die bei gleicher Leistung im Verhältnis zu ihren männlichen Kollegen im Durchschnitt 30 Prozent weniger Gehalt beziehen …
Kümmern Sie sich einmal um die Bezahlung von Kassiererinnen, von Reinigungsfrauen, dann würden Sie endlich einmal etwas in diesem Staat tun.
Hören Sie endlich auf mit Ihrer Laberei um irgendwelche Quoten! Die Frauen werden sich schon von allein durchsetzen und brauchen nicht Sie.
(Beifall von Abgeordneten der Fraktion der NPD – Dr. Margret Seemann, SPD: Fragen Sie mal, warum Frauen Sie nicht wählen!)
Herr Abgeordneter Köster, den von Ihnen gebrauchten Begriff weise ich als unparlamentarisch zurück und erinnere Sie daran, dass Sie schon zwei Ordnungsrufe mit der Androhung der Wortentziehung haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Diskussion um den Frauenanteil in den Aufsichtsgremien beschäftigt uns seit längerer Zeit, beschäftigt die Politik. Auch wir in der Landespolitik haben uns mit diesem Thema auseinandergesetzt. Hier sei an den Antrag, er wurde schon erwähnt, der Koalitionsfraktionen zum Frauenanteil in Aufsichtsratsgremien landeseigener Unternehmen vom 03.11.2010 erinnert.
Bei der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Beruf übernimmt hier das Land eine Vorreiterrolle. Bei der Besetzung von Aufsichtsratsgremien in landeseigenen Unternehmen wird bei gleicher fachlicher Voraussetzung Frauen der Vorrang eingeräumt, solange signifikant weniger Frauen als Männer in den entsprechenden Gremien vertreten sind. Aber auch auf Bundesebene und im internationalen Rahmen werden Lösungsansätze zur Erhöhung des Frauenanteils intensiv geführt.
Dabei ist die CDU ausdrücklich für eine Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsratsgremien. Allerdings muss über den Weg zur Erreichung dieses Ziels gründlich nachgedacht werden und das haben wir auch getan. Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass nicht immer genügend qualifizierte Frauen bereitstehen, um die Aufgaben zu übernehmen. Das hängt nicht mit der Qualifikation, um Gottes willen, und nicht mit der Ausbildung, sondern vor allem mit der Lebensplanung, Karriereunterbrechung wegen Familienplanung, Problemen beim Wiedereinstieg in den Beruf zusammen.
Die Schwierigkeiten, Familie und Beruf in Einklang zu bringen, sind die tatsächlichen Handlungsfelder. Diese Probleme müssen bei der Diskussion um die Erhöhung
der Frauenquote zwingend beachtet werden. Es geht also nicht um das Ob, Herr Ritter, sondern es geht um das Wie der Erhöhung des Frauenanteils.
Nachdem Norwegen bereits längere Zeit Erfahrungen mit einer festen Frauenquote hat, wurde nun Anfang des Jahres in Frankreich ein Gesetz über die verbindliche Regelung einer Frauenquote in Aufsichtsräten verabschiedet. Ebenso setzen sich Bundesministerin Ursula von der Leyen und die EU-Kommissarin Viviane Reding für die Erhöhung des Frauenanteils gegebenenfalls mit einer Frauenquote ein. Daraus können Sie ersehen, dass das Ziel der Erhöhung des Frauenanteils auf breiter Front vertreten wird. Dazu möchte ich auch ausdrücklich die CDU-Fraktion zählen.
Bei all diesen Diskussionen ist aber immer wieder darauf zu achten, dass der Weg zur Umsetzung dieses Ziels praktikabel und realistisch ist. Dies zu gewährleisten, ist ein Kernanliegen der CDU. Deshalb war es uns auch nicht möglich, dem ursprünglichen Antrag der Fraktion DIE LINKE,
der Grund für die heutige Diskussion ist, zuzustimmen. Dieser machte es sich – mit Verlaub gesagt – zu einfach. So forderte er in Absatz 1 eine Frauenquote von 40 Prozent in allen Aufsichtsräten bis zum Jahr 2013. Das, meine Damen und Herren, ist eine zu starre, zu kurzfristige und zu allgemeine Forderung. So konnte die Forderung die Unterstützung der CDU-Fraktion keinesfalls finden. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen in den Ausschussberatungen eine eigene, gänzlich andere Forderung zur Erhöhung des Frauenanteils in den Aufsichtsratsgremien eingebracht.
