Klaus-Michael Körner
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Sie legen heute den Finger auf eine Stelle, wo ich sagen muss, ja, es ist bedauerlich,
dass wir im Land noch Polizeiliegenschaften haben, die nicht in dem Zustand sind, wie es wünschenswert wäre, und Sie können, wenn Sie sozusagen die Sache von einer anderen Seite sehen, natürlich auch genau sagen, dass es eine große Anzahl von Polizeiliegenschaften im Land gibt, die in einem wunderbaren Zustand sind.
Auch dieses ist nur die Kehrseite dieser Medaille. Es gibt Polizisten, die hervorragende Arbeitsbedingungen haben, und es gibt andere, die noch unter sehr schwierigen Bedingungen arbeiten müssen. Aber Sie wissen auch, dass es Geld bedarf, um diesen Prozess voranzubringen, und es durchaus noch mehr Liegenschaften im Land gibt außer Polizeiliegenschaften, und die Polizeiliegenschaften dezidiert zu betrachten, ist dann natürlich auch nicht ganz redlich. Man kann natürlich auch fragen: Wie sieht es denn aus? Im Schulbereich gibt es Liegenschaften, die in Ordnung sind, und welche, die weniger in Ordnung sind. Im Kulturbereich und in vielen anderen Bereichen ist das so und Sie wissen genauso wie ich, dass es eine Finanzplanung gibt, wie diese Mittel einzuteilen sind und in welchem Zeitraum dann die Sanierung vorangeschritten ist. Das ist so und wir kommen gegenwärtig im Rahmen unserer finanziellen Mittel nicht anders voran.
Den Finanzierungsvorschlag, den Sie hier auf den Tisch legen,
kann ich aus meiner Sicht überhaupt nicht nachvollziehen, …
Nicht von der technischen Seite her.
… sondern Sie schlagen hier einen Lösungsweg vor, der wiederum praktisch Polizeiliegenschaften als eine Insellösung betrachtet, nicht den gesamten Bereich der Liegenschaften, was ich dann schon für sinnvoller hielte.
Da drängt sich mir doch der Verdacht auf, wenn Sie unbedingt zur Polizei reden wollen und wir gemerkt haben, dass Sie beim SOG, was wir novelliert haben, inhaltlich nichts Substantielles beitragen konnten,
außer dass Sie unserem Antrag zugestimmt haben:
Wollen Sie in inhaltlichen Bereichen ein gewisses Vakuum haben?
Versuchen Sie nun, das Thema Polizei über Liegenschaften in den Mittelpunkt zu rücken,
um zu meinen, Sie können etwas dazu sagen? Aus diesem Grunde …
Aus diesem Grunde gehe ich auf diesen Antrag nicht weiter ein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich von dieser Stelle des Parlamentes aus meine Verbundenheit mit der Landespolizei noch einmal mit Nachdruck zum Ausdruck bringen, denn unsere Landespolizei hat in diesen Tagen und Monaten ein erhebliches Pensum an Arbeit zu leisten. Der G8-Gipfel wirft seine Schatten voraus. Der Besuch des amerikanischen Präsidenten kommt uns wahrscheinlich nicht nur teuer zu stehen, sondern wird auch bei der Polizei für reichlich Arbeit sorgen.
Und die Fußballweltmeisterschaft bringt im Übrigen auch Verpflichtungen für unsere Landespolizei, und zwar nicht nur im eigenen Land, sondern darüber hinaus. Unsere Polizei ist also gegenwärtig sehr stark gefordert. Und um ihr in diesen Großlagen, aber natürlich auch zur Verfolgung der Kleinkriminalität das entsprechende Handwerkszeug zu geben, haben wir das SOG novelliert. Ich möchte die Dinge, die wir verändert haben, nicht noch einmal aufzählen, das hat der Innenminister bereits getan und mein Vorgänger von der Union auch.
Ich möchte hier aber deutlich machen, dass die heutige Verabschiedung des Gesetzes zum Ausdruck bringt, dass Sicherheitsfragen in den letzten acht Jahren in diesem Land von diesem Landtag kontinuierlich vorangetrieben wurden. Der Innenminister hat es betont, aber ich möchte dieses noch einmal unterstreichen: Das Kriminalitätsaufkommen in unserem Land ist noch nie so gering gewesen seit der Wende wie heute und die Aufklärungsquote ist
noch nie so hoch gewesen seit der Wende wie heute. Diese Kontinuität, die wir in Sicherheitsfragen in unserem Lande einfach konstatieren können, hängt ganz sicher mit dem Mann zusammen, der seit acht Jahren an der Spitze des Innenministeriums steht. Er verkörperte durch seinen Einsatz sicherheitspolitische Kontinuität in zwei Legislaturperioden. Und ich darf erinnern, dass dies, als die CDU dieses Ministerium führte, bei Weitem nicht der Fall war. Sie haben in acht Jahren vier Minister verbraucht. Zwei waren diesem Amt nicht gewachsen.
Einer hat das Weite gesucht und einer wurde abgewählt.
Herr Dr. Timm, herzlichen Glückwunsch, Sie haben das in zwei Perioden geschafft, was vier Ihrer Vorgänger in zwei Perioden nicht geschafft haben.
Da unser Koalitionspartner andere Schwerpunkte setzt oder anders gesagt die Schwerpunkte in der Gesetzgebung nicht so stark auf Sicherheitsfragen in der letzten Zeit gelegt hat, möchte ich von diesem Pult aus betonen, dass die innere Sicherheit im Land, so, wie sie steht, mit unserem Innenminister, aber auch mit der SPD-Fraktion zu tun hat. Ich denke, es ist ein Gewinn für unser Land, wenn auch nach dem 17. September der erfahrenste und dienstälteste Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns die innere Sicherheit weiter in seiner Hand behält.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es ist ein in doppelter Hinsicht bemerkenswerter Antrag der CDU-Fraktion,
der hier vorliegt, so bemerkenswert,
dass man die Adjektive nur in Anführungsstriche setzen kann. Zum einen ist die Aufmerksamkeit innerhalb der
antragstellenden Fraktion natürlich unbedingt zu würdigen.
Das zeigt, mit wie viel Engagement und mit viel Manpower die Union hinter diesem bemerkenswerten Antrag steht.
Das zweite Bemerkenswerte an diesem Antrag ist natürlich der Zeitpunkt.
Und weil dieser Antrag so bemerkenswert ist, möchte ich ihn noch einmal vorlesen. Er ist kurz und knapp:
„Sicherheit bei öffentlichen Übertragungen der FußballWM-Spiele
Der Landtag möge beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, welches die Gewährleistung der Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen vor Großbildleinwänden während der Fußball-WM in Mecklenburg-Vorpommern beinhaltet.
Dr. Armin Jäger und Fraktion“
Kollege Schubert hat es schon gesagt, 22 Tage sind es noch bis zum Beginn der Fußballweltmeisterschaft.
Da beginnen Dr. Armin Jäger und die CDU-Fraktion über die Sicherheit der Fußballweltmeisterschaft nachzudenken.
Da fällt einem ein, Dr. Armin Jäger war doch einmal Innenminister dieses Landes.
Es ist schon lange her
und das ist gut, dass es schon lange her ist. Ich denke, es wird auch nicht wieder der Fall sein, und das ist noch besser.
Denn stellen Sie sich vor,
wenn ein Innenminister Dr. Armin Jäger 22 Tage vor der Fußball-WM die Landräte und Oberbürgermeister, die Polizeidirektionen und -inspektionen und die Bereit
schaftspolizei und andere Polizeistrukturen zusammennehmen und sagen würde, ich fühle mich nicht ganz sicher,
lasst uns über ein Konzept reden!
Sie haben, meine Damen und Herren von der Union, durchaus schon einmal – und da nehme ich den Einwurf aus dem Plenum –
angefangen, im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft nachzudenken,
und zwar war das am 22. Februar 2006 zur damaligen Landtagssitzung. Damals haben Sie einen Antrag eingebracht,
der zum Inhalt hatte, die Übertragung über Großbildleinwände in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten zu ermöglichen. Sie haben damals überlegt, ob es gegebenenfalls Lärmbelästigungen gäbe, und haben die Landesregierung auffordern wollen, dafür zu sorgen, dass bestimmte Grenzzeiten überschreitbar sind, damit eine solche Lärmbelästigung in der Nähe von Wohngebieten möglich ist. Damals haben Sie gewissermaßen dafür plädiert, lasst uns solche Großbildleinwände aufstellen, auch in Wohngebieten und allenfalls über den Lärm reden. Damals war von Sicherheit überhaupt keine Rede. Das haben Sie nun entdeckt.
Doch zurück zu Ihrem Antrag.
Sicherlich steht die Polizei in unserem Land in Anbetracht der Fußballweltmeisterschaft vor großen Herausforderungen und die Landespolizei insbesondere durch weitere Ereignisse. Ich erinnere an den Einsatz am 1. Mai 2006 in Rostock, ich erinnere an weitere Demonstrationen, insbesondere aus dem rechtsextremistischen Spektrum. Ich erinnere an den Besuch von Herrn Bush, den bevorstehenden G-8-Gipfel. Wir haben hier darüber geredet. Das sind Belastungen, die in Größenordnungen auf unsere Polizei zukommen. Doch seit über fünf Jahren – der Innenminister hat es gerade gesagt – gibt es eine Arbeitsgruppe, die ein Sicherheitskonzept erarbeitet. Und seit mehr als einem Vierteljahr liegt dieses Konzept abgeschlossen vor.
Meine Damen und meine Herren von der CDU-Fraktion, den Antrag vom Februar haben Sie damals kurz vor der Sitzung zurückgezogen, weil es vielleicht doch ein bisschen merkwürdig war, mit diesem Antrag hier ins Plenum zu gehen. Ich hätte mir gewünscht, Sie hätten das mit dem Antrag, der heute zur Debatte steht, ebenfalls getan. Da Sie es nicht getan haben, bleibt uns nichts anderes übrig, als diesen Antrag abzulehnen.
Abschließend möchte ich sagen, der Ball ist rund und läuft.
Auch die CDU läuft
der inneren Sicherheit hinterher. Guten Morgen, Dr. Armin Jäger und Fraktion! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! „… die allgemeine Internationalisierung der Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Finanzströme, die zunehmende grenzüberschreitende Kriminalität sowie die fortschreitende europäische Integration und die Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus (zwingen) dazu, das polizeiliche Handeln immer effizienter zu gestalten.“ So heißt es in der Einführung zum Gesetzentwurf. Die Koalitionsfraktionen haben auf dieser Grundlage reagiert. Sie wollen die Vorschriften für Videoüberwachung verändern, und zwar dergestalt, dass künftig eine offene Videoüberwachung und -aufzeichnung an öffentlich zugänglichen Orten möglich ist. Sie wollen eine offene Bild- und Tonaufzeichnung ermöglichen. Sie wollen die Situation der Polizeibeamten verbessern, wenn sich Anhalte- und Kontrollsituationen ereignen und die Polizisten in dieser Situation besser geschützt werden sollen. Sie wollen bei der Rasterfahndung die Gefahrenabwehr auch im Vorfeld von Gefahren erleichtern, die Telefonüberwachung erleichtern, insbesondere um gefährlichen Straftaten vorzubeugen. Dieses sind Dinge neben der Überprüfung und der automatischen Ermittlung der Kfz-Kennzeichen, die wir mit diesem Gesetz vorhaben. Sie sind nicht neu, sie sind seit über einem halben/Dreivierteljahr in der öffentlichen Diskussion. Nun haben wir uns dazu entschlossen, diese Dinge in ein Gesetz zu gießen. Der Entwurf dieses Gesetzes liegt Ihnen vor und ist heute Gegenstand der Beratung. So weit die einführenden Bemerkungen meinerseits.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Es war ein längerer Prozess, das ist sicher nicht verborgen geblieben, bei dem sich die beiden Koalitionspartner zu diesem Gesetz verständigt haben. Ich kann, da ich an diesem Prozess beteiligt war, sehr deutlich sagen, dass alle, die sich in diesem Prozess den Argumenten und den Tatsachen gestellt haben, auch klüger geworden sind. Und diejenigen, die Position beziehen, ohne sich mit den Tatsachen auseinander zu setzen, können natürlich auch nicht klüger werden. Dieses Gesetz hat ein gemeinsames Ergebnis gebracht, das wir gemeinsam tragen werden. Ich denke, mit diesem Gesetz können wir auch in Zukunft gemeinsam gut leben, und zwar nicht nur wir als Koalition, sondern natürlich auch die Polizei und die Bürger, für die dieses Gesetz letztlich gedacht ist. Was hier von Seiten der Opposition vorgeschlagen wurde, das verdient doch eine gewisse Aufmerksamkeit.
Mir stellt sich die Situation ein bisschen anders dar, als sie der Kollege Schubert hier vorgetragen hat. Etwas holzschnittartig gesagt sehe ich bei der Opposition folgende Situation:
Sie haben einen Experten zu Rechts- und Sicherheitsfragen, der ist auch national und international bekannt und engagiert, aber der darf bei Ihnen nicht reden. Dann haben Sie einen in Ihrer Fraktion, der hält sich für einen Experten. Der war viele Jahre im Innenausschuss und hat versucht, dort den Ton anzugeben. Nun hat er sich aber zurückgezogen aus der eigentlichen Arbeit. Und als dritten haben Sie einen sehr sympathischen Kollegen, nämlich den Kollegen Schubert, und der ist in der Einarbeitung.
Ich möchte damit sagen, Sie haben zu diesem Thema in den letzten Jahren nichts zustande gebracht und vermitteln den Eindruck, …
Die Frau Präsidentin hat mir gesagt, dass ich reden darf.
Also ich wiederhole noch einmal:
Sie vermitteln, das muss ich Ihnen sagen, seit Jahren den Eindruck einer etwas nach innen gekehrten Selbsthilfegruppe.
Wer redet denn nun von Ihnen in einem Klärungsprozess? Wie gesagt, der eine darf nicht, der Zweite will nicht und der Dritte
ist in der Einarbeitung. Ich hoffe und wünsche sehr, dass Sie in den nächsten Monaten diesen Prozess ein bisschen weiter voranbringen.
Ganz sicher war es nicht Ihre Fragestunde, Kollege Schubert, in der letzten Landtagssitzung, die uns zu letzten Abschlüssen gebracht hat. Diese Fragestunde ist zwar Ihr gutes Recht,
aber mit dem Meinungsbildungsprozess, das kann ich Ihnen ganz klar sagen, hat sie überhaupt nichts zu tun gehabt. Ich kann hier konstatieren,
dass Sie mittlerweile auch einen Gesetzentwurf eingebracht haben, nachdem über Jahre von Ihnen nichts kam.
