und eben nicht die Repression derjenigen, die ohnehin wenige Optionen haben. Und egal, aus welcher Motivation heraus Frauen und Männer die Entscheidung treffen, der Sexarbeit nachzugehen, sollten wir dies respektieren, genauso wie wir wollen, dass Entscheidungen, die wir für unser Leben treffen, respektiert werden. Dem widerspricht aber nicht die Feststellung, dass die Situation der Sexarbeiterinnen in Hamburg häufig verbesserungswürdig ist. Wir haben gute Beratungsstellen in Hamburg, wir haben engagierte Menschen sowohl in der sozialen Arbeit als auch in den Berufsverbänden, die sich für Prostituierte einsetzen, die sich gegen Menschenhandel stark machen und sich für differenzierte Lösungsansätze einsetzen. Wir wollen diese Menschen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Behörden und anderen Akteurinnen und Akteuren zusammenbringen und gemeinsam an der Verbesserung der Situation in Hamburg arbeiten.
Mit unserem Antrag bringen wir genau dies auf den Weg. Wir werden heute den zweiten Runden Tisch Prostitution für Hamburg beschließen, und das ist ein wichtiger und guter Schritt. Der runde Tisch ist Teil unseres Koalitionsvertrags und wir haben jetzt noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig es uns ist, diesen zu starten. Dabei geht es uns keinesfalls darum, festgefahrene Meinungen zum Thema Prostitution und Rotlichtmilieu gegeneinander zu stellen, der runde Tisch soll sich vielmehr als lernendes Gremium begreifen. Er soll die Möglichkeit des Austauschs bieten und durch externe Expertise gestützt verschiedene mit dem Thema Prostitution zusammenhängende Probleme erörtern. Der runde Tisch wird der Bürgerschaft – das ist uns wichtig – regelmäßig Bericht erstatten. Es wird Empfehlungen an die Politik und an die Verwaltung geben, die sich jenseits einer Moraldebatte bewegen und uns an den Lernprozessen des runden Tisches teilhaben lassen.
Die Arbeit des runden Tisches soll von dem Ziel geleitet sein, die Situation und die Selbstbestimmungsrechte von Sexarbeiterinnen zu verbessern. Es ist uns besonders wichtig, dass Sexarbeiterinnen dieses Mal selbst mit am Tisch sitzen und von der Politik, die sie betrifft, nicht ausgeschlossen bleiben. Hier und auch in anderen Punkten neh
men wir uns ein Beispiel an Nordrhein-Westfalen. Der runde Tisch hat dort nicht zuletzt deshalb so gut funktioniert, weil er wirklich als ein offener und inklusiver Prozess begriffen wurde. Wichtig ist uns, dass es keine zeitliche Befristung für den runden Tisch gibt. Es geht uns darum, permanent im Diskussions- und Austauschprozess zu bleiben, sodass auch besser auf Veränderungen im Milieu, auf der Straße, in der Art und Weise, wie Prostitution ausgeübt wird, reagiert werden kann.
Die Behörde arbeitet jetzt an einem genauen Konzept, und ich bin zuversichtlich, dass wir den runden Tisch dieses Mal zum Gelingen bringen, und das heißt für mich, dass nicht nur das Gremium zu Ergebnissen kommt, sondern dass auch wir als Politik diese aufgreifen und umsetzen und bereit sind zu lernen.
Denn in einem ersten Schritt geht es um Erkenntnisgewinn in diesem komplexen Thema, von dem wir viel nicht wissen, und in einem zweiten Schritt aber natürlich auch darum, konkret dort anzupacken, wo sich etwas verändern muss. In unserem Antrag haben wir daher auch eine Evaluation des Kontaktanbahnungsverbots in St. Georg gefordert, und auch das ist ein ganz wichtiger Schritt. Wir GRÜNE haben schon damals kritisiert, dass die Bußgelder Prostituierten erheblich schaden und sie in Not bringen und aus der Öffentlichkeit verdrängen. Das muss aufhören.