Wir haben den Bericht des Ausschussvorsitzenden gehört und über diesen Antrag, über diese Beschlussempfehlung stimmen wir heute ab.
Grundlage der Formulierung der Koalitionsfraktionen ist die Stellungnahme zur Erhöhung des Frauenanteils in Gremien der gewerblichen Wirtschaft,
die auf der Justizministerkonferenz mehrheitlich angenommen wurde. Der entscheidende Unterschied dieser Stellungnahme zum ursprünglichen Antrag der Linksfraktion besteht darin, dass hier ein praktikabler, weil weniger starrer Ansatz verfolgt wird. Darin wird eine bundesgesetzliche Geschlechterquote vorgesehen, ohne jedoch eine Vorfestlegung auf eine bestimmte Prozentzahl vorzunehmen. Ebenso wird ausdrücklich dem Interesse der Unternehmen an Rechts- und Planungssicherheit Rechnung getragen.
Darüber hinaus wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die besonderen Bedingungen einzelner Branchen beachtet werden müssen. Gleichzeitig ist auf unangemessene und die Rechtssicherheit beeinträchtigende Sanktionen zu verzichten. Nur unter dieser Bedingung, die Interessen der Unternehmen zu berücksichtigen, ist es den Mitgliedern der CDU-Fraktion im Wirtschaftsausschuss möglich gewesen, diesem breiten Konsens gemeinschaftlich zuzustimmen.
Bei Berücksichtigung dieser Punkte ist aber die Erhöhung der Frauenquote in Aufsichtsratsgremien grundsätzlich ausdrücklich zu begrüßen.
Dass die Erhöhung des Frauenanteils möglich ist, zeigen auch die Erfolge, die bereits erreicht werden konnten. So sind bei Wahlen zu Aufsichtsräten bei Dax-Unternehmen in diesem Jahr fast 40 Prozent der Kapitaleignern zustehenden Posten – 9 von 23 – mit Frauen besetzt worden. Der Frauenanteil auf der Kapitalseite der Dax-30-Aufsichtsräte hat sich damit von 4,8 Prozent vor zwei Jahren mehr als verdoppelt, allerdings ist er dann natürlich mit 10,9 Prozent immer noch nicht auf einem repräsentativen Niveau.
Auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist ein verstärktes Engagement von Frauen in Führungspositionen notwendig. Gut ausgebildete und engagierte Frauen werden in der Wirtschaft gebraucht. Ich bitte Sie daher, dem vorliegenden Antrag in Form der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Grundlage der Erklärung der Justizministerkonferenz zur Teilhabe von Frauen in Führungs- und Kontrollebenen der Wirtschaft zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2550 in der Fassung seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4398 anzunehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltung? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 5/4398 bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, zwei Gegenstimmen aus der Fraktion der FDP und drei Gegenstimmen aus der Fraktion der NPD angenommen.
(Toralf Schnur, FDP: Dann zählen Sie bitte bei den anderen Fraktionen auch nach! – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das war doch überschaubar. – Michael Andrejewski, NPD: Bei Ihnen sind auch nicht alle da.)
Ich mache an der Stelle darauf aufmerksam, dass es dem amtierenden Präsidenten obliegt, wie er das Abstimmungsergebnis bekannt gibt, Herr Schnur, und ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf, weil das eine Kritik an der Amtsführung war.
Damit ist die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 5/4398 mit dem soeben verkündeten Stimmergebnis angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Unverzüglich und unumkehrbar aus der Atomenergienutzung aussteigen, Drucksache 5/4219, sowie den Änderungsantrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/4235 und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Agrarausschusses auf Drucksache 5/4435.
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Unverzüglich und unumkehrbar aus der Atomenergienutzung aussteigen – Drucksache 5/4219 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bericht, den ich Ihnen hier heute halten werde, ist sehr kurz. Es ist das letzte Mal, dass ich als Berichterstatter in dieser Legislaturperiode über die Beratung des Agrarausschusses vor Ihnen stehe.