Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für meine Fraktion steckt hinter diesem vielleicht auf den ersten Blick etwas allgemein und unverbindlich formulierten Antrag ein sehr konkretes Problem, was schon angesprochen worden ist. Es ist eine Reihe von Zahlen genannt worden und es ist von der Entwicklung auf diesem Sektor die Rede gewesen. Ich will das nicht wiederholen, aber ich will eine Anleihe bei dem Musterlandwirt Johann Heinrich von Thünen nehmen. In seinem „Isolierten Staat“ führt er aus: „Nun gibt es aber wohl keine Verwendung des Kapitals, die wohltätiger auf den ganzen Staat wirkte, als die auf die Verbesserung des Bodens und auf die Erhöhung der Kultur desselben gerichtete.“
Was ist das Problem? Umweltverbände nennen es „Vermaisung“ ganzer Landstriche. Ich habe auch schon die Formulierung „Maisexplosion“ gehört. Bürgerinitiativen in der Prignitz und in der Uckermark machen sich im Lande Brandenburg gegen diese Entwicklung stark.
In meiner Kleinen Anfrage vom Februar dieses Jahres habe ich diese Entwicklung hinterfragt. Es wurde festgestellt, dass sich der Anteil des Maisanbaus bis 2009 auf 13 Prozent, Minister Dr. Backhaus hat diese Zahl eben auch genannt, der Ackerfläche erhöht hat, eine Durchschnittszahl, die unbedenklich erscheint, es sei denn, wir ziehen das Beispiel der Kuh heran, die in einem durchschnittlich 20 Zentimeter tiefen Graben ersoffen ist.
In der Antwort der Landesregierung steht auch der Satz, dass ab dem Jahr 2009 aufgrund der Zunahme hoher Anbaukonzentrationen in einigen landwirtschaftlichen Betrieben mit einem Maisanteil von 75 Prozent und mehr zusätzliche Stichprobenkontrollen im Rahmen der Cross-Compliance-Kontrollen durchgeführt werden sol
len. Das heißt, wir haben es zunehmend mit hohen Konzentrationen zu tun. Die Landesregierung arbeitet seit längerer Zeit an diesem Problem.
Phytopathologische Folgen sind unter anderem die Vermehrung des Maiszünslers, des Maiswurzelbohrers, aber auch der Bodenschutz ist gefährdet. Die Humusbilanz kann dauerhaft negativ beeinträchtigt werden und das, darüber sind wir uns als Fachleute sicher einig, muss verhindert werden. Diese Auswirkungen werden vor allem durch die Praxis, den mit sich selbst verträglichen Mais immer wieder auf demselben Standort anzubauen, verstärkt.
Auf dem diesjährigen MeLa-Kongress in Güstrow wurde angesichts des weltweit leider verfehlten Zieles der Erhaltung der Artenvielfalt diese Entwicklung, vor allem im Umfeld übergroßer Biogasanlagen, die im Wesentlichen mit dem Substrat Mais arbeiten, dargestellt. Auch Minister Dr. Backhaus hat in seinem Vortrag darauf Bezug genommen. Interessanterweise hat er erwähnt, dass das Landwirtschaftsministerium dem Bund vorgeschlagen hat, davon war eben auch die Rede, neue Regelungen für die Fruchtfolge zu erarbeiten, insbesondere wegen des Maisanbaus auf ein und derselben Fläche. Derzeitig ist in den Cross-Compliance-Vorschriften geregelt, dass 75 Prozent Maisanteil in einem Betrieb möglich sind. Darüber hinaus ist der Nachweis einer positiven Humusbilanz zu erbringen.
Dieser Vorschlag, so der Minister, wurde abgeschmettert. Er hat eben gesagt, er will einen neuen Anlauf unternehmen. Für mich ist das aber wieder ein Zeichen, dass die Landesregierung an diesem Problem arbeitet.
Nun ist es ganz sicher nicht Aufgabe einer Oppositionspartei, die Landesregierung „gut zu finden“. Ich sage es aber deshalb, weil ich als Landwirt diese beschriebenen Gefahren sehe und die Sorgen des Landwirtschafts- und Umweltministers in dieser Frage teile. Ich erwähne diese Fakten aber auch, um ein Schlaglicht auf diesen vorliegenden Antrag zu werfen, der empfiehlt, quasi die notwendigen, aber gescheiterten Regelungen wenigstens auf Ebene des Landes in die gute fachliche Praxis aufzunehmen.
Die sogenannte gute fachliche Praxis besteht aus Grundsätzen, die, wie schon gehört, in einer fast unüberschaubaren Menge von Regeln gefasst sind. In Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben sind hier auf Bundesebene besonders das Düngemittelrecht und das Pflanzenschutzrecht zu nennen. Weitere Bestimmungen ergeben sich unter anderem aus dem Bodenschutzrecht sowie dem Wasser- und dem Naturschutzrecht. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften durch landwirtschaftliche Unternehmen erfolgt bekanntermaßen im Rahmen der Cross-Compliance-Regelungen.
