Das gilt sicher auch für manch andere Behörde, ohne hier generell Vorwürfe machen zu wollen. Aber warum sonst gelingt es durch die Arbeit des Petitionsausschusses immer mal wieder ganz oder auch teilweise, circa 20 bis 25 Prozent Abhilfe im Sinne der Petentinnen und Petenten zu schaffen?
Meine Damen und Herren, wir können viel Zeit sparen, so mancher Frust und Ärger wäre unnötig, wenn alle an einem Strang in eine Richtung ziehen und ihre Ermessensspielräume und die Spielräume, die sie haben, im Sinne der Petenten ausnutzen.
Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte nochmals um Ihre Zustimmung zum Tätigkeitsbericht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die statistische Auswertung im Tätigkeitsbericht belegt, dass die Anzahl der Petitionen im Berichtszeitraum 2010 mit 1.193 vom Ausschuss behandelten Petitionen einen neuen Höhepunkt erreicht hat. Gegenüber dem Vorjahr 2009 stellte dies einen Anstieg von 87 Prozent dar. Dies unterstreicht, dass viele Probleme im Land akut sind und die Bürger in vielen Fällen konkrete Lösungen zu ihren Anliegen erwarten. Deshalb ist es manchmal sinnvoll und richtig, bei berechtigten Anliegen von Bürgern, so, wie es in einer Beschlussempfehlung heißt, die Petition der Landesregierung als Material zu überweisen, um zum Beispiel zu erreichen, dass die Landesregierung sie in Verordnungen oder andere Initiativen oder Untersuchungen mit einbezieht.
Es verwundert daher, dass trotz einer starken Zunahme der Bürgeranliegen im Verlauf dieser Legislatur auf gerade eben diese Beschlussempfehlung meistens verzichtet wurde. Auch die Anzahl der Bitten und Beschwerden, denen entsprochen werden konnte, blieb gegenüber dem Vorjahr nahezu gleich, obwohl sich die behandelten Petitionen mehr als verdoppelt haben.
Hinzu kommt, dass die Petitionen, von deren Behandlung oder sachlichen Prüfung abgesehen wurde, im Berichtszeitraum enorm zunahmen. Waren es 2009 noch 29, so waren es ein Jahr später bereits 113. Vom nationalen Standpunkt aus ist jedoch gerade die Behandlung von Sorgen und Nöten unserer Landsleute ein wichtiger Gradmesser, ob politische Entscheidungen zum Wohle der Bürger getroffen worden sind.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Petitionen, wie beispielsweise Beschwerden zum KAG oder demnächst über die Umrüstung- und Anpassungspflicht bei Abwasserentsorgungsanlagen in Kleingärten, belegen, dass eine fatale Fehlpolitik die Bürger schädigt.
Petitionen sollten daher eigentlich von den Herrschenden als Korrekturhilfe behandelt werden, um ihren politischen Kurs zu ändern.
(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Da gibt es aber noch keinen Abschluss, Herr Müller. Haben Sie geschlafen?)
Oftmals landen aber Bürgeranliegen, die einen gewissen Bezug zur aktuellen politischen Entwicklung aufweisen, eben nicht auf die Schreibtische
ist es in seiner Beratungs- und Beschlusspraxis eher eine Seltenheit, dass Petitionen der Landesregierung vorgelegt werden können. Manchmal werden sogar Ausschusssitzungen unterbrochen, um extra abwesende Mitglieder holen zu lassen, damit die Regierungsparteien über eine künstliche Stimmenmehrheit verfügen können.
Dabei sollte es eigentlich allgemeines Verständnis der Landespolitik sein, Dienst am Volke zu leisten und die Problemlagen der Bürger ernst zu nehmen.
Ausgangspunkt unseres nationalen Denkens und Handelns ist und bleibt stets das Volk. Auf diesen Grundsatz baut die NPD ihr politisches Selbstverständnis auf, und dies gilt zu jedem Zeitpunkt in allen politischen Vertretungen und Gremien, so auch im Petitionsausschuss. – Danke.
Ein Wort vorweg: Herr Müller, auch wenn Sie national denken und handeln, wie Sie immer vorgeben, sind 20 Prozent von 1.900 und etwas Petitionen weitaus mehr als 20 Prozent von 900. Wir kriegen leider nicht so viel Fingerchen hier zusammen, um Ihnen das zu beweisen.
Frau Borchardt und Frau Peters haben Ihnen schon etliches gesagt an vergleichenden Fakten und Zahlen. Inhaltlich ist dazu noch zu bemerken, dass natürlich die Petitionen sämtliche Lebensbereiche, die wir uns vorstellen können, erreichen. Unterschiedlichste Petentinnen und Petenten, Familien, Vereine, Verbände bringen die Dinge zu Papier, mit denen sie allein nicht zurechtkommen. Und so unterschiedlich wie die Petenten mit ihren Petitionen an uns herantreten, so unterschiedlich müssen wir arbeiten, uns in die Situation hineinlesen und dann entsprechend die Entscheidung treffen.
Wenn Bilanz gezogen wird, wäre es natürlich auch gut, und dazu möchte ich heute einen Anteil geben, zu gucken, ob wir als Petitionsausschuss immer richtig entschieden haben, wo vielleicht mehr zu denken gewesen wäre beziehungsweise an welchen Stellen auch eine andere Entscheidung vielleicht günstiger gewesen wäre.
