Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bericht, den ich Ihnen hier heute halten werde, ist sehr kurz. Es ist das letzte Mal, dass ich als Berichterstatter in dieser Legislaturperiode über die Beratung des Agrarausschusses vor Ihnen stehe.
Der Ausschussbeschluss, um dessen Bestätigung ich Sie bitte, ist kurz und bündig: Ablehnung des Antrages der Fraktion DIE LINKE und des Änderungsantrages der Fraktion der FDP. Dissenspunkt im Ausschuss war dabei, ob die im Abschlussbericht der Ethik-Kommission zur sicheren Energieversorgung unterbreiteten Handlungsempfehlungen und die eingeleiteten Maßnahmen der Bundesregierung geeignet sind, den Atomausstieg umzusetzen. Mehr brauche ich hierzu nicht zu sagen. Das werden jetzt die Vertreter der Fraktionen tun. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe zwar nicht die Zuständigkeit für Atomfragen in der Landesregierung, dennoch ist vereinbart worden, da ich auch im Bundesrat das Land als Vertreter der CDU vertreten darf, kurz zu sagen, dass diese Thematik – und vielleicht kann man das ein bisschen abkürzen, denn wir wollen alle versuchen, einen kleinen Beitrag zu leisten, dass die Frauen heute ihr Spiel gewinnen –
jetzt wirklich nicht mehr aktuell ist. Das ist relativ schnell zu erkennen, ich will es deutlich machen.
Es hat inzwischen den Beschluss der Ethik-Kommission gegeben, es gibt eine nachlesbare Verständigung zwischen dem Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin in der MPK zu diesem Thema. Es findet heute, wie Sie wissen, im Bundesrat die Beschlussfassung statt.
Es ist gelaufen, da habe ich die Nachricht jetzt gleich bekommen. Damit ist der Ausstieg beschlossen. Wie gesagt, wir haben dieses natürlich auch im Bundesrat entsprechend unterstützt. Auch dort gibt es ja einen Antrag aller Länder, der mit 16 Stimmen von allen Ländern beschlossen wurde.
Meine Damen und Herren, es kommt jetzt viel mehr darauf an, und da würde ich gern Ihre Aktivität hinlenken wollen, wir müssen mehr dazu kommen, jetzt weniger uns im Ziel noch zu überbieten. Das kann man machen, bringt aber nichts mehr, sondern wir müssen den Weg vernünftig beschreiben und brauchen diesbezüglich auch entsprechende Aktivitäten. Ich sage es noch einmal: Wir haben mit unserem Konzept „Energieland 2020“ eine gute Grundlage, wir haben unseren Aktionsplan Klimaschutz, wo 55 Maßnahmen enthalten sind.
Ich habe einen Klimarat berufen, da stehen uns 16 Fachleute, Forscher zur Verfügung, die uns helfen, auch die für unser Land fachlichen Schritte zu ergreifen. Ich habe ein Pflichtenheft herausgegeben mit acht Punkten, wo es um die jetzt notwendigen Schritte geht. Ich will nur die Stichwörter „Netzausbau“ und „Speicherung“ nennen, will aber auch sagen, wir brauchen eine Kommunikationsstrategie, damit wir die Menschen mitnehmen. Ich will auch schon ankündigen, wir werden demnächst einen Landesatlas zu erneuerbaren Energien herausgeben, wo man auch noch mal die Potenziale beschreiben wird.
Das, glaube ich, sind jetzt wichtige Schritte. Es werden weitere folgen und insofern bitte ich Sie auch, vielleicht diese Problematik heute etwas abzukürzen. Ich glaube, man muss sich nicht gegenseitig überzeugen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie vom Vorsitzenden des Agrarausschusses in der ihm eigenen kurzen Form soeben vernehmen konnten, haben sich der federführende Ausschuss und die mitberatenden Ausschüsse ausführlich und mehrfach mit dem Antrag beschäftigt und jetzt wird vorgeschlagen, ihn abzulehnen, weil seine Forderungen erfüllt seien.
Es heißt, der Atomausstieg sei auf gutem Wege, behandelt wurden im Ausschuss aber nur einige Forderungen des Antrages meiner Fraktion. Ich möchte unsere Sichten zu allen Forderungen nochmals beleuchten:
Wir forderten, durch den Landtag feststellen zu lassen, Atomenergie ist nicht beherrschbar und stellt ein nicht verantwortbares Risiko dar. Mit Genugtuung konnten wir gestern während der Aktuellen Stunde vom Kollegen Dr. Gottfried Timm wie auch von unserem Ministerpräsidenten Herrn Sellering eine deckungsgleiche Aussage offiziell vernehmen. Aber glaubt denn jeder wirklich, dass mit der Verschiebung des Atomgesetzes heute im Bundesrat diese Probleme aus der Welt sind? Sie sind es offensichtlich nicht, sie bleiben es so lange, bis nicht nur das letzte Kernkraftwerk abgeschaltet ist, sondern bis diese Ungetüme restlos beseitigt und entsorgt sind.