Was von Ihnen kommt, das sind Redebeiträge des Abgeordneten Jäger zur Vogelgrippe,
die in einem ständigen Grundton hier durch den Landtag laufen, aber substanziell so viel sind wie eine Runde null. Das muss ich einmal so sagen!
Wenn Sie jetzt auch ständig reden, dann ist das Ihr Redebedarf, den ich zur Genüge aus dem Innenausschuss kenne,
aber mit sachlicher Erörterung hat das in der Vergangenheit nichts zu tun gehabt.
Ich nehme wahr, dass Sie sich wesentlich lieber an den allgemeinen Erscheinungsformen der Vogelgrippe festhalten,
als dass Sie nachdenken.
Sie haben mit Hilfe von Herrn Schubert und anderen Kollegen einen Gesetzentwurf eingebracht,
der nach meiner Einschätzung in einem Punkt ganz klar nicht mit dem Verfassungsgesetz des Landes übereinstimmt,
und übrig bleibt bei all Ihren „substanziellen“ Überlegungen nur eine Veränderung zur Rasterfahndung, Datenabgleich. Das ist alles, was Sie seit Jahren langer Arbeit im Innenbereich hier einzubringen haben. Das ist äußerst dünn, das ist äußerst gering
und in manchen Punkten außerdem auch noch daneben.
Wir brauchen keinen Zugriff bei der Rasterfahndung landesweit auf den Bundesstraßen. Sie haben ja den Paragrafen 27 a verändert, obwohl Sie ganz genau wissen, dass wir lageabhängig auch jetzt schon die Möglichkeiten haben, bestimmte Daten bei Personen zu erfassen. Diese Möglichkeit besteht bereits und deshalb brauchen wir eine neue Verschärfung bei verdachtsunabhängigen Kontrollen überhaupt nicht.
Ich habe im Gegensatz zu Ihnen, Herr Dr. Jäger, vielleicht viel öfter mit der Polizei darüber gesprochen.
Ihr Gesetz wird dort nicht benötigt,
aber das werden die Gespräche im Innenausschuss deutlich zeigen.
Ich denke, mit dem Gesetz, das uns vorgelegt wurde, macht die SPD-Fraktion ganz deutlich, wer hier beim Thema innere Sicherheit die Meinungsführerschaft hat
und wer jahrelang nichts gemacht hat.
Ich kann einen letzten Wunsch an die Opposition loswerden:
Erstens. Wir wünschen Ihnen natürlich alles Gute und insbesondere, dass Sie die innere Organisation in der Fraktion zum Thema innere Sicherheit möglichst bald abschließen, damit wir wissen, wer denn nun bei Ihnen der Ansprechpartner ist.
Zweitens. Wir haben gemerkt, dass Sie in der Vergangenheit viel Kraft zur Integration des Güstrower Kreises benötigt haben.
Und wenn Sie in den nächsten Jahren Ihre Vorbereitungen für die Rückkehr zu einer thematischen Arbeit auf Augenhöhe abgeschlossen haben, dann bitte ich Sie, uns das zu signalisieren, damit wir Sie inhaltlich wieder ernst nehmen können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Rechtsextremistische Parteien, rechtsextremistische Gruppierungen sind nach der Landtagswahl in Sachsen wieder viel stärker in die Diskussion gekommen als zuvor. Als es dann in Schleswig-Holstein eine andere Tendenz gab, ist diese gesellschaftliche Aufmerksamkeit zunächst nicht verhallt, aber man kann doch wohl ganz deutlich sagen, dass Wählergunst wie in Sachsen nicht selbstverständlich ist in Bezug auf diese Gruppierungen, dass Wählergunst auch einer Wechselhaftigkeit unterliegt. Diese wechselhaften Stimmungen, gerade was rechtsextremistische Kräfte in Deutschland betrifft, sollte man sehr genau betrachten. Wir dürfen sie nicht unterstützen so nach dem Motto: Ja, das beruhigt sich alles wieder von selber. Man könnte das sagen, weil in Schleswig-Holstein die erwarteten Erfolge eben nicht eingetreten sind. Man darf es aber auf der anderen Seite auch nicht dramatisieren. Wenn so etwas wie in Sachsen geschieht, dann ist das natürlich auch nicht der Trend, der alleinig gilt.
Aus meiner Sicht ist es unbedingt erforderlich, dass wir hier zu einer gemeinsamen Strategie kommen, wie wir uns zu diesen wieder in die Öffentlichkeit gekommenen Entwicklungen verhalten. Ich kann nur sagen, dass es, wenn dieses Thema heute verhandelt wird, in keiner Weise etwas damit zu tun hat, dass es etwa in der Koalition Differenzen gibt, die auf irgendeine Art und Weise harmonisiert werden müssen, oder vielleicht sogar eine zähneknirschende Akzeptanz hergestellt werden muss zu die
sem Thema. Nein, das ist überhaupt nicht der Fall. Manche journalistischen Überlegungen von durchaus renommierten Redakteuren sind hier ganz schön ins Kraut geschossen. Aus meiner Sicht ergibt sich die Notwendigkeit, über dieses Thema hier zu reden, daraus, dass wir strategische Schritte formulieren müssen und, ich sage hier auch, in den nächsten Wochen ganz klar formulieren werden, um uns mit den erkennbaren Tendenzen auseinander zu setzen.
Die Situation ist bekannt. Das Lagebild hat der Innenminister deutlich dargestellt. Ich habe keine Veranlassung, das hier zu wiederholen. Ich entnehme der Reaktion aller Fraktionen, dass sie durchaus bereit sind, notwendige Handlungen zu unterstützen. Dennoch will ich noch einmal sagen: Lassen Sie uns erkennbare Tendenzen nicht dramatisieren! Es könnte dazu führen, dass wir rechtsextremistische Gruppierungen nur weiter aufwerten, wenn wir ständig darüber reden. Auf der anderen Seite führt das bekanntlich dazu, dass Gruppierungen aus dem Antifa-Bereich auch mobilisiert werden, und dann haben wir mitunter lediglich erreicht, dass eine lokale Polarisierung zu vermerken ist, die in der Sache nicht weiterführt.
In meinen Augen müssen wir eine Auseinandersetzung lernen, die wir noch nicht beherrschen. Dazu gehört zum einen, dass nationalsozialistisches, nazistisches Gedankengut offensichtlich aus unserer Gesellschaft nicht einfach auszumerzen ist. Wir können es nicht einfach abschaffen. Zum Zweiten gibt es ein latentes Gedankengut in unserer Gesellschaft, das auf 10 bis 15 Prozent angesiedelt wird, was wir nicht wegbekommen. Das ist bedauerlich, aber das ist auch nicht neu. Untersuchungen belegen eindeutig, dass die gegenwärtige Situation in unserer Gesellschaft in keiner Weise – ich unterstreiche, in keiner Weise – dramatischer ist als vor 10 oder vor 20 Jahren. Wir haben doch auch – der Justizminister hat es angesprochen – ein internationales Problem in Bezug auf nationalsozialistische Tendenzen.
