und dass man dann hoffentlich zu einer guten Lösung kommt, das erwarte ich. Das ging in der Vergangenheit, das wird hier auch gehen.
7. Welche konkreten Ergebnisse wurden in den seitens des Wirtschaftsministers angekündigten Auseinandersetzungen zwischen Straßenbauamt Neustrelitz und zuständiger Umweltbehörde erzielt?
Die entsprechenden Abstimmungen, die vorgenommen werden müssen, sind angelaufen. Sie finden statt, sie sind noch nicht beendet und deshalb gibt es auch noch keine Ergebnisse.
Dann möchte ich die Zusatzfrage stellen, Herr Minister: Ist es zu Verzögerungen gekommen angesichts der Abstimmungsfragen, die da, wie Sie es eben sehr eindrucksvoll dargestellt haben, zu klären sind? Wenn ja, in welchem Umfang ist es zu Verzögerungen gekommen?
Dass Abstimmungen immer ihre Zeit erfordern, ist eine Selbstverständlichkeit. Dass besondere Verzögerungen hier vorgekommen sind, ist mir nicht bekannt.
Herr Minister, dann eine zweite Zusatzfrage: Wann ist denn mit der Fertigstellung der Umgehungsstraße konkret zu rechnen?
Dieses hängt jetzt vom weiteren Verlauf des Planungsverfahrens ab. Sie wissen, wenn das Raumordnungsverfahren abgeschlossen ist, dann geht es in die Linienbestimmung. Dann muss also die exakte Linie festgelegt werden, dann müssen wir diese von uns präferierte Linie dem Bund einreichen. Wann der Bund antwortet, wann er sie genehmigt oder ob er noch Änderungen haben will, das liegt nicht in unserer Hand. Hier lässt sich kein genauer Termin nennen. Dann geht es anschließend in die Planfeststellung. Sie kennen den Verfahrensablauf und Sie wissen auch, dass im Planfeststellungsbeschluss geklagt werden kann, sodass man also nie weiß, wann das Planungsverfahren exakt abgeschlossen werden kann. Ich kann Ihnen nur sagen, wir versuchen es so schnell wie möglich.
Ich rufe nun auf den Geschäftsbereich des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei und bitte den Abgeordneten Herrn Dr. Armin Jäger, Fraktion der CDU, die Frage 8 zu stellen.
wird der Landesrechnungshof mit den Worten zitiert, dass aufgrund nicht vorhandener Fördermittel die Gesamtfinanzierung der Buga nicht gesichert ist. Darüber hinaus ist dem Bericht zu entnehmen, dass die Buga GmbH ab sofort keine Kosten verursachenden Aufträge mehr auslö s e n wird.
In welcher Höhe und in welchen Förderprogrammen sind 2006 und 2007 Fördermittel für die Buga GmbH eingeplant?
Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich Sie fast das Gleiche frage. Es lag nicht an mir, dass die Landesregierung um Aufteilung gebeten hat.
Herr Jäger, ich will im Namen der Landesregierung noch einmal ergänzend zu dem, was Herr Holter gesagt hat, betonen: Wenn man sich die Gesamtentwicklung der Gartenschauen in Mecklenburg-Vorpommern anschaut, also die Landesgartenschau in Wismar, die Internationale Gartenschau in Rostock und die Vorbereitung der BUGA, dann hat die Landesregierung, was die Projektförderung im investiven Bereich betrifft, diese wichtigen Projekte in den letzten Jahren investiv voll unterstützt. Das beabsichtigt die Landesregierung auch in diesem Fall.
Des Weiteren will ich Ihnen ausdrücklich noch einmal sagen, die Stadt Schwerin hat sich um die BUGA beworben. Daran haben Sie selbst auch mitgewirkt. Wir erwarten – und ich führe die interministerielle Arbeitsgruppe zur Vorbereitung und Umsetzung der BUGA –, dass Projekte vorgelegt werden, die dann durch Fördermittelbescheide, und zwar in Gänze untersetzt werden können.
