Darunter eine Hundertschaft für die Bereitschaftspolizei, weil wir bei Großlagen mit sehr viel mehr Einsätzen rechnen müssen. Herr Minister, es gibt jetzt schon einige Einsatzlagen mehr bei der Polizei, und zwar unabhängig vom Terrorismus.
Zweitens. Ein neues Dezernat Terrorismus beim Landeskriminalamt als Sonderermittlungseinheit wäre angemessen gewesen. Eingabe- und Abgabekräfte für Terrorismusdateien sowie Stellen für Dolmetscher gehören dann natürlich auch dazu.
Fachkräfte für die verstärkte Vermögensabschöpfung sowie für die personelle Aufstockung von OK, Drogenund Menschenhandel haben wir auch vorgeschlagen. Wir haben ja gehört, dass es im LKA, um es gelinde z u sagen, sehr schwierig aussieht. Gerade in diesen Bereichen gehören natürlich auch mehr Spezialhundeführer für Drogen und Sprengstoff dazu.
Bei der technischen Ausstattung haben wir vor allem die Verbesserung für alle operativ tätigen Sachbearbeiter K und die Sonderermittlungseinheiten im Auge gehabt.
Bei der Polizeiorganisation wollten wir die Organisationsstruktur auf Sicherheitsdefizite im Hinblick auf die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus überprüfen.
Beim SOG zielten unsere Vorschläge auf die Festschreibung der Schleierfahndung, der erneuten Definition der Rasterfahndung sowie der Überprüfung des Beichtgeheimnisses im Hinblick auf Islamisten und Geistliche in den Moscheen ab. Nach Paragraph 46 SOG wollten wir die Prüffristen auf 10 beziehungsweise 15 Jahre verlängern und in Paragraph 49 SOG die Einfügung der Paragraphen 129 a, 130, 130 a und 131 StGB festschreiben.
Und wir wollten auch bis zu 100 Steuerfahnder, die dem Land Geld bringen, wirklich Geld bringen, und nichts kosten. Ich darf daran erinnern, ein Steuerfahnder bringt circa 500.000 Euro im Jahr.
Frage: War das alles falsch? Natürlich, wer soll das bezahlen. Sie müssen als Regierung in schwierigen Zeiten Prioritäten setzen. Wirtschaft und Arbeit, Bildung und Sicherheit, das sind die Prioritäten. Und ehe Sie mit zu viel, viel zu viel Energie Kreisgrenzen festlegen, hätten Sie aus meiner Sicht schon längst vernünftigere Reformen der Landesverwaltung durchsetzen müssen und hätten viel mehr Stellen eingespart als diese 250 bei der Polizei.
Wir waren und sind im Übrigen für ein Landesamt für Verfassungsschutz zur Stärkung des Amtes im Hinblick auf die Herausforderung durch den islamischen Terrorismus. Acht Stellen mehr, das ist zwar positiv, da kommen auch neue Erkenntnisse, die im Übrigen sehr beunruhigend sind. Wir brauchen aber neue spezialisierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Bekämpfung des Terrors durch eine schrittweise Anhebung des Personalbestandes, und zwar möglichst auf den alten Ist-Stand.
Die jetzt geforderte Zusammenlegung der Landesämter ist aus unserer Sicht kontraproduktiv, weil damit in Krisenzeiten durch Neustrukturierung die Arbeitsfähigkeit über sehr lange Zeit stark eingeschränkt wird und die VorOrt-Kenntnisse verloren gehen. Diese Zentralisierung birgt aus unserer Sicht und aus den Erfahrungen auch die Gefahr eines weiteren Personalabbaues, den wir uns in Deutschland nicht mehr leisten können. Gleiches trifft natürlich für den BND und das BKA zu. Was wir brauchen, ist eine bessere Zusammenarbeit und Übermittlungspflicht mit und zwischen allen Strafverfolgungsbehörden und den Diensten, die den Terrorismus in Deutschland bekämpfen.
Auch beim Verfassungsschutzgesetz werden wir langfristig an weiteren Verbesserungen nicht vorbeikommen. Ich nenne nur kurz, dass wir auch über eine Wiedereinführung der Überwachung von Strukturen der östlichen Dienste, die in Drogen- und OK-Bereichen Kontakte zum Terrorismus pflegen, nachdenken müssen. Terrorismus wird mit Drogengeldern finanziert und die Befugnisse zur Vorfeldbeobachtung der organisierten Kriminalität, im Übrigen eine sehr lange Forderung von uns, die Verlängerung der Prüffristen auf 15 Jahre mit Bezug auf die Paragraphen 129 a, 130, 130 a, 131 StGB, daran dürften wir auch nicht vorbeikommen.