Das Prostituiertenschutzgesetz wird im Juli 2017 in Kraft treten und muss von den Ländern und Kommunen umgesetzt und eben auch finanziert werden. Wie setzt man dieses Gesetz, das in der Fachöffentlichkeit durchweg kritisiert und abgelehnt wird, mit möglichst wenig Schaden um? Hier liegt die erste große Aufgabe für den runden Tisch. Mich ärgert, dass wir beispielsweise für verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen … Alle aus der sozialen Arbeit wissen, dass Zwangsmaßnahmen nie zu positiven Effekten führen. Wie könnten wir diese Ressourcen sinnvoller einsetzen? Wir wissen, dass wir sie an vielen anderen Stellen brauchen; die Haushaltdebatte hatten wir gerade eben.
Wir haben die Anträge im Ausschuss schon ausführlich diskutiert, und ich bin froh, dass im Großen und Ganzen Einigkeit darüber besteht, dass dieser runde Tisch dringend notwendig ist. Auch die CDU hat letztlich unserem Antrag zugestimmt. Deswegen kann ich hier nur noch einmal sagen, dass es jetzt unsere Aufgabe bleibt, das Gremium auch parlamentarisch zu begleiten, uns über die Ergebnisse zu informieren und uns für diejenige politischen Maßnahmen einzusetzen, die zu einem besseren Schutz und für mehr Selbstbestimmung von Prostituierten in Hamburg beitragen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In Hamburg und in ganz Deutschland leiden viele Prostituierte unter schlechten Arbeitsbedingungen, Ausbeutung und sozialer sowie gesellschaftlicher Ausgrenzung. Unsere Aufgabe muss es sein, die Selbstbestimmungsrechte von Prostituierten zu stärken und einer Verdrängung in die Illegalität vorzubeugen. Dabei haben wir sowohl diejenigen Prostituierten im Blick, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, als auch diejenigen, die aufgrund einer finanziellen Zwangslage Prostituierte geworden sind, als auch diejenigen, die sich aus freier Motivation für den Beruf der Sexarbeiterin entschieden haben. Für diese extrem verschiedenen Gruppen bedarf es differenzierter Lösungsansätze, die sich an den Lebensrealitäten der konkret Betroffenen orientieren.
Zu diesem Zweck haben wir als rot-grüne Regierungsfraktion bereits im Koalitionsvertrag die Einrichtung eines Runden Tisches Prostitution in Hamburg niedergeschrieben. Dieser runde Tisch soll sich am erfolgreichen Vorbild aus NordrheinWestfalen orientieren; Frau Engels hat es bereits angedeutet. Dort konnten, obwohl oder gerade weil der runde Tisch aus einem sehr breiten Spektrum an Vertreterinnen und Vertretern zusammengesetzt war, sehr erfolgreich gemeinsame Verhandlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung formuliert werden. Insbesondere waren auch Prostituierte selbst an den Beratungen beteiligt. An diesem Erfolgsprojekt aus NRW wollen wir uns nun messen lassen.
Der Runde Tisch Prostitution soll mit seiner Expertise ergebnisoffen diskutieren und uns als Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger Lösungsvorschläge für die verschiedenen Problemfelder und Herausforderungen im Bereich Prostitution an die Hand geben. Im Gegensatz zu dem Modell in NRW soll der Runde Tisch Prostitution in Hamburg allerdings als dauerhaftes Gremium eingerichtet werden, das nicht nur einmalige Lösungsvorschläge erarbeitet, sondern darüber hinaus auch als dauerhafte Anlaufstelle zum Erfahrungsaustausch und frühzeitigem Besprechen möglicher neuer Konfliktlagen dienen soll. Vorbild hierfür sind die in Hamburg schon als dauerhafte Einrichtungen etablierten runden Tische zur häuslichen Gewalt und Genitalverstümmelung.
Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang zu betonen, dass der Runde Tisch Prostitution in Hamburg zwar hinsichtlich der Anzahl der Teilnehmenden
begrenzt sein soll, aber in Bezug auf die Auswahl der Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner keinen Closed Shop darstellen wird. Der runde Tisch ist explizit aufgefordert, auch regelmäßig Expertise von zusätzlichen Sachverständigen, aber auch die Meinung und Wahrnehmung von Anwohnerinnen und Anwohnern einzubeziehen. Auf diese Weise schaffen wir ein transparentes, wissensgestütztes und zielgerichtetes Gremium mit dem klaren Ziel, die Situation der Prostituierten in Hamburg zu verbessern.