In Österreich Haider, in Frankreich Le Pen, ich könnte alle Länder durchgehen. Natürlich, das ist nicht beruhigend. Wir können nicht sagen, das ist woanders auch so. Wir wollen es auch nicht. Wir haben natürlich, das sagte der Justizminister auch, eine besondere Verantwortung, aber wir werden uns deshalb mit diesem Thema nicht abfinden. Wir haben sehr deutlich hier vorgetragen bekommen, und wer lokal seine Ohren auf hat und seine Drähte zum Präventionsrat pflegt, und ich hoffe, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie tun das kräftig, der wird sehen und wird auch merken, dass die rechtsextremistische Szene ihre Strategie verändert hat. Wir wissen das. Es ist eindeutig beschrieben worden, wie sie das tun. Aber wir können darauf reagieren und wir werden darauf reagieren. Nun will ich nicht weiter ausführen, wie. Ich kann nur sagen, seien Sie gespannt. Wir werden in den nächsten zwei, drei Wochen den Handlungsrahmen vorlegen, von dem ich meine, dass er angemessen ist. Zur Umsetzung bedarf es, das haben alle Redner hier betont und das scheint mir das Allerwichtigste, der gesellschaftlichen Akzeptanz, einer breiten gesellschaftlichen Basis, die bei der Umsetzung dieses Handlungsrahmens, den wir in wenigen Wochen präsentieren werden, mitwirkt. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Nach der beeindruckenden Rede unserer Präsidentin während der Feier
stunde und in der Schlosskirche, wo Sie den Antrag, über den wir heute zu reden haben, in einen Begründungszusammenhang gestellt hat, wo Sie den Antrag, über den wir jetzt und hier zu reden haben, eingebunden hat in einen geschichtlichen Kontext, einschließlich unserer aktuellen Situation, möchte ich zu diesem Thema, also zum Begründungzusammenhang dieses Antrages und zur Einbindung in die Geschichte und die historische Situation, nichts weiter anmerken und ausführen. Ich kann das Anliegen unseres Antrages in dieser Hinsicht nicht besser einbetten und mache mir in diesem Punkt namens der SPD-Fraktion die Ausführungen von Frau Bretschneider ausdrücklich zu Eigen und bitte darum, dass diese Rede den Abgeordneten des Landtages zur Verfügung gestellt wird.
Insofern kann ich gleich auf die konkreten Handlungsschritte eingehen, die sich für uns aus dem heute Morgen Gehörten und nun auch aus dem auf dem Tisch liegenden Antrag ganz konkret ergeben. Der Antrag ist ganz bewusst sehr kurz gehalten worden. Eigentlich hätte der Punkt 1 ausgereicht, die Intention zu umreißen, die wir in den konkreten, nun folgenden Handlungsschritten vor uns haben. Worum geht es? Es geht darum, den „Handlungsrahmen für Demokratie und Toleranz“ weiterzuentwickeln. Damit ist alles gesagt. Damit ist alles gesagt, was gegenwärtig erforderlich ist. Wir werden in den kommenden Wochen und Monaten dazu ganz konkrete Vorschläge liefern. Wir werden auf die im Land einschlägig vorliegenden Erfahrungen zurückgreifen. Wir werden die Beratungsteams, den Verfassungsschutz, die Mobile Aufklärungseinheit Extremismus, die Projektträger, den Präventionsrat und natürlich auch die Ministerien in eine Arbeitsgruppe einbinden. Diese Arbeitsgruppe wird ganz konkrete Handlungsvorschläge machen. Diese Handlungsvorschläge werden den Rahmen für die Auseinandersetzung mit diesem Thema in den nächsten zwei, drei Jahren umreißen. Wir werden dieses in den nächsten Monaten vorlegen und dann in den entsprechenden Fachausschüssen darüber weiter reden können.
Zwei, drei Anmerkungen möchte ich zur aktuellen Situation doch noch machen. Zunächst einige Anmerkungen zu den Vorgängen in Wismar im Rahmen der Jungen Union. Ich bin sehr froh, dass dieses Thema sehr schnell und auch deutlich einem Ende zugeführt wurde. Was mich irritiert in diesem Zusammenhang, ist, dass es – nach meiner Einschätzung jedenfalls – in erster Linie der öffentliche Druck und die öffentlichen Auseinandersetzungen waren, die zu diesem radikalen Schritt geführt haben. Ich habe gehört, dass es aus den eigenen Reihen, nachdem schon etliche Briefe verschickt worden waren, zu diesem Thema nur eine verhaltene Kritik gab. Wenn das so ist, dann muss ich fragen: Warum ist die starke Kritik zu diesem Thema nicht zuerst aus den eigenen Reihen gekommen? Ein zweiter Vorfall, auch aus diesem Land, denn wir wollen nicht gleich immer nach Sachsen schauen, aus dem Kreis Ostvorpommern. Es ist mir zur Kenntnis gelangt, dass dort ein Vertreter der NPD in den regionalen Planungsverband gewählt wurde. Er hat mehr Stimmen erhalten, als die NPD Mandate hat.
Lassen Sie uns in unser Land schauen. Ich will, wenn ich das Beispiel Junge Union hier erwähne,
in keiner Weise eine parteipolitische Instrumentalisierung vornehmen, sondern ich will damit deutlich machen,
wie tief hier Themen in der Mitte dieser Gesellschaft angekommen sind, die wir gemeinsam zurückdrängen müssen.
Sie haben einen Ergänzungsantrag vorgelegt, Kollege Ritter. Wir werden diesen akzeptieren. Ich frage mich natürlich, warum insbesondere in der Begründung solch ein polemischer Unterton da ist, auch in Ihrer Pressemitteilung dazu. Das muss nicht sein. Wir sollten gegenwärtig, auch wenn wir durchaus bei diesem Thema sehr unterschiedliche Herangehensweisen haben, die Zusammenarbeit in den Mittelpunkt stellen. Wir sollten die Gemeinsamkeiten in den Mittelpunkt stellen, die wir bei diesem Thema haben.
Das Ziel sollte sein, dass wir in absehbarer Zeit konkrete Vorschläge auf dem Tisch haben und wir diese gemeinsam umsetzen können. Wenn wir diese gemeinsam umsetzen, dann lösen wir die verbale Intention dieses Antrages praktisch ein. Ich hoffe auf gemeinsame Schritte in der Zukunft. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! 1999 hat das
Land Mecklenburg-Vorpommern eine Härtefallkommission eingerichtet. Dies war Anfang des Jahres ein hinreichender Grund für den Innenausschuss, die Aufgaben der Härtefallkommission einer besonderen Aufmerksamkeit zu unterziehen, sich mit der Arbeit der Härtefallkommission in besonderer Form zu befassen, die Erfahrungen, die Organisation und die Aufgaben der Härtefallkommission noch einmal zu beleuchten. In diesem Zusammenhang ist deutlich geworden, dass wir einen großen Anlass haben, den Mitgliedern dieser Härtefallkommission unseren Dank auszusprechen.
Das haben wir im Innenausschuss gebührend getan und Sie, meine Damen und Herren, haben das noch einmal unterstrichen, denn diese Arbeit findet ehrenamtlich statt. Es sind dort Vertreter verschiedener Einrichtungen, die ihre Zeit und ihre Kraft einsetzen, um Menschen, die aus anderen Ländern aufgrund unterschiedlichster Schicksale zu uns kommen, zu helfen, sofern sie in eine Situation geraten, die hier in unserem Land neu entstanden ist und besondere Härten mit sich bringt.
