sung vom Mai 2010 wurden vor Beginn der Bauarbeiten alle Maßnahmen zum Schutz der Meeressäuger gemeinsam von der Genehmigungsbehörde und dem Vorhabensträger konkretisiert. Im Wesentlichen sind die folgenden Maßnahmen enthalten:
Die Rammarbeiten wurden in der Zeit vom 10. Mai 2010 bis zum 30. Juni 2010 durchgeführt. Ein erster Zwischenbericht zu den sogenannten POD-Stationen liegt vor. Die PODs, also Lärmdetektoren, sind Detektoren, die die Geräusche von Schweinswalen aufnehmen. Es wurden zwei dieser PODs am Baufeld und ein weiterer im Abstand von zehn Kilometern ausgebracht. Dem Bericht kann entnommen werden, dass lediglich an einem Tag, dem 16. Mai dieses Jahres, Schweinswale registriert wurden. An diesem Tag wurde jedoch nicht gerammt.
Die POD-Auswertungen liegen noch nicht komplett vor. Laut vorläufiger mündlicher Aussage sollen aber auch in den weiteren Zeiten während der Rammarbeiten keine Schweinswale detektiert worden sein. Der viel zitierte Blasenschleier ist nicht Stand der Technik. Er wurde beim Windpark alpha ventus mit staatlicher Förderung erprobt. Insbesondere der zeitliche Aufwand und die Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme. Es werden weitere Lösungen erprobt, die wirkungsvoller als der Blasenschleier sind.
Damit geht die Landesregierung auch zukünftig davon aus, dass es durchaus durch die Arbeiten an einem Offshorewindpark zum Tod von Schweinswalen kommen kann?
Diese Frage kann ich Ihnen so nicht beantworten. Sie wissen, ich stehe stellvertretend für den Wirtschaftsminister. Ich werde das gerne weiterleiten und ich gehe davon aus, dass das Wirtschaftsministerium Ihnen eine sachlich fundierte Antwort darauf zukommen lässt.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, der vertreten wird durch die Finanzministerin, und bitte die Abgeordnete Frau Borchardt, Fraktion DIE LINKE, die Frage 16 zu stellen.
16. Gibt es für landwirtschaftliche Flächen im Landkreis Parchim, die von der LVVG verwaltet werden, Interesse eines Investors, der darauf eine Anlage zur Produktion von Eintagsküken errichten will?
Ja, es gibt im Raum CrivitzBarnin das Interesse eines Investors, eine Anlage zur Geflügelaufzucht zu errichten. Dazu gehört ein Antrag, landwirtschaftliche Nutzfläche, die im Eigentum des Landes steht, zu pachten. Eine Entscheidung zur Pachtvergabe ist jedoch noch nicht getroffen.
Ich würde vorschlagen, das geben wir dann an den Ressortminister weiter. Der wird die Frage schriftlich beantworten.
17. Aus welchen Gründen ist die Eröffnung des Festsetzungsverfahrens für den Naturpark Peenetal noch nicht erfolgt und welche Hindernisse stehen dem entgegen?
Frau Abgeordnete, das Verfahren zur Festsetzung des geplanten Naturparks Flusslandschaft Peenetal ist, wie Sie schon in Ihrer Frage erwähnten, noch nicht eröffnet. Dieser geplante Naturpark geht auf Initiativen vor Ort zurück, die sich namentlich mit der Frage beschäftigt haben, wie zukünftig mit den Flächen und Maßnahmen einschließlich der daraus resultierenden Folgeverpflichtungen des abgeschlossenen Naturschutzgroßprojektes Peenetal/Peene-Haff-Moor umzugehen ist. Träger dieses Naturschutzgroßprojektes war der kommunale Zweckverband Peenetal-Landschaft, an dem neben den betroffenen Landkreisen Demmin und Ostvorpommern eine Reihe von Gemeinden aus der Region beteiligt sind.