Hinsichtlich der Situation von Prostituierten fordern wir den Senat jedoch außerdem auf, das Kontaktanbahnungsverbot in St. Georg zu evaluieren. Besonderes die Auswirkungen, die das Kontaktanbahnungsverbot in den letzten Jahren auf den Schutz und die Arbeitsbedingungen der Prostituierten hatte, müssen überprüft werden. Anschließend ist eine Bewertung dahingehend vorzunehmen, ob die jetzige Regelung einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohnerinnen und der Anwohner und der Prostituierten darstellt.
Die Situation der Prostituierten in ganz Deutschland ist verbesserungswürdig, nicht nur in Hamburg. Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass sich auf Bundesebene mit dem Prostituiertenschutzgesetz dieses Themas angenommen wird. Schade dagegen ist, dass die Bundesregierung der Hamburger Rechtsauffassung nicht gefolgt ist und das Prostituiertenschutzgesetz für nicht zustimmungsbedürftig im Bundesrat hält. Zudem wurden auch die Fragen einiger Länder zur Klärung der mit dem Gesetz einhergehenden Finanzierungsfragen nicht beantwortet. Ich möchte an dieser Stelle Frau Senatorin Leonhard danken, die trotz der fehlenden formellen Beteiligung versucht hat, im Interesse Hamburgs und der Prostituierten Einfluss auf unterschiedliche Punkte des Gesetzes zu nehmen.
Ich freue mich, dass wir dieses wichtige Thema der Situation der Prostituierten auch noch einmal ausführlich im Sozialausschuss beraten haben. Für die Einsetzung des runden Tisches, Frau Engels hat es schon gesagt, gab es eigentlich einen breiten Konsens innerhalb der Fraktionen. Nun bleibt mir zum Schluss nur noch, allen Beteiligten des runden Tisches viel Erfolg bei ihrer Arbeit zu wünschen. Wir sind sehr gespannt auf die ersten Ergebnisse und freuen uns, diese dann auch in Politik umsetzen zu können. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich wollte ich hier einmal ein bisschen netter starten und den Kollegen von den GRÜNEN danken, dass sie dieses Thema zur Debatte angemeldet haben, weil die Diskussionen im Ausschuss mich sehr nachdenklich gestimmt haben. Und als ich den Bericht gelesen habe, hat mich das noch einmal viel nachdenklicher gestimmt. Auch der Antrag: Da wird davon gesprochen, dass die Situation verbesserungsbedürftig sei. Das ist eine Verharmlosung, die für mich schon an Ignoranz und Überheblichkeit grenzt. Aber, Frau Engels, was Sie hier eben gesagt haben, das hat mich richtig erschrocken gemacht. Sie wollen einen Runden Tisch Prostitution einrichten, der ein Bundesgesetz verhindern soll, bestmöglich –
(Mareike Engels GRÜNE: Quatsch! Das ha- be ich nicht gesagt! – Farid Müller GRÜNE: Hat sie nicht gesagt!)
ein Bundesgesetz, für das nicht nur Marcus Weinberg als Christdemokrat gestritten hat, sondern für das auch die SPD-Familienministerin Frau Schwesig sich ganz gewaltig eingesetzt hat. Sie wissen sehr genau, wie hart die Diskussionen waren, wie viele Menschen angehört worden sind, auch Betroffene. Das Ergebnis ist ein Riesenerfolg. Dass das die Aufgabe des runden Tisches sein soll, erschreckt mich wirklich.
Und wenn Sie schon auf andere Wirtschaftsbranchen verweisen, kann ich Ihnen sagen: Andere Branchen kennen ihre Beschäftigungszahlen. Wir schätzen nur. Wir raten nur. Wir gehen davon aus, dass es in Deutschland ungefähr 300 000 Prostituierte gibt – und das sind bestimmt nicht nur diejenigen, die sich freiwillig dafür entscheiden, aus freien Stücken. Natürlich unterstützen wir die auch, aber das ist doch nicht die Mehrzahl. Das zu glauben ist doch einfach nur naiv.
