Protocol of the Session on November 15, 2000

Erstens. Das Transplantationsausführungsgesetz gestaltet an einer sehr sensiblen Stelle des menschlichen Zusammenlebens grundgesetzlich verbriefte Persönlichkeitsrechte aus. Ich verweise auf Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes. Es sichert eine schnelle ethisch gerechte und medizinisch begründete Entscheidungsfindung im Interesse der Organempfänger und der Organspender, es fördert Transparenz und erhöht die Rechtssicherheit in unserem Land. Im Übrigen bleiben wir uns mit diesem Gesetz landespolitisch in dem Bemühen treu, die Patientenrechte zu stärken.

(Beifall Heike Lorenz, PDS)

So heißt es in Paragraph 4 Absatz 4 unseres Gesetzentwurfes, dass Krankenhäuser einen Facharzt zum Transplantationsberater bestellen sollen. Er soll Patienten und Beschäftigte des Krankenhauses über Möglichkeiten der Organspende und die Bedeutung der Organübertragung informieren.

Der zweite, ebenfalls bemerkenswerte Sachverhalt im Zusammenhang mit dem Transplantationsausführungsgesetz ist die fraktionsübergreifende Arbeit am Entwurf. Meine Vorrednerinnen und Vorredner hatten darauf Bezug genommen und ich möchte das ausdrücklich auch seitens der PDS-Fraktion noch einmal betonen, dass wir uns recht herzlich bei Frau Eberhardt aus der SPD-Fraktion, Herrn Porstner aus der CDU-Fraktion und auch bei meiner Mitstreiterin, die zeitwillig nur mitarbeiten konnte, Frau Sembritzki aus der PDS-Fraktion bedanken für die sehr konstruktive und an der Sache orientierte beeindruckenswerte Zusammenarbeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Ein derartig kulturvoller und konstruktiver Umgang zwischen Koalitionären und Opposition lässt für die Zukunft hoffen.

Damit wollte ich gerne meinen Redebeitrag schließen. Leider hat mein Kollege Herr Dr. König in seinem Redebeitrag ein wenig Wermut hier eingeschenkt, einen Wermutstropfen eingebracht. Ich halte es für nicht ganz fair, unter

dem berechtigen Verweis eines Beispiels aus Bayern so zu tun, als würde die Sozialministerin auf diesem Gebiet nichts tun. Ich verweise auf die Erste Lesung dieses Gesetzentwurfs, auf die Rede der Sozialministerin und auf die Auslagen, die wir alle auf dem Tisch hatten und die Beleg dafür sind, dass in unserem Land sehr wohl für Organspende geworben wird. Das zu sagen ist mir hier wichtig, ansonsten hoffe und baue ich, das betone ich noch mal, auf den konstruktiven und kulturvollen Umgang untereinander. – Recht herzlichen Dank für Ihr Zuhören.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke, Herr Koplin.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes auf Drucksache 3/1023. Der Sozialausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/1580, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung seiner Beschlussempfehlung anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf die Paragraphen 1 bis 7 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Paragraphen 1 bis 7 sowie die Überschrift in der Fassung der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 3/1580 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 3/1580 einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, wir treten nun in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird fortgesetzt um 13.10 Uhr.

Unterbrechung: 12.12 Uhr

Wiederbeginn: 13.14 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die unterbrochene Sitzung ist hiermit wieder eröffnet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der CDU – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 3/1567.

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land MecklenburgVorpommern (Schulgesetz – SchulG M-V) – 5. ÄndG SchulG M-V – (Erste Lesung) – Drucksache 3/1567 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Herr Rehberg von der CDU-Fraktion. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Bundesfinanzminister hat es in der vergangenen Woche vor laufenden Fernsehkameras verkündet: Die Erstausbildung müssen wir verkürzen, um dem lebenslangen Lernen mehr Raum zu geben. Eigentlich haben wir es ja nicht nötig, uns auf fremde Autoritäten zu berufen, denn dies predigen wir schon seit 1990,

(Andreas Bluhm, PDS: Ach!)

aber vielleicht hilft es dem einen oder anderen unentschlossenen Sozialdemokraten oder Sozialisten, sein Handeln auf die Forderung eines bundesweit einflussreichen Genossen abzustimmen.

Diskutiert wird das Thema des vorliegenden Gesetzentwurfes seit 1990. 1996 war die SPD der Meinung, trotz der positiven Erfahrungen mit dem 8-jährigen gymnasialen Bildungsgang im eigenen Land und dem pragmatischen Vorgehen von Sachsen und Thüringen auf der anderen Seite, sich mit ihren sozialdemokratischen Genossen in den alten Bundesländern solidarisieren zu müssen. Wie die Entscheidung 1996 gefallen ist, dazu müssen wir angesichts des Einknickens der PDS bei der schulartenunabhängigen Orientierungsstufe in diesem Jahr nichts mehr sagen. Koalitionen, meine Damen und Herren, haben ihre besonderen Regeln.

