Protocol of the Session on September 16, 2010

Wir erinnern uns, in den 70er-Jahren des vorvergangenen Jahrhunderts erlebte die Industrie einen gewaltigen Aufschwung bei katastrophalsten Arbeitsbedingungen. Und Bismarck, der schlaue Fuchs, brachte die allein von den Arbeitgebern zu entrichtende Unfallversicherung in dieser Zeit auf den Weg. Auch hieran wird ja heute kräftig die Axt angelegt, aber das soll später zu einem gesonderten Thema betrachtet werden.

Das System hat also gut und lange funktioniert. Dann merkte der Bund, dass man wegen sinkender Löhne, Gehälter und Renten – Stichwort Hartz IV –, dem Abwandern Besserverdienender in die PKV und so weiter in diesem lohnzentrierten System nicht Herr der Kosten wird. Risiken wurden privatisiert in Gestalt von Zuzahlungen bei Medikamenten, Heilbehandlungen, in Gestalt von Ausgliederungen, die allein durch die Versicherten zu zahlen sind, wie zum Beispiel beim Zahnersatz, oder gar als Streichung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, wie bei den Brillen.

Für 2011 hat der Bund ein Defizit bei den gesetzlichen Krankenkassen von 11 Milliarden Euro ausgemacht. Der Bundesminister bringt Lösungen, die er, wie schon alle seine Vorgänger, als nachhaltig bezeichnet, um damit anzudeuten, dass sie nach mindestens zwei Jahren wieder verschärft werden.

Was also kommt nun auf uns zu? Die Beitragssätze sollen um 0,6 Prozent steigen, also auf den Stand, um den sie im Rahmen des Konjunkturprogramms reduziert wurden. Dieser Beitrag wird zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern und den Versicherten in Abhängigkeit vom Einkommen entrichtet. Pflichtversicherungsbeitrag, Bemessungsgrenzen sollen nicht verändert werden. Der Sonderbeitrag für Zahnersatz ist auch künftig allein von den Versicherten zu zahlen. Die Disparität bleibt erhalten.

Dramatisch jedoch ist die Entscheidung, den Arbeitgeberbeitrag bei genau diesem Anteil festzuschreiben, also die Hälfte von 14,6 Prozent. Das ist tatsächlich ein nachhaltiger Schritt, denn auch in naher Zukunft wird man feststellen, dass das Geld nicht ausreicht. Die Arbeitgeber müssen sich nicht um Kostenentwicklungen scheren und die Kassen dürfen, sobald sie nicht mit den verfügbaren Mitteln auskommen, einen Zusatzbeitrag erheben, den allein die Versicherten zahlen. Aber nicht nur das. Der Zusatzbeitrag ist einkommensunabhängig und der Höhe nach nicht begrenzt, also in einem Krankenhaus wird die Krankenschwester ebensoviel zahlen wie der Arzt an Zusatzbeitrag, es sei denn, er ist privat krankenversichert. Überschreitet der individuelle Zusatzbeitrag eines Versicherten zwei Prozent seines Bruttoeinkommens, dann erhält der Versicherte einen Sozialausgleich bezogen auf den durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Die Differenz wird dann über eine Absenkung des Versichertenbeitrages ausgeglichen.

Die Proteste der Arbeitgeber über den erhöhten Verwaltungsaufwand lesen wir täglich in den Zeitungen. Das Verfahren ist kompliziert, überdies gerade durch diesen Sozialausgleich nicht in der Lage, die finanziellen Probleme der Kassen zu lösen. Die Versicherten werden

durch diesen Zusatzbeitrag gewaltig zur Kasse gebeten. Die Kosten steigen dennoch weiter. Der Staat kann mit Steuermitteln helfen, aber auch das nur begrenzt, denn es wirkt ja die Schuldenbremse.