Die Risiken für die Menschen sind weiterhin nicht zu verantworten. Naturkatastrophen, Terrorismus, Flugzeugabstürze sowie technisches und menschliches Versagen sind auch mit dem Atomausstiegsgesetz in Deutschland
weiterhin möglich. Dagegen ist Schutz nahezu unmöglich. Was meinen Sie, wie viele AKW es gäbe, wenn die Betreiber die wirklichen Risiken versichern müssten? Ich wage den Tipp, nicht ein einziges. Kein Versicherer würde sich darauf einlassen.
Der Punkt 3 unseres Antrages fordert als Erstes, die Laufzeitverlängerung rückgängig zu machen. Tatsache ist, dass der Entwurf des Atomgesetzes vom 06.06. dieses Jahres die Laufzeitverlängerung zurücknimmt und schrittweise den Ausstieg aus der Atomenergie festlegt. Für jedes AKW gibt es ein Abschaltdatum. Das ist für meine Begriffe ein großer Fortschritt und ein Sieg der Antiatombewegung, deren Teil meine Fraktion und Partei sind.
Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat heute hiervon nicht abweichen wird, weil hieran kein Weg vorbeiführt.
Die zweite Forderung, sofort mit dem systematischen Abschalten zu beginnen, ist bei Inkrafttreten des Gesetzes voraussichtlich ebenfalls erfüllt. Das Moratorium ist beendet, die acht jetzt abgeschalteten Meiler sollen nach dem Willen der Bundesregierung nicht wieder ans Netz gehen. Die Option, die zunächst bestand, nämlich einige Meiler wieder in der Zwischenzeit anfahren zu lassen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, wird nun nicht mehr greifen können. Aber allein, dass die Möglichkeit besteht, bestätigt die Auffassung der LINKEN, dass das Moratorium auf rechtlich tönernen Füßen steht.
Aber eines der acht AKW soll als Reserve im Stand-by bleiben. Ob und wann das gebraucht wird, soll allein die Bundesnetzagentur entscheiden. Das halten wir nicht für akzeptabel. Es darf keine Hintertüren geben.
Die vierte Forderung ist die nach dem unumkehrbaren Ausstieg aus Atomenergienutzung. Diese Forderung, meine Damen und Herren, ist aber in keiner Weise erfüllt. Unumkehrbar wäre der Ausstieg nur dann, wenn Atomwaffenverbot und Ausstieg aus der Atomenergieerzeugung ins Grundgesetz aufgenommen würden. Eine Zweidrittelmehrheit, um das wieder rückgängig zu machen, ist nahezu unmöglich zu erreichen. Jedes andere Gesetz kann wieder aufgehoben werden, wie wir mit dem Ausstiegsgesetz von Rot-Grün gesehen haben.
In der CDU und erst recht in der FDP – ich war frappiert gestern von Frau Reese, eine solche Position zu der angeblich Nichtaktualität dieses Themas zu hören, das heute im Bundesrat besprochen und behandelt wird – gibt es große Vorbehalte gegen das Vorgehen. Die Stimmen werden lauter, die eine Revisionsklausel vorschlagen, das heißt, dass unter Umständen der Ausstieg rückgängig gemacht werden soll beziehungsweise die Laufzeit dennoch wieder verlängert werden kann. Außerdem drohen Klagen der AKW-Betreiber gegen verschiedene Aspekte des Gesetzpaketes.
Ihnen, meine Damen und Herren der FDP- und CDUFraktion, möchte ich raten – frei nach Friedrich Hebbel –: „Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.“
Und schließlich wollen wir, dass die Bundesregierung im genannten Sinne auch in der EU wirkt. Das ist unver
zichtbar, weil es zwar richtig ist, dass Deutschland auch im Alleingang aussteigt, aber mittelfristig Europa natürlich folgen muss.