(Minister Dr. Wolfgang Methling: Richtig. – Zuruf von Andreas Bluhm, PDS)

Die CDU hat jedenfalls nie den geringsten Zweifel daran gelassen, dass die Einführung des 9-jährigen gymnasialen Bildungsganges mit dem Schulgesetz die größte Kröte war, die wir in den Jahren der großen Koalition schlucken mussten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von Sylvia Bretschneider, SPD, und Gesine Skrzepski, CDU)

Frau Bretschneider, Ihnen gebe ich den guten Rat, sich Ihre Reden aus dem Frühjahr und dem Frühsommer 1996 noch mal durchzulesen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Ich habe es mir wirklich erspart, Zitate daraus zu bringen.

(Zuruf von Heinz Müller, SPD)

Zahlreiche parlamentarische Initiativen lassen keine Zweifel aufkommen, dass die CDU in Mecklenburg-Vorpommern jemals von dieser Zielstellung abgewichen ist. Ich komme nicht umhin, hier politischer Legendenbildung zu begegnen.

Frau Seemann hatte sich im April vergangenen Jahres noch amüsiert über meine Feststellung, dass die Einführung des 13. Schuljahres mit politischer Nötigung verbunden war. Wir haben es schwarz auf weiß, sehr geehrte Kollegen von der SPD. In einer Kabinettsvorlage des Kultusministeriums vom 21. März 1996 können Sie es nachlesen: „Die Staatskanzlei kann dem Entwurf keine Zustimmung geben. Sie hält es für einen schweren Fehler, einen der wenigen Standortvorteile“ – so wurde der 12-jährige Gang bis zum Abitur gesehen – „aufzugeben.“ Weiterer Kommentar, meine Damen und Herren, ist überflüssig.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Andreas Bluhm, PDS: Da gibt es aber noch ein paar andere Hintergründe. – Zuruf von Sylvia Bretschneider, SPD)

Daher ist die Vorlage eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für die CDU ein konsequenter Schritt, genau dieses Ziel wiederum ins Visier zu nehmen.

In Vorbereitung dieser Debatte habe ich mir noch einmal die Redeprotokolle vom 15. April 1999 vorgenommen. Die Argumente heute werden sich vermutlich von denen damals nicht unterscheiden. Der Bildungsminister hat sich im Vorfeld des Antrages mit seiner Arbeitsebene beraten. Wie ich höre, hat er das zu Wochenbeginn erneut getan und wieder zahlreiche Modelle durchgespielt, wie denn nun unter Wahrung der Vorgaben der KMK die zwölf Jahre erreicht werden können. Das gibt mir eigentlich Hoffnung, dass der Wille zur Korrektur eines Fehlers vorhanden ist.

(Zuruf von Andreas Bluhm, PDS)

Meine Damen und Herren! Im April vergangenen Jahres haben wir eigentlich alle Argumente zu diesem Thema ausgetauscht. Nach den Beiträgen von Frau Polzin und Herrn Bluhm war offensichtlich, dass der Wille zu einem Kurswechsel nicht vorhanden war. Mit keinem Wort sind Herr Bluhm und Frau Polzin auf die offensichtlich erfolgreiche Fortführung des 8-jährigen gymnasialen Bildungsganges in Sachsen und Thüringen eingegangen.

(Andreas Bluhm, PDS: Aber doch unter ganz anderen Bedingungen, Herr Rehberg! – Sylvia Bretschneider, SPD: Davon hat er keine Ahnung, Herr Bluhm.)

In der Zwischenzeit hat sich die Sachlage weiter verbessert und das Saarland hat als erstes Bundesland der alten Länder den 8-jährigen gymnasialen Bildungsgang eingeführt, Herr Bluhm.

(Andreas Bluhm, PDS: Richtig, ja, na klar.)

Das Saarland hat den 8-jährigen Bildungsgang eingeführt,...

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Andreas Bluhm, PDS: Richtig. Herr Rehberg, darüber können wir ja noch sprechen. – Zuruf von Sylvia Bretschneider, SPD)

Dann muss es doch möglich sein, dass wir ihn wieder einführen. Ich komme noch auf die Rahmenbedingungen zurück, Herr Bluhm.

... und dies bei starken Gegenbewegungen der SPD.

Ab Herbst 2001 wird das Saarland flächendeckend – flächendeckend, meine sehr verehrten Damen und Herren, und letztes Jahr ist dort die Regierung unter Peter Müller erst ins Amt gekommen – den 8-jährigen gymnasialen Bildungsgang einführen. Das heißt, in einem Jahr ist es im Saarland möglich gewesen, das Abitur in 12 Jahren zu machen, nachdem es Jahrzehnte in 13 Jahren gemacht worden ist.

(Zuruf von Heike Lorenz, PDS)

Meine Damen und Herren! In Deutschland bewegt sich etwas. Nur in Mecklenburg-Vorpommern bewegt sich offenbar nichts.