Insgesamt haben wir die Arbeit der Härtefallkommission als sehr positiv erlebt. Um hier noch einmal den Kontakt zu den kommunalen Gebietskörperschaften herzustellen, wurden die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte angeschrieben. Und diese Ausländerbehörden haben geantwortet, dass sie die Notwendigkeit der Härtefallkommission in keiner Weise anzweifeln. Vielmehr haben sie gesagt, dass durch die Arbeit der Härtefallkommission eine höhere Sensibilität gegenüber den Ausländern auch bei ihnen selbst eingetreten ist, obwohl die Härtefallkommission ja keine Kontrollfunktion hat. Sie kann Empfehlungen aussprechen, sie hat keine Gesetzeskraft, aber sie hat bestimmte Dinge aus neuen Perspektiven betrachtet, und das kann für eine Behörde hilfreich sein.
In unseren Augen hat damit die Härtefallkommission ihren Zweck sehr gut erfüllt. Wir können ihr eine hohe Qualität der Arbeit bestätigen. Und darüber hinaus, meine Damen und Herren, kommen wir nun in eine Situation, wo das, was wir vor fünf Jahren mehr oder weniger freiwillig, mehr oder weniger aus eigener Überzeugung mehrheitlich auf den Weg gebracht haben, nun in gewisser Weise auch Vorbild für einen breiten Kreis von Bundesländern, A-Länder und B-Länder, geworden ist. Das ist bemerkenswert.
Das neue Zuwanderungsgesetz, das ja ab 01.01. in Kraft treten wird, empfiehlt den Ländern, eine Härtefallkommission einzurichten. Und daran, denke ich, haben wir auch unseren Anteil. Bisher waren es nur vier Bundesländer, die eine solche Härtefallkommission hatten, und zwar Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Nun wurden deren Erfahrungen abgefragt und aufgegriffen, das ist in meinen Augen das Bemerkenswerte, und nach dem Willen des Bundesgesetzgebers soll die Kompetenz der Härtefallkommission nun deutlich aufgewertet werden. Es wird also ein zweistufiges Verfahren für die Härtefallkommission geben, allerdings nur in den Ländern, die eine Härtefallkommission haben. Dieses zweistufige Verfahren wird folgendermaßen aussehen:
Die Härtefallkommission entscheidet ausschließlich im Wege der Selbstbefassung über einen Vorgang, wenn sie meint, hier ist ein gewisser Härtefall eingetreten. Hat die
Härtefallkommission festgestellt, dass dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit eines Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen, dann ersucht sie nicht die Ausländerbehörden, sondern die oberste Landesbehörde um Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Das ist gewissermaßen die erste Stufe. Aufgrund dieses Ersuchens darf die oberste Landesbehörde abweichend von den gesetzlichen Voraussetzungen die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nun anordnen. Das ist die zweite Stufe. Die Härtefallkommission wird damit ein Instrument, welches nun auch konkrete Entscheidungen der obersten Landesbehörde vorbereiten kann.
Insofern, meine Damen und Herren, kann ich hier sagen, dass wir auf einem guten Weg waren, als wir vor fünf Jahren eine Härtefallkommission eingerichtet haben. Wir sind auf einem guten Weg, wenn wir nun entsprechend den Vorstellungen des Bundesgesetzgebers die Arbeit, die Wirkungsweise und die Tätigkeit dieser Härtefallkommission entsprechend auswerten. Wir sind in guter Nachbarschaft, denn mittlerweile haben etliche B-Länder signalisiert, dass sie eine Härtefallkommission einrichten werden. Herr Schönbohm aus Brandenburg hat ein Signal gegeben, dass er beabsichtigt, eine Kommission einzurichten. Auch in Bayern gibt es entsprechende Überlegungen, das ist auch naheliegend.
Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein Land, in dem es keine Härtefallkommission gibt, hat also auch nicht die Möglichkeit, dass dort Härtefälle entsprechend gewürdigt und bearbeitet werden beziehungsweise an die oberste Landesbehörde zur Überdenkung der Beschlussfassung weitergegeben werden. Die Länder, die keine Härtefallkommission einrichten, werden enorm unter Druck geraten, weil es hier Ungleichheiten geben wird.
Aus diesem Grunde ein letzter Satz und eine Bitte an die Opposition – denn Sie haben ja bisher diese Härtefallkommission nicht mitgetragen und in unseren Augen auch nicht dieses ehrenamtliche Engagement, was dort eingebracht wurde, so gewürdigt, wie wir das von unserer Seite aus gemacht haben, nun aber ist die Situation so, dass auch die B-Länder sich bewegen –, Ihre Ablehnung aus dem Innenausschuss noch einmal zu überdenken.
Ich bitte Sie noch einmal zu prüfen, ob die neue Situation, die zumindest durch das Zuwanderungsgesetz entsteht, nicht auch für Sie neue Gesichtspunkte mit sich bringt, die Ihre ablehnende Haltung verändert oder zumindest in eine Tolerierung mündet, vielleicht sogar auch dahin, dass Sie (endlich) die Arbeit der Härtefallkommission aus einem ideologischen Blickwinkel in einen menschlichen und humanitären Blickwinkel überführen. Das ist die Aufgabe dieser Kommission und da kann sie wirken. Härtefälle des Lebens sind auch Ihnen bekannt und Sie wissen, dass Gesetze und Regelungen das Zentrum des Lebens in mancher Hinsicht verfehlen.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, die Ihnen geboten ist, um sich neu mit dem Thema zu befassen! Möglicherweise gibt es da bei Ihnen auch Lernprozesse. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich nicht noch einmal auf das reagieren, was Sie hier vorbringen. Aber, ich denke, wenn ich nichts sage, dann ist es vielleicht viel stärker, als wenn ich etwas sage.
Human ist das, was ich von Ihnen höre, in meinen Augen, in meinen Ohren nicht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da die Mehrheit nicht immer Garant für die Richtigkeit einer vertretenen Meinung ist,
ist es meine Aufgabe, auch im Namen einiger Fraktionskollegen, eine Minderheitenmeinung vorzutragen. Ich möchte mich dabei auf drei Kernprobleme beschränken, zum einen auf das Wertebewusstsein.
Ein Abgeordneter dieses Hauses ist unlängst mit der Meinung in die Öffentlichkeit getreten, dass der Sonntag doch im Rahmen des Wertewandels der Gesellschaft ein Tag wie jeder andere Tag ist. Dieser Meinung möchte ich ganz entschieden entgegentreten.
Der Sonntag basiert auf einer zweitausend, dreitausend Jahre alten Tradition. Der 7-Tage-Rhythmus, den wir heute haben, kommt aus vorchristlicher, aus babylonischer Zeit, und die Unterbrechung, der Rhythmus, der den Alltag unterbricht, die Entschleunigung, wie wir heute auch sagen, die Verzögerung, das sind Dinge, die in unserer schnelllebigen Zeit nicht ohne Not aufgegeben werden sollten.
Der Sonntag ist in besonderer Weise dazu gedacht, anderes zu machen als im Rest der Woche. Im Übrigen darf ich an dieser Stelle auch daran erinnern, dass es ja ein Erfolg der Arbeiterbewegung war, dass es einen arbeitsfreien Sonntag einmal gab.
Auch dies sollten wir nicht ohne Not aufgeben.
Ich möchte in Anknüpfung an ein neutestamentliches Streitgespräch fragen: Ist der Mensch für den Sabbat, für den Sonntag, da oder der Sonntag für Menschen? Diese Frage müssen wir uns immer wieder stellen und wie ich sie beantworte, das geht ja aus meinem Minderheitenvotum hervor. Der 7-Tage-Rhythmus ist nach meiner Auffassung ein Kernbereich, nicht ein, sondern der Kernbereich des Sonn- und Feiertagsschutzes.