Danziger Forderungskataloges war aus meiner Sicht eine verpasste Chance. Ich hoffe, wir können noch auf einzelne Themen zurückkommen.
Auf den Katastrophenschutz möchte ich nicht weiter eingehen. Nur so viel: Wir benötigen ein integriertes System des Bürgerschutzes für den Fall terroristischer Bedrohungslagen, also auch die von der CDU/CSU im Bundestag geforderte Heimatschutztruppe für Großschadenslagen, denn das war ja der Antrag am 11. März dieses Jahres.
In diesem System sind alle Ressourcen, auch die der Bundeswehr, mit einzubeziehen. Darauf können wir nicht mehr verzichten. Dazu nur ein kurzes Zitat aus der „Welt“ vom 25. März 2004: „In der Debatte um einen möglichen Einsatz der Bundeswehr im Inland spricht der ehemalige Heeresinspekteur Helmut Willmann der Truppe ein großes und sinnvoll zu nutzendes Potenzial beim Schutz der Bürger vor terroristischen Bedrohungen zu.“ Ich denke, dem ist nichts hinzuzufügen.
In der Bundespolitik werben wir als Union weiterhin nunmehr nach dem unmenschlichen Terrorakt von Madrid um Ihre Zustimmung zu dem seit November 2001 vorliegenden dritten Sicherheitspaket für Deutschland mit Kronzeugenregelung, biometrischen Daten in Ausweisen und mit Visumanträgen in Verbindung mit dem Ausländerzentralregister. Wir bestehen, denke ich, zu Recht auf die Verknüpfung von Ausländerrecht und Sicherheit. Ohne Einreiseverweigerung und Abschiebung von Extremisten und Terroristen schon bei Hinweisen auf Terror, ohne dass gerichtliche Beweise vorliegen, ist mit der Union kein Zuwanderungsgesetz zu haben. Die Zuwanderung muss auf ein Maß eingeschränkt werden, das die Integration überhaupt noch ermöglicht, ohne weitere gefährliche Parallelgesellschaften zu fördern, die zum Nährboden für den islamischen Terrorismus in unseren Städten werden können. Wir müssen der unerträglichen und gefährlichen Propaganda von Predigern und Anhängern des Terrors in Hinterzimmern und den Moscheen einen wirksamen Riegel vorschieben. Die Sympathiewerbung für kriminelle beziehungsweise terroristische Vereinigungen muss in Deutschland wieder unter Strafe gestellt werden. Das haben Sie leider geändert.
Dass die Bundesregierung wie am gestrigen 30. März immer noch die Einschätzung des bayerischen Innenministers Günther Beckstein zur Sicherheitslage kritisiert, ist vor dem Hintergrund von Madrid aus unserer Sicht völlig unverständlich. Beckstein hatte gesagt: „Nach meiner Einschätzung ist in Deutschland ein Anschlag wahrscheinlicher als dies von der Bundesregierung dargestellt und in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Das ist meine persönliche Einschätzung aufgrund vielfältiger Hinweise, auch von öffentlich zugänglichen Quellen, die allesamt auch der Bundesregierung vorliegen.“ Ich denke, dass Günther Beckstein damit etwas ganz Reales gesagt hat. Niemand, am wenigsten wir, die Union, ist an Panik und Hysterie interessiert. Aber man muss doch der Bevölkerung, vor allem nach den Anschlägen, endlich reinen Wein einschenken und sagen, was wirklich los ist und was wir in diesem Lande tun müssen.
Schon nach Bali sagte der BND-Chef Hanning, er rechne mit noch größeren Anschlägen auch für Deutschland. Er hatte Recht. Sie kennen die Anschlagsserie bis Madrid, London aktuell, das ist wirklich beängstigend.
Vor vier Wochen warnte der scheidende Präsident des Bayerischen Landeskriminalamtes, übrigens ein in Deutschland hoch anerkannter Mann: „Die Gefahr ist größer als wir alle glauben.“
Der Stellvertreter Bin Ladens hat bereits im Oktober 2002 Deutschland die Unterstützung der USA vorgeworfen. Er meinte damit unseren engagierten Einsatz in Afghanistan.
