(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Rudolf Borchert, SPD: Das kann ja nicht alles gewesen sein. Wir sind noch nicht fertig mit der Abstimmung. – Udo Pastörs, NPD: Wir sind doch noch nicht fertig mit der Abstimmung. – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Machen wir nachmittags.)
In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, den Antrag der Finanzministerin auf Drucksache 5/2968 in Verbindung mit den Ergänzungen und der Berichtigung auf den Drucksachen 5/3953 und 5/4372 anzunehmen und damit der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2008 Entlastung zu erteilen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/4443 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE, Ablehnung der Fraktion der NPD und Enthaltung der Fraktion der FDP angenommen.
In Ziffer 3 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, dem Antrag der Finanzministerin auf Drucksache 5/3928 zuzustimmen und damit der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2009 Entlastung zu erteilen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/4443 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE, Ablehnung der Fraktion der NPD und Enthaltung der Fraktion der FDP angenommen.
In Ziffer 4 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, dem Landesrechnungshof gemäß Paragraf 101 der Landeshaushaltsordnung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 Entlastung zu erteilen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 4 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 5/4443 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE, Ablehnung der Fraktion der NPD und Enthaltung der Fraktion der FDP angenommen.
Meine Damen und Herren, wir treten in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 13.35 Uhr fortgesetzt. Ich unterbreche die Sitzung.
Ich weise noch mal darauf hin, es findet jetzt noch die Ältestenratssitzung in der Mittagspause statt und der Bildungsausschuss wurde auch zusammengerufen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Frauenquote in Aufsichtsräten, Drucksache 5/2550, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 5/4398.
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses Herr Schulte. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Jetzt haben wir die Mehrheit. – Dr. Marianne Linke, DIE LINKE: Jetzt wird abgestimmt.)
Herr Professor Methling, ich rede zur Not länger, bis sich die Mehrheitsverhältnisse geändert haben.
Sehr geehrte Kollegen, zum Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/2550 – Frauenquote in Aufsichtsräten – liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 5/4398 vor. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf der eben genannten Drucksache wurde in der 70. Sitzung des Landtages am 14. Mai 2009 ausschließlich an den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Der Wirtschaftsausschuss hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in seiner 68. Sitzung am 24. Februar 2010 sowie folgend in seiner 69. Sitzung am 3. März 2010 als auch in seiner 79. Sitzung am 8. September 2010 beraten. Eine abschließende Beratung fand am 8. Juni 2011 in der 100. Sitzung statt.
Der Ausschuss hat mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP gegen die Stimme der Fraktion der NPD die Annahme des Antrages in der Ihnen jetzt vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus empfohlen.
Zu den wesentlichen Ergebnissen der Beratungen des Wirtschaftsausschusses erlauben Sie mir darauf hinzuweisen, dass das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus im Rahmen der Beratung ausgeführt hat, dass es in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, und damit komme ich auf den ursprünglichen Antrag zu sprechen, zum einen um eine Quotierung bei der Besetzung von Aufsichtsräten bei Aktiengesellschaften und zum anderen um die Qualifizierung der Mitglieder von Aufsichtsräten geht.
Die Forderungen der sogenannten „Nürnberger Resolution zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten und Führungspositionen“ seien, so das Wirtschaftsministerium, zum Teil in Mecklenburg-Vorpommern bereits durch das Gleichstellungsgesetz erfüllt. Damit werde eine Diskriminierung beim Zugang zur Beschäftigung und zu Führungspositionen ausgeschlossen. Privatautonomie und Selbstverwaltung der Wirtschaft seien tragende Säulen unseres Wirtschaftssystems und unserer Wertegemeinschaft und sprächen gegen eine zwangsweise Quotierung. Erwiesenermaßen, so das Wirtschaftsministerium, arbeiten gemischte Teams aus Männern und Frauen am produktivsten.