Summa summarum wurde immer, sobald man an diesem Punkt angelangt war, weiter privatisiert. Ist bei den Versicherten kein Geld zu holen, werden Leistungen nach dem Beispiel der Brillen ausgegliedert und man darf sich dann als gesetzlich Krankenversicherter ergänzend privat versichern.

Meine Fraktion lehnt diesen Systemwechsel von einem noch weitestgehend solidarisch paritätisch finanzierten Gesundheitswesen hin zu einem wettbewerbsorientierten System ab, in dem die Versicherten zunehmend ihren Krankenversicherungsschutz selbst tragen sollen. Mit der Beitragsentlastung der Arbeitgeber ergeht an sie das eindeutige Signal, dass sie künftig für die Entwicklung der Gesundheitskosten und damit für gesundheitsfördernde Strukturen keine Verantwortung mehr tragen. Wir können uns also alle klugen Reden, gerichtet jetzt mal an die Kollegen von der CDU, bezüglich eines betrieblichen Gesundheitsmanagements sparen. Der geplante Einsatz von Steuermitteln ist angesichts der Staatsverschuldung und der Schuldenbremse ein fauler Trick, der allein der Beschwichtigung dient, in der Realität wieder ein Gesundheitswesen nach Kassen oder, besser müsste man sagen, nach Klassenlage zu etablieren. Die 20er-Jahre lassen grüßen!

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Diese Maßnahmen im Zusammenwirken mit den Privilegierungen der privaten Krankenversicherungen schwächen die gesetzlichen Krankenversicherungen, sind kontraproduktiv für Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung, für 72 Millionen Frauen und Männer, Kinder und Erwachsene in unserer Gesellschaft.

Nach einer WiSo-Umfrage aus dem Jahr 2010 sind 77,7 Prozent der Befragten mit ihrer Krankenversicherung – mit der gesetzlichen Krankenversicherung – zufrieden. Diese Umfragen werden seit Jahren mit immer gleichen Ergebnissen durchgeführt. Das ist nicht erstaunlich. Erstaunlich vielmehr ist, wie die überwiegend wahrscheinlich privat versicherten Politiker und Beamten diesen Tatbestand ignorieren.

Frau Abgeordnete …

Unser Antrag richtet sich deshalb an die Landesregierung, diesen Gesetzentwurf, der demnächst im Bundesrat ist, die soziale Spaltung der Gesellschaft gravierend befördern wird, abzulehnen. Ich bitte Sie, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, zum Antrag der Fraktion DIE LINKE liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3772 vor.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Um das Wort hat zunächst gebeten die Ministerin für Soziales und Gesundheit Frau Schwesig. Frau Schwesig, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit ihrem Antrag bezieht sich die Fraktion DIE LINKE auf den sogenannten Gesundheitskompromiss der CDU-FDPKoalition auf Bundesebene vom Juli 2010. Seit Ende August 2010 liegt dazu der Entwurf eines GKV-Finanzierungsgesetzes vor. Das Bundeskabinett wird diesen Gesetzentwurf voraussichtlich am 22. September 2010 beschließen. Er soll dann bereits zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Das Bundesratsverfahren wird voraussichtlich bereits im Oktober stattfinden. Das Gesetz, so ist es angekündigt, soll so ausgestaltet werden, dass es möglichst nicht zustimmungspflichtig ist, weil die Bundesregierung weiß, dass es in den Ländern erhebliche Widerstände gegen die Vorschläge gibt. Wenn es zustimmungspflichtig wäre, würde es unsere Zustimmung nicht bekommen, denn in dem Vorschlag sind Punkte, die den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land schaden würden, die dem Gesundheitswesen in unserem Land nicht dienlich sind. Ich möchte auf zwei eingehen:

