Im Übrigen möchte ich hier klarstellen, was der eigentliche Sinn und die Aufgabe von Musterbauordnungen im Selbstverständnis der Bauministerkonferenz sind. Ziel ist, die Rechtzersplitterung im Bauordnungsrecht als nachteiligen Standortfaktor zu beheben. Wenn wir also hier eine mustergültige Verfahrensweise haben mit dem Bauordnungsrechtsrahmen, den wir uns selber gegeben haben, ist also wirklich ein Vorgehen mit Behutsamkeit angesagt.
Die Musterbauordnung hat natürlich auch eine gewisse Integrationskraft für Deutschland. Sie bleibt Orientierungswerk und dem – das haben die Bauminister bekräftigt – kann man eigentlich nur zustimmen. Kein Bundesland – und das zeigt auch der Umgang der einzelnen Länder – muss sich hier sklavisch an die Musterbauordnung halten. Die Zeitschiene bestimmt noch jedes Land selbst. Es ist angezeigt, dass der Gesetzentwurf in Bälde vorliegt, dass es dann zum üblichen Beteiligungsverfahren kommt unter Hinzuziehung der Kammern, der kommunalen Spitzenverbände, um natürlich die Hinweise dieser Fachleute am Gesamtwerk noch einmal einbeziehend berücksichtigen zu können. Das ist übrigens das Demokratieverständnis der Landesregierung, was das Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung seit Jahren erfolgreich praktiziert.
Fazit: Es besteht also weder Eilbedürftigkeit, weil wir ein gutes Landesbaurecht haben, noch besteht ein Grund, vor Müßigkeit des Ministeriums zu warnen. Wenn dem so wäre, dann wäre Ihr Antrag gerechtfertigt. Dem ist aber nicht so. Sie kommen zu spät, also können wir Ihren Antrag nur ablehnen.
(Beifall Angelika Gramkow, PDS, und Torsten Koplin, PDS – Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Es ist immer dasselbe!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wecker hier tau spät kümmt, dat möten wi, ierst faststell‘n.
Eins kann ich aber vorwegsagen, sehr geehrte Frau Kollegin Bunge: Auf dieser Musterbauordnung steht das Datum November 2002 und wir haben 2004. Es ist also schon eine ganze Zeit her.
Das ist doch in Ordnung. Dazu will ich gar nichts sagen. Das sehen Sie so und ich gehe auch davon aus, dass es nicht notwendig ist, darüber zu philosophieren, ob wir etwas anderes sehen. Wir sehen das anders und dieses andere, das ist unser parlamentarisches Recht und eigentlich auch unsere Pflicht.
Wir wollen uns hier in diesem Landtag darüber aussprechen und wenn Ihre Argumente so gut sind, dass sie mich überzeugen, dann werde ich nie Herzdrücken haben, dazu Ja zu sagen.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU und PDS – Heiterkeit bei Norbert Baunach, SPD: Wir sind Ihnen auch nicht böse!)
Und wenn es hier heißt, gut Ding braucht Weile, dann bin ich überhaupt nicht dafür, dass wir hier irgendwelche hektische Eile an den Tag legen. Oewer mit de gaude Wiel is dat so’n Sak, dat all so manchen dor hen bröcht, wo hei gor nich hen wull. Und ob wir die beste Bauordnung haben im Lande, darüber lässt sich trefflich philosophieren.
Deshalb kann ich dieser Feststellung weitestgehend zustimmen. Das ist alles unstrittig. Kamen wi tau dat, wat striedig is.
Meine Damen und Herren, bereits im September 2003 stand die Aussage der Landesregierung, bis zum Jahresende 2003 einen ersten Entwurf eines Ablösegesetzes zur Neufassung der Landesbauordnung zu erstellen. Doch noch immer finden Abstimmungen und Normenkontrollen innerhalb des Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung statt
Entsprechend der Zielsetzung der Bauministerkonferenz im November 2002, mit einem einheitlichen Bauordnungsrecht in Deutschland Rechtseinheit zu schaffen, haben diverse Bundesländer längst mit der Umsetzung begonnen oder bereits ihr Bauordnungsrecht angepasst. Mecklenburg-Vorpommern droht auch hier, dem Zug hinterherzulaufen. Aber rote Laternen tragen wir ja nun einmal alle gerne, warum nicht auch in diesem Zusammenhang?!