Das Justizministerium hat erläutert, dass vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Ereignisse in den vergangenen zwei Jahren es Diskussionen über die Zusam
mensetzung von Aufsichtsräten auch hinsichtlich der Beteiligung von Frauen gebe. Vor einigen Jahren sei für Aufsichtsräte festgelegt worden, dass zumindest ein Mitglied sich in allen Bereichen der Finanzen auskennen müsse. Es gebe eine Reihe von gesetzlichen Vorgaben bei der Zusammensetzung von Aufsichtsräten. Gleichwohl schütze Artikel 14 des Grundgesetzes das Eigentum unter Beachtung der Sozialpflichtigkeit.
Die Sozialpflichtigkeit, so das Justizministerium, werde unter anderem durch die Gesetzgebung zur Mitbestimmung konkretisiert. Dies sei, so das Justizministerium, verfassungsgerichtlich bestätigt worden, weil die Arbeitnehmerrechte auf diese Art und Weise gestärkt würden. Ob die Besetzung des Aufsichtsrates nach Geschlecht auch unter diesem Gesichtspunkt gefasst werden könne, müsse näher geprüft werden.
Die Parlamentarische Staatssekretärin für Frauen und Gleichstellung hat erklärt, eine Quote sei keinesfalls stigmatisierend und negativ, in Deutschland seien Frauen der Statistik zufolge am besten qualifiziert, könnten jedoch den qualifikatorischen Vorsprung im Berufsleben nicht umsetzen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion der CDU hat im Rahmen der Ausschussberatungen daran erinnert, dass neben einer inhaltlichen Auseinandersetzung eine rechtliche Klärung erforderlich sei. Es bestehe breiter Konsens darüber, dass der Anteil von Frauen in Führungspositionen viel zu gering sei. Trotz der erheblichen rechtlichen Bedenken sei die Notwendigkeit einer Regelung unbestritten.
Die Fraktion DIE LINKE hat sich für eine Diskussion über die Qualifikationsstandards für Aufsichtsratsmitglieder ausgesprochen. Wenn man die Mitbestimmung von Frauen in Führungspositionen europaweit betrachte, nehme Deutschland zusammen mit Italien und Portugal den vorletzten Platz ein. Mecklenburg-Vorpommern solle hier nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE Schrittmacher werden. In Norwegen gebe es eine gesetzliche Regelung. Innerhalb kürzester Zeit habe es Norwegen damit geschafft, Frauen nicht nur in Führungspositionen, sondern in Aufsichtsräten zu 40 Prozent zu etablieren.
Die Fraktion der FDP hat im Koalitionsvertrag keine Festlegung auf eine Quotierung gesehen, sondern ein Bekenntnis zu einem höheren gleichberechtigten Anteil der Frauen in den gesellschaftlichen Führungspositionen. Eine Diskussion über Quotierung führe unabhängig von den rechtlichen Bedenken aus Sicht der FDP zu keinem Ergebnis. Im Übrigen halte sie den Antrag der Fraktion DIE LINKE für sinnvoll, wenn es um Freiwilligkeit, Respekt und die Anerkennung der jeweiligen Leistungen der Geschlechter gehe und nicht um Quotierung.
Die Fraktion der NPD hat im Zusammenhang der Ausschussberatungen auf ein Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs von 1995 aufmerksam gemacht, nachdem eine generelle Quotierung gegen geltendes Recht – nach Auffassung der NPD – verstoße.
Zur abschließenden Beratung in der 100. Sitzung am 8. Juni 2011 lag dem Ausschuss neben den einschlägigen Regelungen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auch der Beschluss der 82. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 18. und 19. Mai 2011 in Halle an der Saale vor.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass sich der Ausschuss im Rahmen seiner Beratung einvernehmlich darauf verständigt hatte, dass der Ausschuss für seine weiteren Beratungen eben dieses Ergebnis der genannten 82. Justizministerinnen- und Justizministerkonferenz abwarten wolle.