Sie wissen, wenn man die Menschen im Land fragt, was ist ihnen wichtig, dann kommt immer an TOP 1 die Familie und gleichzeitig Gesundheit. Und deswegen ist es für alle Bürgerinnen und Bürger wichtig, dass es eine gute Gesundheitsversorgung gibt und vor allem, dass sie sich diese auch leisten können. Immer mehr Bürger haben in unserem Land den Eindruck, dass es bereits schon eine Zweiklassenmedizin gibt, und deswegen sehe ich mit Sorge, dass es durch den Gesetzentwurf weitere Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, insbesondere mit kleinen Einkommen, geben wird. Deswegen wird der Gesetzentwurf den Versprechungen des Bundesgesundheitsministers, dass seine Reform unbürokratischer wird, dass sie gerechter wird und dass sie vor allem die Gesundheitsleistung beibehalten wird, nicht gerecht.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD, und Dr. Fritz Tack, DIE LINKE: Genau.)

Zum einen sehe ich mit großer Sorge die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger durch die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags und durch den Wegfall der Deckelung der Zusatzbeiträge. Es ist seit Jahrzehnten gute Tradition in Deutschland, dass die gesetzliche Krankenversicherung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern paritätisch finanziert wird. Wirtschaftskrise, Finanzkrise hin und her, dieses System hat bewiesen, dass es trägt. Die Gesundheitsversorgung wurde in Krisenzeiten nicht eingeschränkt. Es ist alles weiter so gut gelaufen für die Bürgerinnen und Bürger.

Wir diskutieren ja immer hier in diesem Hohen Hause, wie man gute Gesundheitsversorgung im Land gestalten kann. Dafür brauchen wir natürlich Geld. Deswegen haben wir uns auch dafür eingesetzt, dass der Gesundheitsfonds mit dem morbiditätsorientierten Ausgleich bleibt. Also übersetzt heißt ja dieses Wortungetüm: Das Geld aus dem Gesundheitsfonds soll da hin, wo die kranken Menschen sind. Und die sind bedauerlicherweise zu großen Teilen in unserem Land. Deswegen ist es wichtig, dass wir dieses Geld behalten. Aber die Frage ist: Wie kommt Geld ins System? Und Sie wissen es aus der öffentlichen Debatte, dass die Krankenkassen unterfinanziert sind, und deswegen muss mehr Geld ins System.

Der Bundesgesundheitsminister will durch die Einführung einer kleinen Kopfpauschale dieses Geld ins System spülen, indem er den Arbeitgeberbeitrag einfriert und nur die Arbeitnehmer zahlen lässt. Also alle Kos

ten, die zukünftig kommen, muss die Arbeitnehmerseite, Rentnerseite et cetera zahlen, und die Zusatzbeiträge werden eben nicht mehr gedeckelt. Hier wird ja versprochen, dass es einen Sozialausgleich geben soll, der dann irgendwie über die Rentenversicherung zurückkommt.

Ich kann nur sagen, wir haben uns dieses System angeguckt. Es ist ein Bürokratiemonster. Mit Bürokratieabbau hat das gar nichts zu tun und mit sozialer Gerechtigkeit schon gar nicht. Und es wird besonders unsere Menschen im Land treffen, weil die oftmals eben nur ein kleines Einkommen haben. Ich denke an die vielen Rentnerinnen und Rentner mit ihrem kleinen Einkommen, die jetzt schon den Zusatzbeitrag, 8 Euro im Monat, der für viele vielleicht auch in diesem Raum klein erscheint, als große Belastung empfinden, zumal sie keine zusätzlichen Leistungen bekommen.

Ich sehe ein zweites Problem bei der Einfrierung des Arbeitgeberbeitrags. Jetzt haben immer Arbeitnehmerseite und Arbeitgeberseite, also auch Unternehmer, zusammen mit den Gesundheitsfachleuten, mit uns, mit dem Ministerium an einem Tisch gesessen und waren auch daran interessiert, dass wir die Kosten irgendwo in einem, sagen wir mal, bezahlbaren Rahmen halten. Jetzt braucht die Arbeitgeberseite gar kein Interesse mehr zu haben, weil sie eben nicht mehr bei den Kosten mit am Tisch sitzt und schnell umschwenken und sagen kann, wir sollten mal noch dieses und jenes bezahlen. Also dieser, ich sage mal, natürliche Ausgleich, der irgendwo da ist, wenn man mit den Kosten am System beteiligt ist, auch hinzuschauen, wofür wird es denn ausgegeben, der wird auch hier durchbrochen, und das ist nicht gut.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Sehr richtig, Frau Ministerin.)

