Protocol of the Session on April 6, 2006

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Es geht dabei zunächst um die Abschaffung von Widerspruchsverfahren in ausgewählten Bereichen. Das war im Zweiten Deregulierungsgesetz auch schon Thema. Ich denke, dass wir bei dem Widerspruchsverfahren einen sehr guten Weg gehen. Es gibt andere Länder, die rigoroser vorgegangen sind, auch grundsätzlicher vorgegangen sind, und die das inzwischen bereuen. Ich glaube, gerade bei den Widerspruchsverfahren muss man klug vorgehen.

Es gibt Verfahren, die man in der Tat abkürzen kann, indem man sofort ein Klagerecht einräumt, aber es gibt eben weite Bereiche, in denen vernünftige Gespräche zwischen Bürger und Behörde, Wirtschaftsunternehmen und Behörde zu guten Erfolgen führen. Wir werden weiter festschreiben im Dritten Deregulierungsgesetz die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren. Wir werden weiterhin hineinschreiben die Absenkung von Standards, zum Beispiel die Sperrzeitenregelung auf Landesebene, und wir werden eine Rechtsbereinigung vornehmen.

Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist, dass wir auch in der Testregion – wo wir über das hinausgehen wollen, wofür wir uns für das ganze Land entschlossen haben, das umzusetzen – ausprobieren wollen, wie wir der Wirtschaft helfen können, indem wir Fesseln lockern. Wir werden also auch in der Testregion wieder einige Regelungen festschreiben, die wir dann ausprobieren wollen und die bei Bewährung auf das ganze Land ausgedehnt werden sollen.

In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis: Die Testregion hat sehr engagierte Akteure und diese haben sich sozusagen in letzter Minute, als dieser Gesetzentwurf schon in der Anhörung war, gemeldet und gesagt, lasst uns das doch versuchen – das ist der letzte Schritt, den wir in dieser Legislatur bei der Deregulierung gehen können –, noch weitere Vorschläge mit einzubauen. Das wird technisch nur möglich sein, wenn die Vorschläge, die die Testregion jetzt erarbeitet, mit meinem Haus noch einmal abgesprochen werden und von den Fraktionen aufgegriffen würden.

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Ich bitte da um eine weitere positive Zusammenarbeit. Das Beste wäre in dem Zusammenhang sicherlich, wenn man sich auf bestimmte Vorschläge einigen würde und diese dann von allen drei Fraktionen eingebracht würden.

Ich möchte noch eine letzte Bemerkung machen. Wenn es uns gelingt, weiter auf dem Weg fortzuschreiten, den wir Schritt für Schritt erfolgreich beschritten haben, um zu weniger Bürokratie zu kommen, dann halte ich das auch für einen Standortvorteil. Und wenn das so ist, dass weniger Bürokratie und weniger Regulierung ein Standortfaktor ist, dann gehört unbedingt dazu, dass wir mit dem

Erreichten auch stolz nach außen klingeln, dass wir also deutlich machen, wenn wir etwas erreicht haben.

(Beifall Heinz Müller, SPD, und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)

Und deshalb möchte ich das eigentlich sehr einvernehmliche Thema Deregulierung mit einer kritischen Bemerkung abschließen. Was der Bauminister nach monatelanger sehr guter Arbeit hier vorgelegt hat, ist etwas, dessen wir uns rühmen sollten, weil wir wirklich damit etwas erreicht haben auf dem Weg der Deregulierung. Deshalb fand ich den Verlauf der Debatte gestern durchaus nicht optimal und würde mir wünschen, dass wir dieses Ergebnis gemeinsam offensiv und positiv nach außen vertreten, wie auch die weiteren hoffentlich erreichbaren Ergebnisse. – Vielen Dank.

(Beifall Heinz Müller, SPD, Konrad Döring, Die Linkspartei.PDS, und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir uns im Ältestenrat darauf geeinigt haben, auf eine Mittagspause zu verzichten.

(Heinz Müller, SPD: Oh!)

Ich eröffne jetzt die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Ringguth von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es tut mir Leid, dass ich nun statt der Mittagspause hier herhalten muss.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und Linkspartei.PDS – Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: Die sollte ja erst um 13.00 Uhr beginnen.)

Ich hoffe ganz einfach für Sie, dass Sie die Zeit – es war ja reichlich davon da – zwischenzeitlich schon genutzt haben, um schnell essen zu gehen. Ich würde es außerordentlich bedauern, wenn dieses Thema, das uns bisher nicht entzweit hat, nun dazu führen würde, dass Sie hungers sterben müssten.

(Heiterkeit bei Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS – Heinz Müller, SPD: So sehe ich ja nicht aus. – Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Meine Damen und Herren, der „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau“ liegt auf dem Tisch. Um einmal mit Herrn Müller zu reden, der gestern den regierenden Bürgermeister, ich weiß nicht warum, mindestens dreimal zitiert hat: Das ist auch gut so.

(Heiterkeit bei Heinz Müller, SPD, und Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS – Heinz Müller, SPD: Ach so?!)

Mit Blick auf diesen Gesetzentwurf mag man auch sagen, aller guten Dinge sind drei. Das ist vielleicht auch so. Dazu fallen mir mindestens drei gute Dinge ein:

Erstens. Es ist wirklich gut, Herr Minister, dass der Gesetzentwurf den Landtag, wie versprochen, so schnell erreicht hat.

Zweitens. Es ist gut, dass wir den Entwurf ohne jedes Problem noch in dieser Legislaturperiode schlussabstimmen können. Ich sehe jedenfalls kein Problem.

Ich sage es auch noch einmal als Drittes: Es war nicht nur in der Vergangenheit so, Herr Minister, ich bin mir ganz sicher, ohne hellseherische Fähigkeiten zu besitzen, aber dieser Gesetzentwurf wird es nun mit Sicherheit nicht sein, mit dem wir – bei diesem Thema „Deregulierung und Entbürokratisierung“, das uns eigentlich bisher ausgezeichnet hatte – diesen Weg des Konsenses verlassen. Das glaube ich nicht, das wird auch bei diesem Gesetzentwurf nicht so sein.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Allerdings hat der Minister gesagt, wir müssen es mit Stolz sagen, wenn wir etwas Gutes hinbekommen haben. Bei diesem Entwurf haben wir es ja noch nicht hinbekommen. Der Entwurf selbst, na ja, ist nicht der ganz große Schlussspurt in Sachen Entbürokratisierung. Wer den erwartet hat, sozusagen als ob der Kreis sich jetzt schließen würde, auch wenn man den großartigen Beginn gesehen hat – ich erinnere an die Kommission der Sachverständigenpersönlichkeiten damals und auch an die Vorschläge aus der Projektgruppe Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg –, na ja, so ganz doll schließt sich der Kreis da irgendwie nicht. Wenn man sich diesen Entwurf anguckt, ist man doch ein klein wenig enttäuscht, denn die grundlegenden Entscheidungen für den sehr umfangreichen Aufgabenabbau finden wir in diesem Entwurf natürlich nicht. Ich muss schon sagen, nach dem ersten Deregulierungsgesetz, das wirklich sehr umfänglich war, war schon das zweite eher ein bisschen biederhandwerklich, es fehlte die ganz große Spur einer Vision, und der dritte schließt sich nahtlos an. Das muss man schon einmal so sagen. Vielleicht sind es ja auch nur die Mühen der Ebene, das mag ja sein, vielleicht ist aber auch alles viel schlimmer, meine Damen und Herren.

Ich erinnere mich an die letzte Landtagssitzung, da haben wir das zweite Deregulierungsgesetz schlussabgestimmt. In derselben Sitzung lag dann tatsächlich ein Antrag vor, bei dem es um die Einrichtung eines zweistufigen Hitzewarnsystems ging. In diesem Antrag, ich kann mich daran erinnern, ging es um die Verpflichtung von Heimen im Lande und Kataloge von Schutzmaßnahmen, die dafür vorgesehen sein sollten, immer dann, wenn der meteorologische Wetterdienst sagt, dass es warm wird. Und natürlich wenn man denn schon so etwas macht, dann muss das auch umgesetzt werden. Zur Umsetzung sollte die Heimaufsicht diese Vorschriften entsprechend überwachen.

Meine Damen und Herren, ich hatte damals wenige Minuten vorher von diesem notwendigen Umdenkungsprozess geredet, der gesamtgesellschaftlich erforderlich wäre, wenn man es wirklich mit der Deregulierung und Entbürokratisierung ernst meint. Ich muss schon sagen, wenn das die ganze Gesellschaft erfassen soll, dann muss es zuerst hier bei uns beginnen. Ich war mir nicht ganz sicher, dass uns das in der Sitzung des Landtages auch

nur irgendwie gelungen ist. Otto von Bismarck hat einmal gesagt: „Die Bürokratie ist es“, Herr Heydorn, „an der wir überall kranken“. Er konnte ja nicht ansatzweise wissen, wie sehr wir das noch zur Perfektionierung bringen würden.

