Protocol of the Session on April 6, 2006

Das Gebot der Mäßigung und Zurückhaltung bei der politischen Betätigung soll sicherstellen, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die unparteiische und gemeinwohlorientierte Amtsführung der Beamten keinen Schaden nimmt. Dazu zählt zum Beispiel auch der Aufruf der Teilnahme an Unterschriftenaktionen mit politischer Zielrichtung. Das bloße Auslegen der Eintragungslisten stellt dagegen keinen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht dar.

Herr Caffier, Mecklenburg-Vorpommern hat einen Innenminister, der seiner Fürsorgepflicht für die Bediensteten nachkommt.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Ein Segen!)

Herr Caffier, bitte stellen Sie Ihre Zusatzfrage.

Herr Minister, Sie haben gerade ausgeführt, was die Frage der aktiven Unterstützung beziehungsweise der Mäßigung betrifft. Wenn wir uns beide einig sind, dass das Volksbegehren im Artikel 60 der Landesverfassung verankert ist, würde mich einmal sehr stark die Haltung des Innenministers interessieren, denn in dem Erlass zur Ausführung von Initiativen aus dem Volksbegehren und Volksentscheid in Mecklenburg-Vorpommern vom 31. Januar 1994 ist im Paragrafen 3 ausdrücklich geregelt, dass die Ämter und amtsfreien Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte zur Mitwirkung bei der Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden sowie bei der Prüfung der förmlichen Voraussetzung von Volksinitiativen verpflichtet sind.

(Dr. Armin Jäger, CDU: So steht das im Gesetz.)

Daraus ergibt sich aus unserer Sicht die Tatsache, aus der Pflicht zur Mitwirkung folgt daher nicht nur das Tolerieren von Aktionen, gleich gar nicht das Unterbinden von Aktionen, sondern hieraus ist die Forderung nach aktiver Unterstützung solcher Volksbegehren abzuleiten. Dazu würde mich die Meinung Ihrerseits interessieren.

(Zuruf von Siegfried Friese, SPD)

Dann bitte ich Sie einmal, Herr Abgeordneter Caffier, im Landesbeamtengesetz, dem Sie damals im Landtag zugestimmt haben, Paragraf 57 nachzulesen,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das sind zwei konkurrierende Vorschläge.)

und vielleicht den Rechtsanwalt Dr. Jäger einmal zu bitten, diesen Paragrafen hinsichtlich der Neutralitätspflicht der Beamten

(Dr. Armin Jäger, CDU: Soll ich Ihnen den erklären?)

und des öffentlichen Dienstes insgesamt auszulegen. – Ich bedanke mich.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Keine Ahnung!)

Herr Caffier möchte eine weitere Zusatzfrage stellen.

Herr Minister, wenn wir konkurrierende Gesetzgebung haben, dann sind wir uns doch unstrittig einig, dass die Verfassung die Grundlage ist, auf der sich alles aufbaut. Und in der Verfassung ist auch diese Frage grundsätzlich geregelt. Ist es denn nicht auch Aufgabe, aus Fürsorgepflicht das so zu regeln, dass der Beamte seinen Diensten entsprechend der Verfassung nachkommen kann und wir jetzt nicht von konkurrierender Gesetzgebung sprechen?

Nein, Herr Caffier, also ich sage Ihnen das gern noch einmal. Es geht um zwei verschiedene Fragen. Die eine Frage ist: Kann zum Beispiel in den Kommunalverwaltungen, sagen wir einmal in einem Amt, eine Liste für ein Volksbegehren ausgelegt werden? Ja oder Nein? Das entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung das Amt selbst oder die Gemeinden des Amtes. Und wenn diese mit Ja entscheiden, dann haben natürlich die Mitarbeiter dieses Amtes die Liste auszulegen. Sie haben aber dem Volk nicht mitzuteilen, ob sie darin unterschreiben müssen. Das gebietet die Neutralitätspflicht. Und diesen feinen Unterschied mögen Sie, wenn Sie, wie gesagt, den Paragrafen 57 des Landesbeamtengesetzes nachlesen, auch verstehen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank.

Es gibt weitere Zusatzfragen, Herr Minister. Bitte bleiben Sie vorn.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Ich ahnte nicht, dass das Thema so interessant ist. Ich bitte um Entschuldigung.

Herr Dr. Born möchte eine weitere Zusatzfrage stellen. Bitte schön.

Herr Minister, das Thema ist nicht nur für Einzelne hier interessant und deshalb die Frage: Wenn Sie es schon für angemessen halten, Beamte – und ich gehe davon aus, dass Sie auch Angestellte meinen, da bei Schulen nicht so viele Beamte vorhanden sind – auf bestimmte Gesetze hinzuweisen, halten Sie es dann nicht für ebenso erforderlich, auf die grundsätzliche Bedeutung von Volksbegehren hinzuweisen, so, wie das in der Verfassung niedergelegt ist, und gleichzeitig deutlich zu machen, dass Verwaltungen verpflichtet sind, bei der Durchführung von Volksbegehren behilflich zu sein?

Wir meinen, davon ausgehen zu können, dass die Initiatoren des Volksbegehrens über die grundsätzliche Bedeutung und die Rolle der Bedeutung von Volksbegehren insgesamt selbst informiert sind und wir auch die Bedeutung deswegen akzeptieren und anerkennen, indem sie selbst dieses Volksbegehren einleiten und durchführen.

Herr Dr. Born hat eine weitere Zusatzfrage.

