Protocol of the Session on March 31, 2004

(Beifall Torsten Koplin, PDS, und Karsten Neumann, PDS)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die PDSFraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Er stellt zwar nicht in erster Linie einen Beitrag zur Deregulierung dar, aber auch unsere Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes dienen der Regulierung und damit auch der Kontrolle der entsprechenden Aktivitäten. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Karsten Neumann, PDS: Das musste mal gesagt werden.)

Danke schön, Herr Ritter.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Körner von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Inhaltlich ist zu diesem Gesetz alles Wesentliche gesagt, so dass ich es an dieser Stelle nicht wiederholen muss. Der Innenminister hat ausführliche Ausführungen dazu gemacht, welche Dinge in welcher Hinsicht durch dieses Gesetz geändert werden, damit die Zugriffsmöglichkeiten des Verfassungsschutzes wirkungsvoller werden, damit sie effektiver werden. Aus diesem Grunde bleibt mir an dieser Stelle nur ein kurzes Wort zum Gesetzgebungsverfahren als solchem.

Ich habe den Eindruck, dass dieses Gesetzgebungsverfahren beispielgebend war, beispielgebend in dreierlei Hinsicht, zum einen, weil die Situation in Europa, die Situation in der Welt im Hinblick auf die Sicherheitslage von allen Fraktionen in gleicher Weise als bedrohlich eingeschätzt wird, wenn es natürlich auch deutliche Differenzen gibt, ob nun Kollege Ritter die Weltlage einschätzt oder ob das Kollege Thomas tut.

(Peter Ritter, PDS: Das stimmt allerdings! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Siegfried Friese, SPD)

Diese Unterschiede sind nicht zu übersehen. Aber dennoch sind sich alle drei Fraktionen einig, dass gehandelt werden muss.

Zum Zweiten ist dieses Gesetzgebungsverfahren beispielgebend gewesen, weil die Atmosphäre in dem Fachgremium, der PKK, der Parlamentarischen Kontrollkommission, die sozusagen erster Ansprechpartner für den Verfassungsschutz ist, außerordentlich gut und konstruktiv ist. Möglicherweise hängt das damit zusammen, dass diese Arbeit eben weitgehend hinter verschlossenen Türen stattfindet aufgrund der Materie, die dort behandelt wird. Aber dennoch verrate ich kein Geheimnis, wenn ich sage, dass diese Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission fast immer auf Konsens beruht, fast immer die Dinge so dargestellt werden, dass sie von allen mitgetragen werden können. Diese Arbeit ist dann natürlich auch ausschlaggebend für die Gestaltung dieses Gesetzes.

Zum Dritten ist damit natürlich dann auch die Sacharbeit positiv geprägt worden. Sie werden nur wenige Gesetze aus dem Landtag in diesem Haus seit der Wende sehen, die einstimmig beziehungsweise mit übergroßer Mehrheit aus allen Fraktionen mitgetragen werden. Insofern ist es ein besonderes Stück – was hier erwähnt werden soll, Herr Minister –, dass Sie und Ihr Haus, aber ich denke insbesondere auch an die Mitarbeiter des Verfas

sungsschutzes, durch das Zugehen auf die einzelnen Fraktionen die Dinge so haben formulieren können, dass sie mehrheitsfähig sind für alle Fraktionen.

(Siegfried Friese, SPD: Richtig.)

Das ist in diesem sensiblen Bereich eine außerordentlich erfolgreiche Tat, die man erst einmal nachmachen muss. Ein Dankeschön an Sie, Herr Minister, und auch an die Mitarbeiter Ihres Hauses.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Der Weg für dieses Gesetz ist frei. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche, dass in anderen Ausschüssen, in anderen Arbeitsgremien auch solche Atmosphäre zustande kommen möge, dass Gesetze mehrheitlich in diesem Hause von allen Fraktionen tragbar sind. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Lorenz Caffier, CDU)

Danke schön, Herr Dr. Körner.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes auf Drucksache 4/970. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1118 unverändert anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 bis 4 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache4/970 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 4/970 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/972.

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 4/972 –

In der 28. Sitzung des Landtages wurde die Überweisung dieses Gesetzentwurfes abgelehnt. Gemäß Paragraph 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung muss der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Timm von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Schicksal dieses Gesetzentwurfes ist für den Landtag und für das Land ein Trauerspiel. Ich würde mich freuen, wenn ich dem Herrn Kultusminister hier heute etwas Glück wünschen darf. Er hat uns das heute Morgen so hervorragend dargestellt, was Glück ist. Glück wäre auch für dieses Land, wenn das Denken in der Beziehung zu diesem Gesetz ein anderes wird.