Zu Petitionen: Wir hatten im Dezember des vorigen Jahres eine Petition von Eltern eines Kindes aus der Grundschule, die bemerkt hatten, dass die Entwicklung ihres Kindes stockt. Sie haben sich das verantwortungsbewusst beschaut, haben Hilfe gesucht, haben bestimmte Beobachtungen alleine gemacht und haben dann ein Gutachten erstellen lassen aufgrund von telefonischen Bemerkungen, die sie gemacht haben, Recherchen, die sie gemacht haben, ein Gutachten erstellen lassen und ihre Tochter begutachten lassen. Was kam heraus? Das Mädchen hatte Dyskalkulie und aufgrund dessen sind auch gewisse psychische Probleme zu bemerken in der Schule, im Unterricht, weil die Erfolgserlebnisse für das Kind natürlich in bestimmten Fakten sehr gering sind.
Als wir das alles dem Kultusministerium vorstellten, um dann die entsprechenden Gelder zu bekommen für Unterricht und darüber hinaus, mussten sie feststellen und wurde erklärt, dass nach den Gesetzesrichtlinien, den Verwaltungsrichtlinien von Mecklenburg-Vorpommern dieses Gutachten, was in einem anderen Bundesland gemacht wurde, nicht anerkannt werden kann und ein erneutes Gutachten gemacht werden muss.
Das wurde dann gemacht und im Endeffekt festgestellt, dass das andere Gutachten für null und nichtig erklärt wurde, weder Dyskalkulie noch psychische Betroffenheit wurden festgestellt. Da konnten wir nichts machen. Das war so Fakt und da konnte auch dem Jugendamt kein Fehler nachgewiesen werden. Aber in der Besprechung mit den Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bildungsministerium stellten wir fest, dass so eine Doppelbegutachtung eines Kindes nicht zum Wohle des Kindes ist. Das ist für das Kind Stress, das ist für das Kind anstrengend und zwischendurch werden auch Reaktionen hervorgerufen, die wir gar nicht haben wollen, weil das Kind sich bedrängt fühlt.
Es ging also darum festzustellen, dass, wenn die Verwaltungsrichtlinie überprüft und neu gemacht werden muss, notwendige Veränderungen vorzunehmen sind, um solche Dinge abzustellen.
Die Verwaltungsrichtlinie wurde überarbeitet, allerdings nicht inhaltlich, sondern lediglich vom Datum her, und zwar vom Ende des Jahres 2010 auf Mitte des Jahres 2011. Mitte des Jahres 2011 – wir können ja alle rechnen – wäre dann der Juno.
Ich mache darauf aufmerksam, unsere Fraktion hatte darum gebeten, die Petition abzuschließen und der Regierung die Petition zu übergeben, damit sie handelt nach der Maßgabe. Das wurde abgelehnt wie immer mit der Begründung, wir machen ja schon alles. Ich erwarte von dem Bildungsministerium, dass wir noch in dieser Legislaturperiode eine Verwaltungsrichtlinie bekommen, aus der man erkennen kann, dass gerade diese Doppelbegutachtung jetzt vermieden wird. Das haben wir dem Petenten als Petitionsausschuss so mitgeteilt, weil wir uns dazu auch so verabredet hatten. Wenn wir glaubwürdig sein wollen als Abgeordnete, als Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, Abgeordnete des Petitionsausschusses, muss das passieren, sonst ist das mit der Glaubwürdigkeit wieder einmal dahin. Petenten warten auf so etwas, sie verlassen sich darauf.
Manchmal haben wir es im Petitionsausschuss auch mit Schildbürgerstreichen zu tun, mit Schildbürgerstreichen im wahrsten Sinne des Wortes. Eine Petetentin bat uns dringend um Hilfe, weil sie als allein lebende Per
son keine 80 Liter Müll in einem Zeitraum zusammenbekommt, wo ihre Tonne nicht schon gen Himmel stinkt, im wahrsten Sinne des Wortes.
Wir haben uns intensiv mit der Satzung dieses Landkreises beschäftigt und festgestellt, dass, wenn die Mieterin eine Grundstücksbesitzerin gewesen wäre, sie sehr wohl eine 40-Liter-Tonne hätte haben können. Als Mieterin einer Wohnung, als alleinige Mieterin einer Wohnung wurde ihr eine solche 40-Liter-Tonne allerdings nicht zuerkannt. Ihr wurde der Rat gegeben vom Landkreis – und das Wort stammt jetzt nicht von mir, sondern es stammt aus dem Schreiben des Landkreises –, eine „Müllgemeinschaft“ zu bilden. Das hat die Mieterin ja dann versucht, allerdings nicht mit Erfolg.
Es war keiner da, der mit ihr eine Müllgemeinschaft bilden will. Also muss die Dame weiter mit der 80-LiterTonne leben.
Wir haben zwar den Hinweis gegeben, die Satzung dahin gehend noch mal zu kontrollieren, aber ich muss hier sagen, ich bin fast der Meinung, dass dieser Hinweis auf die Satzung keinen positiven Bescheid bringt, denn auch in diesem Landkreis hat eine sechsköpfige Familie geklagt, weil sie eine 120-Liter-Tonne haben muss. Die Klage wurde abgewiesen mit der Beantwortung, dass eine sechsköpfige Familie mit einer kleineren Tonne unter die Mindestmüllmenge fallen würde, und das wäre auch nicht in Ordnung.
Ich weiß ja nicht, wozu Satzungen da sind. Aber eine Satzung, die in Klammern zeigt, Bürger macht Müll, kanns jawohl nicht sein! Das zu diesem Schildbürgerstreich, der gewiss auch anders hätte ausgehen können, wenn da nicht solche fest gefügten Meinungen gewesen wären.
Auf eine dritte Petition möchte ich aufmerksam machen. Die Petition ist uns zugesandt worden von einer gehörlosen Bürgerin, die auf den Rundfunkänderungsstaatsvertrag Bezug genommen hat und auf die UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen …