Protocol of the Session on March 8, 2001

Und eine dritte Bemerkung: Wer sich hier hinstellt und die Situation bei Regie-ABM in Mecklenburg-Vorpommern in einen Topf haut mit der Sachkostenförderung,

(Zuruf von Barbara Borchardt, PDS)

will ganz bewusst populistisch die Situation hier auch verklären.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Es bleibt dabei: Keine ABM wird im Regiebereich im Land Mecklenburg-Vorpommern an fehlenden Sachkosten aus dem Arbeitsministerium scheitern.

(Wolfgang Riemann, CDU: Das werden wir sehen! Das werden wir sehen, Frau Gramkow! Das werden wir sehen!)

Aber, Herr Riemann, die aktuelle Situation wird auch dazu benutzt, auch von Ihnen, nicht zu erwähnen, dass durch die Verwaltungsausschüsse der Arbeitsämter eine Umstrukturierung im Förderbereich beschlossen worden ist,

(Zuruf von Barbara Borchardt, PDS)

die fast Tausende von ABM-Stellen in Frage stellt. Leider kann ich ABM-Stellen, die nicht zugewiesen werden, auch nicht mit Sachkosten fördern. Und das ist, glaube ich, das reale Problem, was wir im Land MecklenburgVorpommern haben.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Und da sollten Sie im Interesse der Trägerstruktur dieses Landes, auch vieler Vereine und Verbände, die sich der christlichen Nächstenliebe und der Sozialarbeit gewidmet haben,

(Wolfgang Riemann, CDU: Jetzt appelliert sie an die christliche Nächstenliebe.)

mit uns gemeinsam an einer Veränderung dieser Situation arbeiten und nicht populistisch in Form eines Antrages das kaputtmachen, was die Landesregierung nämlich hier will:

(Zuruf von Bärbel Nehring-Kleedehn, CDU)

Planungssicherheit, Finanzsicherheit im Land schaffen mit einem Ziel, Herr Riemann.

(Harry Glawe, CDU: Das ist ja unglaublich! – Wolfgang Riemann, CDU: Das trifft sie tief, diese Arbeitsmarktzahlen im ABM-Bereich. Das trifft sie tief.)

Das Ziel heißt, die Nettokreditaufnahme in diesem Jahr auf 650 Millionen DM zu halten. Und das scheint finanzpolitisch solider als das, was Sie hier hingelegt haben.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD – Wolfgang Riemann, CDU: Eine soziale Kälte ist das!)

Danke, Frau Gramkow.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1865. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1865 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei Zustimmung der Fraktion der CDU abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Keine zusätzliche Kostenbelastung der Jugend- und Sozialhilfeträger des Landes als Rehabilitationsträger durch das SGB IX, Drucksache 3/1931.

Antrag der Fraktion der CDU: Keine zusätzliche Kostenbelastung der Jugend- und Sozialhilfeträger des Landes als Rehabilitationsträger durch das SGB IX – Drucksache 3/1931 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Glawe von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Das Sozialgesetzbuch IX steht auf der Tagesordnung. Es geht um Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland. Ich denke, es ist – vielleicht, Herr Ritter, für Sie –

(Peter Ritter, PDS: Ja, danke.)

am 19. Januar im Deutschen Bundestag gewesen. Es ist dort sozusagen in Erster Lesung behandelt worden und jetzt sind die Ausschüsse damit befasst, die Einzelheiten zu diskutieren. Wenn alles planmäßig läuft und keine Befassung im Bundesrat nötig oder der Vermitt

lungsausschuss nicht angerufen wird, dann sollte es am 04.04. diesen Jahres im Deutschen Bundestag verabschiedet werden und zum 01.07. diesen Jahres in Kraft treten. So weit, Herr Ritter, für Sie noch mal, damit Sie dann auch alles auf der Reihe haben.

(Peter Ritter, PDS: Danke, Herr Glawe.)

Meine Damen und Herren, wir diskutieren die Auswirkungen auch auf die Behinderten im Land MecklenburgVorpommern. Lassen Sie mich eingangs vorausschicken, dass es selbstverständlich ist, Rehabilitation auf einem hohen Niveau im Sozialleistungsbereich zu sichern. Maßnahmen der medizinischen, schulischen und beruflichen sowie der sozialen Rehabilitation sind fortzuführen und abgestimmt umzusetzen, die Zuständigkeiten sind klar zu regeln. Und da sind wir vielleicht auch schon beim Thema: Es gibt in Deutschland eine sehr hohe Zahl von Menschen – auch in Mecklenburg-Vorpommern –, die chronische Erkrankungen haben, die rehabilitationsbedürftig sind und die auch auf die veränderten Prozesse in der Arbeitswelt sozusagen reagieren müssen.

Rehabilitation ist unstrittig. Es geht in unserem Antrag um die Frage: Wie werden die Träger der Sozialhilfe und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gestellt? Nach dem Entwurf des SGB IX ist ja vorgesehen, die Eingliederungshilfe gleichzustellen, das heißt, Sozialämter und Jugendämter sollen sozusagen Reha-Träger werden. Und das sehen wir als Dammbruch in der Sozialgesetzgebung an. Wir sind da nicht alleine. Der Deutsche Städte- und Gemeindetag und auch der Deutsche Landkreistag sehen es ähnlich, dass hier Unwägbarkeiten zutage kommen können, die zumindest für unser Land auf 5 Millionen DM Mehrausgaben für die Kommunen beziffert werden. Da sind wir wieder beim Thema Finanzausstattung und anderen Dingen.

Meine Damen und Herren, andererseits ist es allerdings auch richtig, dass die Behinderten einer besonderen Fürsorge bedürfen, …

(Irene Müller, PDS: Menschen mit Behinderungen heißt das.)

Menschen mit Behinderungen, bitte schön.

(Irene Müller, PDS: Danke.)

… auch das ist richtig, darüber will ich mit Ihnen ja gar nicht streiten.

Meine Damen und Herren, die entscheidende Frage ist: Wie geht es bei den Vorleistungsverpflichtungen weiter? Die Dinge haben Sie ja zumindest im SGB IX drin. Wie gehen wir damit um, die Frage zu klären? Sind wir darauf vorbereitet? Haben wir mit LVA und BVA die Datenlagen abgecheckt? Können wir die Kosten tragen? Ist das Land bereit, den Kommunen Unterstützung zu geben? Und inwieweit kann dann insgesamt auch Ihrem Anspruch, den Sie ja 1998 formuliert haben, mit dem SGB IX Gerechtigkeit widerfahren? Ich höre von vielen Verbänden, dass sie mit den jetzigen Regelungen im SGB IX auch nicht einverstanden sind.

(Zuruf von Irene Müller, PDS)

Ich will zugeben, dass es unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema gibt, aber mir liegen etliche schriftliche Stellungnahmen vor, in denen es auch heißt, dass das jetzige Regelwerk eigentlich eine Kontinuität bewahrt hat, die in besonderer Weise klare Regelungen in sich birgt.

Das neue SGB IX muss dies erst noch beweisen und darüber können wir nachher gerne diskutieren.

Ein Wort noch – und jetzt will ich einfach mal kurz vom Thema weg – zu ABM: Wissen Sie, es gibt im Sozialgesetzbuch den Paragraphen 266. Da steht klar drin: Die Bundesanstalt für Arbeit beteiligt sich nur an den Kosten in Prozent, wie auch das Land bereit ist, die Sachkosten für diese ABM-Stellen zu finanzieren. Und das Land ist ausgestiegen, meine Damen und Herren!

(Unruhe bei Abgeordneten der SPD und PDS – Beifall bei Abgeordneten der CDU – Andreas Bluhm, PDS: Es ist nicht ausgestiegen!)

Das Land ist ausgestiegen aus der Regelkosten…,

(Andreas Bluhm, PDS: … Da wollen wir doch mal bei der Wahrheit bleiben!)

5 Prozent zu zahlen und 5 Prozent Bundesanstalt für Arbeit.

(Andreas Bluhm, PDS: Man sollte doch bei der Wahrheit bleiben! – Glocke der Vizepräsidentin)

Das war das Problem.

(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Andreas Bluhm, PDS: Hören Sie doch auf! Hören Sie doch auf!)

Und das haben Sie fünf Monate lang verschwiegen

(Peter Ritter, PDS: Das stimmt doch nicht, was Sie erzählen. Hören Sie doch auf!)

und am 20. Dezember vorigen Jahres ist das Problem auf die Tagesordnung gekommen. Und das sind die Probleme, die noch heute im Land sind. Und Sie tun so, als wenn Sie davon nichts wissen, meine Damen und Herren.