Mareike Engels

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Obdachlosen- und Wohnungslosenuntersuchung hat uns viele Erkenntnisse über den Umfang, die Zusammensetzung und die Lebenssituation von Wohnungs- und Obdachlosen in Hamburg gebracht. Der Bericht dokumentiert empirisch die gestiegene Sichtbarkeit von Obdachlosigkeit und auch die Verelendung mancher Obdachloser in unserer Stadt. Damit ist der Bericht eine eindringliche Aufforderung zum Handeln.
In der rot-grünen Koalition haben wir die Untersuchung, die Debatte dazu und die Fachtagung im Mai 2019 intensiv ausgewertet und legen heute ein ganzes Paket an Anträgen vor, in denen wir Kon
sequenzen ziehen. Unsere Leitgedanken sind dabei: In Hamburg soll niemand auf der Straße schlafen müssen, die niedrigschwelligen Angebote müssen in der Lage sein, Not und Leid zu lindern. Unser vorderstes Ziel bleibt: Wir wollen den Menschen nachhaltig helfen. Alle Menschen brauchen ihre eigenen vier Wände und die Hilfen, die sie ansonsten noch benötigen. Deswegen haben wir bereits in den vergangenen Jahren die Wohnungslosenhilfe ausgebaut. Mit insgesamt zwölf Anträgen haben wir die Wohnungs- und Obdachlosenhilfe entschieden vorangebracht und uns insbesondere auch schwierigen Themen, wie der Versorgung von psychisch kranken Obdachlosen, gewidmet und immer wieder die Wohnraumvermittlung in den Fokus gestellt.
Trotzdem leben inzwischen fast doppelt so viele Menschen wie noch vor zehn Jahren auf der Straße, laut Studie genau 1 910 Obdachlose. Die Tatsache, dass ein immer größerer Teil von ihnen keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, macht das Problem nur noch drängender, weil oft fehlende Sprachkenntnisse, unzureichender Zugang zu sozialen Sicherungssystemen und ausbeuterische Arbeitsverhältnisse den Weg aus der Obdachlosigkeit heraus zusätzlich erschweren. Aus der Studie wissen wir, dass 70 Prozent der nicht deutschen Obdachlosen nach Hamburg gekommen sind, um hier zu arbeiten oder Arbeit zu suchen. Hier ist ein Ansatzpunkt, weil gerade bei der Gruppe der EUZuwanderinnen/-Zuwanderer aus osteuropäischen Staaten auch die Fallstricke beim Zugang zu Arbeit besonders groß sind. Wir wollen hier stärker präventiv tätig werden und eine Arbeitnehmerinnen-/ Arbeitnehmerpension beziehungsweise eine Pension für Arbeitsuchende schaffen, um Zuwanderinnen/Zuwanderer in der entscheidenden ersten Phase in Hamburg besser zu unterstützen. Dabei wollen wir mit Kammern, Unternehmensverbänden und Gewerkschaften, die alle ein Interesse an der Zuwanderung von Arbeitskräften haben, gemeinsam Verantwortung übernehmen. Wir werden bei der Pension für Arbeitsuchende auch intensiv über die Beratungs- und Unterstützungsangebote reden müssen, denn wir wissen, dass wir dem System der Ausbeutung bei Arbeit und beim Wohnen etwas entgegensetzen müssen, so wie wir es mit zahlreichen Beratungsstellen durchaus auch schon tun. Und das muss dann in der Pension besser verzahnt sein, um Zuwanderung auf den Hamburger Arbeitsmarkt noch in mehreren Fällen zum Erfolgsmodell zu machen, denn insgesamt ist die EU-Freizügigkeit natürlich eine große Errungenschaft für den Arbeitsmarkt, aber vor allen Dingen für Freiheit in Europa. Deswegen wollen wir auch die Instrumente der Arbeitsmarktintegration für diese Zielgruppe besser zugänglich machen.
Ein weiteres Problem, auf das uns die Studie hinweist, ist die Situation der Menschen, die durch die Obdachlosigkeit stark belastet und auch psychisch angeschlagen sind. Hier brauchen wir viel mehr Möglichkeiten zur Einzelunterbringung. Viele auf der Straße lebende Menschen brauchen nichts nötiger als einen Raum, in dem sie zur Ruhe kommen können, in dem keine Konkurrenz, kein Lärm und keine Bedrohung herrschen. Wir alle wissen, wie notwendig ein Mindestmaß an Privatsphäre auch für die psychische Gesundheit ist. Deswegen wollen wir die finanziellen Einsparungen in der Hotelunterbringung nutzen, um diese in Anlehnung an die Hotel-Plus-Konzepte qualitativ zu verbessern. Wir werden mehr Angebote in Einzelzimmern schaffen und die Unterbringungskapazitäten nach Paragraf 67 Sozialgesetzbuch XII – für die Feinschmecker – ausbauen. Aber wir müssen auch darüber hinausgehen.
