Protocol of the Session on March 16, 2011

(Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Ich glaube, da sind wir uns einig. Und deswegen macht es Sinn, das entsprechend auch einzufügen.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Aber doch nicht, wenn die Fraktion das einbringt. Da gibts keine Referentenentwürfe.)

Und im Unterschied, so Herr Müller, vertrete ich an der Stelle eben die Auffassung, dass wir diesen Weg doch gehen sollten. Und da möchte ich noch mal auf unseren Innenminister kurz eingehen, der gesagt hat: Man sollte eine Verfassungsänderung immer nur dann machen, wenn ein öffentliches Interesse besteht.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Ja.)

Das würde ja im Umkehrschluss bedeuten, dass ein öffentliches Interesse im Zusammenhang mit der Betei

ligung von Spitzenverbänden im Gesetzgebungsverfahren nicht besteht. Und da muss man dann der Fairness halber die Frage stellen, ob das so die richtige Auslegung ist.

(Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Ich würde an der Stelle sagen, so kann man das nicht sehen. Natürlich besteht ein öffentliches Interesse daran, dass die Spitzenverbände sich beteiligen. Und wenn man das entsprechende Landesverfassungsgerichtsurteil sieht, dann wird man auch die Notwendigkeit dieser Regelung sehen. Deshalb wird die FDP-Fraktion dieser Überweisung natürlich zustimmen.

Danke schön, Herr Abgeordneter Schnur.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Lenz. Bitte, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den doch sehr ausführlichen Erläuterungen des Herrn Schnur möchte ich mich etwas kürzer fassen.

(Detlef Müller, SPD: Gut. Sehr gut.)

Ich denke, dass in den Reden unseres Innenministers und auch in den Ausführungen meines Kollegen Müllers ganz deutlich darauf verwiesen worden ist.

(Heinz Müller, SPD: Müller!)

Müller. Hab ich das nicht gesagt?

(Heinz Müller, SPD: Hast mir noch ein „s“ geschenkt, aber das macht nichts.)

Nee, das sollte schon zum nächsten Wort gehören.

Es ist ganz deutlich darauf aufmerksam gemacht worden, welche Möglichkeiten die Kommunen, die Gemeinden, die Spitzenverbände haben, um an Gesetzesvorhaben teilzunehmen, mitzuwirken, und nicht nur, wenn es die Landesregierung macht, Frau Borchardt, so, wie Sie es gerade gesagt haben, was passiert, wenn die Fraktionen einen Gesetzentwurf einbringen. Ich glaube, auch die Fraktion – das werden Sie genauso machen, das haben Sie ja gerade bestätigt –, auch die werden sich an die Spitzenverbände wenden

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Es ging ja nur um den Referentenentwurf. Ich meine, das ist ja auch ein bisschen belegt.)

und mit diesen über eventuelle oder über Gesetzentwürfe, ja, über Gesetzentwürfe diskutieren. Und deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, denke ich, die Ausführungen des Innenministers und auch des Herrn Müllers reichen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU)

Also die reichen. Ich danke den beiden Ausführenden und den Antrag der LINKEN lehnen wir ab. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU)

Danke schön, Herr Lenz.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Andrejewski. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! DIE LINKE scheint sich ziemlich sicher zu sein, in der nächsten Landesregierung nicht vertreten zu sein, sonst würde sie den Kommunen und ihren Spitzenverbänden nicht ein solches Machtinstrument in die Hände geben gegen eine Landesregierung. Zwar gehören die Führungsleute der Spitzenverbände zur politischen Klasse des Landes und werden von sich aus den Parteien keinen Ärger machen, allerdings könnten sie angesichts der immer schwierigeren Lage vieler Kommunen ganz schnell unter Druck von unten geraten und vielleicht dazu gezwungen werden, sich mit der Landesregierung anzulegen, so, wie Frau Merkel sich jetzt gezwungen sieht, ihre heiß geliebte Atomlobby blitzschnell im Stich zu lassen.

Wenn wir bei Einsparungen auf Gemeindeebene erst einmal die Schmerzgrenze erreicht haben, könnte es durchaus zu einer Rebellion kommen, sei es in der Form, dass einige und vielleicht sogar viele Kommunen es einfach auf die Zwangsverwaltung ankommen lassen und geforderte Kürzungen oder Gebührenerhöhungen im Rahmen von Haushaltssicherungskonzepten verweigern, oder sei es durch die Wahrnehmung der Möglichkeit, die sich durch die geforderte Verfassungsänderung ergeben würde, nämlich rechtlich gegen eine mangelhafte Einbeziehung im Gesetzgebungsverfahren vorgehen zu können.