Der Abbruch der Afrikareise des Bundespräsidenten zeigt, dass wir im Visier islamischer Terroristen sind.
Die Prozesse in Düsseldorf gegen Al Tawid und in Frankfurt gegen die Meliani-Gruppe beweisen, dass sich in Deutschland hoch motivierte Attentäter aufhalten und dass Anschläge vorbereitet und geplant werden, unter anderem Ende 2000 der geplante Splitterbombenanschlag auf den Straßburger Weihnachtsmarkt.
Es gibt deutsche Islamisten, die zum Sterben bereit sind, nicht nur im Ausland, sondern auch hier in Deutschland. Leider.
Nach der Tötung von Scheich Yassin in Palästina ist die Gefahr von Anschlägen durch Palästinenser und Al Kaida auf jüdische Einrichtungen hier in unserem Land extrem gestiegen.
Wir müssen aus unserer Sicht jetzt handeln und nicht danach, wie nach dem Flieger von Frankfurt. Zur Erinnerung: Vor Frankfurt hatte Otto Schily die Forderung nach einem Luftsicherheitsgesetz als „grotesken Unsinn“ bezeichnet. Danach, im Januar 2003, hat er ein Luftsicherheitsgesetz auf den Weg gebracht, das nüchtern betrachtet ein Schweizer Käse mit sehr vielen grünen Löchern ist. Erst jetzt nach Madrid gibt es sanfte Signale seitens der Bundesregierung, auf unsere Forderungen nach einer Gefährdungsausweisung einzugehen. Warum eigentlich erst jetzt? Das liegt seit November 2001 vor! Otto Schily schlägt nun, allerdings erst nach einem Terroranschlag in Madrid, sogar eine Art Schutzhaft vor. Das wird rechtlich im Übrigen sehr viel schwieriger sein als die Umsetzung der Forderungen der Union. Jetzt, nach dem Anschlag in Madrid, wird mit sehr viel Aktion über die EU etwas unternommen. Aber das hätten der Außenminister und Schily viel eher tun müssen, denn das stand in unseren Forderungen von November 2001.
Ich darf Sie angesichts der heutigen Gemeinsamkeiten zum vorliegenden Gesetz darum bitten, über die Probleme und unsere Vorschläge noch einmal nüchtern nachzudenken. Wir benötigen in Deutschland ein allumfassendes Antiterrorpaket, für das die Volkspartei SPD und die Union verantwortlich zeichnen. Diese Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung wiegt schwerer als die angeblichen Grundsätze kleiner bis kleinster grüner und gelber Koalitionspartner. Sie stehen genau wie wir in der Verantwortung für dieses Land. Denken Sie bitte auch an unser Sicherheitskonzept Ostsee, wo wir erst nach jahrelangem Streit und erst nach der Katastrophe vor der Insel Moen eine gemeinsame Richtung eingeschlagen haben. So etwas darf beim Thema Terrorismus den beiden Volksparteien weder hier in Schwerin noch in der Bundeshauptstadt passieren.
In diesem Sinne stimmen wir Ihrem Gesetzentwurf zu. Wir verbinden das mit dem Wunsch nach einer gemeinsamen Linie von SPD und Union im Antiterrorkampf in Schwerin und Berlin. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes hat den Innenausschuss recht unspektakulär passiert und wir sollten ihn, Herr Thomas, nachträglich auch nicht sicherheitsideologisch überfrachten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die sachliche Diskussion im Innenausschuss hat sich im Wesentlichen auf zwei Punkte konzentriert:
Erstens ging es um die, so meine ich, berechtigte Frage des Kollegen Dr. Jäger, ob im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion einer Zentralisierung der 17 Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes kurzfristig eine erneute Novellierung des vorliegenden Gesetzentwurfes anstehen würde. Das wurde durch den Innenminister unseres Landes verneint. Hierbei gehe es vielmehr um die Diskussion zur Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik insgesamt. Ich komme darauf kurz zurück.
Zweitens, meine sehr verehrten Damen und Herren – diese Problematik lag insbesondere meiner Fraktion am Herzen –, ging es um die Bewertung der schriftlich und mündlich vorgetragenen Bedenken des Landesbeauftragten für den Datenschutz unseres Landes gegen einzelne Regelungen oder, besser gesagt, einzelne Nichtregelungen des vorliegenden Gesetzentwurfes und die Widerspiegelung dieser Stellungnahmen im Protokoll des Ausschusses.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle drei kurze Anmerkungen zum vorliegenden Gesetzentwurf machen, und zwar unter dem Titel Deregulierung, was hier ja schon eine Rolle gespielt hat. Deregulierung ist uns allen ja aus einem anderen und größeren Zusammenhang bekannt.
