Protocol of the Session on November 18, 2010

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Meine Damen und Herren der LINKEN, ohne Zweifel ist das Thema virulent.

(Udo Pastörs, NPD: Das Thema ist virulent!)

Wir reden hier vom Tierschutz, von dem Verfassungsrang des Tierschutzes und ich erinnere mich gut, wie gerungen wurde in diesem Hause um den Tierschutz, dass er überhaupt in die Verfassung reingekommen ist.

(Heinz Müller, SPD: So ist es.)

Und ich freue mich jetzt darüber, dass auch die FDP und die CDU immer wieder den Tierschutz im Verfassungsrang in den Mund nehmen, denn seinerzeit ist das reingekommen unter der rot-roten Regierung, wenn ich mich richtig erinnere. Ich muss bei Gelegenheit mal nachschauen,

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

wie denn die Opposition seinerzeit votiert hat, ob sie ohne Wenn und Aber für den Tierschutz war, der heute immer so schön – und es ist auch gut so – hier vorgehalten wird.

(Zurufe von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE, und Toralf Schnur, FDP)

Ja gut, aber da können wir ja selber noch mal gucken.

Meine Damen und Herren, Sie haben es schon vom Minister gehört, die Landesregierung arbeitet bereits mit Hochdruck an einem Tierheimkonzept, und es kann auch nicht schaden, wenn auch vonseiten der LINKEN sich noch Gedanken gemacht wird. Vielleicht kommen wir dann zu einem Konsens und kommen zu einem richtig guten Konzept.

Und, Herr Minister, ich kann die Aufregung von vorhin verstehen. Er arbeitet nicht erst daran, seitdem es Artikel in der Zeitung gibt, er arbeitet seit Langem in seinem Hause daran. Ich denke, wir haben auch schon im Landwirtschaftsausschuss seinerzeit darüber diskutiert, wie wir denn hier etwas Besseres und im Sinne des Tierschutzes was Ordentliches auf die Beine stellen können. Also es ist nicht von heute auf morgen, es ist lange in Arbeit.

Wie ist die Situation? Ich wiederhole – und manchmal prägt sich das ja auch für gewisse Herren besser ein –: Wie ist die Situation? Behörden, die im Rahmen ihres Aufgabenbereiches Tiere aufzunehmen haben, obliegen die im Tierschutzgesetz einem Tierhalter aufgegebenen Pflichten zur angemessenen Ernährung, verhaltensgerechten Unterbringung und Pflege der Tiere. Also auch die Behörden, unsere Kommunen haben das zu vollziehen.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Die Tiere sind von Personen – also man kann sie nicht irgendwohin abgeben –, die Tiere sind von Personen mit entsprechenden Kenntnissen und Fähigkeiten zu betreuen. Behörden, die zur Aufbewahrung von Fundtieren oder von ausgesetzten Tieren verpflichtet sind, haben diese Tierhalterpflichten uneingeschränkt zu übernehmen, also auch hier nicht nur als Ersatz oder unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben.

Bei der Feststellung von tierschutzwidrigen Zuständen in Tierhaltungen sind die für den Tierschutz zuständigen Behörden verpflichtet, die vorgefundenen Mängel abzustellen und die tierschutzrechtlichen Anforderungen durchzusetzen. Häufig muss eine – und das wurde mehrfach gesagt, aber wie gesagt, ich fasse zusammen – unverzügliche Fortnahme und eine anderweitige Unterbringung der Tiere erfolgen, um das Wohlergehen, das Leben der Tiere zu schützen.

Dabei, meine Damen und Herren, sind die Behörden in der Regel nicht immer in der Lage, diese Verpflichtungen ohne Rückgriff auf fremde Unterstützung jederzeit zu

übernehmen. Auch für eine, insbesondere auch im Interesse der Behörden, möglichst zügige Vermittlung dieser Tiere an neue Besitzer verfügen die Behörden nicht über die dafür erforderlichen Ressourcen. Sie bedienen sich der Tierschutzorganisationen, die Tierheime vorhalten, um auf behördeneigene Unterbringung verzichten zu können.

Und, meine Damen und Herren, wenn wir uns jetzt mal vorstellen, dass jede Behörde, die gesetzlich dazu verpflichtet ist, eine eigene behördliche Unterbringung, Pflege, Versorgung im Sinne des Gesetzes vorhalten müsste, dann würde es, glaube ich, in der Regel teurer, als würde man sich der Tierschutzorganisation bedienen. Das Vorhalten eines landesweiten Tierheimnetzes ist daher unerlässlich, um jederzeit eine ordnungsgemäße Unterbringung und Pflege von entlaufenen, ausgesetzten oder fortgenommenen Tieren gewährleisten zu können. So weit die Theorie, meine Damen und Herren.

Die Praxis ist komplizierter. Schon bei dem Begriff „Behörden“ muss man differenzieren. Wie schon erwähnt, die Zuständigkeit für die Annahme und Unterbringung von Fundtieren obliegt den Gemeinden für 28 Tage, dann wird die Zahlung eingestellt. Für die Übernahme der Unterbringungskosten für ausgesetzte Tiere, das heißt herrenlose Tiere, sind die Landkreise beziehungsweise die kreisfreien Städte zuständig.

Die Unterscheidung zwischen herrenlosen Tieren und Fundtieren ist sehr schwierig, da es sich dem Finder und der Behörde nur bei sehr eindeutigen Anzeichen – wie Anbinden eines Hundes am Tierheimzaun, Aussetzen von Katzen in Kartons, was ja immer wieder vorkommt, und so weiter – auf Anhieb erschließt, ob es sich um ein entlaufenes oder ein ausgesetztes Tier handelt. Und darum streiten sich die zuständigen Behörden.

