Bomben auf Zivilisten damals in Jugoslawien und heute in Afghanistan sind völlig in Ordnung, aber die Jugend soll vor Verherrlichung des Krieges im Internet bewahrt werden, kann sich aber gerne bei Blackwater für eine Söldnerkarriere vormerken lassen.
auch jede Menge Klauseln gegen Rechts. Unzulässig ist, was sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder die freiheitliche Grundordnung richtet oder eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung leugnet, verharmlost, billigt, verherrlicht, rechtfertigt und so weiter. Gegen Links findet sich da gar nichts.
Die Vertreibung, bei der mindestens zwei Millionen Deutsche ermordet wurden, kann man als harmloses Picknick bezeichnen, ohne mit dem JugendmedienschutzStaatsvertrag zu kollidieren. Die Baader-Meinhof-Bande kann man als Gruppe vielversprechender Reformer darstellen, die sich nur ein wenig in der Wahl der Mittel vergriffen haben. Aber richtig schlimm waren sie nicht, denn sie waren ja nicht Rechts.
Aber eigentlich ist es egal, was Sie in diesen Vertrag reinschreiben. Sie können das Internet nicht kontrollieren, schon weil dem massive Geschäftsinteressen entgegenstehen,
also müssen Sie sich im Internet auf den Wettbewerb der Angebote einlassen, den Sie nicht gewinnen können, weil langweilige Bürokraten gar keine Chance haben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Manchmal ist es gut, wenn man am Schluss redet, um deutlich zu machen, dass es hier Reden gab an diesem Pult,
die sich sehr ernsthaft mit dem Problem auseinandergesetzt haben. Und derjenige, der hier vor mir redete, hat ja eigentlich nur seine Vorurteile wiedergegeben.
Das ändert nichts daran, dass wir in eine sehr ernsthafte Diskussion um diesen Vierzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag eintreten müssen, wobei ich weiß, dass es die Natur der Staatsverträge ist, dass es einen fertigen Text gibt, der von den Ministerpräsidenten unterschrieben ist, und dass wir als Parlamentarier am Ende dieser Entwicklung sind. Ich wiederhole das, was ich hier immer sage – und das meine ich sehr ernst –: Ich hätte mir sehr gewünscht, dass sehr frühzeitig die Parlamente einbezogen worden wären, sehr viel stärker einbezogen werden. Das ist nicht nur in unserem Land so, sondern wie ich weiß durch überregionale Zirkel meiner Partei, beklagen die Parlamentarier das alle.
Aber dieser Vierzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag bringt uns leider nicht den Schritt weiter – da muss ich Herrn Bluhm recht geben –, den ich mir gewünscht hätte. Das ist kein Vorwurf, denn wie alle hier am Pult gesagt haben, ist es sehr, sehr schwierig, im Internet zu Regelungen zu kommen, die einen Schutzgedanken auch wirklich umsetzen, denn das Internet entzieht sich nationaler Kontrollen. Das liegt auf der Hand, weil das Internet international ist und weil, wie wir feststellen müssen, die meisten Anbieter eben gerade ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik haben, auch solche Anbieter, deren Angebote in Deutschland sehr stark genutzt werden. Das heißt, nationale Gesetzgebung und auch ein Rundfunkänderungsstaatsvertrag und eine Jugendmedienschutzregelung können in diesem Bereich nicht sehr effektiv sein. Ich will das vorsichtig ausdrücken.