Zum Thema „Teilhabe von Frauen in Führungs- und Kontrollgremien der Wirtschaft“ wurde auf der eben genannten Konferenz beschlossen, dass die Einführung einer bundesgesetzlich geregelten Geschlechterquote für Führungspositionen der Wirtschaft dringend geboten sei. Dabei solle dem Unternehmensinteresse an Rechts- und Planungssicherheit ebenso Rechnung getragen werden wie einer branchenspezifischen unternehmerischen Personalpolitik. Die gesetzliche Regelung solle einfach sein und auf angemessene Sanktionen verzichten. Der entsprechende Bericht einer Länderarbeitsgruppe solle, so entsprechend der Beschluss der Justizministerinnen- und Justizministerkonferenz, an die zuständige Arbeitsgruppe der Bundesregierung übermittelt werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund eben dieser Beschlussfassung der Justizministerinnen- und Justizministerkonferenz haben die Fraktionen der SPD und CDU beantragt, dem Landtag die Annahme des Antrages der Fraktion DIE LINKE in folgender auf der Grundlage dieser Beschlussfassung basierenden Fassung zu empfehlen:
Erstens. Der Landtag ist der Auffassung, dass die Einführung einer bundesgesetzlich geregelten Geschlechterquote für Führungspositionen der Wirtschaft dringend geboten ist. Sie ist mit Verfassungs- und Europarecht grundsätzlich vereinbar. Dem Interesse der Unternehmen an Rechts- und Planungssicherheit ist ebenso Rechnung zu tragen wie einer an Qualität und den besonderen Bedingungen einzelner Branchen orientierten unternehmerischen Personalpolitik.
Zweitens. Der Landtag erachtet daher eine möglichst einfache und dennoch wirksame gesetzliche Lösung für erforderlich, die eine Einhaltung der bundesgesetzlichen Geschlechterquote gewährleistet, aber auf unangemessene und die Rechtssicherheit beeinträchtigende Sanktionen verzichtet. Zugleich sind die zur Umsetzung der Quote erforderlichen Zeitabläufe und die Besonderheiten einzelner Branchen zu berücksichtigen.
Drittens. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die Initiativen der 82. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 18. und 19. Mai 2011 zur Umsetzung der entsprechenden Vorhaben auf Bundesebene zu unterstützen.
Die Fraktion der NPD hat die Einführung einer Quote abgelehnt. Gleiche Chancen für beide Geschlechter seien, so die Auffassung der NPD, anzustreben, könnten aber nicht zwangsweise durchgesetzt werden. Im Übrigen sei es wichtiger, für die vielen Frauen im Niedriglohnbereich etwas zu tun, statt einigen wenigen Frauen zu Führungspositionen zu verhelfen.
Im Ergebnis seiner Beratungen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, hat der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der von mir eben vorgetragenen geänderten Fassung mehrheitlich die Zustimmung der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP gegen die Stimme der Fraktion der NPD erhalten.
In diesem Zusammenhang erlauben Sie mir, mich an dieser Stelle für die konstruktive und sachliche Diskussion bei allen Mitgliedern des Ausschusses zu diesem Thema zu bedanken. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. Das ist zwar sonst nicht mein Motto, ich neige eher zu schnellen Entscheidungen, aber in dem hier vorliegenden Fall trifft diese Weisheit zu, zumindest was das Verfahren zu unserem Antrag angeht, den ich hier vor etwas mehr als zwei Jahren an dieser Stelle eingebracht habe.
Wir forderten mit unserem Antrag die Einführung einer Frauenquote von mindestens 40 Prozent in den Aufsichtsräten deutscher Aktiengesellschaften. Damit griffen wir die immer lauter werdenden Forderungen im öffentlichen Raum auf, die sich unter anderem in der Privatinitiative „Nürnberger Resolution zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten und Führungspositionen“ widerspiegelten.
Mit unserer Forderung orientierten wir uns auch an Norwegen, wo bereits 2002/2003 die gesetzliche Regelung für die Quote getroffen wurde und seit 2008 die Frauenquote um 40 Prozent in Aufsichtsräten verbindlich vorgeschrieben ist. Weitere Länder haben in der Zwischenzeit nachgezogen. Das ist uns bekannt und anderen wurde es in den zwei Jahren in Ausschussberatungen bekannt gemacht.
Wir forderten mit unserem Antrag im Jahr 2009 auch die Festlegung von Qualifikationsstandards von weiblichen und männlichen Aufsichtsratsmitgliedern. Geschlechterparität und Qualifikation sind Kriterien für Erfolg. Das können Sie wissenschaftlichen Studien, aber auch Bilanzen von geschlechterparitätisch gekürten Unternehmen entnehmen.