Die PISA-Studie ergab ein erneut schlechtes Zeugnis für Deutschland bei der Förderung von Kindern aus sozial schwachen Familien und der Schülerinnen und Schüler aus Migrantenfamilien. Nur 40 Prozent der ausländischen Schulabgängerinnen und Schulabgänger finden in Deutschland eine Lehrstelle. Dass die Integration von jungen Spätaussiedlern immer schwieriger wird, liegt wesentlich an mangelnden Sprachkenntnissen und diese wiederum in sträflicher Vernachlässigung bei der Sprachförderung von Angehörigen der Spätaussiedlerinnen, die nicht in das Paragraphenkorsett, was ich nannte, hineinpassen.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollte der Landtag der Landesregierung den Auftrag erteilen, sich bei der Bundesregierung für eine Weiterführung des Garantiefonds insgesamt und insbesondere der außerschulischen Sprachförderung einzusetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit aber dieser Antrag kein so genannter Schaufensterantrag bleibt, bitte ich zum Beispiel den Innenminister unseres Landes, auf der Innenministerkonferenz in der nächsten Woche bereits diese Frage einmal zu thematisieren und
Ebenso bitte ich die Landesregierung, über mögliche Übergangs- oder Ausgleichsleistungsregelungen nachzudenken, auch oder trotz angesichts unserer Haushaltslage, denn niemandem ist geholfen, wenn die im September begonnenen Sprachkurse zum 31.12. auslaufen müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch immer ist das gleichberechtigte Leben von Menschen unterschiedlicher Herkunft nicht Normalität, auch nicht bei uns im Land und auch nicht bei uns im Landtag. Noch immer gibt es auch in diesem Hohen Hause Abgeordnete, die während der Haushaltsberatungen meinen, dass das Kapitel 0413 – Betreuung ausländischer Flüchtlinge, Asylbewerber und Aussiedler – überflüssig wäre. Noch immer gibt es Anträge einer Fraktion in diesem Haus zum Beispiel zur Abschaffung der Härtefallkommission.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag nehmen wir eine Initiative der Greifswalder Bürgerschaft auf, denn wir wurden parteiübergreifend aufgefordert, in dieser Angelegenheit zu handeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb hoffe ich auch, dass Politiker wie die Herren Homann und Nitsche in Zukunft keine Rolle mehr spielen.
Deshalb hoffe ich auch, dass die Zwangsarbeiter der IG Farben nun endlich Entschädigung erfahren. Leider ist Herr Born nicht mehr anwesend.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, hoffe ich auch, dass hier nicht wie gestern länger künstliche Erregung erzeugt wird, sondern dass der Kampf gegen Ausländerfeindlichkeit, Rechtsextremismus und Antisemitismus endlich ehrliches Anliegen aller Politiker und Parteien in diesem Landtag wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein erster Schritt dazu könnte sein, dass wir alle diesem Antrag unsere Zustimmung geben. – Danke schön.
Ich eröffne die Aussprache. Wir haben im Ältestenrat eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten verein
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Antrag rennen eigentlich beide Koalitionsparteien offene Türen bei der Landesregierung ein. Aber wir lassen uns natürlich auch gerne bei den Dingen unterstützen, die wir in diesem Bereich für richtig halten.
Nun kommt noch ein zweites Aber. Herr Ritter, nächste Woche auf der Innenministerkonferenz ist die Bundesregierung Gast
und es treffen sich 16 Innenminister der Länder, die sicherlich gleich gelagerte Probleme haben. Die richtige Adresse wäre quasi die Konferenz, die sich um eine Neufassung oder eine weiterte Änderung des Zuwanderungsgesetzes Gedanken macht.
Und auf den Tisch gehört es, aber da sitze ich auch. Ich wollte Ihnen nur anbieten, dass ich das mitnehme und dort verhandele.
(Heiterkeit bei Angelika Gramkow, PDS – Karsten Neumann, PDS: Sie werden das schon regeln. – Peter Ritter, PDS: Wann Sie es machen, das ist mir egal. Hauptsache ist, es wird gemacht.)
Wir haben hier im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern bei den fünf Gruppen, die Sie angesprochen haben, eine sehr große Gruppe, das sind die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, und eine weitere Gruppe, das sind die anerkannten Asylsuchenden und auch weitere. Wir haben zum Glück aber zurzeit keine Bürgerkriegsflüchtlinge im großen Ausmaß und wir hoffen, dass das auch so bleibt. Diese beiden Gruppen, die ich angesprochen habe, muss man auseinander halten, weil es verschiedene Aufgabenstellungen sind.
Der so genannte Garantiefonds, der ist ursprünglich befristet gewesen bis zum 31.12.2002 und er wurde dann um ein Jahr bis zum 31.12.2003 verlängert, weil im Jahr 2002 die Arbeit am Zuwanderungsgesetz in vollem Gange und nicht abgeschlossen war. Nun haben wir immer noch eine Situation, wo das Zuwanderungsgesetz noch nicht verabschiedet ist. Die Bundesregierung hat aber erklärt, dass sie einer weiteren Verlängerung nicht zustimmen wird, sondern über die vorhandenen Förderprogramme die entsprechenden Leistungen zu erbringen gedenkt.