Allerdings ich persönlich bin der Meinung, dass die Umsetzung und Durchsetzbarkeit dieser Regelungen sehr, sehr schwierig werden wird. Ich will nicht verhehlen, dass es aus den Fraktionen der CDU und CSU in
den Landtagen auch da deutliche Hinweise gab, die Bitte, die Enquetekommission des Deutschen Bundestages abzuwarten und dann Nägel mit Köpfen zu machen.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Na ja, dann lehnen wir ihn doch ab! – Heiterkeit bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)
Ja, das ist, lieber Andreas Bluhm, genau die Problematik, weil, das sage ich jetzt auch, diese Probleme, die sich mit der Nutzung des Internets durch Mitglieder unserer Gesellschaft, die noch nicht den nötigen Reifegrad haben, um den Begriff Kinder und Jugendliche mal andersrum zu beschreiben, ist ein so …,
… dieses Problem ist so drängend, dass ich durchaus Verständnis habe, dass die Staatskanzleien und die Ministerpräsidenten hier sich genötigt sahen, weil ja auch die Evaluierungsfrist – darauf hat die Kollegin Schildt hingewiesen – in dem geltenden Recht schon vorgesehen war, sodass also Anschlussbedarf bestand.
Dennoch, wir brauchen in der Tat eine Regelung. Wir brauchen sie auch nicht erst in fünf oder sechs Jahren. Aber noch einmal: Es wäre sinnvoller gewesen abzuwarten, was in der Enquetekommission des Deutschen Bundestages, wo Fachleute gehört werden, rausgekommen wäre. Deswegen glaube ich auch, dass man deutlich machen muss, dass es einige Mängel gibt. Die Einführung der Alterskennzeichnung erfolgt freiwillig. Wer überwacht sie eigentlich? Selbstkontrolle – der stellvertretende Ministerpräsident, der das hier vortragen durfte, hat gesagt, eine regulierte Selbstregulierung. Schöner Begriff, zeigt aber auch, wie hilflos wir geworden sind. Das ist keine Kritik an dem, der das vorgetragen hat.
Die Jugendschutzprogramme sind nutzerautonome Programme. Das heißt, die Eltern können sie auf ihrem PC installieren, sie müssen aber nicht. Und jetzt sage ich mal etwas auch dazu: Was machen wir eigentlich mit Eltern, die Kinder in verschiedenen Lebensaltern haben?
Welche Nutzerprogramme installieren die auf ihrem Computer? Und wer entscheidet jetzt? Gut, wir brauchen nicht weiter darüber zu reden.
Meine Damen und Herren, wir stehen vor der unangenehmen Frage zu sagen, wie hier als Einwurf kam: Dann lehnen wir ihn doch ab! Das wäre aus meiner Sicht aber eine, na, ich sage, Feigheit vor dem Feind.
Der Feind ist die Gefährdung unserer Jugendlichen. Ich wäre sehr dafür, dass wir uns einige Dinge für die Ausschussberatungen – und damit merken Sie, dass ich für Überweisung plädiere – vornehmen.
Ich habe noch nie einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag gesehen, bei dem es so viele Protokollerklärungen gab.
aber die ehrlichste auch, die genau das sagt, was wir empfinden: Nämlich, wir sind noch nicht da, wo wir hinmüssten. Dann haben wir die Protokollerklärungen von Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland, Schleswig-Holstein zu Paragraf 5.
Ja, auch okay, sagen Sie. Ich persönlich bin der Meinung, wir sollten zumindest im Ausschuss noch einmal uns sehr genau ansehen, wie wir weiterkommen. Ich sehe die Notwendigkeit, dass wir den Weg, der jetzt aus meiner Sicht in die falsche Richtung gegangen worden ist, der aber zumindest eine Verbesserung im Definitionenteil bringt – er ist sehr viel klarer als das, was wir vorher hatten, das hatten Sie auch gesagt –, dass wir dies einbeziehen. Ich bin sehr dafür, dass man die Evaluierungsfrist verkürzt,
um schnellstmöglich zu Regelungen zu kommen, von denen ich glaube, dass sie eher Nägel mit Köpfen machen. Deswegen sage ich mit nicht ganz großer Freude, wir werden der Überweisung zustimmen. Wir wissen, dass wir an dem Vertrag nicht das Grundlegende ändern können. Er ist noch nicht das Gelbe vom Ei,