Neben der Unterbringung von Fundtieren und herrenlosen Tieren nehmen die Tierheime auch Abgabetiere auf, häufig von Tierhaltern, die aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre Tiere zu versorgen.

Das alles, meine Damen und Herren, ist sehr verwirrend und führt häufig zu Streit bei der Kostenübernahme beziehungsweise zur Verweigerung der Kostenübernahme. Auszubaden haben das im Prinzip die Tierheime, derer wir uns bedienen. Die wirtschaftliche Lage der Tierheime ist daher ausgesprochen schwierig, sodass nach Lösungen gesucht werden muss, um die vom Tierschutzbund geforderten Existenzsicherungen für Tierheime zu erreichen. Das erwarten wir von einem Landestierheimkonzept neben klaren Festlegungen der Verantwortlichkeiten.

Zu Punkt 2 Ihres Antrages muss ich Ihnen leider, meine Damen und Herren, entschuldigen Sie den Ausdruck, Naivität vorhalten.

(allgemeine Unruhe)

Neben der fehlenden Kompetenz des Bundes in dieser Frage muss Ihnen doch klar sein, dass Regeln für Kosten nicht einheitlich festgelegt werden können. Kostenstrukturen sind immer regional unterschiedlich. Ich nenne hier nur Mieten oder Löhne.

Zu Punkt 3 empfehle ich Ihnen, meine Damen und Herren der Linksfraktion, Ihren Antrag beziehungsweise dieses Anliegen Ihrer Bundestagsfraktion anzutragen. Vielleicht kann von dort aus dann Hilfe kommen.

Meine Damen und Herren, wir lehnen Ihren Antrag ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Danke schön, Frau Abgeordnete Peters.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der NPD der Abgeordnete Müller. Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Städten und Gemeinden wird regelmäßig die Diskussion über die Erhöhung der Hundesteuer geführt. Ein Argument in dieser Diskussion ist die steigende Belastung der Tierheime und die Verantwortung der Gemeinde für Fundtiere. Der Großteil der Tierheime im Land hält sich nur durch Spenden über Wasser. Von einer geordneten Finanzausstattung kann nur in seltenen Fällen gesprochen werden. Schon allein deshalb ist der Antrag der LINKEN unterstützenswert.

(allgemeine Unruhe)

Wer einmal in den Tierheimen war und sich dort umsehen durfte, kann nachvollziehen, warum viele Bürger kein Verständnis dafür aufbringen können, dass anderenorts das Geld sprichwörtlich …

Herr Abgeordneter Müller!

… aus dem Fenster geschmissen wird.

Lassen Sie sich kurz unterbrechen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wollte das schon bei dem Vortrag von Frau Peters machen. Ich mache es jetzt. Es ist eine Geräuschkulisse, die es den Rednern schwierig macht, hier vorne vernünftig zu sprechen. Ich bitte doch entsprechend, wenn Sie Gespräche untereinander haben, das außerhalb des Saales nach Möglichkeit zu tun.

Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

… dass anderenorts das Geld sprichwörtlich aus dem Fenster geschmissen wird. Gerade die Fördermittelvergabe steht dabei immer wieder in der Kritik. Das Geld ist da, fließt häufig nur in die falschen Töpfe.

Die Verfassung wird gerade in diesem Hohen Haus als besonders schützenswert angesehen. Das Verfassungsziel Tierschutz wird aber allzu gern vernachlässigt, ganz nach dem Motto: „Papier ist geduldig“. Mit Erlass ist für Mecklenburg-Vorpommern geregelt, dass die Gemeinden für die durch Fundtiere entstehenden Kosten erstattungspflichtig sind. Diese Kostenübernahme gilt allerdings nur für vier Wochen. Danach könne das Fundtier der für die Versorgung beauftragten Person oder Stelle zur weiteren Betreuung und eventueller Weitervermittlung überlassen werden, ist im Erlass zu lesen.

Es ist kein Geheimnis, dass die Tierheime von ausgemachten Tierfreuden unterhalten werden. Diese würden nach Ablauf der vier Wochen schwerlich die Betreuung von Fundtieren ablehnen. Aber was wäre, wenn doch? Gerade an diesem Punkt sehen wir Handlungsbedarf, denn solange die Kosten für die Fundtiere übernommen werden, verfügen die Tierheime auch über eine auskömmliche Finanzausstattung. Immer dann, wenn die

Kostenübernahme ausläuft, wird es schwierig. Viele Tierheime geraten schnell in eine finanzielle Schieflage und ein Trägerwechsel ist keine Ausnahmeerscheinung mehr. Wenn Sie es mit dem Verfassungsziel Tierschutz ernst nehmen, dann sind jetzt Taten gefordert. Wir werden diesem Antrag zustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der NPD)

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Schwebs. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesem Landtag ist es scheinbar wie im Märchen vom Hasen und Igel. Die Opposition bringt Anträge ein und die Koalitionsfraktionen rufen ganz schnell: „Ick bün all hier, ick bün all hier“.

(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Ja, sogar ein Formblatt könnten wir einführen hier.)

Ja, es ist wohl so.

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Es war in der Debatte gestern so, als es um die Schlechterstellung von Menschen mit Behinderungen im geplanten Rundfunkstaatsvertrag ging, es war bei unserem Antrag zur Korruptionsvorbeugung so,

(Heinz Müller, SPD: Ja, da habt ihr die Dinge gefordert, die seit fünf Jahren erfüllt sind. Pech!)