Ein zweiter, ein ganz wichtiger Punkt, das finden wir auch sehr gut: dass wir die Lösungen als technologieoffen betrachten müssen, sodass nicht gleich wieder vorher etwas ausgeschlossen wird, weil man etwas nicht haben will. Das ist für uns ein sehr wichtiger Aspekt. Man sollte nicht vorher schon immer alles ausschließen. Dann wird das immer teurer und ineffizienter. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt eine Menge Leute, gerade aus dem Bereich der Ökonomie, die die sogenannte Energiewende für eine politisch opportunistische Spontanidee von Frau Merkel halten, nachdem diese die Fernsehbilder der Tsunamifolgen von Fukushima gesehen hatte.
Dieser Meinung will ich mich hier und heute nicht anschließen, obwohl sie viel für sich hat. Aber was ist mit dem goldenen Kalb, mit den Klimazielen? Wenn man aus der kostengünstigen und CO2-neutralen Kernenergie aussteigt, muss man sich nicht wundern, wenn es mit den Klimazielen schwieriger wird. Einige betrachten die Energiewende, übrigens ein typisch deutscher Alleingang von Frau Merkel, im Wesentlichen als ein weltpädagogisches Vorzeigeprojekt. Auf jeden Fall dürfte klar sein, dass die Umsetzung der Energiewende überstürzt erfolgte, statt die erforderlichen Investitionsplanungen und Bauzeiträume, vor allen Dingen die Nord-Süd-Trassen, einzukalkulieren. Die Implikationen für die Netzstrukturen und eine Menge anderer Sekundärwirkungen auf Verbraucherpreise und so weiter wurden nicht hinreichend und vor allen Dingen nicht früh genug und nicht rechtzeitig analysiert. Das Gleiche gilt für die Inkongruenz von Lastkurve und Angebotsschwankungen.
Im Ergebnis wurde die Energiewende extrem teuer. Allein durch die hohe Subventionierung erneuerbarer Energien auf Kosten der Kunden werden bei den Endverbrauchern bis 2030 Kosten in Höhe von rund 650 Milliarden Euro anfallen. Zahlreiche weitere Folgen und negative Wirkungen sind da noch gar nicht eingerechnet. Nicht selten wird die Energiewende wegen der explodierenden Kosten, mangelnder Effizienz und verfehlter Ziele auch in Kreisen der Wissenschaft, zum Beispiel von HansWerner Sinn, als gescheitert bezeichnet.
Vor allem aber war und ist die Energiewende extrem staatsinterventionistisch. Man könnte auch sagen, die Elektrizitätswirtschaft wurde von einer Marktwirtschaft in eine Fast-Planwirtschaft überführt. Die DDR lässt grüßen.
Dass das von der CDU, das heißt, von einer Partei, die früher einmal die Partei Ludwig Erhards war und wirtschaftspolitische Kompetenz hatte, betrieben wurde und vorangetrieben wird, macht heute mindestens einen Ökonomen sprachlos. Aber Frau Merkel wusste, was sie tat. Sie hat sich an die grünen Wähler gewandt und das war der Sinn der Sache.
Ökonomiestudenten lernen, dass politische Markteingriffe immer neue Markteingriffe nach sich ziehen, weil Probleme aufploppen, die von früheren Markteingriffen verursacht worden sind, also Sekundärfolgen sind. Auch davon gibt es hier eine ganze, ganze Menge und so weiter und so weiter. Die Energiewende ist in vieler Hinsicht hierfür ein Beispiel; wenn ich mehr Redezeit hätte, könnte ich dazu noch ein paar Beispiele nennen.
Das SINTEG-Programm ist in dieser fatalen Entwicklung interventionistischer Eingriffe, die immer weitere Eingriffe erfordern, auch nach Meinung derjenigen, die das eigentlich wollen, ein Element. Das Petitum der Antragsdrucksache 21/12662 enthält etliche Punkte – man könnte sagen, fast nur solche –, mit denen Mehrkosten, projektrelevante Kosten, Befreiung von Steuern, Nachteilsausgleiche und so weiter erstattet werden sollen. Man schreibt, es solle auf die Übertragungsnetzbetreiber abgewälzt werden. Abgewälzt klingt so, als wären sie dann weg. Ehrlicher wäre es gewesen, wenn man gleich gesagt hätte: Die Stromkunden sollen das zahlen.
