aber wir werden innerhalb der Ausschussberatungen versuchen, die Auffassung der Länder zu stützen, die hier schon in den Protokollerklärungen etwas gesagt haben, um darauf hinzuweisen, wir haben hier noch ein ungelöstes Problem. Wir kommen nicht so viel weiter, wie wir geglaubt haben. Wenn ich sage, es ist kein sehr wirkungsvoller Schutz, der hier aufgebaut wird, dann kann ich auch dazu sagen, das ist wie bei Arzneimitteln: Die weniger wirksamen haben aber auch die weniger negativen Nebenwirkungen.
Deswegen lassen Sie uns der Überweisung zustimmen, versuchen, über Protokollerklärungen noch ein Stück zu verbessern, und die Hoffnung äußern, dass sich beim nächsten Mal – und das mahne ich jetzt wirklich an – endlich auch mal die Parlamentarier, die sich damit lange befassen, auch wirklich zu dem Zeitpunkt damit befassen, wo sie noch was zu sagen haben. Jetzt können wir nur noch zustimmen. – Vielen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Andreas Bluhm, DIE LINKE: Beim Fünfzehnten ist es auch schon zu spät.)
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 5/3707 an den Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke.
Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion der FDP bei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und anderer Gesetze, Drucksache 5/3382, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 5/3760. Hierzu liegen Ihnen Änderungsanträge der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3769 und der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3770 vor.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und anderer Gesetze (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 5/3382 –
Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Sozialausschusses Herr Grabow von der Fraktion der FDP. Bitte schön, Herr Grabow.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Zum Ausgleich der den örtlichen Trägern der Sozialhilfe vom Land übertragenen Aufgaben der früheren überörtlichen Sozialhilfe gewährt das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten Finanzzuweisungen. Nach dem Sozial hilfefinanzierungsgesetz waren diese Finanzzuweisungen nur bis zum 31. Dezember 2009 festgeschrieben. Nach Paragraf 1 Absätze 4 und 5 Sozialhilfefinanzierungsgesetz M-V hätte das Gesetz schon am 1. Januar 2010 fortgeschrieben werden müssen.
Mit Datum vom 14. April 2010 hatte die Landesregierung dem Gesetzgeber den entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, das Sozialhilfefinanzierungsgesetz der Entwicklung in der Sozialhilfe anzupassen. Dabei ergeben sich folgende Schwerpunkte:
Auf der Basis der erhobenen Daten des Jahres 2008 werden die Gesamtzuweisungen für die Jahre 2010 bis 2011 und die gesetzlichen Fristen für die zukünftigen Anpassungen fortgeschrieben. Die Vergabe der Begleitung der Datenerhebung wird für einen längeren Zeitraum ermöglicht. Durch die Fortschreibung werden die Neuausrichtungen des Gesetzes vorbereitet und die Anreize für den vorrangigen Ausbau der auf den individuellen Bedarf ausgerichteten Hilfestrukturen unter besonderer Berücksichtigung des Vorrangs ambulanter Leistungen geschaffen. Der Beirat nach Paragraf 9 des Gesetzes über die Errichtung des Kommunalen Sozialverbandes Mecklenburg-Vorpommern wird aufgelöst. Das Land erwägt, den Landkreisen und kreisfreien Städten Finanzzuweisungen, insbesondere für Aufwendun
Der Sozialausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung und die Annahme der Entschließung. Mit der Entschließung soll die Bedeutung der Neuordnung der Sozialhilfefinanzierung verdeutlicht und diese auf eine möglichst breite Basis gestellt werden, indem bereits in der Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf eine Richtung vorgegeben wird, an der sich die beteiligten Fachleute orientieren können. Darüber hinaus sollte die Verwaltung bereits vorab verschiedene Ansätze ergebnisoffen einer vertieften Prüfung unterziehen, um so die für das nächste Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2012 zwingend notwendigen und umfassenden Vorbereitungen zu leisten. Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf in unveränderter Fassung und der Entschließung gemäß Beschlussempfehlung zuzustimmen. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vereinbart worden. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erste hat das Wort die Ministerin für Soziales und Gesundheit Frau Schwesig. Bitte schön, Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute entscheiden Sie über die Fortschreibung der Sozialhilfefinanzierung für die nächsten Jahre und ich möchte gerne noch einmal in Erinnerung rufen, dass das Sozialhilfefinanzierungsgesetz vielleicht auf den ersten Blick ein sehr sperriges Gesetz ist, weil es um viel Technik geht, aber in diesem Gesetz steckt eine Menge Geld für wichtige soziale Leistungen, die die Kommunen in unserem Land für die Menschen erbringen. Es geht in diesem Jahr um fast 264 Millionen Euro und im nächsten Jahr um 273 Millionen Euro. Diese Beiträge sind zunächst abstrakt, aber ich möchte sie deutlich machen.