Öffentliche Unterkünfte sollen nicht die Endstation sein. Auch Menschen mit großen Vermittlungshemmnissen brauchen letztendlich eine reguläre Wohnung, und für einige Obdachlose ist der Weg durch die Phasen der Wohnungslosenhilfe nicht geeignet. Bisher ist die beste Chance eine Förderung im sogenannten Stufe-3-Modell; deswegen wollen wir dieses verdoppeln. Das ist ein erfolgreiches Modell. In dem Zuge wollen wir aber auch Housing First als ergänzenden Ansatz erproben,
also die Wohnung an den Anfang der Hilfe stellen und dann in einem stabilen Wohnumfeld die weiteren sozialen Probleme bearbeiten. Die Erfahrung zeigt, dass das Problem der Wohnungs- und Obdachlosigkeit wie ein Verstärker für diese sozialen Probleme wirkt und es deswegen wichtig ist, direkt von der Straße Hilfe anbieten zu können. An vielen Orten hat der Housing-First-Ansatz bereits gezeigt, dass er nachhaltig wirksam ist, und deswegen bin ich stolz darauf, dass wir diesen Ansatz nun auch in Hamburg etablieren wollen.
Für die Verdoppelung von Stufe-3-Plätzen und die Erprobung von Housing First brauchen wir aber geeignete Wohnungen, eines der größten Probleme und das zentrale Nadelöhr. Dies wird nur gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft zu lösen sein. Wir wollen deshalb den Kooperationsvertrag überarbeiten und die Zahl der belegbaren Wohnungen für Menschen mit sozialen Schwierigkeiten erhöhen.
Ich bin froh, dass wir diese weitreichenden Pläne noch in dieser Legislaturperiode beschließen können, denn wir bohren hier dicke Bretter, die weit in die nächste Legislaturperiode hineinreichen werden. Wie immer gilt: Unsere Arbeit ist noch nicht vorbei, die Anträge müssen in ihrer Umsetzung
eng begleitet werden, und es wird weitere Diskussionen und Ansätze brauchen, um zum Beispiel die medizinische Versorgung oder die Angebote für junge Erwachsene zu verbessern. Es gibt also noch viel zu tun, packen wir's an.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mehr als eine halbe Million Menschen engagieren sich in Hamburg freiwillig in ihrer Freizeit. Diese Menschen bereichern mit ihrem Engagement unsere Gesellschaft und leisten einen großen Beitrag zu dem sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt. Sie übernehmen Verantwortung und gestalten unsere Gesellschaft. Deswegen ist Engagement auch eine wichtige Form sozialer Teilhabe und wichtig für unser soziales Miteinander. Deswegen freue ich mich, dass wir als rot-grüne Koalition das freiwillige Engagement mit der Fortschreibung der Engagementstrategie deutlich stärken.
Die Grundlage für die Fortschreibung der Engagementstrategie war ein breites Beteiligungsverfahren; das konnte man auch mitbekommen, wenn man dieses Thema verfolgt hat. Über 2 000 Hamburgerinnen und Hamburger haben ihre Vorschläge zur Verbesserung eingebracht. Im Februar fand außerdem ein Fachtag statt, und es wurden zahl
reiche Workshops in den Bezirken durchgeführt. Auch wir als Bürgerschaft haben in Form eines Antrags unsere Punkte in die Fortschreibung eingebracht.
So vielfältig, wie die Menschen in Hamburg sind, so vielfältig ist ihr Engagement. Unsere Politik muss sich an diesen unterschiedlichen Bedarfen und Erfahrungen der Freiwilligen orientieren, und deswegen ist dieser breite Beteiligungsprozess für eine gelungene Fortschreibung eine Gelingensbedingung.
Künftig sollen die Freiwilligenagenturen deutlich besser unterstützt und neue geschaffen werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Vernetzung im Quartier und für die verbesserte Beratung von engagierten Menschen.
Es werden außerdem mehr Fortbildungen und mehr Beratungsangebote für Freiwillige zu Fördermöglichkeiten angeboten.
Damit kamen wir vielfach geäußerten Wünschen nach, zum Beispiel beim Fachtag im Februar. Sowohl für die Engagierten selbst als auch für diejenigen, denen diese Arbeit zugutekommt, bedeutet das einen Gewinn. Zum Beispiel wird der sogenannte Verfügungsfonds für die Bezirke zur Unterstützung der Freiwilligenarbeit in der Geflüchtetenhilfe verstetigt und, was mich sehr freut, auf andere Engagementfelder ausgeweitet. Dies ist auch ein zentrales Anliegen in unserem Antrag der rot-grünen Fraktionen, denn die Erfahrungen, die wir in der Geflüchtetenhilfe gemacht haben, dürfen nicht verpuffen. Gerade die niedrigschwellige Unterstützung von spontanen Aktivitäten und auch kleineren Initiativen ist enorm wichtig, denn Engagement findet nicht nur dort statt, wo es im Hintergrund eine große Organisation gibt, die die Buchhaltung zur Abrechnung von Projektmitteln übernehmen kann.
Mir ist es wichtig, dass wir Zugangshürden abbauen und das Engagement inklusiver und diverser gestalten, sodass sich alle, die wollen, in unserem Zusammenleben einbringen können. Ich bin der festen Überzeugung, dass alle Menschen Stärken haben, die für das gesellschaftliche Miteinander wichtig sind. Die Unterteilung in Menschen, die Hilfe benötigen, und diejenigen, die Hilfe leisten können, ist eine künstliche, die es aufzuheben gilt.