Der zweite Kritikpunkt, den ich hervorheben möchte – über alle Kritikpunkte kann man hier sowieso nicht reden –, ist die geplante Verteilung der Ärztehonorare. Sie wissen, dass es uns gelungen ist, mit der alten Bundesregierung eine Reform auf den Weg zu bringen, die eine Ost-West-Angleichung der Ärztehonorare bringt. Und es war dringend notwendig. Wir reden immer über Ärztemangel in Mecklenburg-Vorpommern, gerade bei den Landärzten, und da ist es natürlich erforderlich, dass man mindestens hier die Ärztehonorare genauso gut bezahlt wie im Westen. Es war ein großer Fortschritt bei dem Thema „Ost-West kommt zusammen“, weil dadurch eben die Ärzte hier gehalten werden. Sie wissen auch aus Zeitungsberichten, dass zum Beispiel sogar aus Schleswig-Holstein ein Arzt zu uns hier nach M-V gewechselt ist.

Und der Entwurf des Bundesgesundheitsministers enthält nun eine Regelung, wonach Länder, die durch diese Honorarreform keine Honorarsteigerung erhalten haben – das sind die reichen Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg –, einen Aufschlag haben sollen. Und diese Ausgestaltung ist noch völlig offen. Über diese Regelung wird derzeit gestritten und hier müssen wir natürlich aufpassen. Denn Grundsatz des jetzt geltenden Honorarsystems ist, dass ärztliche Leistungen überall gleich vergütet werden sollen und dass dort, wo mehr Leistungen erbracht werden, eben auch mehr gezahlt wird. Und das muss so bleiben. Es kann nicht sein, dass es wieder einen Rückschritt gibt, eine Spaltung gibt zwischen Ost und West. Das haben wir jetzt überwunden. Und ich fordere auch hier den Bundesgesundheitsminister. Er kommt hier groß her, beklagt Ärztemangel und legt dann Gesetzentwürfe vor, die den

Ärztemangel wieder forcieren. Das kann nicht sein und das müssen wir im Interesse unseres Landes verhindern, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD)

Ich habe zwei Beispiele herausgepickt, auf drei kommt man eigentlich. Der Gesetzentwurf kann zu mehr Bürokratie führen bei dem vermeintlichen Sozialausgleich, der keiner ist. Er bringt nicht mehr Netto vom Brutto, sondern, im Gegenteil, eine Mehrbelastung für viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land mit kleinem Portemonnaie. Und es ist auch ungerecht, dass nur ein Teil der Versicherten die Kostensteigerung im Gesundheitswesen zu tragen haben.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Ja, so sind sie.)

Und der dritte Punkt, ist, dass eben der Arbeitgeberbeitrag eingefroren wird und die Ärztehonorare auf unsicheren Füßen stehen. Ich kann Ihnen versichern, dass alleine diese Punkte ausreichen, dass ich mich in den Gremien als Gesundheitsministerin dafür einsetzen werde, dass es diese Verschlechterung für unser Land, für die Menschen in unserem Land nicht geben wird.

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Deswegen wollen wir den Antrag der LINKEN nicht.)

Da, wo wir die Möglichkeiten haben, werden wir uns einsetzen, und deswegen ist der Antrag, sehr geehrte Damen und Herren der Linksfraktion, gut gemeint, aber es ist nicht notwendig, mich an der Stelle zum Jagen zu tragen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der SPD – Barbara Borchardt, DIE LINKE: Aha, das ist ja interessant. Wie war das mit dem Dringlichkeitsantrag?)

