Und eine dritte Bemerkung: Wer sich hier hinstellt und die Situation bei Regie-ABM in Mecklenburg-Vorpommern in einen Topf haut mit der Sachkostenförderung,
Es bleibt dabei: Keine ABM wird im Regiebereich im Land Mecklenburg-Vorpommern an fehlenden Sachkosten aus dem Arbeitsministerium scheitern.
(Wolfgang Riemann, CDU: Das werden wir sehen! Das werden wir sehen, Frau Gramkow! Das werden wir sehen!)
Aber, Herr Riemann, die aktuelle Situation wird auch dazu benutzt, auch von Ihnen, nicht zu erwähnen, dass durch die Verwaltungsausschüsse der Arbeitsämter eine Umstrukturierung im Förderbereich beschlossen worden ist,
die fast Tausende von ABM-Stellen in Frage stellt. Leider kann ich ABM-Stellen, die nicht zugewiesen werden, auch nicht mit Sachkosten fördern. Und das ist, glaube ich, das reale Problem, was wir im Land MecklenburgVorpommern haben.
Und da sollten Sie im Interesse der Trägerstruktur dieses Landes, auch vieler Vereine und Verbände, die sich der christlichen Nächstenliebe und der Sozialarbeit gewidmet haben,
mit uns gemeinsam an einer Veränderung dieser Situation arbeiten und nicht populistisch in Form eines Antrages das kaputtmachen, was die Landesregierung nämlich hier will:
(Harry Glawe, CDU: Das ist ja unglaublich! – Wolfgang Riemann, CDU: Das trifft sie tief, diese Arbeitsmarktzahlen im ABM-Bereich. Das trifft sie tief.)
Das Ziel heißt, die Nettokreditaufnahme in diesem Jahr auf 650 Millionen DM zu halten. Und das scheint finanzpolitisch solider als das, was Sie hier hingelegt haben.
(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD – Wolfgang Riemann, CDU: Eine soziale Kälte ist das!)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1865. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1865 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei Zustimmung der Fraktion der CDU abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Keine zusätzliche Kostenbelastung der Jugend- und Sozialhilfeträger des Landes als Rehabilitationsträger durch das SGB IX, Drucksache 3/1931.
Antrag der Fraktion der CDU: Keine zusätzliche Kostenbelastung der Jugend- und Sozialhilfeträger des Landes als Rehabilitationsträger durch das SGB IX – Drucksache 3/1931 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Das Sozialgesetzbuch IX steht auf der Tagesordnung. Es geht um Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland. Ich denke, es ist – vielleicht, Herr Ritter, für Sie –
am 19. Januar im Deutschen Bundestag gewesen. Es ist dort sozusagen in Erster Lesung behandelt worden und jetzt sind die Ausschüsse damit befasst, die Einzelheiten zu diskutieren. Wenn alles planmäßig läuft und keine Befassung im Bundesrat nötig oder der Vermitt
lungsausschuss nicht angerufen wird, dann sollte es am 04.04. diesen Jahres im Deutschen Bundestag verabschiedet werden und zum 01.07. diesen Jahres in Kraft treten. So weit, Herr Ritter, für Sie noch mal, damit Sie dann auch alles auf der Reihe haben.
Meine Damen und Herren, wir diskutieren die Auswirkungen auch auf die Behinderten im Land MecklenburgVorpommern. Lassen Sie mich eingangs vorausschicken, dass es selbstverständlich ist, Rehabilitation auf einem hohen Niveau im Sozialleistungsbereich zu sichern. Maßnahmen der medizinischen, schulischen und beruflichen sowie der sozialen Rehabilitation sind fortzuführen und abgestimmt umzusetzen, die Zuständigkeiten sind klar zu regeln. Und da sind wir vielleicht auch schon beim Thema: Es gibt in Deutschland eine sehr hohe Zahl von Menschen – auch in Mecklenburg-Vorpommern –, die chronische Erkrankungen haben, die rehabilitationsbedürftig sind und die auch auf die veränderten Prozesse in der Arbeitswelt sozusagen reagieren müssen.
Rehabilitation ist unstrittig. Es geht in unserem Antrag um die Frage: Wie werden die Träger der Sozialhilfe und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gestellt? Nach dem Entwurf des SGB IX ist ja vorgesehen, die Eingliederungshilfe gleichzustellen, das heißt, Sozialämter und Jugendämter sollen sozusagen Reha-Träger werden. Und das sehen wir als Dammbruch in der Sozialgesetzgebung an. Wir sind da nicht alleine. Der Deutsche Städte- und Gemeindetag und auch der Deutsche Landkreistag sehen es ähnlich, dass hier Unwägbarkeiten zutage kommen können, die zumindest für unser Land auf 5 Millionen DM Mehrausgaben für die Kommunen beziffert werden. Da sind wir wieder beim Thema Finanzausstattung und anderen Dingen.
Meine Damen und Herren, andererseits ist es allerdings auch richtig, dass die Behinderten einer besonderen Fürsorge bedürfen, …
Meine Damen und Herren, die entscheidende Frage ist: Wie geht es bei den Vorleistungsverpflichtungen weiter? Die Dinge haben Sie ja zumindest im SGB IX drin. Wie gehen wir damit um, die Frage zu klären? Sind wir darauf vorbereitet? Haben wir mit LVA und BVA die Datenlagen abgecheckt? Können wir die Kosten tragen? Ist das Land bereit, den Kommunen Unterstützung zu geben? Und inwieweit kann dann insgesamt auch Ihrem Anspruch, den Sie ja 1998 formuliert haben, mit dem SGB IX Gerechtigkeit widerfahren? Ich höre von vielen Verbänden, dass sie mit den jetzigen Regelungen im SGB IX auch nicht einverstanden sind.
Ich will zugeben, dass es unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema gibt, aber mir liegen etliche schriftliche Stellungnahmen vor, in denen es auch heißt, dass das jetzige Regelwerk eigentlich eine Kontinuität bewahrt hat, die in besonderer Weise klare Regelungen in sich birgt.
Ein Wort noch – und jetzt will ich einfach mal kurz vom Thema weg – zu ABM: Wissen Sie, es gibt im Sozialgesetzbuch den Paragraphen 266. Da steht klar drin: Die Bundesanstalt für Arbeit beteiligt sich nur an den Kosten in Prozent, wie auch das Land bereit ist, die Sachkosten für diese ABM-Stellen zu finanzieren. Und das Land ist ausgestiegen, meine Damen und Herren!
(Unruhe bei Abgeordneten der SPD und PDS – Beifall bei Abgeordneten der CDU – Andreas Bluhm, PDS: Es ist nicht ausgestiegen!)
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Andreas Bluhm, PDS: Hören Sie doch auf! Hören Sie doch auf!)
und am 20. Dezember vorigen Jahres ist das Problem auf die Tagesordnung gekommen. Und das sind die Probleme, die noch heute im Land sind. Und Sie tun so, als wenn Sie davon nichts wissen, meine Damen und Herren.