Und eine Kondompflicht als Scheinpflicht zu bezeichnen, zu sagen, dass es ein Recht sei für die Frau, sich gegen ungeschützten Geschlechtsverkehr zur Wehr zu setzen, das finde ich wirklich ein absolut starkes Stück.
Angst vor dem Abrutschen in die Illegalität. Die Angst besteht. Aber ganz ehrlich, diese Angst kann doch nicht bedeuten, dass wir nichts tun. Was ist denn die Alternative zu dem Gesetz? Gar kein Gesetz? Das kann doch nun wirklich nicht Ihr Ernst sein. Ein runder Tisch ist gut und wir haben ihn auch gefordert, aber er kann niemals die alleinige Lösung sein. Und dass er auch erst 2017 kommt, wenn das Gesetz schon im Juli in Kraft tritt, ist schon relativ spät. Aber er ist ja nur dazu da, um das Bundesgesetz zu verhindern, insofern dürfte das zeitlich ausreichen.
Und was die Stigmatisierung anbelangt, die hier immer wieder angesprochen wird: Es geht um die betroffenen Frauen, bei denen gar keine Stigmatisierung möglich ist, weil sie eben gar nicht am öffentlichen Leben teilnehmen. Diese Frauen hat das Gesetz im Auge, und sie zu schützen ist unsere Aufgabe. Die SPD-Kollegen im Bundestag und die Bundesfamilienministerin Schwesig, die hier einen hervorragenden Job gemacht haben, haben glücklicherweise den gleichen Blickwinkel und nicht den der hiesigen Regierungsfraktionen.
Klar ist, dass dieses Gesetz nicht das Ende der Fahnenstange ist; das wissen wir auch. Aber es ist eine Antwort auf eine untragbare Situation und der Anfang der Bekämpfung von Fremdbestimmung in der Prostitution. Diese ist mit der Menschenwürde völlig unvereinbar. Dieses Gesetz ist ein echter Paradigmenwechsel, nämlich weg von der von RotGrün im Jahr 2001 geschaffenen Liberalisierung, die zu untragbaren Zuständen im Prostitutionsmilieu geführt hat, hin zu mehr Kontrolle, Regulierung und damit zu mehr Schutz für die wirklich Schutzbedürftigen.
Lassen Sie uns doch noch einmal kurz rekapitulieren, was das Gesetz denn heißt. Zentrale Bedeutung – das wurde hier schon gesagt und das ist ja auch der große Aufreger – hat die persönliche Anmeldepflicht und der damit verbundene Nachweis über die gesundheitliche Beratung. Aber wir wissen doch, dass es hier nicht nur um eine plumpe Anmeldung geht. Es geht doch darum, dass die Frauen damit eine Kontaktperson außerhalb des Milieus bekommen. Sie werden außerdem über ihre Rechte aufgeklärt, und manche Frauen, insbesondere ausländische Prostituierte, bekommen so überhaupt erst einmal eine behördliche Identität. Im Moment ist es so: Wenn diese Frauen durch eine Gewalttat verschleppt werden, verschwinden oder Ähnliches, vermisst sie niemand, sie sind völlig schutzlos. Das kann man doch nicht ernsthaft wollen.
Weitere Kernpunkte sind die Erlaubnispflicht für die Prostitutionsstätten und die Zuverlässigkeitsprüfungen ihrer Betreiber. Nur so kann verhindert werden, dass einschlägig Vorbestrafte ein Bordell führen. Keine Betriebserlaubnis erhalten auch Stätten, die Sex mit Schwangeren anbieten. Der Schutz ungeborenen Lebens rückt damit in den Vordergrund.
Meine Damen und Herren, ich kann es gar nicht oft genug sagen: Ich vermisse nach wie vor ein klares Bekenntnis des Hamburger Senats zu genau diesem Gesetz, so, wie wir es in unserem Antrag gefordert haben. Aber vielleicht kommt das ja noch.