Besonders frech finde ich, dass die zu erwartenden zusätzlichen Kosten aus dem Antragspaket nirgends genau aufgeschlüsselt oder präzisiert sind. Das könnten also sehr, sehr hohe Kosten sein. Und das ist nichts anderes als eine Aufforderung an die Firmen zum tiefen Griff in die Portokasse oder in das Portemonnaie der Kunden. Das sind aber eben nicht nur Portobeträge, sondern riesig hohe Beträge. Um zu verschleiern, dass man sich so die Zukunft vorstellt, ist das Ganze als Experiment deklariert worden. Das dürfte nichts anderes sein als ein politischer Taschenspielertrick,
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Dieser interfraktionelle Antrag mit breiter Unterstützung hier im Hause zum Thema Energiewende ist eine Besonderheit, denn kaum ein Thema ist so umkämpft und zum Teil umstritten wie der Bereich Energiewende. Insofern freut es mich, dass ein wirklich herausragendes Projekt hier im Norden Deutschlands, nämlich unser SINTEG-Projekt, in diesem Hause eine so breite Zustimmung erfährt, weil es eigentlich zwei Punkte deutlich macht, von denen ich mir wünschen würde, dass sie nicht nur in Hamburg, sondern in ganz Deutschland gelten würden. Erstens muss Klimawandel bekämpft werden. Dafür braucht es neue Technologien, mehr Klimaschutz, mehr Umweltschutz, Unabhängigkeit von endlichen Ressourcen. Und, anders als in der Rede von Herrn Kruse, das ist nicht als Bedrohung zu empfinden, sondern als eine große Chance, mit der man das Thema Energiesicherheit mit den Themen regionale Wertschöpfung, Technologieführerschaft, Innovation und damit Stärkung des Wirtschaftsstandortes verbinden kann. Nichts anderes tut dieses SINTEG-Projekt. Und darum, finde ich, ist es ein sehr ermutigendes Zeichen, dass ein so innovatives und bundesweit beispielhaftes Projekt in diesem Hause eine so breite Zustimmung erfährt. Das würde der Energiewende in ganz Deutschland guttun, wenn das überall so wäre.
Denn in der Tat ist es so, dass Hamburg und die norddeutsche Region wirtschaftlich von der Energiewende profitieren. Wir sind nicht nur die Windhauptstadt Deutschlands, sondern Europas, mit einer Vielzahl von Wertschöpfung hier in unserer Stadt, aber auch in der norddeutschen Region und in der Metropolregion.
Dieses SINTEG-Projekt ist insofern beispielhaft, weil erstmalig die erneuerbaren Energien auch mit der klassischen Industrie zusammengebracht werden. Wichtige Demonstratorenprojekte in unserem Projekt verbinden Windenergieproduktion mit der – in Anführungsstrichen – alten Industrie wie Stahlwerken, Aluminiumhütten, Kupferhütten, und verbindet diese beiden, die Angebote von Strom mit der Nachfrage von Strom, mit großen Industrien, bindet sie zusammen zum beiderseitigen Nutzen und zum Nutzen der Wirtschaft und der Wertschöpfung. Das ist ein beispielhaftes Projekt, wo all diese Unkenrufe, dass die Energiewende Gift gerade auch für alte Industrien ist, in das Gegenteil
verkehrt werden. Das Gegenteil ist richtig: Wenn man es richtig macht, dann ist es ein Vorteil, auch für die Wirtschaft. Das zeichnet uns hier aus und das zeichnet auch aus, dass dieses Projekt zum Beispiel Hand in Hand die Wirtschaftsbehörde und meine Behörde, die Umwelt- und Energiebehörde, gemeinsam voranbringen, genauso wie es in Schleswig-Holstein das Wirtschafts- und Umweltministerium vorantreibt. Das zeigt einfach, dass es hier um etwas Innovatives und auch um etwas sehr Zukunftsfähiges geht.