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Meine Damen und Herren, der vorliegende Entwurf, ich sagte es schon, steht in gewisser Kontinuität zum zweiten Gesetz. Das ist schon daran zu erkennen – der Minister hat es eben gesagt –, dass er folgerichtig das regelt, was wir durch Beschluss aller Fraktionen im zweiten Deregulierungsgesetz, per Rechtsverordnung sollte das damals durch den Justizminister geregelt werden, so nicht regeln wollten, nämlich die Abschaffung von Widerspruchsverfahren in ausgewählten Bereichen. Das machen wir jetzt.

Ich glaube, Herr Minister, der Katalog, der in Artikel 2 für den Wegfall des Vorverfahrens nach Paragraf 68 Verwaltungsgerichtsordnung vorliegt, der ist zumindest erst einmal sehr unproblematisch. Sie haben gesagt, da muss man vorsichtig sein. Dazu teile ich Ihre Ansicht. Das, was aber bisher in dem Katalog steht, scheint mir unproblematisch zu sein. Ich hoffe ein bisschen, dass wir das, was die kommunalen Spitzenverbände im Ziegelseekreis zugesagt haben, dass sie uns eine Zuarbeit für die Dinge an die Hand geben wollen, die nach ihrer Auffassung für eine Entbehrlichkeit des Vorverfahrens sprechen könnten, auch rechtzeitig bekommen, damit wir es noch in den Gesetzentwurf mit reinnehmen können und wir diesen Katalog in Artikel 2 Absatz 2 nicht unbedingt bei arabisch 6 schon aufhören lassen müssen, sondern vielleicht noch sinnvoll erweitern können. Das wäre für das Gesetz in jedem Falle gut.

Der Artikel 3, bei dem es um Regelungen zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren geht, ist schon, wenn man in den Gesetzentwurf reinguckt, relativ knapp und nicht unbedingt spektakulär. Das Einzige, was ich dazu sagen möchte, ist, dass ich bei der vorgesehenen Novellierung des Landeswassergesetzes schon eine kleine kritische Bemerkung habe. Gestern haben wir es einmal zugemacht, aber es ist noch zweimal im Gesetzgebungsverfahren. Da wird jeweils etwas zu Teilen im Landeswassergesetz geändert. Sie wissen, genauso war es gestern beim Verwaltungsmodernisierungsgesetz in einem Artikel der Fall.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Insgesamt bin ich der Auffassung, dass darunter nicht nur die Übersichtlichkeit im parlamentarischen Verfahren leidet, sondern auch die Gesetzesanwender draußen leiden, denn die haben schon ihre rechte Mühe damit. Insofern wäre es nach meiner Auffassung vernünftiger, das mehr zusammenzufassen, weil es für die Gesetzesanwendung sonst ein bisschen schwierig wird.

Beim Artikel 1 des Entwurfes kommt bei mir natürlich wieder unweigerlich die Frage, die ich immer habe: Warum nur in der Testregion? Ich bleibe bei meiner Auffassung, wenn die bezweckten Gesetzesänderungen tatsächlich so einschneidend sind, dass wir sie erst in der Testregion ausprobieren müssen, um zu sehen, was das in der Gesetzesanwendung wirklich bringt, dann ist das mit der Testregion für mich völlig in Ordnung, dann gibt es auch überhaupt keinen Widerspruch. Aber wenn wir wollen, dass die Erleichterung unternehmerischen Handelns und die Förderung von Existenzgründungen so wichtig ist,

dann muss das doch für das ganze Land gelten. Es erschließt sich mir beispielsweise überhaupt nicht, warum dann die Pflicht zur Gebäudeeinmessung, das ist einer der beiden Punkte, die geregelt werden sollen, nach dem Vermessungs- und Katastergesetz im Verwaltungsverfahren nicht auch landesweit durch eine Erklärungspflicht ersetzt werden kann.

Ich halte diesen Vorschlag zum Bürokratiebau und zur Deregulierung für gut und auch vernünftig, bin aber der Meinung, dass es auch gut und vernünftig im ganzen Land wäre. Wir sollten wirklich darüber nachdenken, ob wir den Teil durch einen Änderungsantrag nicht noch einmal rausnehmen und ihn von Anfang an im gesamten Land gelten lassen sollten. Risiken und Nebenwirkungen kann es ja immer geben, aber ich kann sie kaum erkennen, es sei denn, wir werden in der Anhörung wirklich eines Schlechteren belehrt. Aber dann merken wir schon, wohin das geht, wenn so ein Änderungsantrag erfolgreich wäre, wenn wir nur noch eine Erklärungspflicht statt einer Einlassungspflicht hätten, und zwar für das ganze Land. Dann würde der Artikel 1 plötzlich nur noch aus einer einzigen Zuständigkeitsregelung und aus einer Außerkraftsetzungsregelung bestehen. Allein das macht schon deutlich, dass dieser Gesetzentwurf doch ein bisschen schwachbrüstig ist.

