Die Vorschlagsliste aus der „Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg“ greift wiederholt liberalisierende Bestimmungen der Landesbauordnung auf.
Viele der genannten Normen wurden bereits durch die von der Bauministerkonferenz herausgegebene Musterbauordnung 2002 einer möglichen Änderung unterworfen. Die zeitnahe Umsetzung dieser Vorschläge beseitigt vielfältige Beschwerlichkeiten und ist daher schneller als bisher anzugehen. Das soll weiß Gott nicht heißen, alles zu übernehmen. Aber angesichts des Arbeitsmarktes in Mecklenburg-Vorpommern und dem Verbraucherschutz Rechnung tragend darf unser Bundesland nicht hinterherhinken. Investorenwerbung setzt nicht nur Ostseewellen, grüne Wiesen, hohe Dünen und weiße Segel voraus. Gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und eine einfache, von Kompliziertheiten befreite Landesbauordnung können unsere Situation verbessern, und das nicht morgen, sondern umgehend.
Und, meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einen Satz zum Abschluss sagen: Wer die Dramatik in unseren Bauämtern im Land kennt – und ich gehe davon aus, dass das der Bauminister kennt –, der weiß, wie tief wir gesunken sind. Niemand von uns, der hier im Saal sitzt, hat daran Schuld. Aber alles, was wir tun könnten, diese Situation auch durch ein entsprechendes gutes und vereinfachendes Ordnungsrecht schnell zu verbessern, dazu kann ich Sie nur ermutigen. Wenn Sie unseren Antrag ablehnen sollten, wird es meinen Stolz und meine Mühe, dafür zu werben, auch zukünftig nicht behindern. Das kann ich Ihnen versprechen. – Danke schön.
Um das Wort gebeten hat jetzt noch einmal der Minister für Arbeit, Bau und Landesentwicklung Herr Holter.
Herr Timm und Herr Liskow, meine Damen und Herren von der CDU, Ihr Engagement finde ich hervorragend. Es ist vollkommen in Ordnung. Wir sind auch inhaltlich gar nicht auseinander. Der Punkt ist bloß, wie das jetzt formal ablaufen soll. Das will ich noch einmal erläutern.
Wir haben also erstens gesagt – da sind wir uns alle einig, auch mit unseren Oberverantwortlichen für Deregulierung in der Landesregierung –, wir wollen deregulieren, wir wollen entbürokratisieren, wir wollen aber auch mit dem gleichen Atemzug Rechtssicherheit.
Diese Kombination muss hergestellt werden. Die Juristen sagen dazu, das stimmt. Das heißt also, wenn wir die Landesbauordnung dahin gehend überprüfen, welche Vorschriften noch notwendig sind und welche nicht mehr notwendig sind, und tatsächlich das nötige Maß an Vorschriften soll erhalten bleiben, dann muss das auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit für die Bauherren und die Ausführenden, für die planenden und die ausführenden Betriebe erfolgen. Das ist Punkt 1. Das wollen wir tun und deswegen muss das auch sorgfältig geprüft werden.
Wir haben ein Ziel und das, Herr Timm, glaube ich, entspricht auch Ihrer Rede. Deswegen habe ich mich auch noch einmal gemeldet. Wir wollen, dass zukünftig für die Maßnahmen, wo eine Baugenehmigung notwendig ist, der Bauherr beziehungsweise die Bauherrin einen Antrag stellt, ausschließlich einen einzigen Antrag, und mit der Genehmigung dieses Antrages auch alle Genehmigungen für alle anderen Fragen erhält. Das, glaube ich, wird tatsächlich ein Schritt sein, der in Mecklenburg-Vorpommern einmalig sein wird. Wir wollen also nicht, dass der Bauherr oder die Bauherrin zu zig Instanzen geht, um die Genehmigung einzuholen, sondern mit der Baugenehmigung, mit dem Antrag auf die Baugenehmigung dann auch die Genehmigung für alle anderen Fragen erhält. Das ist auch die Schwierigkeit, die wir in die Landesbauordnung einarbeiten müssen.
