Herzlichen Glückwunsch! Auch Ihnen wünsche ich in der Kommission viel Erfolg und eine glückliche Hand.
Meine Damen und Herren, ich gebe nun das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der stellvertretenden Mitglieder der G10-Kommission gemäß Paragraf 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz bekannt.
Es wurden 62 Stimmen abgegeben. Davon waren 62 Stimmen gültig. Für den Abgeordneten Dr. Norbert Nieszery, Fraktion der SPD, stimmten 46 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Wolf-Dieter Ringguth, Fraktion der CDU, stimmten 51 Mitglieder des Landtages. Für die Abgeordnete Barbara Borchardt, Fraktion der Linkspartei.PDS, stimmten 40 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Birger Lüssow, Fraktion der NPD, stimmten 6 Mitglieder des Landtages.
Ich stelle fest, dass die Kandidaten Dr. Norbert Nieszery, Wolf-Dieter Ringguth und Barbara Borchardt die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnten. Damit sind die stellvertretenden Mitglieder der G10-Kommission nach Paragraf 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz gewählt.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Wahl eines Mitgliedes des Landtages für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß § 6 Absatz 4 Ziffer 5 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes, hierzu Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und SPD, Drucksache 5/184(neu), sowie Wahlvorschlag der Fraktion der NPD, Drucksache 5/189.
Wahl eines Mitgliedes des Landtages für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß § 6 Absatz 4 Ziffer 5 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes (LFAErG)
Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und SPD: Wahl von Mitgliedern des Landtages für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß § 6 Absatz 4 Ziffer 5 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes (LFAErG) – Drucksache 5/184(neu) –
Wahlvorschlag der Fraktion der NPD: Wahl eines Mitgliedes des Landtages für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß § 6 Absatz 4 Ziffer 5 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes (LFAErG) – Drucksache 5/189 –
Gemäß Paragraf 6 Absatz 4 Ziffer 5 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes werden als weitere Mitglieder der Landesforstanstalt zwei Mitglieder des Landtages Mecklenburg-Vorpommern entsandt. Aufgrund des Ausscheidens eines vom Landtag entsandten Mitgliedes des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt ist die Wahl eines neuen Mitgliedes erforderlich.
Nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung fi ndet in der Regel bei Wahlen geheime Abstimmung statt. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages, das sind mindestens 36 Stimmen, auf sich vereint.
Für die Wahl erhalten Sie einen gelben Stimmzettel. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Sie haben nur eine Stimme. Es gilt das gleiche Prozedere wie bei der vorherigen Wahl. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.
Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin und den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.
Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl eines Mitgliedes des Landtages für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß Paragraf 6 Absatz 4 Ziffer 5 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes und bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.
Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn das der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.
Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl eines Mitgliedes für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß Paragraf 6 Absatz 4 Ziffer 5 des Landesforstanstaltserrichtungsgesetzes bekannt. Es wurden 60 Stimmen abgegeben. Davon waren 51 gültig. Für die Abgeordnete Beate Schlupp, Fraktion der CDU, stimmten 45 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Raimund Borrmann, Fraktion der NPD, stimmten 6 Mitglieder des Landtages. Ich stelle fest, dass Beate Schlupp, Fraktion der CDU, die meisten Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte und damit als Mitglied des Landtages für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gewählt worden ist.
Wie im Verlauf der heutigen Landtagssitzung beschlossen wurde, entfällt die Behandlung des Tagesordnungspunktes 13.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 1. Februar 2007, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.