Mir ist noch nicht klar, welche Wirksamkeit eine Landesregelung zur guten fachlichen Praxis haben soll, aber darüber werden wir sicher noch zu sprechen haben. Ich meine, dass die Problematik nicht mehr eines Prüfauftrages bedarf, der hier gefordert wird. DIE LINKE ist ein Freund runder Tische, aber es sollte schon die Chance bestehen, dass es zu verbindlichen Festlegungen und Entscheidungen kommt. Wir brauchen wieder ausgewogene Fruchtfolgen.
Die Lage ist ernst. Das Problem der hohen Maiskonzentration ist gravierend. Der vorliegende Antrag bedarf einer Konkretisierung. Wir müssen im Interesse einer nachhaltigen Bodennutzung etwas tun. Daher haben wir heute
mit einem Änderungsantrag eine Ergänzung vorgelegt, die wir für sinnvoll erachten. Frau Kollegin Schildt hat darauf bereits aufmerksam gemacht, dass eine Überweisung auch dieses Ergänzungsantrages in den Ausschuss unterstützt wird. Dafür bedanke ich mich an dieser Stelle bereits.
Wir meinen, dass wir weiter hartnäckig daran arbeiten sollten, eine Agrarforschung im Lande zu entwickeln, diese zu stärken und zu fördern, damit diese die Auswirkungen des Anbaus nachwachsender Rohstoffe erforscht, wissenschaftlich begleitet und der Politik Lösungsvorschläge vorgelegt werden. Wir meinen auch, dass wir das Problem der Vermaisung durch Alternativen zum Energiemaisanbau, wie zum Beispiel den Anbau und den Einsatz von Energierüben, lösen können, weil wir damit an der Wurzel im wahrsten Sinne des Wortes ansetzen und nicht Erscheinungen bekämpfen.
Auch der Fraktionsvorsitzende der SPD Kollege Dr. Nieszery hat zum Beispiel bei dem von mir seit 2007 begleiteten Vorhaben der BEGA in Lalendorf erkannt, dass hier etwas Neues, vielleicht sogar Wegweisendes entsteht. Ich würde mich freuen, wenn diese Erkenntnis auch zu einer adäquaten Unterstützung des Landes für solche Vorhaben, wie sie die Norddeutsche Rüben AG betreibt, führen würde.
Die Energierübe bringt nicht nur die höchsten Energieerträge, sie ist auch ein ganz wichtiger Fruchtfolgepartner. Ich bin der Auffassung, und da stimmen wir sicher auch überein, die Rübe gehört nach Mecklenburg-Vorpommern. Dass wir ständig weiter versuchen müssen, trotz zeitweiliger Rückschläge, die Ergebnisse zur Weiterentwicklung der guten fachlichen Praxis im Lande in die entscheidenden Gremien des Bundes und der EU zu übertragen, damit sie die nötigen Verbindlichkeiten erhalten, ist für mich dann nur folgerichtig. Bitte stimmen Sie unserer Ergänzung des vorliegenden Antrages zu. Ich habe das ja schon vernommen, dass das der Fall sein wird.
Und ich möchte mit einem Zitat von von Thünen schließen: „Hier muss konsequenterweise in jeder Gegend diejenige Wirtschaft betrieben werden, durch welche der Boden am höchsten benutzt wird.“ Ende des Zitates. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Schlupp. Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
Die gute fachliche Praxis der pflanzlichen Produktion ist geprägt von technischen, organisatorischen und biologisch-technischen Fortschritten. Diese tragen zu einer zeitgemäßen Bewirtschaftung einer Fläche durch Landwirte bei. Die gute fachliche Praxis – und ich will es hier noch mal wiederholen, obwohl auch meine Vorredner bereits darauf hingewiesen haben – ist in den landwirtschaftlichen Fachgesetzen, unter anderem dem Pflanzenschutzgesetz, dem Bodenschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Naturschutzgesetz des Bundes, geregelt. Gleichzeitig wird sie in über 16 Richtlinien der Europäischen Union für die Bereiche Verbrau
cher-, Tier- und Umweltschutz normiert. Die Einhaltung der guten fachlichen Praxis ist für jeden Landwirt die Voraussetzung für nachhaltiges Wirtschaften und die Erlangung der Ausgleichszahlungen der Europäischen Union.
Vor dem Hintergrund der zahlreichen bundesgesetzlichen und europarechtlichen Regelungen haben sich die Koalitionspartner darauf geeinigt, dass keine zusätzlichen Auflagen durch Landesregelungen zum Tragen kommen. In der Koalitionsvereinbarung heißt es unter anderem in der Präambel: „Rechtliche Vorgaben der EU und des Bundes werden SPD und CDU in MecklenburgVorpommern konsequent nach dem Grundsatz ,Eins zu Eins‘ umsetzen.“
Unter Berücksichtigung dieses Rahmens, sehr geehrte Damen und Herren, stellt sich für mich die Frage: Welche Spielräume haben wir bei der Weiterentwicklung der guten fachlichen Praxis für Mecklenburg-Vorpommern in Übereinstimmung mit den Umweltzielen? Es kann sich wohl nur um eine Weiterentwicklung auf Bundes- oder EU-Ebene handeln. Hier haben wir allerdings im Rahmen der Neuausgestaltung der GAP und der Regelungswut der Bürokraten der EU noch einiges zu erwarten.