Damit werden zum Beispiel die Beschäftigungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen bezahlt. Damit werden heilpädagogische Maßnahmen für Kinder oder zum Beispiel die Suchtkrankenhilfe finanziert. Und das sind ganz wichtige konkrete soziale Hilfen für die Menschen in unserem Land und deswegen hat dieses Gesetz natürlich eine hohe Bedeutung. Aber wie immer, weil es um viel Geld geht, ist dieses Gesetz natürlich auch sehr schwierig in der Entstehung und vor allem auch immer in der Diskussion. Allerdings haben wir in den Anhörungen, wie ich meine, den Gesetzentwurf zwar hier und da konträr, aber sehr konstruktiv diskutiert. Einige Abgeordnete und Verbände haben bemängelt, dass eine Neuorientierung der Sozialhilfe nicht schon jetzt erfolgt, aber dies hat gute Gründe, dass wir diese Neuorientierung zum 01.01.2013 vorbereiten, denn zum einen fehlen bislang bundesrechtliche Vorgaben und zum anderen steht auch die Landkreisneuordnung bevor.
Ich, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, bin der Meinung, dass es zu verfrüht wäre, ein Gesetz zu machen, das die Änderungen des Bundesrechtes im Grunde noch nicht kennt. Insofern geht mei
nes Erachtens diese Kritik ins Leere, denn Sie können nicht erwarten, dass man ein Gesetz auf Basis von Vermutungen macht, zumal das Zeiten sind, wo man sehr, sehr schwer weiß, was die bundesrechtlichen Regelungen bringen werden.
Die Befürchtungen, dass die in Paragraf 1 Absatz 2 Sozial hilfefinanzierungsgesetz vorgesehenen Zuweisungsbeträge für die Jahre 2010 und 2011, die ich eben genannt habe, nicht ausreichen würden, um die Aufgaben zu erfüllen, dürften sich nicht bestätigen, denn wir haben das Ergebnis des Jahres 2009, was mit einem Überschuss von 5,8 Millionen Euro abschließt. Und auch die Kassenstatistik zum 30. Juni 2010, die ähnlich hohe Aufwendungen wie die im Vorjahr ausweist, deutet nicht darauf hin, dass die Zuweisungen zu niedrig angesetzt sind.
Ich gehe also davon aus, dass die jetzt vorliegende Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes für den Übergangszeitraum bis zur Neuorientierung den Anforderungen in rechtlicher, aber vor allem auch in finanzieller Hinsicht gerecht wird. In diesem Übergangszeitraum liegen auch die entscheidenden Jahre für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe und der Sozialhilfe insgesamt. Mit der geplanten Aufhebung der strikten Trennung zwischen ambulanten und stationären Sektoren und der Konzentration auf sogenannte personenzentrierte und lebensorientierte Hilfen findet gegenwärtig eine Verschiebung der Maßstäbe für die Hilfegewährung statt und geht meines Erachtens auch in die richtige Richtung. Gleichzeitig kommt es mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention zu einer deutlichen Stärkung des Wahlrechts der Betroffenen.