Erstens. Nach dem vom Bund beschlossenen Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus ist nun auch unser Landesgesetzgeber gefordert, um, wie es heißt, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gewährleisten zu können. So weit, so gut, oder auch nicht. Unserem Deregulierungswillen sind jedoch wieder Grenzen aufgezeigt worden durch die Bundesgesetzgebung.
Zweitens. Im Bericht des Innenausschusses heißt es unter anderem – und damit wird das Problem etwas prinzipieller –, dass den Empfehlungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz überwiegend aus Gründen der Deregulierung nicht zu folgen sei. Der Ausschussvorsitzende hat darauf verwiesen.
Ich meine aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen aufpassen, dass wir uns in diesem Zusammenhang nicht lächerlich machen. Der Datenschutzbeauftragte hatte nämlich unter anderem gefordert, die so genannten lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen im Sicherheitsüberprüfungsgesetz ausdrücklich zu benennen und nicht erst durch eine extra Rechts
verordnung zu bestimmen. Dies wurde abgelehnt, nicht etwa um zu deregulieren, sondern um der Öffentlichkeit und damit potentiellen Tätern die potentiellen Anschlagsziele nicht bekannt zu geben.
Meine Damen und Herren, das sind eindeutig sicherheitstaktische Argumente, die nicht besser oder nicht schlechter werden, wenn ich ihnen die Mütze der Deregulierung aufsetze.
Drittens. Ähnlich hölzern klingt die Berichterstattung zu dem Problemkomplex des Abfragens personenbezogener Daten bei nichtöffentlichen Stellen, also bei dem eigentlichen Kernstück des vorliegenden Gesetzentwurfes. Konkret geht es hierbei etwa um die Abfrage von personenbezogenen Daten bei Kreditinstituten oder Finanzunternehmen, bei Personen und Unternehmen, die geschäftsmäßig Postdienstleistungen erbringen, bei Luftfahrtunternehmen oder bei denjenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste einbringen, und so weiter und so fort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist alles kein Geheimnis oder gar Geheimnisverrat. Nein, es war ein sinngemäßes Zitieren aus dem Bundesverfassungsschutzgesetz. Diesem Aufklärungsgebot entzieht sich der vorliegende Gesetzentwurf durch eine reine Bezugnahme auf die entsprechenden Paragraphen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, weil wiederum, und wen wundert es noch, den Gedanken der Deregulierung Rechnung getragen werden soll.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme damit zu einer letzten Bemerkung. Die Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes in Mecklenburg-Vorpommern vollzieht sich natürlich nicht im luftleeren Raum. Nach den zuvor verurteilten Anschlägen in Madrid sind die Forderungen im In- und Ausland nach einer stärkeren Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terror deutlich schärfer geworden. In Deutschland verlangen Politiker eine Reform des Verfassungsschutzes. Der Innenminister unseres Landes hat eine Zentralisierung des Verfassungsschutzes bisher aus guten Gründen abgelehnt und sich vielmehr für eine bessere Koordinierung und für mehr Arbeitsteilung ausgesprochen, eine Haltung, die ich nachdrücklich unterstütze.
Ich möchte in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die Bundesrepublik wohl aus gutem Grund ein föderaler Rechtsstaat ist, in dem auch der Verfassungsschutz prinzipiell Ländersache ist. Und bezüglich der Kontrollmöglichkeiten ist mir der Spatz in der Hand, unsere PKK, allemal lieber als ein ferngesteuerter Big Brother.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Jahr nach dem NPD-Verbot-Desaster, verursacht maßgeblich durch die so genannten V-Mann-Affären, also durch geheimdienstliche Aktivitäten selbst, sieht die PDS allerdings keinen Anlass, ihre Grundsatzkritik an den bestehenden Geheimdienststrukturen ad acta zu legen. Für die Beseitigung der Ursachen von Terror und Gewalt sind aus unserer Sicht die Geheimdienste ohnehin nur bedingt tauglich, etwa zur Bekämpfung des internationalen Waffenhandels oder des Drogenschmuggels.