Meines Erachtens ist es nicht sinnvoll, Fehlentwicklungen aufgrund bestehender gesetzlicher Grundlagen durch zusätzliche gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen entgegenzuwirken. So ist es noch nicht lange her, dass die Landwirte unter dem Slogan „Landwirt als Energiewirt“ aufgefordert wurden, in die Nutzung erneuerbarer Energien zu investieren. Zahlreiche Landwirtschaftsunternehmen haben auf Grundlage des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes in Biogasanlagen investiert und benötigen nun den für den Betrieb der Anlagen notwendigen Input.
Auch deshalb steigen Kauf- und Pachtpreise für landwirtschaftliche Nutzflächen rasant, und der Anbau von Mais hat erheblich zugenommen. Wer aber vor diesem Hintergrund den überproportionalen Maisanbau im Lande beklagt und Forderungen aufmacht, diesen mit zusätzlichen Gesetzen oder untergesetzlichen Regelungen zu unterbinden, der liegt falsch. Vielmehr sollten im EEG Regelungen getroffen werden, die den verstärkten Einsatz von Gülle bei der Produktion von Biogas berücksichtigen und Biogasanlagen für Landwirtschaftsunternehmen bevorzugen.
Meine Fraktion würde jede Initiative dahin gehend unterstützen, dass künftig Biogasanlagen in Landwirtschaftsunternehmen, die verstärkt auf Güllenutzung basieren, im EEG stärker als bisher gefördert werden. Für meine Fraktion steht fest, dass Landwirte, die im Einklang mit den bisher geltenden gesetzlichen Vorgaben produzieren, die gute fachliche Praxis einhalten. Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaftsunternehmen lehnen wir jeden Vorschlag ab, der über bundesrechtliche beziehungsweise EU-rechtliche Vorgaben hinausgeht. Alleingänge des Landes hinsichtlich einer neuen Definition der guten fachlichen Praxis wird es mit uns nicht geben.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Sehen Sie keine Defizite, nein?)
Vor diesem Hintergrund ist es allerdings unschädlich, wenn die Landesregierung überprüft, inwieweit die aktuellen Grundsätze der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft noch in Übereinstimmung mit den Umweltzielen in Mecklenburg-Vorpommern stehen. Dafür müssen wir allerdings erst die Umweltziele definieren, denn bereits hier gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen Naturschutzverbänden, Nutzern und Parteien.
Sehr geehrte Damen und Herren, inwieweit sich Differenzen im Rahmen eines runden Tisches ausräumen lassen, bleibt zu hinterfragen. Erfahrungsgemäß sind die Differenzen zwischen Naturschutzverbänden einerseits und den Landnutzern andererseits so erheblich, dass ein gemeinsames Agieren kaum möglich ist. Aus diesem Grunde wird es sicherlich schwer sein, ein gemeinsames Handeln aller Beteiligten zu erreichen. Einer Diskussion jedoch sollte man sich nicht verschließen. Und von daher bitten wir um Zustimmung zur Überweisung dieses Antrages in den Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Reese. Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die FDP-Fraktion sieht die Notwendigkeit für den hier vorliegenden Antrag nicht.
Der Minister reist durchs Land und weiht immer weitere mit staatlichen Mitteln geförderte Biogasanlagen ein, die einen erheblichen Beitrag zur Stabilisierung der jeweiligen Unternehmen und zur dezentralen Energieversorgung leisten. Er lobt die höhere Wertschöpfung und die Sicherung von Arbeitsplätzen vor Ort. In diesem Punkt stimmen wir als FDP mit dem Minister vollständig überein. Weiterhin spricht sich der Minister bei der zukünftigen Gestaltung des EEG für Bedingungen aus,
Damit die 260 Biogasanlagen in Mecklenburg-Vorpommern auch ihren Beitrag zur Strom- und Wärmeversorgung der Bevölkerung leisten können, benötigen sie aber auch die für die Energieproduktion notwendigen Rohstoffe. In seiner Pressemitteilung vom 12. November gibt der Minister bekannt, dass in Mecklenburg-Vorpommern 16 Prozent der Ackerflächen für die Energiebiomasseproduktion genutzt werden und dass sich dieser Anteil ohne Gefährdung der Nahrungs- und Futtermittelproduktion auf ein Drittel der Ackerflächen erhöhen könnte.
Nach seiner Aussage hat Mecklenburg-Vorpommern noch viel Raum für weitere dezentrale Bioenergiekonzepte.
Die Grundlage – das ist ja schon genannt worden – für die gute fachliche Praxis ist in mehreren Gesetzen wie beispielsweise dem Naturschutzgesetz und dem Bodenschutzgesetz gelegt. Die jeweiligen Anforderungen und Kriterien sind darin eindeutig benannt.
Ihr Antrag, so scheint es zumindest, geht von einer negativen Grundhaltung gegenüber der derzeitigen guten fachlichen Praxis und ihrer Anwendung durch die Landwirte unseres Landes aus,