Herr Holter hat bereits darauf hingewiesen, dass zu einem großen Teil die Projekte bis heute mit antragsfähigen Unterlagen nicht untersetzt worden sind. Wir beabsichtigen in Kürze – und auch das ist der Öffentlichkeit bekannt –, im Kabinett eine Entscheidung zu treffen, um der Stadt Schwerin eine ganz klare und verbindliche Aussage zu geben, was die Fördermittel insgesamt betrifft. Aber dazu ist es notwendig, dass die Stadt Schwerin klipp und klar sagt, welche Projekte für die BUGA von Priorität sind.
Sie wissen selbst auch sehr genau, dass es im Rahmen der Entwicklung der BUGA laufend durch die Stadt Schwerin Anpassungen beziehungsweise Veränderungen gegeben hat und damit die Landesregierung bis heute definitiv keine klare Aussage zu den förderfähigen Projekten treffen kann. Hinzu kommt, dass die Beantragung dieser Projekte in den einzelnen Häusern bis heute nicht in Gänze stattgefunden hat.
Auf Ihren persönlichen Wunsch hin, und auch auf den von Herrn Minister Holter, hat die Stadtvertretung auf zwei Aufsichtsratsitze verzichtet und Sie beide in den Aufsichtsrat der BUGA GmbH gewählt. Sie sind dann aus für mich nicht erkennbaren Gründen dort wieder beide ausgeschieden. Meine Frage ist: Ist Ihnen aus Ihrer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglieder die Gesamtplanung der BUGA bekannt gewesen, einschließlich solcher Projekte, die heute aus der Sicht der Landesregierung nach Presseerklärung kritisch gesehen werden, wie zum Beispiel das Projekt „Schwimmende Wiesen“? Hat Ihr Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat etwas damit zu tun, dass Sie erkannt haben, dass die Gegenfinanzierung bei der Landesregierung nicht gesichert ist?
Herr Jäger, ich lasse diese Frage nicht zu. Sie steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beantwortung der von Ihnen gestellten Frage.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von der Fraktion der CDU ist beantragt worden, eine Ältestenratssitzung einzuberufen.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Jetzt geht’s aber wirklich los, Frau Präsidentin. Da bin ich aber wirklich am Zweifeln.)
(Die Dauer der Unterbrechung wird zwischenzeitlich verlängert. Der Ältestenrat wird erneut einberufen.)
Gemäß Paragraf 108 unserer Geschäftsordnung und gemäß Paragraf 65 unserer Geschäftsordnung Absatz 4 habe ich die Zusatzfrage des Abgeordneten Herrn Dr. Jäger bezüglich der Frage 8 – Geschäftsbereich des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei – zurückgewiesen. Gemäß unserer Geschäftsordnung Paragraf 62 hat die Fraktion der CDU Einspruch gegen diese Entscheidung eingelegt. Da seitens der CDUFraktion signalisiert wurde, dass diese Frage, ob diese Entscheidung korrekt war, ob der Einspruch begründet ist, erst entschieden werden soll, bevor wir die Fragestunde fortsetzen können, hat sich der Ältestenrat darauf verständigt, diesen Tagesordnungspunkt zu unterbrechen, diese Fragen zu klären und heute Abend wieder den Tagesordnungspunkt 4 aufzurufen, sodass wir jetzt in der regulären Tagesordnung fortfahren.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau, auf Drucksache 4/2161.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau (Erste Lesung) – Drucksache 4/2161 –
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man könnte beinahe denken, dass das eine kluge Regie ist, dass wir nach der vorhersehbar schwierigen Debatte gestern und nach der vielleicht unvorhersehbar schwierigen Fragestunde jetzt ein Thema haben, das jedenfalls in der Vergangenheit in diesem Haus immer sehr einvernehmlich angegangen worden ist.
Ich fände es gut, wenn wir das Thema nehmen könnten, um einen Einstieg in die Gemeinsamkeit für den Rest der Landtagssitzung zu finden.
Meine Damen und Herren, das Zweite Deregulierungsgesetz, bei dem es um Bürokratieabbau und Deregulierung geht, steht seit dem 29. März 2006 im Gesetzblatt und wir bringen jetzt das Dritte Deregulierungsgesetz ein.