Protocol of the Session on September 16, 2010

Frau Ministerin!

3. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Landesregierung die Hilfe und Unterstützung für Kinder von suchtkranken Eltern ausbauen?

Herr Abgeordneter, in Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwei regionale Netzwerke für Kinder aus suchtkranken Familien, die maßgeblich von Einrichtungen unterstützt werden, die Landesfördermittel erhalten. Ein Netzwerk arbeitet seit 2007 in Rostock, das andere Netzwerk hat mit seiner Arbeit im Januar 2010 in Greifswald begonnen.

In den jewe iligen Netzwerken haben sich Menschen aus verschiedenen Berufsgruppen – Sozialarbeiter, Ärzte, Lehrer, Erzieher, Psychologen – zusammengefunden, um dieser speziellen Zielgruppe die notwendigen Hilfen direkt und unkompliziert zukommen zu lassen. Die Mitarbeiter in den Netzwerken arbeiten verbindlich auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zusammen. Die Landesregierung beabsichtigt, die Unterstützungssysteme in der Suchtberatung und Suchthilfe wie zum Beispiel die Beratungs- und Verhandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke und die Landesstelle für Suchtfragen in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin finanziell zu fördern.

Frau Ministerin, eine Nachfrage: In welcher Art und Weise hat sich die Landesregierung mit der Forderung der Landesstelle für Suchtfragen nach mehr Hilfe für Kinder von suchtkranken Eltern beschäftigt?

Herr Abgeordneter, die Frage von Unterstützung für Kinder von suchtkranken Eltern ist für die Landesregierung sehr wichtig. Wir arbeiten mit der Koordinierungsstelle sehr gut zusammen und beraten die Vorschläge. Wir werden immer wieder darauf hingewiesen, dass es darum geht, dass auch die Gesellschaft, die Öffentlichkeit Vorbild sein muss im Umgang mit Alkohol. An der Stelle habe ich dann auch die herzliche Bitte an Ihre Fraktion, bei öffentlichen Tagen wie am „Tag der offenen Tür des Landtages“ möglichst nicht mit Alkohol groß in Erscheinung zu treten.

(Udo Pastörs, NPD: Sie stellen Bierwagen hin. Und die Landtagsverwaltung stellt einen Bierwagen hin, wo das Bier in Strömen fl ießt.)

Ich bitte jetzt den …

(Heinz Müller, SPD: Sie haben kostenlos verteilt und selber genug davon konsumiert. – Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Herr Abgeordneter Pastörs!

Es scheint Sie sehr zu ärgern.

Wir befinden uns jetzt in der Fragestunde.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, die Fragen 4 und 5 zu stellen.

(Udo Pastörs, NPD: Sagen Sie das dem Innenminister, der soll weniger saufen.)

Frau Präsidentin! Frau Ministerin!

4. Inwieweit gewährleistet die Landesregierung eine vorbeu gende Aufklärung gegen Kindesmissbrauch an Kinder- und Jugendeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern und welche zentrale Stelle koordiniert dies?

In diesem Zusammenhang, Herr Abgeordneter, möchte ich auf das Kinderschutzprogramm meines Hauses verweisen. Neben bereits laufenden Aktivitäten wird als nächster Schritt ein Bündnis zum Kinderschutz bei uns im Land zwischen der Landesregierung, den Landkreisen und kreisfreien Städten und einem Träger zur Qualifizierung der Kinderschutzarbeit der Jugendämter geschlossen. Diese Aktivitäten werden gemeinsam durch mein Haus, das LAGuS, den Projektträgern und Vertretern der Jugendämter gesteuert.

Zudem wurde durch die Landesregierung ein landesweites und durch die Landesregierung gefördertes Beratungs- und Hilfenetz gegen Gewalt an Frauen und deren Kinder etabliert, zu dem fünf Beratungsstellen gegen sexualisierte Gewalt gehören, für die unsere Gleichstellungsbeauftragte Verantwortung trägt und wo sie sich sehr engagiert. Die Beratungsstellen befinden sich in Bergen/Rügen, Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin. Zu deren Aufgabenbereich gehört neben der Beratung und Unterstützung von Opfern jeden Alters auch Präventionsarbeit. Diese erfolgt auf Veranstaltungen und Workshops durch schriftliche Materialien als auch gezielt in Kindertagesstätten, Schulen, Horten sowie Kinder- und Jugendvereinen.