Wenn wir jetzt immer über das Schlagwort Digitalisierung reden, die wir in der Wirtschaft brauchen, dann ist das hier ein Beispiel par excellence. Denn wie bringt man denn die Stromproduktion und die Stromnachfrage in einem Erzeugerland, in Schleswig-Holstein, mit einem Nachfragerland wie Hamburg mit großen Industrien zusammen? Das geht nur mit Informationen in Echtzeit. Das ist in Wirklichkeit nicht nur ein Energiewendethema, das ist nicht nur Klimaschutz, sondern das ist ein IT-Thema. Und wenn man über Digitalisierung in der Wirtschaft spricht, dann ist das genau das, was wir brauchen. Hamburg und Schleswig-Holstein wollen hier zum Wohle der Energiewende, aber auch zum Wohle der Wirtschaft vorangehen, um hier dann auch Energiewendehauptstadt Deutschlands und Europas zu werden.
In der Tat ist es so: Wir haben ein beeindruckendes Netzwerk von großen Unternehmen, von vielen Unternehmen, von Forschungseinrichtungen, von öffentlichen Unternehmen, von Wissenschaft, von Politik, von Landesregierungen in Hamburg und Schleswig-Holstein zusammengefügt, die, nachdem sie zusammengearbeitet haben, sicher sind, die großen Herausforderungen, die technologischen Herausforderungen in der Infrastruktur gemeinsam lösen zu können. Den notwendigen Investitionsbedarf, da sind wir sicher, können wir mit unseren eigenen Mitteln und auch den Mitteln der wirtschaftlichen Partner, der großen Unternehmen gemeinsam stemmen. Auch private Partner sind bereit, achtstellige Summen in die Hand zu nehmen, um das zu finanzieren, wenn wir denn nur dürften. Ich glaube, daran wird der Punkt, an dem wir bei der Energiewende angekommen sind, sehr deutlich. Das Problem, der begrenzende Faktor sind gar nicht mehr Technologien. Der begrenzende Faktor sind auch nicht die notwendigen Investitionen; all das haben wir in unserem Projekt da. Der begrenzende Faktor ist, dass die rechtlichen Regulierungen immer noch auf die alte Welt, auf alte Großkraftwerke, ausgerichtet sind und den Herausforderungen einer neuen Technologie nicht mehr gerecht werden. Deshalb ist es richtig, dass
dieses Thema adressiert wird. Denn wenn wir diese Punkte jetzt überwinden können, dann werden wir hier in Hamburg und Schleswig-Holstein die Vorzeigeregion, der Blueprint für den nächsten Schritt der Energiewende. Und das ist ein Ziel, für das es sich lohnt, gemeinsam einzutreten.
Deshalb ist es auch so, dass wir in der Tat schon durch gemeinsames Engagement der Landesregierungen Schleswig-Holstein und Hamburg erreicht haben, dass wir jetzt die sogenannte Experimentierklausel bekommen haben. Aber man muss sagen, dass der Bundesgesetzgeber dabei leider auf halber Strecke stehengeblieben ist und notwendige wirtschaftliche Anreize, die jetzt noch fehlen, große Projekte gefährden, die wirklich segensreich für die Industrie, aber auch für die Energiewende wären.
Insofern ist es richtig, dieses Thema jetzt auf die Tagesordnung zu setzen. Die beiden Landesregierungen werden eine gemeinsame Kabinettssitzung jetzt im Mai haben, wo das Thema NEW 4.0 und eben auch die SINTEG-Verordnung auf der Tagesordnung stehen. Der interfraktionelle Antrag heute, der zur Abstimmung steht, weist in die gleiche Richtung und ich bin wirklich sehr davon überzeugt, dass, wenn wir alle gemeinsam mit dem Willen vorangehen, das Neue möglich zu machen, uns gemeinsam anzustrengen, nicht nur zu zeigen, was wir tun können, sondern zu zeigen, dass wir es auch tun werden, dann werden wir hier Hamburg als Vorzeigeregion zusammen mit SchleswigHolstein etablieren und die notwendigen Schritte Deutschland, Europa und der Welt zeigen, wie Energiewende gelingen kann. Insofern, glaube ich, sind wir hier auf einem guten Weg mit diesem Antrag, Parlament und Regierung und Wirtschaft gemeinsam. – Vielen Dank.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann können wir zu Abstimmung kommen. Die FDP-Fraktion möchte, wie eben angekündigt, hierzu die Ziffer 7 separat abstimmen lassen.