Um diese Veränderung zukünftig sinnvoll bei der Sozialhilfefinanzierung berücksichtigen zu können, wurde bereits zu Beginn des Monats eine Arbeitsgruppe gebildet. Dort haben zunächst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums und meines Hauses die entsprechenden Vorarbeiten für eine Neuorientierung aufgenommen. Wir werden diese Arbeitsgruppe zu gegebener Zeit um weitere Fachleute auch aus wissenschaftlichen Bereichen erweitern, damit spätestens zum 01.01.2013 eine zukunftsorientierte Neuausrichtung der Sozialhilfefinanzierung verabschiedet werden kann.
Neben der fachlichen Ausrichtung soll in der Arbeitsgruppe auch die Verwaltungspraxis überprüft werden, damit zukünftige Gesetzesfortschreibungen rechtzeitig im Landtag verabschiedet werden können, denn leider ist es auch diesmal trotz hohen Engagements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gelungen, die Fortschreibung noch im Jahr 2009 zu verabschieden. Und die Ursachen liegen da, wo sie seit Jahren liegen, und zwar einmal in der Struktur des schwierigen Sozialhilfefinanzierungsgesetzes und zum anderen daran, dass es die vorgeschriebene Datenlage einfach nicht ermöglicht, das eher vorzulegen. Das finde ich äußerst unbefriedigend. Das muss sich in der Zukunft ändern, damit auch die örtlichen Träger größere Rechtssicherheit haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte gerne einige Worte zum KSV-Beirat sagen, weil es dazu auch in der Anhörung im Sozialausschuss unterschiedliche Auffassungen gegeben hat. Der KSV-Beirat – insbesondere diejenigen, die in diesem Beirat engagiert mitgearbeitet haben – hat sich in der Vergangenheit an der Entwicklung der Sozialhilfefinanzierung in Mecklenburg-Vorpommern sehr verdient gemacht. Dafür möchte ich heute und hier allen Beteiligten für die vergangenen
Jahre herzlichen Dank sagen und möchte ausdrücklich sagen, dass ich es weiterhin für erforderlich halte, dass wir externen Sachverstand bei der Weiterentwicklung der Sozialhilfefinanzierung hinzuziehen. Ich möchte nicht darauf verzichten, und deshalb finde ich den Vorschlag sehr gut, meine Damen und Herren, dass wir zukünftig einen Landesbeirat für Sozialhilfe gründen, ähnlich wie in anderen Bundesländern. Er kann die Landesregierung und die Träger der Sozialhilfe bei diesen Fragen um die Sozialhilfe umfassender beraten.
bedeutet nicht, dass man die Arbeit der Vergangenheit nicht wertschätzt. Ich finde, das ist eine schwierige Situation, und bedaure außerordentlich,
dass manche Beteiligten des KSV-Beirates das so auffassen. Deswegen ist es mir wichtig, in dieser Debatte das noch mal ausdrücklich zu sagen: Der KSV-Beirat war wichtig, es war sehr gute Arbeit,
aber es muss möglich sein, wenn man über eine Neuausrichtung der Sozialhilfe nachdenkt, auch darüber nachzudenken, in welchen Gremien wollen wir das tun, mit welcher Zusammensetzung.
Und es ist doch besser, wenn man sogar noch mehr Themen gemeinsam miteinander beraten kann. Daher begrüße ich auch ausschließlich
die Entschließung der Regierungsfraktionen, die eine solche entsprechende Empfehlung für einen Landesbeirat für Sozialhilfe gründet.
Des Weiteren werden mit dem vorliegenden Änderungsgesetz die Rahmenbedingungen für die Errichtung der Pflegestützpunkte geschaffen. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung und der Regierungsfraktionen, die die finanzielle Unterstützung des Landes für die Pflegestützpunkte an die Kommunen unterstützt haben, schon die Grundlage im Doppelhaushalt gelegt haben. Wir werden zukünftig die Kommunen im Rahmen der Errichtung von Pflegestützpunkten als Land zusätzlich unterstützen.