Künftig sollen viele Aktivitäten der Unterstützung von Freiwilligen im Haus des Engagements gebündelt werden. Damit schaffen wir mehr Sichtbarkeit, was ich ausdrücklich begrüße, denn das Engagement von Menschen ist ein wichtiger Grundpfeiler unserer Gesellschaft und für das solidarische Miteinander.
Das Museum für Hamburgische Geschichte ist der richtige, weil zentrale Ort dafür. Hier sollen auch Räumlichkeiten zur unkomplizierten Nutzung bereitgestellt werden. Es ist einer der Punkte, die von den Freiwilligen immer sehr stark betont werden, dass sie Räume brauchen, in denen sie sich treffen und organisieren können.
Immer wieder bin ich darüber erstaunt, wie vielfältig das gesellschaftliche Engagement in Hamburg ist und mit welcher Freude sich Menschen in ihrem Sportverein, im Umweltverband, in der Nachbarschaft, bei der freiwilligen Feuerwehr, für Obdachlose oder in anderen Zusammenhängen einbringen. Einige von uns waren beim Fachtag und erinnern sich vielleicht an die Blume, die immer mehr Blütenblätter bekam, jedes Blatt für eine Form beziehungsweise für einen Bereich des Engagements: So bunt und vielfältig ist Hamburg.
Wer sich freiwillig engagiert, der bereichert und gestaltet unsere Gesellschaft. Deswegen ist es mir wichtig zu betonen, dass gesellschaftliches Engagement nicht nur von Bedeutung für unseren sozialen Zusammenhalt ist, sondern auch wesentlich für unsere Demokratie als solche, ganz abgesehen davon, dass auch Politik immer freiwillig und zum größten Teil ehrenamtlich betrieben wird. Gesellschaftliches Engagement ist Ausdruck gelebter Verantwortungsübernahme. Engagement ist häufig kritisch gegenüber politischem Handeln, und auch das ist enorm wertvoll, denn zu unserer Demokratie gehört eine kritische Bürgergesellschaft, die sich einmischt. Ich bin stolz und froh, dass wir so eine kritische, engagierte Gesellschaft in Hamburg haben. Deswegen freue ich mich so sehr, dass wir künftig freiwillig engagierte Menschen und ihre wichtige Arbeit für unser Gemeinwohl noch besser unterstützen werden. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In diesem Jahr haben wir das zehnjährige Jubiläum der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention gefeiert. Ihr Versprechen lässt sich kurz zusammenfassen: die gleiche und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung dafür, kurzum, die inklusive Gesellschaft. Und dieser inklusiven Gesellschaft kommen wir mit dem Gleichstellungsgesetz so, wie wir es heute mit den Änderungen beschließen werden, mit deutlichen Schritten näher. Das Gleichstellungsgesetz regelt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Bereich des öffentlichen Rechts und ist ein wichtiger Teil der Umsetzung des Benachteiligungsverbots aus dem Grundgesetz: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Deswegen ist es gut und folgerichtig, dass wir die Benachteiligung aufgrund mehrerer Gründe aufnehmen und insbesondere die Benachteiligung von Frauen und Kindern stärker in den Fokus rücken. Es ist richtig, dass auch Belästigungen als Benachteiligung gelten sollen und wir eine Beweislastumkehr einführen. Das Hamburgische Gleichstellungsgesetz betrifft viele wichtige Bereiche auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Bauinfrastruktur, die Verwendung der Gebärdensprache sowie der leichten Sprache. Ziel ist es unter anderem, noch immer bestehende bauliche Barrieren in städtischen Gebäuden abzubauen. Hierzu hält das Gesetz konkrete Verfahrensregeln und Vorschriften vor.
Gerade im Bereich der Barrierefreiheit gab es aber im Verfahren, im Beteiligungsverfahren, von den Verbänden deutliche Kritik, und zwar zu Recht. Deswegen verändern wir mit unserem Antrag insbesondere den Absatz 1. Hier geht es, so als Stichwort, vor allen Dingen um die Fragen der allgemein anerkannten Regeln der Technik, um die Hamburgische Bauordnung, das ist ein bisschen detailliert.
Wir wissen außerdem, dass das wichtige Instrument der Verbandsklage von den Verbänden kaum
genutzt wird, weil das Klageverfahren sehr aufwendig und teuer ist. Deswegen wollen wir eine Schlichtungsstelle schaffen. Und auch die stellt eben ein rechtsförmiges Verfahren dar, funktioniert aber deutlich niedrigschwelliger. Damit stärken wir die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Wir wollen außerdem mehr Möglichkeiten schaffen, dass sich Menschen mit Behinderung besser politisch engagieren können. Behinderung muss und darf kein Hinderungsgrund sein, sich und seine Ideen und Meinungen in den politischen Prozess einzubringen.