Als zweiter Kreis steht die Verfassungsgemäßheit. Ich möchte an diesem Punkt sehr deutlich machen, dass ich sehe, dass dieses heute zu verabschiedende Gesetz möglicherweise nicht verfassungskonform ist. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dargelegt, dass die Betreibung von Videotheken einen grundsätzlich werktäglichen Charakter hat, Gewinnabzielung und Ähnliches, und hat die Videothekenöffnung am Sonntag verboten. Grundlage dafür sind das Grundgesetz Artikel 110, auch die Weimarer Reichsverfassung Artikel 139. Hier wird sehr deutlich gemacht, dass es eine kollektive Unterbrechung des Arbeitsrhythmus geben muss. Der Sonntag muss in irgendeiner Form den Rhythmus des Alltages deutlich unterbrechen. Diese Ausführung zu den Gesetzen erspare ich mir hier. Das ist nachzulesen in einschlägigen Kommentaren. Möglicherweise werden sie im Nachgang zu diesem Gesetz ja auch noch mal an Bedeutung gewinnen. Wir haben darüber hinaus im Lande eine spezifische Regelung. Artikel 9 der Landesverfassung sagt ausdrücklich den Schutz des Sonntages zu. Wenn ich diesen Verfassungsartikel in Verbindung bringe mit Artikel 23 des Staat-Kirche-Vertrages, so ist, weil dort noch einmal ausdrücklich der Sonntagsschutz garantiert wird, natürlich eine Klagemöglichkeit gegeben, die es so in anderen Ländern übrigens nicht gibt. Insofern möchte ich meine Bedenken hier an diesem Punkt zumindest vorgetragen haben.
Ein dritter Themenbereich sind die Kettenreaktionen. Ich befürchte, dass diese Gesetzesänderung weitere Anfragen und Begehrlichkeiten wecken wird. Die IHK hat es bei ihrer Stellungnahme deutlich gemacht. Der Wellnessbereich, Kosmetik, Friseure, Massagen werden auch nachziehen mit ihren Forderungen. Darüber hinaus kann man dann auch fragen, warum denn nicht der Buchhandel und die Musikgeschäfte. Und des Weiteren kann man sagen, da die Familie ja nur am Sonntag zusammen ist, dann können sie ja auch am Sonntag ihr Auto kaufen. Und in diesem Zuge kann man natürlich sagen, dann müssen auch Finanzierungsmöglichkeiten da sein, also die Banken sollten dann gefälligst ebenfalls offen haben.
Und irgendwann kommt es soweit, dass alle diejenigen, für die der Sonntag da ist, arbeiten müssen, unabhängig von der Frage der Werte,
und der Sinn verkehrt sich in Unsinn.
Nichtsdestotrotz ist sich meine Fraktion darüber einig, dass die Werte in diesem Land, auch der Sonn- und Feiertagsschutz, ein hohes Gut sind, und die Diskussion in unserer Fraktion war ausgiebig und hat zu dem Ergebnis geführt, was die Abstimmung deutlich machen wird. Ich kann im Namen meiner Fraktion deutlich machen, dass wir uns im Herbst auf einer Klausurtagung ausgiebig mit dem Thema Werte befassen werden.
Wir werden ausgiebig über das Thema Werte reden. Wir werden dazu die Kirchen, die Gewerkschaften, die Arbeitgeber einladen. Es gibt an manchen Punkten keine einhellige Meinung. Das hat im Übrigen auch das Bun
desverfassungsgericht, was der Kollege Ringguth zitiert hat, deutlich gemacht. Es gibt veränderte, gesellschaftliche Parameter und niemand kann mir sagen, dass es ein ganz klares Nein ohne Aber oder ein ganz klares Ja ohne Aber gibt.
Ich will namens meiner Fraktion deutlich machen, dass wir uns diesem Thema sehr ernsthaft stellen und uns die Entscheidung, die heute zu fällen ist, nicht leicht gemacht haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Inhaltlich ist zu diesem Gesetz alles Wesentliche gesagt, so dass ich es an dieser Stelle nicht wiederholen muss. Der Innenminister hat ausführliche Ausführungen dazu gemacht, welche Dinge in welcher Hinsicht durch dieses Gesetz geändert werden, damit die Zugriffsmöglichkeiten des Verfassungsschutzes wirkungsvoller werden, damit sie effektiver werden. Aus diesem Grunde bleibt mir an dieser Stelle nur ein kurzes Wort zum Gesetzgebungsverfahren als solchem.
Ich habe den Eindruck, dass dieses Gesetzgebungsverfahren beispielgebend war, beispielgebend in dreierlei Hinsicht, zum einen, weil die Situation in Europa, die Situation in der Welt im Hinblick auf die Sicherheitslage von allen Fraktionen in gleicher Weise als bedrohlich eingeschätzt wird, wenn es natürlich auch deutliche Differenzen gibt, ob nun Kollege Ritter die Weltlage einschätzt oder ob das Kollege Thomas tut.
Diese Unterschiede sind nicht zu übersehen. Aber dennoch sind sich alle drei Fraktionen einig, dass gehandelt werden muss.
Zum Zweiten ist dieses Gesetzgebungsverfahren beispielgebend gewesen, weil die Atmosphäre in dem Fachgremium, der PKK, der Parlamentarischen Kontrollkommission, die sozusagen erster Ansprechpartner für den Verfassungsschutz ist, außerordentlich gut und konstruktiv ist. Möglicherweise hängt das damit zusammen, dass diese Arbeit eben weitgehend hinter verschlossenen Türen stattfindet aufgrund der Materie, die dort behandelt wird. Aber dennoch verrate ich kein Geheimnis, wenn ich sage, dass diese Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission fast immer auf Konsens beruht, fast immer die Dinge so dargestellt werden, dass sie von allen mitgetragen werden können. Diese Arbeit ist dann natürlich auch ausschlaggebend für die Gestaltung dieses Gesetzes.
Zum Dritten ist damit natürlich dann auch die Sacharbeit positiv geprägt worden. Sie werden nur wenige Gesetze aus dem Landtag in diesem Haus seit der Wende sehen, die einstimmig beziehungsweise mit übergroßer Mehrheit aus allen Fraktionen mitgetragen werden. Insofern ist es ein besonderes Stück – was hier erwähnt werden soll, Herr Minister –, dass Sie und Ihr Haus, aber ich denke insbesondere auch an die Mitarbeiter des Verfas
sungsschutzes, durch das Zugehen auf die einzelnen Fraktionen die Dinge so haben formulieren können, dass sie mehrheitsfähig sind für alle Fraktionen.
Das ist in diesem sensiblen Bereich eine außerordentlich erfolgreiche Tat, die man erst einmal nachmachen muss. Ein Dankeschön an Sie, Herr Minister, und auch an die Mitarbeiter Ihres Hauses.
Der Weg für dieses Gesetz ist frei. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche, dass in anderen Ausschüssen, in anderen Arbeitsgremien auch solche Atmosphäre zustande kommen möge, dass Gesetze mehrheitlich in diesem Hause von allen Fraktionen tragbar sind. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die nach einem Beschluss der Landesregierung vom Juni 1999 eingerichtete Härtefallkommission ist ein behördenunabhängiges Gremium von acht Personen aus dem Bereich der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, der Flüchtlingsorganisationen und der Landesregierung. Die Mitglieder der Härtefallkommission arbeiten ehrenamtlich. Die Härtefallkommission kann im Einzelfall auf Antrag Empfehlungen an die zuständige Ausländerbehörde aussprechen, wenn sie aufgrund der darzulegenden humanitären oder sozialen Aspekte in einer drohenden Abschiebung eine besondere Härte sieht. Diese Empfehlung wird dann auch immer dem Antragsteller mitgeteilt.