(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU)

Meine Damen und Herren, am Ende dieser Legislaturperiode werden wir feststellen können, dass die Zahl der internen Erlasse wirklich ganz erheblich abgenommen hat. Das ist wirklich etwas Positives – der Minister hat es gesagt –, darüber müssen wir auch deutlich reden. Was positiv ist, das ist positiv, das muss auch gesagt werden, im Übrigen auch von uns. Aber wir werden auch feststellen müssen, meine Damen und Herren, dass die Gesetze und Verordnungen im Laufe der von uns zu verantwortenden Legislaturperiode schon wieder deutlich mehr geworden sind, und zwar ungefähr zehn Prozent mehr. Wir werden, wenn es um die Überprüfung und Durchführung der Förderprogramme geht – ich hatte das bereits beim letzten Mal gesagt –, auch feststellen müssen, dass Fehlanzeigen zu vermelden sind. Das haben wir einfach nicht hinbekommen. Wir haben nicht einmal in dieser Legislaturperiode begonnen, es anzugehen. Eine wirklich konsequente Ausgliederung von Landesaufgaben oder deren Übertragung auf Dritte ist uns nur sehr mäßig gelungen. Auch die flächendeckende Überprüfung aller bestehenden und neu geplanten Standardvorgaben ist eigentlich nicht erfolgt und auch bei der konsequenten Aufhebung von diesen entbehrlichen Sach- und Personalstandards sind wir bestenfalls bei den Anfängen.

Selbst die durchweg positiv zu bewertende Arbeit des außerparlamentarischen Ziegelseekreises, das sage ich immer wieder, zeigt eigentlich nur eine begrenzte Wirkung. In keinem Gesetzgebungsverfahren spielten zum Beispiel die Neugestaltung der Schülerbeförderung, das hatten wir uns einmal vorgenommen, oder auch die Neubestimmung der Aufgaben des behördlichen Datenschutzes, eben à la Ziegelseekreis, so, wie wir es dort besprochen hatten, oder die Rücknahme der personellen Voraussetzungen zum Beispiel für einen Rettungsdienst, auch darüber haben wir gesprochen, bisher eine Rolle. Das sind nur Beispiele, meine Damen und Herren. Deswegen muss ich jetzt fast am Ende dieser Legislaturperiode selbstkritisch sagen, wir waren bestenfalls halbgut, so richtig gut waren wir nicht. Daran ändert auch der vorliegende Gesetzentwurf nichts, meine Damen und Herren.

Ich kann Ihnen kurz und gut für meine Fraktion sagen, dass wir der Überweisung des Gesetzentwurfes zustimmen werden. Wir freuen uns wirklich auf die Arbeit in den Ausschüssen. Ich glaube, dass das auch unproblematisch laufen wird. Ich möchte für meine Fraktion und für mich selbst noch einmal sagen, dass wir keine Gelegenheit auslassen möchten, um Sie noch einmal zu bitten, wenn wir es so sehen, dass es sich um ein großes Werk handelt, Deregulierung und Entbürokratisierung muss uns wirklich allen angelegen sein, dann, glaube ich, können wir das in der nächsten Legislatur nur unter zwei Voraussetzungen schaffen:

Erstens. Wir brauchen diesen fraktionsübergreifenden Konsens auch weiterhin, der darf uns nicht verloren gehen. Das ist nicht nur ein Wunsch des Ministers, sondern es ist auch ausdrücklich mein Wunsch und, ich bin mir sicher, auch der Wunsch meiner Fraktion.

Zweitens. Wir sollten diese Erfahrungen des Ziegelseekreises, die ja so positiv waren, auch wenn es nur ein außerparlamentarisches Gremium war, nutzen und uns wirklich überlegen, ob wir das nicht in ein parlamentarisches überführen. Die Initiative, denke ich, sollte vom Landtag ausgehen. Das ist nicht nur wegen unseres eigenen Selbstverständnisses wichtig, das alleine wäre schon Grund genug, sondern auch wegen der bei jeder Landesregierung latent, aber eben auch offensichtlich vorhandenen Ressortegoismen notwendig. Ich glaube, die Wirtschaft und die Menschen in unserem Land brauchen Deregulierung und Entbürokratisierung. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS, und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)

Danke schön, Herr Ringguth.