Damit sie nötige Unterstützung für ihr Engagement bekommen, verankern wir einerseits die finanzielle Förderung der Verbände für Menschen mit Behinderung im Gesetz und bringen mit einem Ersuchen einen Partizipationsfonds auf den Weg.
Wir stärken außerdem die Rolle der Senatskoordinatorin für Menschen mit Behinderung. Künftig wird aus dem Vollzeitjob ein Hauptamt, außerdem wird die Senatskoordinatorin beziehungsweise der Senatskoordinator ab der nächsten Legislaturperiode durch die Bürgerschaft gewählt.
Wir wissen, die Drucksachenprüfung ist ein wichtiges Instrument, um die Belange von Menschen mit Behinderung in die Breite der Hamburger Politik zu tragen. Deswegen werden wir dieses Instrument nachschärfen und besonders verankern und sorgen dafür, dass die Anmerkungen der Senatskoordinatorin uns als Bürgerschaft vorgelegt werden. Das stärkt auch uns in unserer Arbeit.
Ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, der immer wieder gefordert wurde, dass das Gesetz auch für die Privatwirtschaft gelten soll. Ich möchte hier erst einmal klarstellen, natürlich brauchen wir eine Verpflichtung für die Privatwirtschaft, wenn wir wirklich eine inklusive Gesellschaft und die volle Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention wollen. Aber diese können wir nur bundespolitisch erreichen, da hätte Frau Raths Partei doch ein bisschen mitzureden.
Es geht um die Privatwirtschaft, dass wir die ins Boot holen.
In einem Landesgleichstellungsgesetz können wir das leider nicht regeln, dies hat auch Horst Frehe in der Sachverständigenanhörung bestätigt.
In dem Zuge haben wir noch einmal über Zielvereinbarungen nachgedacht, aber das ist ein Punkt, der sehr kurzfristig im Grunde genommen in die Hamburger Debatte eingebracht wurde, und die Erfahrungen aus anderen Bundesländern waren
noch nicht überzeugend genug, sodass wir uns erst einmal dagegen entschieden haben.
Mit dem Gesetz stärken wir die Rechte und die Partizipation von Menschen mit Behinderung. Der inklusiven Gesellschaft kommen wir mit diesem Gesetz ein großes Stück näher. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Zusatzantrag und zu dem veränderten Gesetz, und ab morgen arbeiten wir dann weiter an der Verwirklichung der UN-Behindertenrechtskonvention, gemeinsam mit den Betroffenen nach dem Grundsatz "Nicht ohne uns über uns". Denn unsere Arbeit in diesem Feld ist erst getan, wenn die gleiche und gleichberechtigte Teilhabe für alle Menschen gilt, ausnahmslos. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In Hamburg leben etwa 7 000 Menschen, die mit HIV infiziert sind. Die meisten von ihnen sind dank der inzwischen ausgereiften Therapiemöglichkeiten dauerhaft berufstätig, und das ist gut so. Gut ist auch, dass in der Hamburger Verwaltung HIV-infizierte Menschen tätig sind, denn die Stadt Hamburg setzt sich für Diskriminierungsfreiheit und ein selbstbestimmtes Leben ein; ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spiegeln die Lebenswirklichkeit einer vielfältigen und offenen Gesellschaft wider.
Mit dem heutigen Antrag leisten wir einen wichtigen Beitrag zur weiteren Entstigmatisierung und zur Bekämpfung von Diskriminierung HIV-positiver Menschen, und ich bitte da um Ihrer aller Unterstützung.
Aktuell wird bei der Einstellung von Beamtenanwärterinnen und -anwärtern die Kenntnis einer HIV-Infektion abgefragt. Im weiteren Verfahren wird im Einzelfall geprüft, ob eine Einstellung möglich ist. Das wollen wir ändern. Eine HIV-Infektion darf und soll kein Grund sein, nicht verbeamtet zu werden, und soll deswegen auch zukünftig nicht mehr abgefragt werden. Aufgrund der geringen Verbreitung der HIV-Infektion, des medizinischen Kenntnisstandes über die Lebens- und Leistungserwartung von Menschen mit HIV und der ausgereiften Behandlungsmöglichkeiten steht der Verbeamtung aber auch schon heute im Regelfall prak
tisch nicht viel entgegen. Denn es ist inzwischen grundsätzlich davon auszugehen, dass die Dienstaltersgrenze erreicht wird und keine Beeinträchtigung der Diensttätigkeit anzunehmen ist. Deswegen ist es auch aus praktischen Gesichtspunkten nicht mehr notwendig, eine Infektion abzufragen. Damit erfüllt die Stadt auch die Verpflichtungen der Deklaration Aufruf zu Respekt und Selbstverständlichkeit, Deklaration der Deutschen Aidshilfe für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-positiven Menschen im Arbeitsleben, sodass einer Unterzeichnung dieser Deklaration nichts mehr im Weg steht.
Deswegen fordern wir im Zuge dieses Antrags den Senat auf, sich nun auch dieser Deklaration anzuschließen. Diskriminierung und Stigmatisierung von HIV-positiven Menschen müssen ein Ende haben. Dafür Sorge zu tragen ist unser aller Aufgabe, nicht nur am Welt-AIDS-Tag. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dass die CDU diese Erkenntnisse nicht braucht, um ihre Gleichstellungspolitik voranzubringen, das kann ich mir vorstellen. Da wäre ein kleiner Schritt mehr Gleichstellungspolitik schon viel mehr.
Junge Frauen sind heute viel gleichberechtigter als noch vor einigen Jahren, sie haben mehr Chancen als je zuvor; das ist wahr. Wer nun aber meint, alles sei in Ordnung oder die allgemeine Erkenntnis, wir müssen noch ein bisschen was tun, würde reichen und wir seien fertig mit der Emanzipation und mit der Gleichstellung, der oder die irrt gewaltig. Es gibt immer noch viel zu tun. Ganz konkret für Hamburg zeigt uns das der Gleichstellungsmonitor.
Im März 2018 haben wir, die Regierungsfraktionen, den Antrag gestellt, weil klar war: Wir brauchen fundierte Fakten. Eine systematische Erfassung der Situation von Frauen in Hamburg und ihrer Entwicklung über die Zeit ermöglicht eine bessere Bewertung der bestehenden Maßnahmen der Gleichstellungspolitik und kann verdeutlichen, welche Handlungsbedarfe ganz konkret und ganz genau noch bestehen, kann Erfolge nachzeichnen und zeigen, in welchen Bereichen wir schon besser geworden sind. 2013 wurde das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm erstmals auf den Weg gebracht, und auch dort war eine Maßnahme, die Datenlage zu verbessern. In der Evaluation wurde klar, dass diese Maßnahme noch weiterentwicklungsbedürftig ist und dass die Datenlage, die wir hatten, in der Form nicht ausreicht, weil sie zu verteilt ist. In der Fortschreibung wurde auf diese Notwendigkeit verwiesen. Als Regierungsfraktion haben wir dann diesen Antrag auf den Weg gebracht.
Der DGB hat in der Zwischenzeit auch seinen ersten, sehr aufschlussreichen Frauendatenreport vorgelegt. An dieser Stelle möchte ich dem DGB noch einmal dafür danken, genauso dem Landesfrauenrat, der sich immer wieder für diesen Datenreport eingesetzt hat.
Wir haben ihn als Vorbild für eine regelmäßige Berichterstattung genommen, und wir möchten ihn auch dafür verwenden, um Maßnahmen zu evaluieren und Handlungsbedarfe aufzuzeigen. Ziel ist es, den Grad der Gleichstellung für alle Frauen in Hamburg darzulegen.
Der Monitor macht, auch aufgrund seiner sehr gelungenen Darstellung, sehr anschaulich für alle deutlich, wie es um die Gleichberechtigung in Hamburg steht, und das ganz konkret in den einzelnen Themenbereichen. Auch wer bisher das Thema für Firlefanz oder Gedöns hielt, wird nun nicht umhinkommen zu erkennen, wie viel nachzuholen ist. Anhand von sehr anschaulich aufbereiteten Zahlen, Daten und Fakten haben wir jetzt ein umfassendes objektives Bild über den Grad der Gleichstellung von Frauen in Hamburg. Die gesammelte Datenlage macht schwarz auf weiß deutlich, wo wir mehr tun müssen, um Gleichstellung zu erreichen.
Vor effektiven und sinnvollen Maßnahmen steht eine tiefe Analyse des Problems. Lohnungleichheit, psychische Gesundheit oder der Umstand, dass Frauen immer noch den Löwenanteil der unbezahlten Familienarbeit leisten, und das bei gleichbleibender Armutsgefahr, all das und viel mehr können wir nun detailliert und nicht nur allgemein vom Bauchgefühl her für Hamburg in den Blick nehmen. Unser Ansatz müssen Lösungswege sein, die wir in Hamburg steuern können oder für die wir auf der Bundesebene Druck machen können.
Ein Aspekt, der sehr deutlich wird und der auch sehr gut und verhältnismäßig schnell in Hamburg zu lösen wäre, ist die geringe politische Partizipation von Frauen. Während über die Hälfte der Wahlberechtigen Frauen sind, ist im Parlament und in Bezirksversammlungen der Durchschnitt deutlich geringer. Offensichtlich finden Frauen keine geeigneten Strukturen vor, die ihnen die Teilhabe an Entscheidungsprozessen in der Politik ermöglichen.
Na ja, immerhin mit der Hälfte Frauen, anders als bei Ihnen.
Ganz bestimmt liegt diese geringe Anzahl nicht an der Qualifikation von Frauen. Auch die Motivation ist in diesem Zusammenhang nicht das ausschlaggebende Kriterium. Nur wer so denkt, wird nichts gegen den geringen Frauenanteil tun. Dazu gehören wir aber nicht. Unseren Vorschlag zur Lösung kennen Sie, das Parité-Gesetz; wir haben es ausführlich diskutiert.