Danke, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Rühs von der Fraktion der CDU.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Worüber reden wir heute?

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Zum 97. Mal!)

Wir reden über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der bisher lediglich als Referentenentwurf mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung“, kurz: GKV-Finanzierungsgesetz, vorliegt.

(Jörg Heydorn, SPD: Das ist weder nachhaltig noch sozial ausgewogen!)

Was ist nun der Inhalt dieses Referentenentwurfs, aus dem sich DIE LINKE lediglich einen einzigen Aspekt herausgegriffen hat und damit das gesamte Reformgesetz insgesamt für nicht unterstützenswert erachtet? Ich möchte hingegen den Bogen vielmehr etwas weiter schlagen und das Thema von allen Seiten und im Detail beleuchten.

Deutschland hat ein leistungsfähiges Gesundheitswesen, das allen Bürgern Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung bietet. Das deutsche Gesundheitssystem gewährleistet auch im internationalen Vergleich eine hohe Qualität der Leistungen. Damit dies so bleibt, muss das deutsche Gesundheitssystem jetzt vor allem im Hinblick auf eine nachhaltige und sozial ausgewogene Finanzierung weiterentwickelt werden.

Zum einen besteht ein unmittelbarer Handlungsbedarf im Hinblick auf das anderenfalls für das Jahr 2011 zu erwartende Defizit in Höhe von bis zu 11 Milliarden Euro. Dieses Defizit würde beim heutigen Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung die Krankenkassen vor große Schwierigkeiten stellen. Die Reform ist zudem notwendig, um die strukturellen Probleme des heutigen Finanzierungssystems im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung zu beheben. Damit die Leistungsfähigkeit und die Qualität der medizinischen Versorgung trotz des steigenden Anteils älterer Menschen und der Möglichkeiten des medizinischen Fortschritts auch weiterhin erhalten werden kann, muss damit begonnen werden, die Finanzierungsgrundlagen für die gesetzliche Krankenversicherung auf eine solide Basis zu stellen.

Seit vielen Jahren wachsen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen schneller als die beitragspflichtigen Einnahmen. Steigende Beitragssätze führen zu steigenden Lohnkosten und gefährden damit Arbeitsplätze im internationalen Vergleich. Konjunkturelle Schwankungen führen zu einer Instabilität auf der Einnahmeseite der gesetzlichen Krankenversicherung. Zur Bewältigung der Probleme sollen daher gemäß dem derzeitigen Referentenentwurf der Bundesregierung die Arbeitgeberbeiträge festgeschrieben und die Einkommensabhängigkeit der Beiträge vermindert werden. Eine nachhaltige Finanzierung kann darüber hinaus nur in einem System mit einem funktionierenden Wettbewerb gelingen.

Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, das heutige Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung wettbewerbsfreundlicher auszugestalten. Dies setzt unverzerrte Preissignale und eine Stärkung der Beitragsautonomie der Krankenkassen voraus. Zudem ist ein funktionsfähiger Sozialausgleich notwendig, der dafür sorgt, dass jeder Bürger unabhängig von der persönlichen finanziellen Situation über einen guten Krankenversicherungsschutz verfügt, der ihm im Krankheitsfall eine hochwertige Gesundheitsversorgung garantiert.

Über den Sozialausgleich wird die so wichtige Solidarität mit denjenigen hergestellt, die nur über begrenzte finanzielle Mittel verfügen. Die Menschen sollen auch in Zukunft für eine gute medizinische Versorgung auf Basis des medizinischen Fortschritts vertrauen können. Hierfür ist es erforderlich, die Ausgaben zu stabilisieren, die Finanzierung auf eine solide Basis zu stellen, die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb zu schaffen und für einen zielgenauen und gerechten Sozialausgleich zu sorgen.

Das Gesetzespaket der Bundesregierung besteht somit gemäß dem Referentenentwurf insgesamt aus drei Teilen: