Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag wirft die Frage auf, welche Konsequenzen die Umsetzung einer EU-Richtlinie auf Landesebene hat. Diese Frage stellt sich im Grunde immer bei Entscheidungen auf der europäischen Ebene, meine Damen und Herren. Gleiches gilt natürlich auch für Entscheidungen auf der Bundesebene. Und um es vorab zu sagen, meine Fraktion, die FDP-Fraktion, wird heute diesem Antrag zustimmen.
Inwieweit das Land Mecklenburg-Vorpommern als Gesetzgeber gefordert sein wird, ist fraglich. Ich gehe eher davon aus, dass der Gesetzgeber auf der Bundesebene gefordert sein wird. Deutlich spürbarer könnte auf Landesebene der finanzielle Aufwand sein. Es stellt sich also die Frage, welche Kosten für das Land durch den Einsatz beziehungsweise die Aus- und Weiterbildung von Dolmetschern entstehen. Insoweit ist es nachvollziehbar,
insoweit ist es nachvollziehbar, nach den entstehenden Kosten zu fragen und dem Landtag berichten zu lassen, und das Ganze noch in dieser Legislatur und rechtzeitig vor einem etwaigen Nachtragshaushalt im Herbst 2011.
Meine Damen und Herren, die Festlegung von Mindestvorschriften für das Recht auf Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nachvollziehbar. Damit sollen die Rechte von Verdächtigen oder Beschuldigten, die die Sprache des Verfahrens nicht sprechen oder verstehen, verbessert werden. Weitere Maßnahmen zur Festlegung gemeinsamer EU-Mindestvorschriften in Strafrechtsfällen sollen dem Vernehmen nach folgen. Die Auswirkungen auf das Land Mecklenburg-Vorpommern festzustellen, ist Ziel dieses Antrages und aus diesem Grund werden wir diesem Antrag zustimmen, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einem Dreijährigen muss man sagen, dass er leider kein Pony und gleichzeitig seine eigene McDonald’s-Filiale, was Süßes und was zum Spielen haben kann, weil Mama und Papa leider nicht über einen Dukatenesel verfügen. Und den LINKEN und allen anderen Eurofantasten sollte angesichts der in dem Antrag angesprochenen EU-Richtlinie auffallen, dass ihre Blütenträume nicht finanzierbar sind. Was für Heere von Dolmetschern wollen Sie denn mobilisieren und vor allem bezahlen und ausbilden? 27 Mitgliedsstaaten hat die EU mittlerweile, und da das EU-Großreich noch unersättlicher ist als Römer und Mongolen zusammen, wird es sich immer noch weiter und stärker ausweiten, immer noch neue Provinzen anfügen.
Wenn jeder EU-Bürger in jedem EU-Land das Recht auf Dolmetschung von Polizeiverhören und Gerichtsverhandlungen und der Kommunikation mit seinem Anwalt haben soll, in jedem Verfahrensschritt, dann brauchen Sie in Massen Sprachkundige aus jedem Staat in jedem
anderen EU-Mitgliedsland – Esten in Griechenland, Spanier in Litauen, alles in Deutschland, alles studierte Dolmetscher –, jedenfalls in rauen Mengen und viel mehr Personal, als jetzt im Einsatz ist. Demnächst tritt die Türkei noch bei. Dann werden Übersetzer für jede Menge kurdischer Dialekte benötigt, von denen jeder nur in einer Handvoll Dörfern verstanden wird.
Diese Vollkaskomentalität auf Steuerzahlerkosten ist wirklich zu viel. Reisen ist nun mal mit Risiken behaftet. Dazu gehört auch, dass man unter Umständen in die Mühlen einer fremden Justiz gerät und auch in fremde Haftbedingungen. Wer das nicht will, soll zu Hause bleiben. Wer wirklich straffällig wird, hat das am Ende auch selber auszulöffeln, auch wenn er dann in einem türkischen Gefängnis sitzt, was kein Vergnügen ist, oder auch in einem griechischen. Und solange nur ein Verdacht besteht und der Betreffende nicht rechtskräftig verurteilt ist, soll sich das zuständige Konsulat um ihn kümmern.
Diese EU-Regelung, von der hier die Rede ist, ist überflüssig und höchstens für diejenigen bezahlbar, die über Geld denken wie die griechische Regierung, dass irgendein Idiot ihnen schon was pumpt. Wer wirklich etwas für die Verbesserung der Lage von Beschuldigten und Verdächtigen tun will, der sollte sich schleunigst für die Abschaffung des europäischen Haftbefehls einsetzen. Der macht es nämlich möglich, dass man in ein anderes EU-Land ausgeliefert werden kann aufgrund einer Tat, die im eigenen Land noch nicht einmal strafbar sein muss, solange sie in einen langen Katalog von Straftaten passt, und in dem Staat, der die Auslieferung verlangt, muss diese Tat gar nicht begangen sein. Die deutsche Justiz darf dabei nur eine oberflächliche Prüfung vornehmen. Grundsätzlich ist der fremde Haftbefehl anzuerkennen.
Beispielsweise hätte Deutschland darauf bestehen können, Prinz Harry von Großbritannien in die Hände zu bekommen zur Aburteilung, nachdem der im eigenen Lande mit einer Hakenkreuzarmbinde auf eine Party gegangen war, weil er das wohl lustig fand. Das ist in Großbritannien, das ein lässiges Land ist, nicht so strafbar, aber hier schon. Und ab geht’s mit dem armen Prinzen zur Umerziehung
Wahrscheinlich würden sich das in der Praxis die hiesigen Machthaber nicht trauen. Der Prinz kann sich ja gute Anwälte leisten, der normale deutsche Bürger kann das nicht, wenn er aufgrund eines rumänischen Gesetzes, von dem er noch nie gehört hat, plötzlich im Flieger nach Transsilvanien sitzt, wobei er übrigens auch außerhalb Europas landen kann in sogenannten assoziierten Gebieten, etwa in Französisch-Guayana, der ehemaligen Teufelsinsel, oder den niederländischen Antillen.