Was die Verteilung von Arbeit betrifft, finden sich große Unterschiede. Warum nur knapp über 50 Prozent der Frauen Vollzeit arbeitet, bei gleich
zeitiger Gefahr der Altersarmut, darüber müssen wir sprechen. Dafür müssen wir Lösungen finden, auch die Unterschiede genau angucken, in Hamburg ebenso wie auf Bundesebene und auch auf gesamtgesellschaftlicher Ebene. Brauchen wir flexiblere Arbeitszeitmodelle? Definieren wir Vollzeit zu starr? Bessere Alterssicherung? Alles das sind Fragen, die nicht nur einzelne Frauen bewegen müssen, sondern die gesamte Gesellschaft und allen voran wir als Politik.
Ich bin sehr gespannt auf die parlamentarische Beratung und darauf, wie die einzelnen Fraktionen die Gleichstellung von Frauen in Hamburg tatsächlich voranbringen wollen. Auch diese Frage muss meiner Ansicht nach Thema im Ideenwettbewerb zur Bürgerschaftswahl sein, damit wir endlich Geschlechtergerechtigkeit erreichen, denn die Hälfte der Macht für Frauen, das ist eine elementare Gerechtigkeitsfrage. Der Gleichstellungsmonitor liefert die Basis, und ich hoffe, er wird nicht nur, aber besonders intensiv von allen hier aus dem Saal gelesen. Er ist nicht nur aufschlussreich für den Gleichstellungsausschuss, sondern für alle Fachbereiche. Nutzen Sie ihn, arbeiten Sie mit ihm, der Gleichstellungsmonitor kann Sie in Ihrer Arbeit unterstützen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin froh, dass die Diskussion über Hartz IV wieder deutlich stärker geführt wird. Als GRÜNE sprechen wir uns schon seit Langem für die Anhebung der Regelsätze aus. Diese müssen ein würdevolles Leben finanziell absichern können. Die derzeitigen Regelsätze sind aber künstlich kleingerechnet und nicht in der Lage, dieses zu garantieren. Dies führt dazu, dass der Bezug von SGB II nicht ausreicht, um vor Armut zu schützen. Wir halten es außerdem für falsch, ein definiertes Existenzminimum zu kürzen. Unter anderem deswegen setzen wir uns für die Abschaffung von Sanktionen ein.
Jobcenter sollen stärker zu Dienstleistern der Arbeitssuchenden werden und kooperativ mit ihnen zusammenarbeiten. Deswegen wollen wir die Rechte von Leistungsberechtigten stärken und setzen in der Grundsicherung nicht auf Sanktionen, sondern auf Motivation, Anerkennung und Beratung. Wir wollen, dass die Arbeitsvermittlerinnen und -vermittler und die Arbeitssuchenden ihren Fokus auf die Arbeitsvermittlung legen können. Arbeitslose sollen passgenau darin unterstützt werden, einen neuen Job zu finden, etwa durch Weiterbildung, Sprachförderung, Sozialberatung, Eingliederungs- oder Gründungszuschüsse. Außerdem wollen wir auch, dass alle Menschen von ihrer Arbeit armutsfest leben können – so wären wir wieder beim Thema der Aktuellen Stunde –, sodass aufstockende Leistungen der Vergangenheit angehören. Für all das haben wir GRÜNE Lösungsvorschläge, die wir im Bund momentan aber leider nun einmal nicht umsetzen können. Deswegen ist es auch richtig, sich anzuschauen, was wir in Hamburg regeln können und wie wir das Leben der Menschen im Hartz-IV-Bezug in Hamburg verbessern können.
DIE LINKE hat dazu einen sehr ausführlichen Antrag vorgelegt, der sehr kleinteilig Vorschläge zur Verbesserung der Fachanweisungen und Regularien und zu anderen Aspekten enthält. Um die Punkte angemessen fachlich zu diskutieren, wer
den wir den Antrag an den Sozialausschuss überweisen. Denn dort können wir uns dann die gesamte Bandbreite des Antrags ansehen, teilweise werden Punkte nämlich auch schon umgesetzt.
Insgesamt möchte ich betonen, dass Hamburg teilweise bereits eine eher liberale Regelungspraxis hat, zum Beispiel durch großzügige KDU-Angemessenheitsgrenzen und vor allem durch einige Ausnahmen, die eine Überschreitung ermöglichen. Aktuell ist es auch so, dass Überschreitungen der Angemessenheitsgrenzen um weniger als 20 Prozent nicht zu einem Kostensenkungsverfahren führen, um die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum dadurch nicht auch noch anzukurbeln.
Wie Sie wissen, prüfen wir im Ausschuss ebenfalls – dort haben wir letztens das Petitum beschlossen –, inwiefern die Grundsicherung im Alter in Hamburg aus Landesmitteln aufgestockt werden könnte. Wir haben einen Antrag gegen Energiearmut eingebracht, sodass Strom- und Gassperren künftig besser verhindert werden können.
Es ist also nicht so, dass wir auf Landesebene untätig sind. Ich finde es aber richtig, sich damit zu beschäftigen, welche Maßnahmen darüber hinaus in Hamburger Verantwortung liegen und wie wir das Leben von SGB-II-Beziehenden verbessern können. Deshalb lassen Sie uns gern auch über mögliche Bundesratsinitiativen beraten. Hier leuchtet nicht nur das Thema der Regelsätze ein, sondern auch die Forderung nach einer aufschiebenden Wirkung bei Widersprüchen und Anfechtungsklagen. Ich hoffe, dass die derzeitige Reformdiskussion auch im Bund genutzt wird, um einige Verbesserungen oder hoffentlich bald eine umfassende Reform zu erzielen. Denn eines muss klar sein: Die Verantwortung für existenzsichernde Regelsätze und gute gesetzliche Rahmenbedingungen für die Arbeitsvermittlung hat der Bund. Aus dieser Verantwortung sollten wir ihn nicht entlassen.
Denn so frustrierend es auch manchmal sein mag, Armutsbekämpfung geht nur im und mit dem Bund. Hamburg kann vor allem Armutsfolgen lindern und abfedern. Dazu sind wir natürlich bereit und tun es an vielen Stellen; das zeigt sich an den zahlreichen freiwilligen Leistungen. Starke Kommunen, starke Quartiere und eine gute Sozialpolitik aus dem Bund, diese Kombi brauchen wir, um Armut nachhaltig zu bekämpfen und den sozialen Zusammenhalt sowie die sozialen Rechte eines jeden Einzelnen zu stärken. Ich freue mich daher auf die weitere Diskussion im Ausschuss. – Danke sehr.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mehr als eine halbe Million Menschen engagieren sich in Hamburg freiwillig in
ihrer Freizeit. Diese Menschen bereichern mit ihrem Engagement unsere Gesellschaft und leisten einen großen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt. Sie übernehmen Verantwortung und gestalten unsere Stadt und unser Zusammenleben. Deswegen ist ihr Engagement eine wichtige Form sozialer Teilhabe. Hamburg wäre ohne diese Menschen deutlich ärmer, deswegen gilt: "Mit dir geht mehr!"
So unterschiedlich die Motive für freiwilliges Engagement sind, so unterschiedlich sind auch die Formen und übrigens auch die Wege zum Engagement. Die Arbeit reicht von großen bekannten Organisationen bis hin zu kleineren Projekten, die vor allem vor Ort wichtige Arbeit leisten.
Ehrenamtliches Engagement ist immer sehr konkret. Die einen setzen sich für Umweltschutz ein, die anderen für Geflüchtete oder Obdachlose. Und hier möchte ich erwähnen, dass auch Geflüchtete und Obdachlose selbst sich aktiv in die Gesellschaft einbringen und nicht nur Empfänger von ehrenamtlicher Hilfe sind. Im Sport oder im Katastrophenschutz sind auch besonders viele Menschen aktiv, genauso in den Kammern oder meist eher informell in der Nachbarschaft, in der Kita oder in der Schule. Einige organisieren große Klimaschutzdemos an Freitagen, andere den Nachbarschaftstreff für Seniorinnen und Senioren. All dies ist unfassbar wertvoll.
Diese Vielfalt des Engagements im Blick zu haben ist mir besonders wichtig. Wenn wir uns das Engagement in den klassischen großen Organisationen anschauen, dann übersehen wir viele Formen gesellschaftlichen Engagements. Ohne diese vielen und unterschiedlichen freiwillig engagierten Menschen stünde Hamburg heute aber ganz anders da.
Allen diesen Menschen gebührt unser Dank dafür, dass sie ihre Kraft und ihre Zeit investieren, die uns allen zugutekommt. Das ist keine Selbstverständlichkeit und das gehört honoriert.
Wie genau die engagierten Hamburgerinnen und Hamburger besser unterstützt werden können und wie wir noch mehr Menschen animieren können, sich freiwillig zu engagieren, das ist Inhalt und Ziel der Weiterentwicklung der Engagementstrategie. Dazu gibt es ein breites Beteiligungsverfahren, unter anderem mit einem Fachtag und Workshops in den Bezirken, und über 2 000 Menschen haben bereits an einer Online-Umfrage teilgenommen. Der Beteiligungsprozess ist breit angelegt und alle sind einbezogen, die sich bereits engagieren, die sich früher engagiert haben oder die sich vielleicht
noch nicht engagieren. Auf die Auswertung bin ich sehr gespannt, und wir können sie dann im Ausschuss sehr umfassend gemeinsam mit der Fortschreibung beraten.
Aber auch wir als Regierungsfraktionen – und ich denke einmal, auch wir als Parlament – haben Vorstellungen, wie wir das Engagement befördern, besser wertschätzen und erleichtern können. Und deswegen wollen auch wir Vorschläge in diesen Beteiligungsprozess, in diesen Prozess der Fortschreibung einbringen. Das tun wir mit diesem Antrag.
Mir ist es wichtig, die Zugangshürden zum Engagement weiter abzubauen, damit wir das Engagement inklusiver gestalten, sodass alle, die sich einbringen wollen, dies können. Denn ich bin mir sicher, alle Menschen können etwas zur Gesellschaft beitragen, auch wenn sie dabei oder an anderer Stelle selbst Hilfe benötigen.