Eine Nachfrage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass die Landkreise und die Gemeinden in diese Arbeit mit einbezogen werden?

Die Landkreise und Gemeinden sind in diese Arbeit einbezogen, weil sie durch die Jugendämter auch verantwortlich für dieses Thema sind.

Wie wird diese Aufklärungsarbeit finanziert?

Ich finde, dass ich mit der Ausführung zu Ihrer Frage, die sehr umfangreich war, alles andere beantwortet habe.

Meine zweite Frage:

5. Welche Behörden/Institutionen/Verbände/Vereine sind dar über hinaus in Mecklenburg-Vorpommern für eine vor beugende Aufklärung gegen Kindesmissbrauch zuständig?

Es besteht ein breiter Konsens, dass alle mit Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe befassten Institutionen sich des auch präventiven Kinderschutzes annehmen. Eine spezielle gesetzlich nominierte Zuständigkeit für vorbeugende Aufklärung lässt sich für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also Landkreise und kreisfreien Städte, aus der Zuständigkeit dieser Gebietskörperschaften gemäß Paragraf 85 Absatz 1 SGB VIII und den in den Paragrafen 2 und 14 SGB VIII nominierten Aufgaben ableiten.

Eine Zusatzfrage: Halten Sie die Aufklärungsarbeit, die momentan passiert, für ausreichend?

Wir sind immer wieder bemüht, den Kinderschutz weiterzuentwickeln. Kinderschutz ist eine breite Aufgabe und insofern werden wir jeden Tag daran arbeiten.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Danke schön, Frau Ministerin.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Innenministers. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Gino Leonhard, Fraktion der FDP, die Frage 6 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister!

6. Der Probebetrieb des digitalen Polizeifunks Tetra soll in Mecklenburg-Vorpommern ab Mitte 2011 beginnen. Ende des selben Jahres soll der Funkbetrieb komplett umgestellt sein. Aufgrund möglicher gesundheitlicher Risiken hat die Bundes anstalt für den Digitalfunk der Behörden...

Herr Abgeordneter, ich muss Sie noch einmal unterbrechen.

Frau Präsidentin?

Ich denke, das ist eine Vorbemerkung, die Sie jetzt verlesen.

(Udo Pastörs, NPD: Das ist nicht zulässig.)

Das haben wir in der Geschäftsordnung festgelegt, dass die Vorbemerkungen nicht verlesen werden. Ich bitte Sie jetzt, die Frage zu verlesen.

(Zurufe von Michael Andrejewski, NPD, und Udo Pastörs, NPD)

Ich stelle die Frage, Frau Präsidentin.

6. Welche Vorkehrungen trifft die Landesregierung zur Verhin derung möglicher Gesundheitsrisiken für die Polizeibeam tinnen und Polizeibeamten des Landes bis zur Fertigstellung der Studie durch das Bundesamt für Strahlenschutz?

Herr Abgeordneter Leonhard, die Landespolizei beschafft für die Beamtinnen und Beamten ausschließlich Funkgeräte, Digitalfunkgeräte, die die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Im Rahmen regelmäßiger Workshops der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben mit den Ländern unter Beteiligung

des Bundesamtes für Strahlenschutz zur elektromagnetischen Unverträglichkeit wird der jeweils aktuelle Kenntnisstand zum Strahlenwert bewertet und gegebenenfalls umgesetzt.

Sollte sich im Ergebnis der durch Sie angeführten Studien zum Thema Gesundheitsrisiken für die Beamtinnen und Beamten des Landes ein neuer Kenntnisstand ergeben, wird das Land auf jeden Fall angemessen und schnell reagieren.

Können Sie einschätzen, wann diese Studie vorliegen wird?

Das kann ich nicht.

Vielen Dank.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Toralf Schnur, Fraktion der FDP, die Fragen 7 und 8 zu stellen.

Sehr geehrter Herr Minister!

7. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung für eine Beibehaltung der Unterscheidung in den Wählbarkeits voraussetzungen zwischen dem Amtsinhaber und allen anderen Wahlbewerbern?