Das Prostitutionsgesetz ist ein gutes Instrumentarium für Hamburg, endlich Licht ins Dunkel zu bringen und Fremdbestimmung in der Prostitution effektiv und zielgerichtet zu bekämpfen. Diese Chan
ce sollte Hamburg im Interesse der betroffenen Frauen nutzen. Dafür hat uns, das ist richtig, der Gesetzgeber einen straffen Zeitplan auferlegt. Das Gesetz tritt, wie gesagt, im nächsten Juli in Kraft. Bis Ende des nächsten Jahres müssen alle Prostitutionsstätten ihre Erlaubnis nachweisen und alle Prostituierten angemeldet sein. Hamburg muss also spätestens im Januar mit der Schulung der zuständigen Mitarbeiter beginnen, sonst droht hier die Umsetzung des Gesetzes zu scheitern. Dafür benötigen wir dringend ein Ausbildungskonzept. Wir als CDU werden, das kann ich Ihnen versprechen – nach diesen Ansagen heute noch viel mehr –, das Einhalten dieses Zeitplans kritisch überprüfen, ebenso natürlich jetzt in den Haushaltsberatungen, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit die Behörden ihren Überwachungsbefugnissen, nämlich dass sie Personalkontrollen in den Prostitutionsstätten vornehmen können, auch gerecht werden können. Das ist nicht blinde Oppositionspolitik, ganz sicher nicht, denn wir haben Ihrem Antrag im Ausschuss zugestimmt, obwohl unser Antrag, der selbstverständlich abgelehnt worden ist, weitaus präziser formuliert worden ist.
Ich hoffe, dass wir uns nicht in kleinteiligen Debatten und in einer, vorsichtig ausgedrückt, Naivität erschöpfen. Bitte lassen Sie uns im Interesse aller Frauen den Blick auf die Wirklichkeit lenken und versuchen, dieses Gesetz bestmöglich in Hamburg umzusetzen, hierfür alles herauszuholen – und nicht, es zu verhindern; ganz sicher nicht. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Wir haben die Einrichtung des Runden Tisches Prostitution von Anfang an unterstützt und werden es auch weiterhin tun. Wir finden es wichtig und richtig, dass die Betroffenen, die Akteure an einen Tisch kommen und die Möglichkeit haben, im Sinne der Mitbestimmung auch Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Das muss gründlich vorbereitet werden. In der Anhörung im Sozialausschuss, als der Senat berichtet hat, haben wir von einer ausgeschriebenen Stelle im Referat Opferschutz gehört, die den runden Tisch koordinieren soll. Ich habe mir den Haushaltsplan-Entwurf angeschaut – das tun wir alle momentan – und habe festgestellt, dass im Bereich Opferschutz kein Zuwachs im Personalbereich eingeplant ist, was im Klartext wohl heißen wird: Diese Stelle wird eingerichtet, aber die Stun
Die Mitarbeit an einem runden Tisch ist nicht nur sinnvolle Arbeit, sondern bedeutet eben auch Mehrarbeit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Beratungsstellen und Behörden. Sie kennen unsere Kritik an der Unterbesetzung, an der Arbeitsverdichtung, an der Unterfinanzierung der Beratungsstellen im sozialen Bereich. Das werden Sie während der Haushaltsberatungen auch noch sehr oft von uns hören.
Wenn wir von den Kosten sprechen: Wir haben eine Schriftliche Kleine Anfrage gestellt zu den Auswirkungen des Bundesgesetzes auf die Landesebene. In seiner Antwort auf diese Anfrage hat der Senat festgestellt, dass auf Hamburg noch einmal zusätzlich 8,1 Millionen Euro zukommen – ein Schritt, den die Bundes-SPD unterstützt hat; Frau Grunwaldt sagte es bereits. Wenn man die CDU kritisiert, sollte man auf jeden Fall die SPD mit kritisieren, weil sie dieses Gesetz mitgestaltet hat.
Vielleicht noch einmal zu den Auswirkungen in der Praxis. Die betroffenen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter müssen sich jetzt mit dieser Meldepflicht und einer verpflichtenden gesundheitlichen Untersuchung auseinandersetzen. Wir finden das sehr, sehr schwierig. Unserer Ansicht nach tragen diese Maßnahmen zur weiteren Schlechterstellung und eben auch zur Stigmatisierung der Personen, die in diesem Gewerbe tätig sind, bei. Wer sich nicht melden kann, wird in ungeschützte Räume ausweichen und Bußgelder in Kauf nehmen müssen, und eine erzwungene gesundheitliche Untersuchung hat den Beigeschmack von Entwürdigung und Entmündigung, was wir keineswegs unterstützen.