Ich gehe davon aus, dass die überwiegende Mehrheit – gerade auch in Richtung Weihnachten –, die überwiegende Mehrheit der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich eine solche hohe Verantwortung trägt, dass sie mit ihren Haus- und Heimtieren ordnungsgemäß umgeht. Und in der Regel ist das zum Glück auch so. Diejenigen, die den Tierschutz mit Füßen treten oder sich auch unter dem Deckmäntelchen falscher Tierliebe üben, werden sich sicherlich auch von dieser Kampagne nicht beeindrucken lassen. Ich betone, leider.
Was den Schutz dieser Tiere angeht, werden wir mit dem geplanten Konzept hoffentlich möglichst schnell ein gutes Stück vorankommen. Und insofern kann ich nur sagen, der Tierschutz in Mecklenburg-Vorpommern hat für mich jedenfalls einen hohen Stellenwert. Und die Debatte hier eben kann ich auch einigermaßen bewerten. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Verankerung des Tierschutzes in Artikel 20a des Grundgesetzes wurde dem Tierschutz in der Bundesrepublik Deutschland der Verfassungsrang zuerkannt, auch wenn sich mit der neuen Regelung zahlreiche Probleme aufzeigen, unter anderem hinsichtlich des betäubungslosen Schlachtens. Mit der Neuregelung hat der Gesetzgeber dem Tierschutz einen gleichrangigen Stellenwert zur Religionsfreiheit eingeräumt.
Mit den bundesrechtlichen Regelungen im Tierschutzgesetz und dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht, den Verordnungen zum Schutz von Tieren beim Transport und zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung, der Tierhaltungsverordnung, der Tierschutz-Hundeverordnung und zahlreichen anderen Verordnungen sind meines Erachtens ausreichende rechtliche Regelungen vorhanden, um eine einheitliche Umsetzung des Tierschutzrechtes in Deutschland zu gewährleisten. Sie, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, wollen nunmehr mit Ihrem Antrag den Eindruck erwecken, dass Sie sich in diesem Land besonders für den Tierschutz einsetzen. Sie müssen sich allerdings auch die Frage stellen lassen: Wo waren Sie, als Sie den zuständigen Minister stellten?
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Meinen Sie Herrn Backhaus, oder was?! – Zuruf von Minister Dr. Till Backhaus)
Für meine Fraktion steht fest, der Tierschutz in Mecklenburg-Vorpommern und in Deutschland ist ausreichend geregelt und bedarf keiner neuen Regelung.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sie sind auf Abwegen, Herr Dr. Timm. Dafür war ich nicht zuständig.)
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Fragen Sie mal Kollegen Backhaus! – Zurufe von Minister Dr. Till Backhaus und Udo Pastörs, NPD)
Unter Punkt 1 Ihres Antrages fordern Sie die Landesregierung auf, bis zum 31. März 2011 ein Tierheimkonzept gemeinsam mit dem Tierschutzbund, den Städten und Gemeinden zu erarbeiten. Vor dem Hintergrund, dass derzeit in Mecklenburg-Vorpommern 24 Vereine – in der Regel ehrenamtlich – mit dem Tierschutz befasst sind, ist es meines Erachtens nicht realisierbar, ein gemeinsames Tierheimkonzept zu erarbeiten. Des Weiteren unterliegt es der kommunalen Selbstverwaltung, inwieweit die Kommunen Tierheime unterstützen beziehungsweise betreiben. Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern ist es meines Erachtens falsch, den Kommunen vorschreiben zu wollen, für welche freiwilligen Maßnahmen sie ihre geringen Haushaltsmittel in Ansatz bringen.
Auch Sie, meine Damen und Herren der Linksfraktion, müssen sich letztlich entscheiden, ob Sie das zur Verfügung stehende Geld für kostenloses Schulessen in den
In Ihrem Antrag fordern Sie die Schaffung von Ausbildungsplätzen zum Tierpfleger in Tierheimen. Meiner Kenntnis nach stehen derzeit ausreichend Ausbildungsplätze im Bereich der Tierpflege zur Verfügung. Vielmehr ist es schwierig, diese Ausbildungsplätze zu besetzen. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihr Anliegen bezüglich der Schaffung von Ausbildungsplätzen zum Tierpfleger in Tierheimen nicht nachvollziehen.