Letzter Punkt, den ich noch einmal sagen will: Wir werden Ende Juni, und das entspricht der 26. Kalenderwoche, den Entwurf der Landesbauordnung haben. Das ist auch der Beschluss, den wir, Herr Sellering, im Kabinett gefasst haben. Am 30.06. soll das vorliegen. Das halte ich ein. Aber ich kann formal den Entwurf der Landesbauordnung dem Landtag nicht zuweisen. Dass der Ausschuss, dass die Fraktionen sich damit beschäftigen, versteht sich von selbst, weil das Dokument dann öffentlich ist, aber die formale Zuweisung kann erst nach der zweiten Befassung in der Landesregierung erfolgen und das kann erst Ende 2004/Anfang 2005 sein. Deswegen kann ich formal dem Landtag den Entwurf der Landesbauordnung überarbeitet auf Grundlage der Musterbauordnung erst dann tatsächlich zuleiten. Aus diesem Grunde, muss ich sagen, muss der Antrag, der ist formal nicht richtig, abgelehnt werden. Aber den Anspruch, zum Ende Juni 2004 den Entwurf der neuen Landesbauordnung zu haben, den werden wir erfüllen.
Herr Minister, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie noch einmal an das Rednerpult gegangen sind. Sie haben eine Aussage heute getroffen, wenn Sie die so umgesetzt kriegen, wie Sie das heute gesagt haben, und zwar mit der Endgenehmigung, dann verzeihe ich Ihnen sogar, dass Sie mit der Landesbauordnung ein halbes Jahr später kommen. – Danke schön.
(Heiterkeit bei Karin Strenz, CDU – Heiterkeit bei Norbert Baunach, SPD: Sie passen auf, Herr Timm, dass es auch so kommt.)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1102. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen.
Wer dem Antrag der CDU-Fraktion zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1102 abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – Ehrenamtliche Tätigkeiten bei der Resozialisierung von Straftätern weiter stärken, auf Drucksache 4/1117.
Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Ehrenamtliche Tätigkeiten bei der Resozialisierung von Straftätern weiter stärken – Drucksache 4/1117 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gute Resozialisierungsarbeit stellt neben einer konsequenten und effektiven Strafverfolgung einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit der Bevölkerung vor Straftaten dar. Straftäter müssen im Rahmen einer erfolgreichen Resozialisierungsarbeit geeignete Hilfen angeboten bekommen, damit sie künftig ein Leben ohne Straftaten führen können. Durch die sozialen Dienste innerhalb und außerhalb der Justizvollzugsanstalten geleistete erfolgreiche Arbeit verhindert Wiederholungstaten und stellt einen wichtigen Teil der notwendigen Resozialisierungsarbeit dar.
Es gibt im Land eine Vielzahl von Vereinen und Verbänden, die sich auf diesem Gebiet betätigen. Ich möchte einige beispielhaft hier aufzählen:
zum Beispiel im Landgerichtsbezirk Neubrandenburg der „Verein zur Bewährungshilfe Landkreis Müritz e.V.“, weiterhin der Verein mit dem sehr langen Namen „Verein zur Förderung der Jugendgerichts- und Bewährungshilfe im Landgerichtsbezirk Neubrandenburg“ – diesen Verein muss ein Jurist angemeldet haben bei dem Namen –,
weiterhin im Landgerichtsbezirk Schwerin der „Verein zur Bewährungs- und Straffälligenhilfe Schwerin e.V.“, 17 Mitglieder, und der gerade am 24.03. gegründete Verein „Aktiv e.V.“
im Landgerichtsbezirk Rostock der Verein „Lichtblick e.V.“, 15 Mitglieder, „Rat und Tat e.V.“, „Straffälligen- und Entlassenenhilfe e.V.“ und „Jugendrechtshaus Rostock e.V.“
Über diese Vereine hinaus engagieren sich 14 ehrenamtliche Gerichts- und Bewährungshelfer und eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürger in den Präventionsräten der Städte Neubrandenburg, Stralsund, Ludwigslust, im Straffälligenhilfeverein „Der Weg e.V.“ Eggesin, in einer psychosozialen Arbeitsgemeinschaft Sucht im Landkreis Uecker-Randow, in den Arbeitsgemeinschaften Suchthilfe Parchim und Schwerin, in der Drogenhilfe Wismar, in der Suchtkrankenhilfe in Güstrow, im Arbeitskreis „Forensische Psychiatrie“ in Güstrow, im Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung, im Landesjugendhilfeausschuss und Ausschuss Hilfe zur Erziehung und im Landesverband „Straffälligenhilfe MV e.V.“
Auch und gerade die Justiz kommt nicht ohne das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürg e r aus, ob als Schöffinnen und Schöffen, wir haben 3.300 ehrenamtliche Richter im Land, Schiedsfrauen und Schiedsmänner, Betreuerinnen und Betreuer, Helferinnen und Helfer im Strafvollzug. Ehrenamtliche Helfer im Strafvollzug können auf vielfältige Art und Weise mitwirken, die Ziele zu erreichen. Eine besondere Stellung nehmen dabei die ehrenamtlichen Anstaltsbeiräte ein. Daneben erfüllen Bewährungshelfer eine wichtige Aufgabe bei der Reintegration des Gefangenen in ein neues soziales Umfeld. Vollzugshelfer nehmen allgemeine Aufgaben innerhalb des Strafvollzuges wahr.