Das wäre zumindest mal keine folgenlose Poesie, von der die Landesverfassung leider voll ist, etwa als Staatsziel der Artikel 17 (1), wo es heißt: „Das Land trägt zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Es sichert im Rahmen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts einen hohen Beschäftigungsstand.“

1994 ist die Landesverfassung nach einem Volksentscheid in Kraft getreten. Die Mehrheit war knapp. In Rostock und Schwerin wurde sie damals sogar mehrheitlich abgelehnt. Vielleicht waren die Leute dort etwas skeptischer als die Bewohner anderer Regionen, und zwar zu Recht, denn von einem hohen Beschäftigungsgrad kann ja in den vergangenen 17 Jahren wohl keine Rede sein. Keinem Erwerbslosen hat dieses tolle Staatsziel irgendwas genützt. Man kann aufgrund von Artikel 17 keinen Arbeitsplatz einklagen. Das nützt gar nichts, genauso wenig wie die übrigen tollen Staatsziele. Die Theater können sich für Artikel 16 nichts kaufen und die armen Rentner und die Behinderten brauchen vieles, nur nicht den Artikel 17a. Das kann man alles vergessen.

Daher ist es durchaus zu begrüßen, wenn eine Vorschrift in die Landesverfassung aufgenommen werden soll, die tatsächlich in der realen Welt Konsequenzen hat und den Kommunen größere Möglichkeiten in die Hand gibt gegen die Landesregierung, denn der Gegensatz zwischen Kommunen und Landesregierung wird sich immer mehr verschärfen, je weniger Geld da sein wird.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Ritter. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Sehr geehrter Herr Müller, wenn Sie feststellen aus Ihrer Sicht, dass der von uns erarbeitete Vorschlag für die Verfassungsänderung nicht hinreichend ist, weil nur die unmittelbaren Bereiche angesprochen seien, wäre es

doch zielführend gewesen, dass Sie die Chance nutzen, in einem ordentlichen Ausschussverfahren Ihre Vorstellungen als Ergänzung, als Verbesserung zu unserem Vorschlag einzubringen. So gehen Sie wieder einmal den Weg des geringsten Widerstandes und sagen: Ist alles schon geregelt.

Auch der Herr Innenminister hat ja wieder die schöne heile Welt dargestellt. Man brauche das alles nicht, denn die kommunalen Landesverbände werden selbst in alle Gesetzgebungsverfahren von vornherein einbezogen.

Wir beide sitzen ja nun lange genug und oft genug im Innenausschuss zusammen und ich könnte Ihnen aus der jetzigen Legislaturperiode eine Reihe von Beispielen nennen,

(Dr. Ulrich Born, CDU: Nämlich?!)

wo gerade die kommunalen Landesverbände beklagt haben, dass sie nicht rechtzeitig einbezogen worden sind.

Lieber Kollege Born, erst jüngst bei der Debatte zur Gesetzesänderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit war genau dies der Fall. Einfach mal die Stellungnahmen lesen, die die kommunalen Landesverbände uns zur Verfügung stellen, da wird man sehen, dass diese heile Welt einfach nicht stimmt.

(Zurufe von Dr. Ulrich Born, CDU, und Barbara Borchardt, DIE LINKE)

Und Sie demonstrieren mit Ihrer Ablehnung unseres Gesetzentwurfes, zumindest die Überweisung in den Ausschüssen zu diskutieren, wie ernst es Ihnen ist mit der Einbeziehung der kommunalen Landesverbände, denn mit Ihrer Verweigerung, diesen Antrag zu überweisen, nehmen Sie den kommunalen Landesverbänden auch die Möglichkeit, in den Ausschüssen zu diesem Vorschlag einer Verfassungsänderung Stellung zu nehmen. Sie schließen sie von vornherein aus einem solchen Diskussionsprozess aus, weil Sie nicht bereit sind, ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren hier durchzusetzen.

Lieber Kollege Schnur, dienstbeflissener Schriftführer, natürlich ist es immer gut, wenn man vorher einen Konsens sucht. Aber wir sind noch nicht in einer Situation, dass wir einen demokratischen Einheitsbrei haben oder eine Einheitspartei.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Nein, es ist immer noch das gute Recht der einzelnen Fraktionen, hier initiativ zu werden. Insofern kann man meiner Fraktion nicht das Recht absprechen, auch hier einen Antrag zu einer Verfassungsänderung einzubringen, ohne vorher das Gespräch mit den anderen Fraktionen gesucht zu haben. Denn auch das ist eine Erfahrung, dass selbst dort, wo es Einigkeit gibt, gemeinsame Gesetzesanträge eingebracht werden, die in der Regel von den Koalitionären nicht eingehalten werden.

Lieber Kollege Born, wenn Sie wieder fragen, wo denn,

(Marc Reinhardt, CDU: Hat er nicht gefragt.)

nenne ich Ihnen das aktuelle Stichwort „Informationsfreiheitsgesetz“. Da gab es die Verabredung, dass die demokratischen Fraktionen eine gemeinsame Gesetzesnovelle einbringen. Wir haben dazu extra eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet. Das Ende vom Lied ist: Die

Koalitionäre bringen ohne Absprache mit den ursprünglich am Verfahren beteiligten demokratischen Oppositionsfraktionen diese Gesetzesänderung ein.

(Barbara Borchardt, DIE LINKE: Schuldenbremse ist doch das Gleiche. – Zuruf von Hans Kreher, FDP)