Oder wird die Landesregierung in Kürze etwa mit einem großen Wurf aufwarten? Warten darauf tun wir ja nun
schon lange. Mir stellt sich nur die Frage, warum andere Bundesländer unterschiedlicher politischer Verhältnisse uns voraus sind.
andere halt im Einwerben von Großinvestitionen oder im Bereich von Bürokratieabbau, Rechtsvereinheitlichung und -vereinfachung.
Wenn wir 100 Prozent der Landesfläche nach Brüssel melden, dann brauchen wir kein investorenfreundliches Bauordnungsrecht, denn es kann sowieso nichts Neues mehr entstehen, und wir bleiben dem Ausspruch treu, in Mecklenburg kommt alles, hier steit, 100 Johr, œwer ik will mein‘, blot 50 Johr spärer.
Bei vielen Gesprächen im Land ist mir eins aufgegangen: In Mecklenburg-Vorpommern muss man immer zwischen von Regierung gewollten und weniger präferentiellen Vorhaben unterscheiden. Wir sind ein Bundesland der zwei Geschwindigkeiten par excellence. Beispielsweise musste für die zweite Strelasundquerung noch zusätzlich eine weitere Vegetationsperiode sämtlicher Vogelzug kartiert werden. Dagegen reichen für den unsäglichen Offshorepark vor den noch schönsten Küsten der Inseln Rügen, Fischland, Darß und Zingst Stichproben aus, damit es losgehen kann. Das müssen Sie sich mal auf der Zunge zergehen lassen!
Ein weiteres Argument, das auf das Handeln unserer Landesregierung zutrifft, ist, Papier ist geduldig. Stimmt ja auch. Die IHK in Mecklenburg-Vorpommern schreibt ein Papier nach dem anderen wie „Bürokratieabbau jetzt – schlanker Staat für eine starke Wirtschaft“, „Abbau von Bürokratie – Testregion Westmecklenburg – 62 vorläufige Vorschläge“ und dann noch „115 weitere Vorschläge aus der Testregion“. In einigen Teilen der Ministerien scheinen solche Papiere immer gleich in der Rundablage zu landen. Es heißt nicht, dass alles eins zu eins umgesetzt werden muss, aber einen Impuls zum Handeln sollte es schon darstellen, und das besonders dann, wenn die Lösung gleich mitgeliefert wird und die heißt in unserem Fall konkret: Schnelle Umsetzung der Musterbauordnung 2002 in Landesrecht.
Nehmen wir doch die 115 Vorschläge aus der Testregion. Das steht in Ziffer L5 geschrieben: „Die genannte Ermächtigungsnorm, die auch die von der Bauministerkonferenz herausgegebene Musterbauordnung 2002 nicht vorsieht, sollte gänzlich gestrichen werden.“ Wenn hier die Lösung so klar und einfach ist, Beschwerlichkeiten für Unternehmen abzubauen, muss es doch auch bei uns einmal vorangehen. Oder hat unser Bauminister an der Erstellung der Musterbauordnung nicht wirklich mitgewirkt?
Oder nehmen wir den Vorschlag L15: „Wegfall bauordnungsrechtlicher Zulässigkeitsschranken und Ausweitung der rechtlichen Verfahrensfreistellung für Werbeanlagen“.
Die Forderungen sind in keiner Weise überzogen. Ein Blick in die Musterbauordnung zeigt doch den Weg, diesem Begehren nachzukommen. Der Petitionsausschuss kann ein Lied von diesen Dingen singen. Wir karren kreuz und quer durch dieses Bundesland und versuchen den Menschen klar zu machen, dass sie keine Ansprüche haben. Öwer de begriepen dat all nich.
Oder nehmen wir den Vorschlag L15: „Wegfall bauordnungsrechtlicher Zulässigkeits…“. Sühst, nu bün ik dörch’nein kömen.
Die Vorschlagsliste aus der „Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg“ greift wiederholt liberalisierende Bestimmungen der Landesbauordnung auf.