Die Zeit unmittelbar nach der Büßung einer Haftstrafe ist für viele Haftentlassene ein Drahtseilakt – keine Wohnung, keine Arbeit, viele soziale Bindungen sind in die Brüche gegangen und aus vergangenen Tagen türmen sich hohe Schuldenberge auf. Gerade nach längeren Freiheitsstrafen kommen auf Bewährung Entlassene mit der neuen Freiheit nicht zurecht. Es ist Aufgabe der Bewährungshilfe, hier Hilfestellung zu geben. Gleichzeitig soll sie die Erfüllung gerichtlicher Auflagen und Weisungen überwachen.
Neben professionellen Bewährungshelfern kann das Gericht auch ehrenamtliche Helfer mit der Betreuung beauftragen. Konkret soll die ehrenamtliche Mitarbeit im Strafvollzug dazu beitragen, persönliche Schwierigkeiten abzubauen, die allgemeine berufliche Bildung zu fördern, zur sinnvollen Freizeitgestaltung anzuregen, auf die Haftentlassung vorzubereiten und persönlichen Beistand vor und nach der Entlassung zu geben. Die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer in einer Justizvollzugsanstalt setzt ein hohes Maß an Vertrauen auf beiden Seiten voraus. Ehrenamtliche Vollzugshelfer dürfen sich mit gewissen Einschränkungen innerhalb der Anstalt frei bewegen. Sie knüpfen im Rahmen ihrer Aufgaben ohne Aufsicht Kontakte zu einzelnen Gefangenen. Nach Absprache mit der Anstaltsleitung dürfen sie mit den Gefangenen Gespräche auf der Zelle führen. Diese Freiheiten stehen einer ganzen Reihe von Verpflichtungen gegenüber, die die Helfer strikt einzuhalten haben. Sie dienen dazu, das Vollzugsziel zu erreichen und gleichzeitig die innere und äußere Sicherheit des Strafvollzuges zu gewährleisten. Die ehrenamtlichen Helfer müssen sich dem Sicherheitskonzept der Anstalt anpassen, das heißt, sie müssen Kontrollen dulden und Anweisungen des Vollzugspersonals folgen.
Was die Anstaltsbeiräte anbelangt, so haben sich auf der Grundlage einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums in Mecklenburg-Vorpommern Beiräte in den Justizvollzugsanstalten konstituiert. Nach Einholen von Vorschlägen der kommunalen Körperschaften durch den Anstaltsleiter werden die Beiräte durch das Justizministerium ernannt. In den Beiräten sind auch Landtagsabgeordnete. Ich nenne hier, soweit mir bekannt ist aus Gesprächen, Dr. Nieszery in Bützow, Kollege Neumann in Stralsund, Kollege Schlotmann in Waldeck, Kollege Caffier und meine Wenigkeit in Neustrelitz.
Die ehrenamtliche Tätigkeit des Strafvollzuges ist kein Bereich bürgerschaftlichen Engagements wie jeder andere. Die aufgezeigten Tätigkeitsfelder machen deutlich, dass es sich bei der ehrenamtlichen Tätigkeit im Strafvollzug um eine sehr verantwortungsvolle und nicht einfache Aufgabe handelt. Diese Arbeit ist, das kann man eindeutig sagen, ein Beitrag zum Rechtsfrieden in unserem Land. Die Tätigkeiten werden in einem sehr sensiblen Bereich wahrgenommen und beziehen sich auf eine nicht unproblematische Klientel. Dafür gebührt diesen ehrenamtlich Tätigen unsere Anerkennung. – Danke.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Ehrenamtliche Tätigkeiten bei der Resozialisierung von Straftätern weiter stärken“, so heißt der Antrag. Die Frage ist: Ist das ein Schaufensterantrag, wie Herr Rehberg im Vorfeld der heutigen Sitzung abschätzig gesagt hat?
Herr Ankermann hat etwas Ähnliches gesagt, was den Opferschutz betrifft, und wahrscheinlich würde er sich zu diesem Antrag genauso äußern. Die Antwort ist aus meiner Sicht ganz klar.