auch der Bildungsausschuss des Güstrower Kreistages beschäftigt sich weiter mit den Schulentwicklungsfragen, obwohl er dafür keine Rechtsgrundlage mehr hat. Auf Rügen ist das allerdings auch so.
(Wolfgang Riemann, CDU: Das ist in Vorpom- mern auch so. – Angelika Peters, SPD: Aber Schulunterricht haben wir auf Rügen schon, ne?!)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will ganz kurz noch die Frage Ihres heutigen Beschlusses darlegen. Die Schulträger der Regionalschulen und Grundschulen werden kaum noch Interesse an ihrer Schulträgerschaft haben.
(Unruhe bei Angelika Peters, SPD, und Karsten Neumann, PDS – Zuruf von Torsten Renz, CDU – Glocke der Vizepräsidentin)
Sie können nur noch verwalten, nicht mehr gestalten. Kommunale Selbstverwaltung wird hier direkt getroffen. Die Bürgermeister, meist auch ehrenamtliche, sind hilflos den Landräten und dem Ministerium ausgeliefert. Mitbestimmung ade, meine Damen und Herren!
Jeder Bürgermeister konnte bisher für seinen Schulstandort im Kreistag kämpfen. Schule bedeutet Leben. Schulen sind Standortfaktoren. Viel Leben wurde erhalten, indem die Schule erhalten wurde. Ja, ich sehe auch mögliche pädagogische Nachteile kleiner Schulen. Aber in der Vergangenheit haben sich verantwortungsbewusste Kommunalpolitiker zusammengefunden, die mit den Bürgern und den Schulträgern in harter Arbeit Kompromisse für alle geschaffen haben, so wie auch wir auf Rügen.
Diese Schulentwicklungspläne haben eine demokratische Legitimation, die Sie heute aufgeben wollen. Ja, Herr Minister Metelmann, Demokratie ist aufwendig, Demokratie braucht Argumente. Die Diskussion um die Schulentwicklungspläne konnte demokratischer nicht geführt werden. Es gab auch Entscheidungen, die über die Gerichte zu Entscheidungen geführt haben, die sicherlich mehr Kosten für das Land verursachten.
Aber auch hier wollen wir die Kirche beziehungsweise die Schule im Dorf lassen. Schuld waren nicht die Kreistage, die klagenden Schulträger oder Eltern. Die haben nur ihre rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, die ihnen durch den Gesetzgeber und Verordnungsgeber eröffnet wurden. Es ist die Schuld Ihres Ministeriums, Herr Minister Metelmann, und der Koalitionsfraktionen, dass viele dieser Klagen zum Erfolg führten. Nicht die verzögerte Anpassung des Schulgesetzes, Herr Minister, an die Planungsgrundsätze der Schulentwicklungsplanungsverordnung waren schuld an einem erhöhten Lehrerbedarf und an einer schwierigen Unterrichtsversorgung. Schuld war eine lückenhafte Schulgesetzgebung und eine nicht gesetzeskonforme ministerielle Verordnung.
Bleiben Sie bei der Wahrheit und schieben Sie die Schuld eigener Unzulänglichkeiten nicht in die Verantwortung vieler kommunaler ehrenamtlicher Verantwortungsträger und besorgter Eltern!
Und, meine Damen und Herren, die kommunale Basis weit und breit ist bemüht, die Pirouetten des Landtages so weit wie möglich zu relativieren, ob nun in Nordwestmecklenburg der Landrat versichert, den Kreistag weiter mit einzubeziehen, oder wie die Landrätin auf Rügen, die es konsequent ablehnt, für die Schulentwicklungsplanung auf der Insel Rügen die volle Verantwortung zu übernehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDUFraktion im Kreistag Rügen hat es deutlich gemacht. Wir sind nicht bereit, für Entscheidungen, die PDS und SPD hier im Landtag gegen die Kommunalpolitik treffen, ohne Rechtsgrundlage die Köpfe hinzuhalten. Wir sind nicht bereit, ohne Rechtsgrundlage Schulentwicklungspläne zu beraten, die nicht Beratungsgegenstand des Kreistages sein dürfen. Wir sind nicht bereit, Beschlüsse zu fassen, die wie im Beispiel der Realschule Sellin fragwürdig sind. Wie kann ein Kreistag gegen den Rat der Schulamtsleiterin des Staatlichen Schulamtes Greifswald beschließen, dass die Realschule Sellin keinen erweiterten Einzugsbereich haben soll? Dabei geht es nicht zwingend um den Einzugsbereich als solchen, sondern um die Tatsache, dass der Kreistag einen Beschluss fassen sollte, den er gar nicht fassen darf. Der Schuleinzugsbereich muss im Benehmen zwischen Landkreis und dem Schulträger festgelegt werden, wenn er über den eigenen Einzugsbereich hinausgehen soll.
Die Landrätin der PDS ist gar nicht bereit, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der PDS, die Verantwortung zu übernehmen, die Sie ihr heute aufbürden wollen. Wenn Sie denn heute den vorliegenden Gesetzentwurf ablehnen, dann muss auch Ihre Landrätin sich an das halten,
was das Oberverwaltungsgericht Greifswald geurteilt hat, und den Kreistag nicht mehr mit derartigen Beschlussvorlagen behelligen.
(Angelika Gramkow, PDS: Das ist nicht wahr, das kann sie freiwillig auch tun. – Zuruf von Lorenz Caffier, CDU)
(Angelika Gramkow, PDS: Der Ober- bürgermeister in Schwerin macht das! – Zuruf von Norbert Baunach, SPD – Glocke der Vizepräsidentin)
(Angelika Gramkow, PDS: So höflich sind Sie auch, ja?! – Zuruf von Gabriele Schulz, PDS – Heiterkeit bei Norbert Baunach, SPD, Torsten Renz, CDU, und Gabriele Schulz, PDS)
Im Namen vieler Kreistagsabgeordneter, Bürgerschaftsabgeordneter und Gemeindevertreter kann ich heute mit Sicherheit sagen, dass die Mehrheitsfraktionen einmal mehr dem Ehrenamt in der Kommunalpolitik, der Kommu
der einem Misstrauensvotum gegen alle ehrenamtlichen Kommunalpolitiker gleichkommt. Es war schon zutiefst undemokratisch,
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Angelika Peters, SPD)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An der Bewertung des vorliegenden Gesetzentwurfes hat sich nichts geändert. Es hat ja auch keine Veränderungen in der vorliegenden Drucksache gegeben. Von daher wäre es aus meiner Sicht wünschenswert gewesen, eine entsprechende, von allen Fraktionen getragene Veränderung der Rechtslage, wie sie sich aus der Option des Oberverwaltungsgerichts ergibt, durchaus zu treffen.
(Heiterkeit bei Lorenz Caffier, CDU: Nicht Doktor, der sitzt vorne. – Angelika Peters, SPD: Nicht doch!)
Herr Abgeordneter Timm, wegen der Legendenbildung und wenn Sie anmahnen, dass ein unvollständiges oder rechtlich nicht durchdefiniertes Gesetz die Ursache dafür ist, dass es mehrfach Gerichtsentscheidungen gegeben hat und der Landtag mehrfach sich mit der Umsetzung von Urteilen in Bezug auf die Schulentwicklungsplanung befassen musste, dann möchte ich Ihnen sagen: Damals, als dieses geltende Gesetz verabschiedet wurde, war die CDU in diesem Landtag die stärkste Fraktion und hat sozusagen mit ihrem Koalitionspartner diese geltende Rechtslage so gefasst.