Herr Minister, gehe ich recht in der Annahme, dass sich Ihr Erlass nicht an Initiatoren des Volksbegehrens wendet, sondern an die Verwaltungen? Ich habe Sie deshalb gefragt und würde Sie bitten, diese Frage zu beantworten, ob Sie es dann nicht für ebenso erforderlich halten, die Verwaltungen insgesamt über die Bedeutung von Volksbegehren zu informieren und nicht den Eindruck entstehen lassen, dass es unzulässig sei, Listen auszulegen.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Zurufe von Siegfried Friese, SPD, und Angelika Peters, SPD)

Ich unterstelle jetzt mal auch gerade den Kommunalverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern, dass diese über die Rolle und Bedeutung von Volksbegehren informiert sind und hier keinen Nachhilfeunterricht des Innenministeriums brauchen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Dr. Armin Jäger, CDU: Erst Maulkorb und dann brauchen sie es nicht. Sehr beeindruckend, Herr Minister! – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Vielen Dank.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministers. Ich bitte den Abgeordneten Herrn Dr. Born, Fraktion der CDU, die Fragen 6 und 7 zu stellen.

Herr Minister, ich frage die Landesregierung:

6. Im Nordkurier Strelitzer Zeitung vom 8. März 2006 verkündet der Wirtschaftsminister unter der Überschrift „Wir sind stramm dran“,

(Heiterkeit bei Heinz Müller, SPD, und Lorenz Caffier, CDU)

dass ihm im Zusammenhang mit den Planungen zur Linienführung der Ortsumgehung Mirow Menschen wichtiger als naturschutzwertvolle Feuchtwiesen sind. Weiter heißt es im Text, dass der Minister das Straßenbauamt in entsprechender Angelegenheit bittet, sich noch einmal mit der Umweltbehörde auseinander zu setzen.

Welche Variante des Trassenverlaufs wird seitens der Landesregierung bei der Ortsumgehung südlich von Mirow favorisiert?

Herr Abgeordneter Dr. Born, darf ich zu Ihrer Vorbemerkung noch eine Richtigstellung machen? Der Wirtschaftsminister hat nicht im „Nordkurier“ verkündet, sondern der „Nordkurier“ hat etwas mitgeteilt, was ich richtigerweise gesagt habe. Und der „Nordkurier“ ist kein Verkündigungsblatt des Wirtschaftsministers.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Heinz Müller, SPD: So ist das mit der Demokratie und der freien Presse.)

Zu Ihrer Frage: Sie wissen, es ist die Ortsumgehung Mirow geplant. Es gibt eigentlich nur eine mögliche Trasse im weiteren Sinn, südlich von Mirow. Der Verlauf muss zwischen Mirow und Starsow sein. Das ist ein Stück, mit dem sich gegenwärtig die Raumordnung beschäftigt. Es läuft das Raumordnungsverfahren. In das Raumord

nungsverfahren wurden von der Straßenbauverwaltung verschiedene mögliche Trassenvorschläge für die Straße eingebracht. Es wird gegenwärtig versucht, einen möglichst konfliktarmen Trassenkorridor herauszufinden. Was dabei herauskommt, wird sich am Ende des Raumordnungsverfahrens zeigen. Aber hier muss natürlich abgewogen werden zwischen verschiedenen möglichen Konflikten, die entstehen werden. So muss zum Beispiel abgewogen werden zwischen Belangen des Naturschutzes und den Belangen der Bürger von Starsow. Und mir sind die Belange der Bürger von Starsow wichtig.

Herr Minister, ich mache von meinem Recht entsprechend unserer Geschäftsordnung Gebrauch, eine Nachfrage zu stellen. Deshalb die Frage: Sehen das alle Mitglieder der Landesregierung so, dass Menschen wichtiger als naturschutzwertvolle Feuchtwiesen sind? Wenn ja, welche Veranlassung haben Sie dann, eine solche Selbstverständlichkeit zu betonen, indem Sie sagen, Ihnen sei das wichtiger?

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Hier fand kein Raumordnungsverfahren und Linienbestimmungsverfahren statt. Das spielt sich nicht im Kabinett ab, Herr Dr. Born, sondern das ist ein Verwaltungsverfahren. Ins Verwaltungsverfahren gehen Behörden mit gewissen Vorstellungen hinein. Da hat jeder seine Vorstellung einzubringen. Die Straßenbauverwaltung und die Naturschutzbehörden haben ihre Vorstellungen einzubringen. Das ist ganz klar. Hier gibt es also keine Beschlussfassung der Landesregierung über die Ortsumgehung Mirow, sondern hier gibt es ein Verfahren. Das Verfahren wird durchgeführt, da werden die verschiedenen Gesichtspunkte abgewogen, wie das immer ist, und dann wird eine hoffentlich wirklich konfliktarme Lösung herauskommen.

Herr Minister, dann stelle ich meine zweite Zusatzfrage.

Haben Sie Veranlassung, davon auszugehen, dass die Naturschutzbehörde hier eine andere Wertung vornimmt, weil Sie es ausdrücklich betonen, dass Ihnen die Menschen wichtiger sind? Gehen Sie davon aus, dass es bei der zuständigen Naturschutzbehörde anders ist, dass da naturschutzwertvolle Feuchtwiesen Vorrang haben?

Herr Dr. Born, bevor Sie hier weiterbohren, die untere Naturschutzbehörde ist der Landkreis Mecklenburg-Strelitz.

(Zuruf von Dr. Norbert Nieszery, SPD)

Dass Naturschutzbehörden andere Gesichtspunkte vertreten müssen als die Straßenbaubehörde, ist klar. Dass man deshalb miteinander spricht, ist auch selbstverständlich

(Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS: Das ist gut so.)

und dass man dann hoffentlich zu einer guten Lösung kommt, das erwarte ich. Das ging in der Vergangenheit, das wird hier auch gehen.