Wer also nun zunächst den Antrag aus der Drucksache 21/12662 mit Ausnahme der Ziffer 7 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit angenommen.
Wer dann noch Ziffer 7 des Antrags seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Enthaltungen? – Gegenstimmen? – Auch Ziffer 7 ist mit Mehrheit angenommen.
Dann kommen wir zum Punkt 27, dem Bericht des Ausschusses für Umwelt und Energie: Auch beim Klimaschutz: Umweltgerechtigkeit muss drin sein – Begleitende Maßnahmen zu den UN-"Sustainable Development Goals" für eine soziale und ökologische Metropole ergreifen sowie Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in Hamburg.
[Bericht des Ausschusses für Umwelt und Energie über die Drucksachen 21/6166 und 21/9700: Auch beim Klimaschutz: Umweltgerechtigkeit muss drin sein – Begleitende Maßnahmen zu den UN-"Sustainable Development Goals" (SDGs) für eine soziale und ökologische Metropole ergreifen (Antrag der Fraktion DIE LINKE) und Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in Hamburg (Senatsmitteilung) – Drs 21/12548 –]
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Senat hat letztes Jahr seine Drucksache zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in Hamburg vorgelegt. Diese wurde in vielen Ausschüssen und abschließend im Umweltausschuss diskutiert. In der Nachhaltigkeitsstrategie der UN geht es darum, dass sich die unterzeichnenden Länder bis 2030 mit 17 globalen Zielen und 169 Unterzielen einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet haben.
Der Senat hat uns im Kern eine Analyse vorgelegt, welche Ziele für Hamburg wichtig sind und wie die Hamburger Politik bei den 17 Zielen der UN aufgestellt ist. Ermittelt wurden auch die Bereiche, die nachgesteuert werden sollen. Als wir hier im vergangenen Jahr über die Bedeutung von nachhaltigem Handeln debattiert hatten, hatte ich meine Rede damit begonnen, dass uns die Notwendigkeit dafür tagtäglich in den Nachrichten vor Augen geführt wird. Ich fürchte, daran hat sich nichts geändert.
Die Beratungen über die Senatsmitteilung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in Hamburg und des Antrags der LINKEN zum selben Thema haben gezeigt, dass wir alle wissen, dass es noch Handlungsbedarf gibt. Wir sind in vielem aber schon wirklich gut, weil der Senat nicht erst jetzt dieses Thema für sich entdeckt hat.
Zur Nachhaltigkeit im Verständnis der UN-Agenda gehört beispielsweise auch der Zugang zu erschwinglichem Wohnraum. Die Stadt Hamburg baut pro Kopf von allen bundesdeutschen Großstädten die meisten Sozialwohnungen.
In den Ausschussberatungen ist deutlich geworden, dass die Stadt Hamburg sehr bewusst damit umgeht, einerseits mehr Wohnraum zu schaffen und andererseits einen schonenden, nachhaltigen Umgang mit den Flächen pflegt, um den grünen Charakter Hamburgs zu erhalten.
Deshalb hat die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit unsere Hamburger Umweltbehörde um Unterstützung bei Projekten in Mexiko gebeten.
Für uns in Hamburg ist Nachhaltigkeit ein Querschnittsthema. In der Umweltbehörde gibt es eine Stabsstelle zur ressortübergreifenden Koordinierung der Hamburger Verwaltung. Damit haben wir nicht nur das notwendige Bindeglied geschaffen, sondern zeigen auch nach außen, dass es uns ernst ist. Seit Januar 2016 gibt es einen Leitfaden zur umweltverträglichen Beschaffung, der für alle Behörden verbindlich ist. Alle Einkaufsvorgänge der öffentlichen Hand müssen künftig auf Fragen zum Fair Trade, der Herkunft von Produkten sowie nach den Bedingungen ihrer Herstellung überprüft werden. Dabei gilt natürlich immer auch das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Die globale Diagnose in puncto Nachhaltigkeit ist besorgniserregend. Der Antrag der LINKEN hat viele richtige Punkte aufgezeigt. Die Frage der Nachhaltigkeit beinhaltet auch Fragen der sozialen Gerechtigkeit. Ich freue mich, dass wir im Ausschuss den Antrag und seine Forderungen einstimmig für erledigt erklären konnten, weil der Senat bereits gehandelt hat.