Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen als FDP-Fraktion mit dem Antrag, den wir eingereicht haben, „Freie Wahl von Kfz-Kennzeichen durch Kommunalparlamente in Mecklenburg-Vorpommern“, die Initiative Kennzeichenliberalisierung unterstützen, insbesondere die Heilbronner Initiative Kennzeichenliberalisierung. Und das mag wahrscheinlich an dem Wort oder beziehungsweise am Bestandteil des Wortes Kennzeichenliberalisierung – liberal – liegen, dass bei der Pressekonferenz, als diese Initiative vorgestellt wurde, bei der Auswertung der Initiative ausschließlich die Liberalen anwesend gewesen sind. Insofern kann ich mir vorstellen, dass Sie diese Initiative noch nicht wirklich kennen.
Diese Initiative hat 20.000 Personen in über 100 deutschen Städten befragt, ob sie Altkennzeichen wiederhaben wollen oder ob es eine Möglichkeit geben sollte, dass Städte darüber eigenständig entscheiden können. 73 Prozent der Befragten von 20.000 Befragten haben gesagt, sie unterstützen diese Initiative Kennzeichenliberalisierung. Vor allem ist deutlich geworden, dass die jüngste Altersgruppe von 16 bis 30 eine deutliche Zustimmung gegeben hat. Und damit, so Professor Dr. Borchert, ist offensichtlich ein eindeutiger Wunsch bei jungen Menschen nach Verortung in ihrer Stadt gegeben.
Die eindeutige Zustimmung der Menschen zur Wiedereinführung auslaufender Kfz-Kennzeichnung in denjenigen Städten, die früher durch ein solches repräsentiert wurden, zeigt eben ausdrücklich politischen Handlungsbedarf. Und diesen Handlungsbedarf haben wir uns als FDP-Fraktion zu eigen gemacht. Und das wird natürlich auch durchaus unterstützt, nach dem, was die Verkehrsministerkonferenz am 6. April 2010 entschieden hat, nämlich eine Lockerung der entsprechenden Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung anzustreben, was zumindest jetzt nach dieser Initiative auch durchaus Chancen hat für die Umsetzung.
Auch Städte aus unserem Land, also in MecklenburgVorpommern, haben diese Initiative unterstützt. Und wir haben nach dem, was wir auch noch mal hinterfragt haben in den Städten, festgestellt, dass die regionale Identität eben auch hier in Mecklenburg-Vorpommern bei den Bürgerinnen und Bürgern mit ihren Kennzeichen eine sehr starke Rolle spielt. Immerhin gehen wir natürlich auch davon aus, dass mit 73 Prozent der Befragten ein klares Votum abgegeben worden ist. Wir gehen des Weiteren davon aus, dass wir im Rahmen der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durchaus die Gemeindevertretung, die Bürgerschaft oder die Stadtvertretung in der Lage sehen, eigenständig darüber zu entscheiden, ob sie ein altes oder ein neues Kennzeichen mit anderen Kürzeln womöglich für sich in Anspruch nehmen wollen.
Ich denke, das passt ganz gut. Parallel zur Frage der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung laufen ja heute Anhörungsverfahren vor dem Landesverfassungsgericht. Wir wissen alle, was nach der Kreisgebietsreform passieren wird. Viele Landkreise werden ihre Kennzeichen nicht mehr behalten können.
Aus dem Grund ist es einmal mehr eine Frage, im Rahmen dieser Initiative natürlich auch die Unterstützung hier vonseiten des Landtages abzugeben. Wir müssen in diesem gesamten Verfahren natürlich auf Bundesebene das Straßenverkehrsrecht ändern. Aber, ich hatte es angedeutet, die Verkehrsminister sind da offensichtlich auch schon ein Schrittchen weiter. Und wir sollten hier als Landtag ein klares Signal geben und die Landesregierung auffordern, sich auch auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das Straßenverkehrsrecht diese Initiative unterstützt und dann die Möglichkeit auch gibt. In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung für den Antrag der FDP-Fraktion. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Um das Wort hat zunächst gebeten der Minister für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Herr Schlotmann. Herr Schlotmann, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war jetzt ein Novum in 17 Jahren Parlamentszugehörigkeit. Der Antragsteller bringt seinen Antrag ein und erklärt in seiner Begründung, warum der eigene Antrag eigentlich überflüssig ist. Ich will Ihren Antrag im Wortlaut zitieren:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Bund dafür einzusetzen, dass in Mecklenburg-Vorpommern zukünftig im Rahmen der Kommunalen Selbstverwaltung entschieden werden kann, ob Unterscheidungszeichen in Kfz-Kennzeichen geführt werden.“ Und dann bringen Sie in Ihrer Begründung nämlich genau das, was aktueller Sachstand ist. Auf meinen Antrag hin, zusammen mit meinem sächsischen Kollegen und meinem thüringischen Kollegen, hat die Verkehrsministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland nämlich genau das beschlossen, zusammen mit dem Bund, dass der Bund jetzt prüft, in welcher Form wir genau diese Änderung im Straßenverkehrsgesetz und in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung herbeiführen können, wo die kommunale Ebene dann selbst entscheiden kann.
Also, ich mache genau das – und Sie haben es ja sogar zitiert –, was Sie hier mit Ihrem Antrag fordern.