Unter Punkt 2 Ihres Antrages fordern Sie eine Regelung hinsichtlich der Kostenerstattung bei Fundtieren für Tierheime. Vor dem Hintergrund, dass sich Land und Kommunen schon heute mit 300.000 Euro an der Unterstützung der Tierheime beteiligen, halte ich auch dieses Anliegen für fragwürdig. Weshalb haben Sie in Ihrer Zeit, als Sie regierungstragende Fraktion waren, nicht die Haushaltsansätze im Haushalt des zuständigen Ministeriums für die Unterstützung der Tierheime im Lande erhöht?
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass auf Bundes- als auch Landesebene der Tierschutz einen hohen Stellenwert einnimmt. Die gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen reichen meines Erachtens aus, um einen ausreichenden Tierschutz in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern sicherzustellen.
Hinsichtlich der finanziellen Ausstattung der Tierheime können die Kosten nicht in Gänze aus Steuermitteln erstattet werden. Dennoch ist meine Fraktion bereit, in den künftigen Haushaltsberatungen über neue Ansätze für den entsprechenden Haushaltstitel zu reden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das ehrenamtliche Engagement in den Tierschutzvereinen und den Tierheimen kann ich gar nicht genug wertschätzen, aber darum geht es in diesem Antrag nicht.
Auch wir haben die Artikel über Tierheime in Not gelesen und auch wir wissen, die finanzielle Situation der Tierheime ist in der Regel alles andere als rosig. Aber so einfach, wie hier mit diesem Antrag dargestellt, ist das Thema wohl nicht.
Was soll mit dem Antrag denn konkret erreicht werden? Nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz ist es Aufgabe der Ordnungsämter der Kommunen, sich um halter- beziehungsweise herrenlose Tiere zu kümmern.
Oft arbeiten die Kommunen hier mit Tierheimen zusammen und dabei gibt es schon heute mehrere Finanzierungsmodelle. Es besteht die Möglichkeit der kommunalen Mitgliedschaft im Zusammenhang mit einem Beitrag für jedes abgegebene Tier. In anderen Kommunen gibt es Vereinbarungen über einen jährlichen Festzuschuss zur Aufnahme herrenloser Tiere, damit die Tierheime eine gewisse Planungssicherheit haben. Weiterhin steht es den Tierheimen frei, Tiere von Bürgern gegen Entgelt in Pflege zu nehmen. DIE LINKE aber fordert typischerweise wieder pauschal mehr Geld.
Nach Auffassung der FDP löst der Antrag das Problem in seiner Struktur nicht im Entferntesten. Die hohen Kosten für Futter, Unterbringung, Tierarzt stellen das vorwiegende Problem dar. Trotz unterschiedlicher Ursachen für steigende Belegungszahlen sind die Tierheime gehalten, die Tiere wieder zu vermitteln, um Einnahmen zu generieren. Und die untergebrachten Tiere sind mitnichten immer aus der jeweiligen Region. Der Tiertourismus hat sich auch in Mecklenburg-Vorpommern zu einer üblichen Methode entwickelt.
Anstatt mehr Geld in die Tierheime zu geben, sollte dafür gesorgt werden, dass weniger Tiere ausgesetzt werden, und gehandelt werden.
Als Problem stellt sich hier beispielhaft der illegale Welpenhandel dar. EU-weit einheitliche Standards für Züchter, Händler und die Einfuhr könnten zu einer Teillösung des Problems führen.
Der Antrag liest sich wie ein Schnellschuss und ist in sich widersprüchlich. Ich gehe nicht davon aus, dass DIE LINKE der Auffassung ist, dass Tierheime das Ziel des Tierschutzes sind. Und es gibt in Mecklenburg-Vorpommern durchaus auch privat geführte Tierpensionen und -heime, die auf sicheren finanziellen Beinen stehen. Oftmals ist die Betreibung von Tierheimen eine Frage des richtigen Managements und der richtigen Ausrichtung.