Ein Antrag ist zulässig, wenn die Abschiebung droht und der Antragsteller schlüssig darlegt, dass diese Abschiebung für ihn unter humanitären oder unter sozialen Aspekten eine besondere Härte darstellt. Das kann zum Beispiel die abschließende Behandlung einer Krankheit sein, die Absolvierung eines bevorstehenden Schulabschlusses und Ähnliches.
In den zurückliegenden fünf Jahren hat die Härtefallkommission eine sehr engagierte und wichtige Arbeit geleistet. Sie hat den Ausländerbehörden in vielen schwierigen Fällen eine wichtige Entscheidungshilfe gegeben. Aus diesem Grunde und sozusagen nach einem knapp fünfjährigen Jubiläum halten es die Koalitionsfraktionen für angebracht, die Härtefallkommission hier im Landtag und dann später auch im Innenausschuss einer besonderen Würdigung zu unterziehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Am 26. November vorigen Jahres fand ein Gespräch im Arbeitskreis Innen zwischen dem Vorsitzenden der Härtefallkommission, Herrn Dr. Ruben Cardenas, und dem Leiter der Geschäftsstelle der Härtefallkommission im Innenministerium, Herr Hartmut Siegmund, statt. Beide Herren begrüße ich hier in dieser Runde. Es war für mich ein sehr konstruktives Gespräch, für das ich dankbar bin.
Herr Ruben Cardenas wurde im vorigen Jahr wieder gewählt als Vorsitzender der Härtefallkommission. Dies war für mich Anlass, das Gespräch mit ihm zu suchen, um zu fragen, in welcher Art und Weise die Kommission arbeitet, welche Probleme es gibt, welche Schwierigkeiten, wo wir helfen können. Dieses Gespräch war sehr fruchtbar. Wir haben thematisiert die Länge von Asylverfahren, die sicherlich nicht ganz unproblematisch ist. Es wurde dabei festgestellt, dass die Entscheidungen des Bundesamtes in der Regel recht schnell fallen, dass dort also nicht der teilweise doch zu beklagende Verzug bei Verfahren auftritt, aber dass diese im zweiten Schritt – Gerichtsentscheidungen – oft sehr langwierig sind und Probleme in sich bergen. Ich werde Ihnen nachher einen Fall kurz schildern, in dem das in einer unzumutbaren Form passiert ist.
Im Übrigen kann ich hier erfreulich auf ein Schreiben des Justizministers an den Vorsitzenden des Innenausschusses verweisen. Der Justizminister hat in dem Bereich Asyl die Richterstellen um sechs aufgestockt.
In der Mitteilung an den Vorsitzenden des Innenausschusses schreibt der Staatssekretär: „Der Justizminister hat nunmehr mit Schreiben vom 02. Februar ‘94 mitgeteilt, dass der Bestand an anhängigen Asylverfahren in einem Zeitraum von nur sechs Monaten … um 493 Verfahren abgebaut werden konnte. Somit zeige sich schon nach einem halben Jahr sehr deutlich, dass die Einstellung von sechs zusätzlichen Richtern im Asylbereich einen ganz erheblichen Beitrag zur Normalisierung der Verhältnisse bei den Verwaltungsgerichten leiste.“
Dieser Auffassung – in diesem Fall des Staatssekretärs Innen – schließe ich mich uneingeschränkt an. Ich denke, das ist eine gute Bewegung, die hier hineingekommen ist, die hier erkennbar war.
Es war sicherlich angezeigt, hier in diesen Bereich einzugreifen. Aber es ist, wie gesagt, ja auch geschehen.
Im Zusammenhang des lange schon überfälligen Zuwanderungsgesetzes, was nun offensichtlich kommen wird, ist an eine Kompetenzerweiterung der Härtefallkommission gedacht. Das begrüßen wir. Der Innenminister hat einiges dazu gesagt, unter anderem, dass dieses neue Zuwanderungsgesetz eine Härtefallkommission für alle Bundesländer vorschlagen wird. Das finden wir sehr beachtlich, Kollege Thomas. Und was wir in diesem Zu
sammenhang auch deutlich anmahnen, ist eine Regelung der so genannten Altfälle.
Wer sich mit der Materie befasst hat, weiß, dass es hier erhebliche Härten gibt, die dringend zu regeln sind.
Mit diesem Antrag wollen wir noch einmal unterstreichen, dass wir die Existenz der Härtefallkommission für unabdingbar für unser Land halten und wir sie, solange wir das können, auch sichern werden. Die allgemeine Arbeit der Härtefallkommission im letzten Jahr, letztendlich im vierten Geschäftsjahr – der Innenminister hat Zahlen gebracht zu den gesamten fünf Jahren –, im vierten Jahr ihrer Tätigkeit beschränkte sich, Kollege Thomas, insgesamt auf 17 Anträge. 17 Anträge von 35 Personen waren sozusagen Beratungsgegenstand im letzten Jahr.
Nun möchte ich Ihnen einen Fall kurz vorstellen, der auch in der Härtefallkommission eine Rolle gespielt hat, und dann urteilen Sie selbst, ob diese Kommission mit ihrer Empfehlung ein moralisches Recht hat.
Kollege Thomas, warten Sie noch einen Augenblick. Ich zitiere jetzt aus dem Geschäftsbericht, dem Tätigkeitsbericht der Kommission: „Auf den Antrag eines pakistanischen Staatsangehörigen sprach die Härtefallkommission gegenüber der Ausländerbehörde die Empfehlung aus, anstatt der beabsichtigten Abschiebung zunächst eine Aufenthaltsbefugnis und anschließend aus humanitären Gründen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Die Kommission betonte dabei, dass der Antragsteller zugleich nachweisen muss, seinen Lebensunterhalt ohne öffentliche Mittel selbst bestreiten zu können.“ – Das ist also eine Auflage. –
„Die Besonderheit des Falles lag in dem überlangen Asylverfahren. Der Asylantrag aus dem Jahr 1990“ – ich wiederhole: aus dem Jahr 1990 – „wurde erst im Jahr 2002 mit der erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtswirksam abgelehnt.“
„Verzögerungen in dem Verfahren, das fast neun Jahre beim Verwaltungsgericht anhängig war, waren dem Antragsteller nicht zuzurechnen. Auch mit Blick auf die inzwischen merkliche Entfremdung vom Herkunftsstaat wäre ein Vollzug der erst jetzt festgestellten Ausreisepflicht eine besondere Härte, die aus Sicht der Kommission nach ihrem Verständnis des Ausländergesetzes vermeidbar ist.“
Am Ende meiner Ausführungen bitte.
„Auch wenn das Ausländergesetz die Problematik überlanger Verfahrenszeiten nicht ausdrücklich als Vollzugshindernis regelt, ermöglicht es nach Auffassung der Härtefallkommission bei verfassungskonformer Auslegung letztlich doch, solche außergewöhnlichen Umstände
entsprechend zu berücksichtigen. Insofern ist die Härtefallkommission aufgrund aller Besonderheiten dieses Einzelfalles … von der Unmöglichkeit des Vollzugs der Abschiebung des Antragstellers ausgegangen.“
„Die Ausländerbehörde prüft derzeit, ob sie der Empfehlung folgt.“
Meine Damen und Herren von der Union, Sie wissen genauso wie ich, dass Recht und Gerechtigkeit nicht immer beisammen sind.