Besonders interessant wird es, wenn die Türkei Mitglied wird. Dort wandert man in den Knast, wenn man Völkermord an den Armeniern ohne Anführungsstriche schreibt, während in der BRD weggesperrt wird, wer bei Holocaust an den Juden Ausführungszeichen benutzt.
Ganz schön kompliziert, dieses Europa, da kann man schnell wegen ein paar fehlender oder zugesetzter Anführungszeichen im Knast landen.
Ohne diesen internationalen Haftbefehl besteht kein Bedarf für eine so umfassende und das jetzige ausreichende Maß übersteigende Versorgung mit Dolmetscherleistungen, wie die EU-Richtlinie sie fordert.
Also weg damit! Die deutsche Justiz pfeift sowieso aus dem letzten Loch. Es gibt viel zu wenige Richter. Die Verfahren vor den Verwaltungs- und zunehmend auch vor den Sozialgerichten dauern ewig
wegen des Geldmangels. Angesichts dieser miserablen Zustände können wir kein Geld für überkandidelte Euroluxusmaßnahmen ausgeben.
Verehrte Frau Kollegin Borchardt, langsam mache ich mir wirklich Sorgen, ob Sie sich als Landtags abgeordnete nicht mehr ausgelastet fühlen. Erst kürzlich haben Sie den untauglichen Versuch unternommen, die Landesregierung durch einen Landtagsbeschluss im Bundesrat dazu zu bringen, den untauglichen Versuch zu unternehmen, Gesetze, die den Bundesrat bereits passiert hatten, gleichsam wieder durch einen Sammelbeschluss einzuholen. Jetzt wollen Sie die Landesregierung auffordern zu berichten, welch gesetzgeberischer Handlungsbedarf des Landtages gegeben sein könnte zu einer Materie, die eindeutig dem Bund zugewiesen ist.
Sie haben dankenswerterweise selbst auf die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz hingewiesen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir sagen würden, wie Sie als Landesgesetzgeber, und Sie sind ja immer noch ein Teil davon, die Strafprozess ordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz umsetzen wollen, und das zu einer Materie – das hat Ihnen die Ministerin ja heute leider erst noch mal vor Augen führen müssen –, die in Deutschland in so vorbildlicher Weise geregelt ist, dass die Europäische Kommission und jetzt das Europäische Parlament auf die Idee gekommen sind, diesen hohen deutschen Standard für Europa als verbindlich zu erklären.
Deshalb, Frau Kollegin Borchardt, geht Ihr Antrag in der Tat vollkommen an der Sache vorbei. Und wenn Sie eben noch eine Behauptung aufgestellt haben – deshalb habe ich überhaupt noch mal es für nötig befunden, mich hier zu Wort zu melden –, dass das zwar alles schön geregelt sei bei uns, aber letztlich dann nicht durchsetzbar vor Gericht, da müssen Sie etwas verwechseln. Das ist der Zustand, den Sie vor länger als 20 Jahren erlebt haben.
Da stand vieles in der Verfassung, da stand vieles in der Prozessordnung, nur es hat den Betroffenen nichts genützt, weil das alles nicht durchsetzbar war.
Das ist natürlich im Geltungsbereich des Grundgesetzes völlig anders. Ich lese Ihnen jetzt vor Strafprozessordnung Paragraf 304. Sie haben gesagt, es ist ja alles gut und schön, aber was macht denn der arme Betroffene, wenn das Gericht es ablehnt, ihm einen Dolmetscher zur Verfügung zu stellen. Erstens ist das auch schon graue Theorie,
denn jeder vernünftige Richter macht das schon aus prozessökonomischen Gründen, dass er dafür sorgt, dass der Dolmetscher zur Verfügung steht. Aber wenn er das nicht tun sollte, dann verweise ich Sie schlicht auf Paragraf 304 Strafprozessordnung Absatz 1. Dort heißt es: „Die Beschwerde ist gegen alle von den Gerichten im ersten Rechtszug oder im Berufungsverfahren erlassenen Beschlüsse und gegen die Verfügungen des Vorsitzenden, des Richters im Vorverfahren und eines beauftragten oder ersuchten Richters zulässig, soweit das Gesetz sie nicht ausdrücklich einer Anfechtung entzieht.“
Ich habe eben gemeinsam mit meinem Kollegen Jäger gesucht, weil wir gedacht haben, vielleicht haben wir irgendwas tatsächlich nicht richtig mitbekommen.
Aber diese Bestimmung, dass das der Anfechtung entzogen ist, die können Sie genauso wenig wie wir finden. Nein, in der Tat, wenn ein solcher Beschluss ergehen sollte, ist er natürlich anfechtbar und notfalls kann man bis hin vors Bundesverfassungsgericht gehen. Also besser kann man es nicht regeln, als dass es bei uns der Fall ist. Wir können nur hoffen, dass die anderen europäischen Staaten bald diesen Rechtsstandard auch zur Verfügung haben, und dann haben wir in der Tat eine sehr hervorragende Regelung, die sich in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten bewährt hat. – Vielen Dank.