Also das habe ich auch noch nicht erlebt. Das ist also, na ja, ich bin da schon etwas irritiert. Und wenn Sie diese Initiative unterstützen wollen, das steht Ihnen zu, das steht jedem zu, das wird hier, glaube ich, auch flächendeckend getan.
Aber ich glaube, die Kommunalpolitiker, die sich gleich noch zur Wort melden, die werden mit Ihnen vielleicht einen kleinen Strauß ausfechten zu einer Argumentation oder einer Definition, die Sie in Ihrer Begründung haben, nämlich „das jeweilige Kommunalparlament“.
Erstens. Kommunalparlament, ist das eigentlich ein Rechtsbegriff in der Kommunalverfassung? Dann habe ich nicht aufgepasst 17 Jahre lang.
Und zum anderem, denke ich mir, muss man dann noch definieren: Was verstehe ich unter kommunaler Ebene und kommunalem Rahmen?
(Angelika Peters, SPD: Gemeinde- oder Kreistag? – Zuruf aus dem Plenum: Ja, genau. – Zuruf von Heinz Müller, SPD)
Meine ich damit jede? Meine ich damit auch Neu bukow oder Plöwen oder Hiddensee oder weiß der Henker, was?
Also, meine Damen und Herren, ich glaube, Sie tun sich selbst den besten Gefallen, wenn Sie den Antrag wieder zurückziehen. – Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! For Hiddensee willen wi kein eigen Teiken hebben. Haben Sie keine Angst.
Entsprechend der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, kurz Fahrzeug-Zulassungsverordnung, dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Udo Pastörs, NPD: Das musste mal gesagt werden.)
Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeugshaftpflichtversicherung besteht.
Meine Damen und Herren, ich wollte Ihnen nur mal sagen, was dazu aufgeschrieben worden ist oder was dazu bemerkt worden ist. Der Herr Verkehrsminister Schlotmann hat eigentlich zu diesem Antrag alles gesagt, was dazu zu sagen ist.
Wir Rüganer haben uns darum bemüht, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir unser Kennzeichen behalten können. Das ist uns die Insel Wert gewesen, das zu
tun. Dazu stehen wir auch nach wie vor. Die Aussichten, dass wir das umgesetzt bekommen, sind relativ gut. Wir beschäftigen uns nicht erst seit 14 Tagen damit, sondern seit gut einem Jahr. Und deshalb müssen wir jetzt ganz einfach darauf warten, was Berlin dazu entscheidet, alldieweil es uns nicht ansteht, aufgrund der Gesetzlichkeit aus diesem Rahmen auszubrechen. Trotzdem wollen wir uns gerne darum bemühen, dass die Zulassung des bisherigen Kennzeichens von Rügen erhalten bleibt und dass auch in Zukunft Rügen sein Kennzeichen fährt.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Udo Pastörs, NPD: Das ist wie bei Deutschen und Afrikanern. Denen kann man alle Papiere in die Hand drücken, die bleiben Afrikaner.)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich bin ich bei diesem Thema völlig leidenschaftslos und könnte es mir deshalb auch ganz leicht machen. Mir ist es sozusagen auch egal, was für ein Kennzeichen an meinem Auto hängt, vorne oder hinten. Ich kann es beim Fahren sowieso nicht sehen. Allerdings sind die Unterscheidungskennzeichen in den Kfz-kennzeichnenden Zeiten geplanter und ungeliebter Kreisgebietsreformen ein hoch emotionales Thema, und im Unterschied zu mir bewegt es wohl offensichtlich doch viele Autofahrer.
Der vorliegende Antrag der FDP greift deshalb eine Stimmung auf, die nicht nur bei uns im Land herrscht. Bundesweit wird vor allem im Zuge von Gebietsreformen diskutiert, ob man nicht die gesetzlichen Regelungen für Unterscheidungskennzeichen in Kfz-Kennzeichen weitgehend liberalisieren sollte.
Aber, Herr Leonhard, Ihnen und der Fraktion ist ja vielleicht entgangen, und deswegen möchte ich das hier doch noch einmal vortragen: Mein Fraktionskollege Peter Ritter hat Anfang April dieses Jahres eine Kleine Anfrage zum Thema „Kfz-Kennzeichen in den neuen Landkreisen“ an die Landesregierung gerichtet. Und die Antwort liegt ja schon eine Weile vor auf der Drucksache 5/4230.
Und der ist zu entnehmen, dass die Landesregierung zusammen mit den anderen Bundesländern hier bereits aktiv geworden ist. Dort steht nämlich Schwarz auf Weiß, und das möchte ich zitieren und damit eigentlich das unterstützen, was der Minister Schlotmann ja hier kurz angedeutet hat, hier steht: „Die Landesregierung unterstützt Bestrebungen zur Liberalisierung des Kfz-Kennzeichenwesens.“ Und wiederum: „Die Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, bei der Festlegung des eigenen Kennzeichens zukünftig so viel Freiraum wie möglich zu lassen. Ein entsprechender Antrag auch des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf der Verkehrsministerkonferenz vom 6./7. April 2011 ist von den Ländern angenommen worden. Nunmehr liegt es am Bund, eine entsprechende Änderung auf den Weg zu bringen.“ Zitatende.
Die Landesregierung muss man in diesem Falle nicht mal zum Jagen tragen, Herr Leonhard, weil der Bock ist quasi schon erlegt.