen.

Ich will an dieser Stelle schon mal ankündigen, dass wir die Kostenregelungen in den Punkten 5.2. und 5.3. des Vorblattes, wonach die Hochschulen die Kosten für das Auswahlverfahren tragen, sehr kritisch bewerten. Der Verweis darauf, dass sich die Kosten für das Auswahlverfahren nicht eindeutig beziffern lassen, macht sie zudem zu einer unberechenbaren Größe. Die Hochschulen sollen planen, wissen aber nicht, wie viel. Selbst wenn das Auswahlverfahren nach dem Staatsvertrag für Studiengänge durch die ZVS geregelt wird und das Land dies akzeptiert hat, heißt dies wohl noch lange nicht, dass damit die Kosten automatisch bei den Hochschulen anfallen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mit den gerade beschlossenen Zielvereinbarungen haben die Hochschulen auch einen Finanzrahmen für die Laufzeit bis 2010 erhalten. Dieser Finanzrahmen ist bekanntlich keineswegs so üppig, dass aus ihm neue zusätzliche Aufgaben fi nanziert werden können. Zusätzliche Leistungen, die das Land von den Hochschulen erwartet, muss es nach meiner Meinung dann auch zusätzlich fi nanzieren. Wie sich zusätzlich ungeplante Belastungen bei Budgets auswirken, zeigt das Beispiel der Betriebskosten. Die stetige Erhöhung der Energiepreise ist von den Hochschulen nicht voraussehbar gewesen. Trotzdem müssen sie die Mehrausgaben mit den verfügbaren Finanzmitteln ausgleichen. Dazu müssen sogar Personalstellen eingespart werden. Natürlich ist nicht die Landesregierung für die Erhöhung der Energiepreise verantwortlich. Nun mit den Ausgaben für die Hochschulzulassung auch wieder die Hochschulen zu belasten, verstärkt die mit den Betriebskostensteigerungen beschriebenen Aspekte. Sie werden sicherlich die Dimensionen der Strom- und Heizkosten nicht erreichen, aber wie sagt doch der Volksmund so schön: „Kleinvieh macht auch Mist“. Wir werden also in den Ausschüssen diese Fragen und ihre Konsequenzen zu diskutieren haben. Die Fraktion der Linkspartei.PDS stimmt der Überweisung zu. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Professor Methling.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Brodkorb von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich erspare es mir, auf technische Details des Hochschulzulassungsgesetzes einzugehen, weil das Nötige, was in der Ersten Lesung gegebenenfalls zu sagen ist, schon mehrfach ausgeführt wurde. Ich möchte uns motivieren und drei Punkte gesondert ansprechen, die für mich für die Diskussion im Ausschuss von einer gewissen Bedeutung sind, die aber über dieses Hochschulzulassungsgesetz in seiner momentanen Fassung hinausreichen.

Ich möchte erstens durchaus meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass die Ergebnisse der Diskussion des Bildungsausschusses in der letzten Legislaturperiode auch in dieses Hochschulzulassungsgesetz eingefl ossen sind. Wir haben uns schon in der letzten Legislaturperiode mit Hochschulzulassungsfragen im Bereich der Studienplätze beschäftigt, die über die ZVS vergeben werden. Wir haben uns damals darum bemüht, das

Thema Kinderfreundlichkeit und Familienfreundlichkeit an Hochschulen auch auf diesem Wege zu unterstützen und wir haben seinerzeit eine entsprechende Regelung getroffen, die sich heute hier wiederfi ndet. Deswegen freue ich mich darüber – und ich darf sie mal zitieren: „Besteht bei der Auswahl Ranggleichheit“, also nach den angewendeten Kriterien, „wird vorrangig derjenige ausgewählt, der minderjährige Kinder erzieht.“ –, dass wir solche Aspekte in das Zulassungsrecht einbeziehen.

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Das ist gut.)

Ich möchte uns motivieren, daran weiterzuarbeiten und im Ausschuss gemeinsam zu schauen, ob es Möglichkeiten gibt, diesen Aspekt der Familienfreundlichkeit im Zusammenhang mit dem Studieren weiter auszubauen.

Das Zweite, wozu ich uns ermuntern möchte, ist, uns nicht nur an dem Staatsvertrag mit den möglichen Konsequenzen oder Handlungsspielräumen, die daraus resultieren, auseinanderzusetzen, sondern ein Stückchen weiter zu gehen. Immer mehr klagen Hochschullehrer, ob zu Recht oder zu Unrecht, dass das Abitur offenbar kein adäquates Instrument mehr ist, um Studierfähigkeit zu erwerben.

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Leider.)

Es gibt sehr unterschiedliche Auffassungen darüber, ob das stimmt oder nicht, aber Hochschullehrer beklagen das. Sie stellen infrage, dass das Abitur heute noch ein sinnvolles Zugangskriterium zum Studium ist, weil viele Studierende, die Abitur haben, nach Auffassung dieser Hochschullehrer eigentlich nicht über die Voraussetzungen verfügen, um ein selbstständiges Studium zu absolvieren.

(Dr. Wolfgang Methling, Die Linkspartei.PDS: Das liegt doch an der Schule.)

Und wenn das so ist – nehmen wir mal an, es ist so –, dann möchte ich uns in der Tat dazu ermuntern, uns die Frage zu stellen, ob wir uns in gewisser Hinsicht nicht auch in diesem Punkt an anderen Ländern orientieren können, zum Beispiel an skandinavischen Staaten, die das im Regelfall gar nicht interessiert, welches Zertifi kat ein junger Mensch hat, der eine Hochschule besucht, sondern die sich die Frage stellen, ob diese Person, die an die Hochschule kommt, über die Voraussetzungen verfügt, die nötig sind, um ein Studium zu absolvieren, sei es, dass diese Voraussetzungen gewonnen wurden in der Schule, sei es, dass sie im Beruf gewonnen wurden, also auch völlig ohne Abitur und auf Basis einer Berufsausbildung. Ich denke, dies ist ein Schritt, der in eine Gesellschaft des lebenslangen Lernens passt, uns die Frage zu stellen, ob wir nicht den Hochschulzugang deutlich weiter öffnen sollten, den Hochschulzugang niedrigschwellig gestalten sollten, auch aus der Berufspraxis heraus mehr, als es bisher der Fall ist.

Ein Weiteres, wozu ich uns ermuntern möchte, ist, mal ein bisschen über die Grenzen zu denken, auch in die Zukunft.