Ich persönlich hoffe sehr, dass es uns in diesem Jahr gelingt – zwischen Bundestag und Bundesrat, das heißt zwischen allen Parteien, die dazu gebraucht werden –, das Zuwanderungsgesetz mit einer soliden Mehrheit und einem vernünftigen rechtssicheren Verfahren zu verabschieden. Alles andere ist keine Alternative. Ich will das auch begründen:
Zum einen haben wir im Zuge der Diskussion um das Zuwanderungsgesetz auch eine Diskussion um den Zuzug von Spätaussiedlern. Auch wenn die sozusagen nicht expressis verbis im Zuwanderungsgesetz behandelt wer
den, ist das, was stattfindet, eine echte Diskussion. Wir haben bei dieser Diskussion um Spätaussiedler Diskutanten, das sind die Innenminister der Länder, die viel größere Gruppen haben als wir in Mecklenburg-Vorpommern, die sagen, wir brauchen für eine Integrationsleistung beide Seiten, und zwar den Staat und den zu Integrierenden. Und diejenigen, die als Spätaussiedler zu uns kommen, die müssen eigentlich auch einen Sprachtest in den Herkunftsländern, aus denen sie kommen, nämlich bei den Botschaften der Bundesrepublik Deutschland, ablegen, um ein Mindestmaß an Integrationsvoraussetzungen nachweisen zu können. Ich halte das für richtig. Und das berührt die andere Seite der Fragestellung: Welche Leistungen soll dann die Bundesrepublik Deutschland erbringen? Wenn wir diese beiden Komponenten, die beiden Pole, bei der Frage nach einer sinnvollen Integration zusammenbinden, meine ich, bekommt man das Problem besser gelöst.
Zurzeit haben wir in Mecklenburg-Vorpommern circa 2.700 Spätaussiedler pro Jahr, die ins Land kommen. Das ist eine immense Integrationsaufgabe, vor der insbesondere die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern stehen. Ich habe Verständnis für diejenigen, die sagen, dann müssen wir auch einen Sprachtest bei den Familienangehörigen machen, die bislang bei diesen Zuzugsregelungen außen vor waren. Das ist der ganze Bereich der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Wir wissen aus den Prognosen, die die Bundesregierung gemacht hat, dass wir einen Rückgang von Antragstellerinnen und Antragstellern haben und demzufolge auch in den nächsten Jahren eine Entspannung in diesem Bereich bekommen. Aber die Lage ist immer noch angespannt.
Eine zweite Gruppe ist die der anerkannten Asylsuchenden. Es ist völlig klar, dass eine Integration erfolgen muss, denn sie haben einen dauerhaften Status und müssen integriert werden. Deswegen werden wir als Landesregierung den Antrag auf die Verlängerung des Garantiefonds unterstützen. Das Wort „Garantiefonds“ allerdings meint hier, dass am Ende einer Integrationskette die Leistungen zu erbringen sind, die zuvor durch andere Leistungsgesetze oder Leistungsverordnungen nicht erbracht werden konnten. Das heißt, dieser Garantiefonds unterliegt auch dem Subsidiaritätsgedanken. Alle anderen Leistungen müssen erst einmal greifen bis hin zur Sozialhilfe, bevor dieser Fonds zum Zuge kommen kann. Er umfasste im Jahr 2003 in Mecklenburg-Vorpommern ein Volumen von 1,2 Millionen Euro und steht voraussichtlich, wie gesagt, im nächsten Jahr erst einmal nicht zur Verfügung.
Das Gesamtproblem der Integration von Ausländern und von Spätaussiedlern ist, ich sage es noch einmal, nur im Zusammenhang mit dem Zuwanderungsgesetz im Ganzen zu lösen, und zwar finanziell, aber auch rechtlich. Wir haben drei Aufgabengebiete, die wir uns in den nächsten Wochen vornehmen:
Erstens. Die Integrationsleistungen, über die wir hier sprechen, das sind die Leistungen, die der Bund und die die Länder erbringen, aber auch die Leistungen, die die Kommunen meistens für die Länder erbringen.
Drittens. Das ist vielleicht der schwierigste Bereich, das ganze Thema der Arbeitsmigration und der Berechtigung der hier lebenden Ausländer, die einen Zugang für den Arbeitsmarkt erhalten müssen, zu diskutieren.
Ich hoffe, dass für alle Beteiligten und für alle Betroffenen, vor allem in diesem Bereich, das Zuwanderungsgesetz verabschiedet werden kann, auch wenn in einzelnen Bereichen die Meinungen noch sehr weit auseinander gehen. Ich sehe wirklich keine Alternative dazu, weil sonst im nächsten Jahr eine Vielzahl von Programmen, quasi weil sie ausgelaufen sind, nicht mehr umgesetzt werden können und viele Gruppen, um die es hier geht, dann in der Luft hängen. Und das wollen wir gemeinsam nicht. Insofern bitte ich um Unterstützung zum Antrag.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann da weitermachen, wo der Innenminister eben aufgehört hat. Wir brauchen dringend eine Regelung, die sicherstellt, dass die Menschen, die hier dauerhaft leben dürfen, auch tatsächlich integriert werden können. Dazu ist die Sprache mit Sicherheit der wesentliche Anteil. Nur, meine Damen und Herren, es hilft da nichts, jetzt nach dem Motto zu schieben, die haben da nicht zugestimmt und jene haben Theater gemacht. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das, was Herr Wowereit als Bundesratspräsident seinerzeit getan hat, nicht unserer Verfassung entsprach. Deswegen ist dieses Gesetz zurückgewiesen worden und wird derzeit noch einmal beraten. Der Innenminister hat darauf hingewiesen, es sollte also im Zusammenhang mit dem Bundesverfassungsgericht das Wort „Theater“ etwas zurückgestellt werden.