Die grundsätzliche Willensbildung vor Ort ist somit abgeschlossen. Nunmehr sind die Voraussetzungen gemäß Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 des Naturschutzausführungsgesetzes zu schaffen, wonach die Landkreise und das Land zusammenwirken sollen, um eine einheitliche und nachhaltige Entwicklung der Naturparke zu gewährleisten, also die gemeinsame Trägerschaft. Das Land hat diesbezüglich seine Hausaufgaben gemacht. Im Haushalt sind dafür die entsprechenden Mittel eingestellt. Aber die hierfür erforderlichen Entscheidungen der kommunalen Gremien liegen dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz bislang noch nicht vor. Sobald dies der Fall ist, wird das Ministerium
diese Erklärungen prüfen und – sofern sie ausreichen – auf dieser Basis das Rechtsetzungsverfahren einleiten.
Ich habe da noch eine Zusatzfrage: Von welchen Kommunen liegen die notwendigen Entscheidungen nicht vor?
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Raimund Frank Borrmann, Fraktion der NPD, die Fragen 18 und 19 zu stellen.
18. Auf welcher rechtlich fundierten Interpretationsgrundlage des Gentechnikgesetzes erfolgte die Sicherstellung der im Müritzkreis geernteten Genkartoffeln, die erst eine Woche zuvor werbewirksam durch Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle unter Hinweis auf die zukunftsweisende Technologie eröffnet wurde, obwohl der Landesregierung, auch durch die Vorgänge um den kanadischen Farmer Percy Schmeiser, nicht zuletzt durch die zahlreichen warnenden Hinweise der NPD im Landtag, schon seit Jahren bekannt sein musste, dass Verunreinigungen von in der Natur frei angebauten gentechnisch veränderten Organismen schon allein technologisch nicht zu verhindern sind?
Der Bescheid beruht auf Paragraf 26 Absatz 1 Gentechnikgesetz. Danach kann die zuständige Landesbehörde im Einzelfall Anordnungen treffen, die zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhütung künftiger Verstöße gegen dieses Gesetz oder gegen die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen notwendig sind.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern ist gemäß der Landesverordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Gentechnikgesetz zuständige Landesbehörde für den Vollzug des Gentechnikgesetzes und seiner Verordnungen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit teilte dem Ministerium am 3. September 2010 mit, dass von BASF auf Feldern der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte Amflora in Schweden einige Pflanzen der gentechnisch veränderten Kartoffellinie AM 04 1020 gefunden wurden.
Die Kartoffelsorte Amadea ist nicht zum In-Verkehr-Bringen in der EU genehmigt. Es ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht zweifelsfrei auszuschließen, dass die in der Gemeinde Zepkow aufgewachsenen Kartoffeln der Sorte Amflora auch mit der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte Amadea verunreinigt sind. Dies gilt insbesondere, als dass das in Zepkow eingesetzte Pflanzgut ebenfalls aus Schweden bezogen wurde. Ein weiteres InVerkehr-Bringen nach der Ernte wird so lange untersagt, bis keine Zweifel mehr an der Verkehrsfähigkeit der in der Gemeinde Zepkow aufgewachsenen Kartoffeln der Sorte Amflora bestehen.
Zusatzfrage: Wie stellt sich die Landesregierung konkret eine Überprüfung und Umsetzung des Gentechnikgesetzes bei der Analyse dieser Ernte vor?
19. Inwieweit befördert die rechtlich radikale Maßnahme der Landesregierung, die in Zepkow angebaute Genkartoffel Amfl ora sicherzustellen, Bestrebungen von sogenannten Feldbefreiern – damit letztlich auch das Bemühen der NPD um ein generelles Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pfl anzen –, sich durch Stoppeln auf abgeernteten Feldern von gentechnisch veränderten, aber nicht zugelassenen Kartoffeln wie etwa der Genkartoffel Amadea in den Besitz derselben zu bringen, um damit gezielt Bestände von zugelassenen gentechnisch veränderten Kartoffeln wie etwa der Genkartoffelsorte Amfl ora so zu verunreinigen, damit deutsche Landesregierungen dann rechtlich gezwungen sind, eine Sicherstellung anordnen zu müssen?
Ich werde mich kurzfassen. Die vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz verfügte Maßnahme ist sachgerecht und dient der Verhütung künftiger Verstöße gegen das Gentechnikgesetz.
Zusatzfrage: Was will die Landesregierung gegen gezielt vorgenommene Verunreinigungen durch Feldbefreier unternehmen?