Ich will hier gar nicht weiter auf die Ausführungen des Abgeordneten Thomas eingehen. Kollege Thomas, was Sie hier sagen, das ist in meinen Augen deutlich unter der Gürtellinie von dem,
was der ehemalige Innensenator von Hamburg Herr Schill gesagt hat.
Dessen politisches Schicksal und sein politischer Höhenflug sowie sein Werdegang sind ja klar bekannt. Was Sie hier ausführen, hat nichts mit Recht und Gerechtigkeit zu tun,
das hat auch nichts mit Humanität zu tun.
Sie sind überhaupt nicht in der Lage zu differenzieren.
Kollege Thomas, Sie sind für Ihre Ausführungen bekannt und ich will einfach nicht weiter darauf eingehen. Das ist unter meinem Niveau an diesem Punkt.
Aber was ich sehr wohl ansprechen möchte, ist der Applaus einiger Ihrer Fraktionskollegen zu Ihren Äußerungen.
Meine Damen und Herren von der Union, ich kenne einige von Ihnen und weiß, dass sie humanitäre Standpunkte haben und vertreten. Wenn Sie bei solchen Ausführungen applaudieren, dann ist das für mich ein Schlag in das Gesicht der Mitglieder der Härtefallkommission. Sie wissen, dort arbeiten ehrenamtliche Leute, Vertreter der Kirchen, Vertreter der Wohlfahrtsverbände. Sie bringen ihre Zeit, ihre Kraft, ihr Engagement ein und Sie applaudieren, wenn Ihr Kollege Thomas sagt, dass sie dort in dieser Kommission rechtswidrige Tätigkeiten haben. Das ist doch auch unter Ihrer Gürtellinie.
Man kann doch zum Zuwanderungsgesetz stehen, wie man will, und für Ihre Position gibt es doch nachvollziehbare Gründe,
für die ich auch Verständnis habe,
aber in solch einem Fall undifferenziert einfach zu applaudieren wie das Maschinengewehr Schill, das ist nicht gut.
Ich will noch auf einen Aspekt hinweisen, wo die Härtefallkommission sehr wohl sehr hilfreich sein kann. Und ich glaube, das ist für Sie auch nachvollziehbar.
Die Ausländerbehörde ist die Behörde, die entscheidet, aber sie ist und bleibt das Gegenüber des Antragstellers und ist von daher oft nicht in der Lage, einen Fall von innen her zu beurteilen. Sie steht dem Antragsteller gegenüber.
Ist ja gut, Herr Kollege Thomas.
Sie stehen dem Antragsteller gegenüber.
Insofern ist es sehr hilfreich, die Innenperspektive eines solchen Antrages zu sehen, denn dann ergibt sich manchmal die Situation folgendermaßen, dass die Härtefallkommission dem Antragsteller rät,
sich nicht abschieben zu lassen, sondern freiwillig zu gehen, weil aufgrund einer Freiwilligkeit die Möglichkeit besteht, dass er wieder einreisen kann, um zum Beispiel Freunde, Verwandte und Bekannte zu besuchen. Bei der Abschiebung ist das oft nicht möglich.
Durch solche Ratschläge passiert es, dass Antragsteller freiwillig ihre Anträge zurückziehen und freiwillig ausreisen. Und dieses meint wohl auch der Innenminister, der da sagt, dass die Härtefallkommission sehr wohl dazu beiträgt, dass in diesem Bereich eine Aufgeregtheit zurückgedrängt wird.
Wir werden uns im Innenausschuss mit der Arbeit der Härtefallkommission befassen. Ich bin gespannt auf die Reaktion der ernst zu nehmenden Kollegen, wenn sie mit ganz konkreten menschlichen Schicksalen konfrontiert werden und die Härtefallkommission aus ihrer Arbeit berichten kann.
Kollege Thomas, verschonen Sie mich bitte mit Ihren Zwischenrufen! Das wäre sehr nett. Ich gebe Ihnen auch mal einen aus.
Wir werden das im Innenausschuss zu beraten haben. Wir beantragen die Überweisung dieses Antrages in den Innenausschuss und werden uns dann zu diesem Thema wieder verständigen.
Herrn Cardenas, dem Vorsitzenden, und der gesamten Kommission möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich meinen Dank für die geleistete Arbeit aussprechen
die sehr zeitintensiv ist, die ehrenamtlich ist und viel Zeit und Kraft fordert. Tun Sie Ihre Arbeit bitte weiter! Lassen Sie sich von missbilligenden Äußerungen nicht beeinträchtigen! Ich freue mich auf eine Wiederbegegnung im Innenausschuss. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Kollege Born, ich zitiere noch einmal aus dem Geschäftsbericht, aus dem Tätigkeitsbericht, so weit mir der Fall bekannt ist. Ich finde die Stelle jetzt nicht genau, aber dort war ausgeführt, dass der Antragsteller an dieser langen Prozessdauer keinen Anteil hatte und das etwas ist, was sich ohne sein Zutun so lange hingezogen hat. Und ich frage Sie zurück: Sehen Sie in diesem Fall einen Härtefall,
wenn er ohne sein Zutun neun Jahre wartet bis zu einer der ersten Instanz dienenden Entscheidung?
Wenn Sie mir in dieser Frage antworten, gern.
Ich erwarte noch die Einbindung Ihrer Antwort.
In diesem Zusammenhang, Herr Kollege Born, können wir gerne über diesen Gegenstand reden.
Ich möchte heute bei der Sache Härtefall bleiben. Das ist das Thema heute. Mir geht es darum, Sie von der Notwendigkeit der Härtefallkommission zu überzeugen.
Das war Gegenstand meiner Ausführungen. Andere Dinge waren nicht Gegenstand des Antrages und ich möchte bei der Sache bleiben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Unter zwei Stichpunkten möchte ich meine kurzen knappen Ausführungen stellen. Das erste Stichwort ist Plagiat.
Wenn man im Lexikon nachschaut, dann dürfte dort stehen: Plagiat – Diebstahl geistigen Eigentums.
Dieses Wort fiel mir ein, als ich den Antrag las.
Zur Geschichte: Am 16. Januar diesen Jahres war die Landesdelegiertenkonferenz der Gewerkschaft der Polizei. Bei dieser Landesdelegiertenkonferenz der Gewerkschaft der Polizei redete der Staatssekretär des Innenministeriums.
Er sagte: Wir sind dabei, ein Gesamtkonzept Polizei zu formulieren.
Und nun bestätigen Sie praktisch, so kann man es auch sehen, wenn man es ein bisschen abschwächt, dass Sie zum Wiederholer geworden sind, und zwar zum Wiederholer dessen,
was ohnehin läuft.
Das Personalentwicklungskonzept für den Vollzug steht bis zum Jahr 2010. Das Personalentwicklungskonzept Verwaltungs- und Tarifbereich ist in Arbeit und wird im März/April diesen Jahres abgeschlossen sein.
Mich wundert aber, dass ausgerechnet nach den Ankündigungen des Staatssekretärs
ein Gesamtkonzept Personal nun im Nachklapp von Ihnen kommt.
Ich denke, ich war deutlich genug.