Auch andere Länder, insbesondere deren Bevölkerung, stehen nicht mehr einhellig hinter der Atomkraft. Es gibt Statistiken, dass nach neuesten Umfragen 75 Prozent der Bevölkerung gegen Atomkraft auftreten. Der Stresstest der AKW in EU-Ländern ist ein ziemlich unscharfes Schwert, zumal die AKW-Betreiber selbst und freiwillig die entsprechenden Unterlagen ausfertigen können. Dringender Veränderung, ja, sogar Abschaffung bedarf der Euratom-Vertrag. Er unterliegt keinerlei demokratischen Kontrolle, sondern ist der wohlwollende Handlungsrahmen der AKW-Betreiber und ihrer national staatlichen Lobbyisten. Hier bleibt auch für die Bundesregierung noch viel zu tun. Atomausstieg muss auch in Europa und weltweit vollzogen werden.
Summa summarum hat sich der Antrag für DIE LINKE keineswegs erledigt. Wir halten die Eile, mit der die Bundesregierung ihre Vorgehensweise gesetzlich absichern will, für nicht akzeptabel, da dies kaum Spielräume für eine breite parlamentarische und gesellschaftliche Debatte des Vorgehens lässt. Außerdem bleibt es rechtlich angreifbar und eröffnet Klagemöglichkeiten der AKW-Betreiber.
Der Bundesrat muss so beteiligt werden, dass Länderinteressen auch zum Tragen kommen. Vor allem geht es darum, eine solidarische Finanzierung des erforderlichen Netzausbaus und der Speichermöglichkeit erneuerbarer Energien hinzubekommen, wie auch der Ministerpräsident Sellering es gestern forderte. Davon ist momentan leider nichts in Sicht mit diesem Gesetzespaket. Steuersenkungsankündigungen sind zurzeit völlig irrelevant. Der Bereich des Ersatzes der Strombereitstellung aus Kernkraftwerken durch erneuerbare Energien fordert geradezu finanzielle Unterstützung, betrachtet man den wesentlich höheren Zeitaufwand für neue zentrale und dezentrale Netz- und Speicherkapazitäten im Vergleich zu den Produktionsstätten für erneuerbare Energie. Da hilft auch der Atlas über die Möglichkeiten der erneuerbaren Energien wenig. Wir müssen das in der Tat im Zusammenhang sehen. Hier müssen Prämissen gesetzt werden.
Zudem ist es lächerlich, wenn die Bundesregierung bis zum Jahr 2020 lediglich einen Ökostromanteil von 35 Prozent erreichen und zusätzlich Kohlekraft einsetzen will.
Das Minimum wären 50 Prozent Ökostrom, wenn man 2050 eine nahezu hundertprozentige Energiebereitstellung aus Ökostrom erreichen will. Es darf keinerlei Hintertüren für eine Fortsetzung der Atompolitik geben. Wir fordern eine rechtssichere und irreversible Festschreibung des Atomausstiegs.
Gutachten belegen, dass der vollständige Ausstieg bis 2017 machbar ist. DIE LINKE befindet sich dabei in Übereinstimmung mit der Anti-AKW-Bewegung. Elf weitere Jahre mit Atomkraftwerken sind nicht akzeptabel. Außerdem gibt es keinerlei Signale, wie das Lagerungsproblem der Abfälle gelöst werden soll. Auch da hat Mecklenburg-Vorpommern ein fundamentales Interesse an Lösungen, die nicht bedeuten können, der ganze Müll wird in Lubmin zwischengelagert. Das heißt, Sie können den Antrag ablehnen, aber die Probleme, meine Damen und Herren, werden bleiben.
Ein Gesetzespaket vorzulegen, ist nur ein Schritt. Daran gibt es vieles zu kritisieren, was auch im Interesse des Landes verändert werden muss. Zum Beispiel darf keinesfalls die Planungshoheit an den Bund abgegeben werden. Wir wollen eine dezentrale Energiewirtschaft, die größtmögliche Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern erfährt. Das geht nicht auf dem Weg der Zentralisierung.
Es ist klar, dass wir die Beschlussempfehlung des Agrarausschusses nicht mittragen. Nicht Sieg sollte der Sinn unserer Debatte sein, sondern Gewinn. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist alles gesagt, aber noch nicht von allen, deswegen will ich auch hier die Position der SPD vortragen.
Wir stimmen der Beschlussempfehlung zu, Herr Griese, und lehnen damit Ihren Antrag ab. Warum? Weil der Bundestag heute die Gesetze zum Energiepaket, also auch den Atomausstieg beschlossen hat. Wir reden nicht mehr über den Gesetzentwurf, über den Sie jetzt hier gesprochen haben, sondern wenn überhaupt, müssen wir darüber sprechen, was in diesem Gesetzespaket drinsteht.