Ich darf es vorneweg ganz offen sagen, die Ablehnung dieses Gesetzentwurfes ist eine Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung, die Ablehnung dieses Gesetzentwurfes ist eine Schwächung der Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements von 874 Kreistagsabgeordneten und Abgeordneten in den Bürgerschaften der kreisfreien Städte.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Die Ablehnung dieses Gesetzentwurfes macht deutlich, dass es den Regierungsparteien bei einer Funktional- und Verwaltungsreform in Mecklenburg-Vorpommern nicht um eine Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung geht.

Der Bildungsminister hat die Position der Landesregierung in der Sitzung des Landtages am 28. Januar 2004 klar zum Ausdruck gebracht. Ich möchte sie gerne wiederholen, damit am 13. Juni die Kandidaten von SPD und PDS für die Kommunalvertretungen auch ganz genau wissen, dass sie von ihren Vertretern in Regierung und Regierungsfraktionen nicht ernst genommen werden und sie die eigentlichen Verlierer einer Funktional- und Verwaltungsreform sein werden. Der Bildungsminister führte damals aus: „Mit der Zuordnung der Schulentwicklungsplanung zum übertragenen Wirkungskreis der Landkreise und der kreisfreien Städte kommt dem Ministerium die Aufgabe der Fachaufsicht zu. In diesem Rahmen besteht dann auch die Möglichkeit, im Falle der Weigerung eines Planungsträgers eine Weisung zu erteilen und auf diesem Wege die Verfahren wieder zu ordnen. … Die Zuständigkeit der Landräte und der Oberbürgermeister für die Schulentwicklungsplanung führt zu einem effektiveren Planungsverfahren.“ Hoffentlich haben wir Glück!

Mit Verlaub, Herr Minister, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, die auch Mitglieder von Kreistagen, Bürgerschaften, Stadtvertretungen und Gemeindevertretungen sind, warum geben wir so leichtfertig politische Verantwortung ab?

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Eben.)

Warum trauen wir uns diese Aufgaben nicht zu? Wir sind heute als Gesetzgeber diejenigen, die darüber zu entscheiden haben, nicht die Regierung.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Richtig.)

Die kann zwar ihre Position deutlich machen, hat sie auch, aber müssen Sie dieser Position, sehr geehrte Kollegen, werter Herr Kollege Bluhm, in blinder Ergebenheit folgen?

(Wolfgang Riemann, CDU: Das machen sie doch immer so. – Zurufe von Angelika Peters, SPD, und Karsten Neumann, PDS)

Frau Gramkow, war Ihre persönliche Arbeit und die Ihrer Fraktionskollegen an der Schulentwicklungsplanung so uneffektiv, dass Sie diese Verantwortung an die Oberbürgermeister und Landräte abgeben müssen? Ist das Ihr kommunales Selbstbewusstsein, mit dem SPD und PDS in den Kommunalwahlkampf ziehen?

Wir haben dieses Selbstbewusstsein, wir wollen Kompetenz abgeben, die kommunale Selbstverwaltung stärken. Dieser Gesetzentwurf ist der Prüfstein für die Abgeordneten des Landtages, die vielen politischen Sonntagsreden zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung einmal konkret in die Tat umzusetzen. Auch wenn das Ergebnis mehr als peinlich ist, sehr verehrter Herr Kollege Bluhm, Ihrer geäußerten Schlussfolgerung am 28. Januar kann man nur zustimmen. Das Stimmverhalten Ihrer Fraktion danach, das war mehr als fragwürdig, denn als frei gewählter Abgeordnete sind Sie der Verfassung und nicht der Koalitionsvereinbarung verpflichtet.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Heiterkeit bei Andreas Bluhm, PDS – Gabriele Schulz, PDS: So viel Sorgen um die Koalition.)

Ihre damalige und hoffentlich auch noch heutige Schlussfolgerung trifft zu 100 Prozent die Intention des Gesetzentwurfes. „Eine wirkliche Beteiligung über Anhörung, öffentliche Debatte und inhaltliche Bewertung des Schulprofils, der Standortentscheidung ist aus meiner Sicht wirklich nur durch die Beteiligung der kommunalen Vertretung gegeben“, sagten Sie damals. Ähnlich äußerte sich die Kollegin Karin Schmidt auf dem Sonderparteitag der PDS in Sternberg im Januar.

(Wolfgang Riemann, CDU: Sie streute ihren Kollegen Sand in die Augen.)

Und was die Landrätin Kerstin Kassner von der Insel Rügen von den Pirouetten des Kollegen Bluhm hält, werde ich Ihnen gleich in aller Ausführlichkeit darstellen.

(Andreas Bluhm, PDS: Ich bin heute mode, ja?!)

Jeder kommt mal dran, Herr Bluhm.

Und wie ich vernommen habe, sehr geehrter Kollege Nieszery – ich hoffe, er ist auch da –,

(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Hier!)

auch der Bildungsausschuss des Güstrower Kreistages beschäftigt sich weiter mit den Schulentwicklungsfragen, obwohl er dafür keine Rechtsgrundlage mehr hat. Auf Rügen ist das allerdings auch so.