Außerdem sollen die Erfahrungen der Flüchtlingshilfe in die Gesamtstrategie einfließen, denn diese war unglaublich wichtig und es war beeindruckend, wie schnell und wie effizient hier spontan Hilfe auf die Beine gestellt wurde. Dies geschah häufig in kleineren Gruppen und Initiativen, ad hoc und ohne feste Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner. Das macht es für die Stadt und für uns als Politik schwieriger zu greifen, aber hier liegt auch ein unfassbarer Schatz, und deswegen müssen wir uns die Mühe machen, auch hier die Vielfältigkeit anzuerkennen und wertzuschätzen.
Eine Gesamtstrategie muss alle Formen des Engagements beinhalten und für alle Freiwilligen Vorteile bringen. Deswegen wollen wir die Freiwilligenagenturen stärken, Fortbildungsangebote ausbauen und Freiwillige in ihrem konkreten Handeln besser unterstützen, zum Beispiel durch die Schaffung eines Verfügungsfonds, mit der Bereitstellung von Räumen oder mit der Übernahme von Fahrtkosten.
Zu den Zusatzanträgen möchte ich sagen, dass wir die einzelnen Petita sehr sorgfältig angeschaut haben. Wir mussten aber feststellen, dass die Punkte, die wir für richtig halten, bereits in unserem Antrag enthalten sind, zum Beispiel die Stärkung der Freiwilligenagenturen, wie von der CDU gefordert. Und auch unter den Punkten der LINKEN fanden wir einige durchaus richtig, aber auch diese sind bereits enthalten in unserem Antrag. Deswegen sind wir dazu gekommen, die Zusatzanträge abzulehnen.
Abschließend ist es mir wichtig zu betonen, dass gesellschaftliches Engagement nicht nur wichtig für den sozialen Zusammenhalt ist, sondern auch ganz wesentlich für unsere Demokratie als solche. Gesellschaftliches Engagement ist immer Aus
druck gelebter Subsidiarität und Eigenverantwortung. Dabei ist Engagement häufig kritisch gegenüber politischem Handeln und das ist enorm wertvoll, denn zu unserer Demokratie gehört eine kritische Bürgergesellschaft. Deswegen danke ich von ganzem Herzen allen freiwillig Engagierten in dieser Stadt und freue mich, dass wir sie künftig noch besser unterstützen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Armut, insbesondere Kinderarmut, ist ein ernst zu nehmendes Problem; dies ist nicht von der Hand zu weisen. Deswegen setzt sich die rot-grüne Koalition für die Verbesserung der Lebenslagen armutsgefährdeter Menschen ein. Obwohl DIE LINKE häufig den Anschein zu erwecken versucht, hat sie Armutsbekämpfung nicht für sich gepachtet.
Zur Bekämpfung von Armut ist es wichtig, dass wir uns mit den Ursachen beschäftigen; das wurde hier gerade schon häufiger betont. Dazu gehören Teilzeitarbeit, atypische und prekäre Beschäftigungen, Niedriglohnarbeit oder auch der Bezug von Sozialleistungen. Wenn wir uns diese angucken, dann sehen wir, dass ein Großteil nur auf Bundesebene gelöst werden kann. Die gerechte Bezahlung von Frauen, die Überwindung des Gender Pay Gaps und eine gerechte Verteilung von Lohnund Familienarbeit würden wesentlich zur Verhinderung von Altersarmut beitragen. Deswegen wäre es gut, wenn wir ein richtiges Entgeltgleichheitsgesetz hätten oder endlich das Ehegattensplitting abschaffen würden.
Solange es aber die Garantierente nicht gibt, solange der Mindestlohn und die Regelsätze nicht angehoben und Sanktionen abgeschafft werden, so lange können wir in Hamburg nur minimale Verbesserungen erreichen, häufig nur Armutsfolgen lindern. Das tun wir sehr umfangreich, aber ich möchte das – und das wurde auch eingefordert – in der sachorientierten Debatte zu bedenken geben. Grundlegende Verbesserungen sind bei der derzeitigen Bundesregierung leider nicht in dem Maße in Sicht. Aber trotzdem ist auch im Bund Bewegung; das wurde gerade schon angesprochen. So werden die Leistungen im Bereich Bildung und Teilhabe zum Sommer erhöht. Das ist, bei aller Kritik am BuT, gut und wichtig.
Ich möchte den Bund nicht aus der Verantwortung entlassen. Warum DIE LINKE genau diesen Posten nun noch einmal aus Landesmitteln aufstocken will, ist mir ein Rätsel und legt die Vermutung nahe, dass es vor allem um mehr geht und nicht darum, was wirklich helfen würde. Wenn wir aber auf diese Art und Weise das Geld mit der Gießkanne verteilen, dann fehlt es uns an anderer Stelle, um armutsgefährdete Menschen gezielt und wirksam zu unterstützen.
Wenn wir schon beim Bildungs- und Teilhabepaket sind, dann möchte ich noch einmal an ein Fachgespräch bei der Diakonie zum Thema Schulbedarfspaket erinnern. Das ist schon ein bisschen länger her, aber da wurde eine Studie aus Niedersachsen vorgestellt, die berechnete, dass das Schulbedarfspaket zu knapp bemessen sei. Deswegen wird es jetzt auch erhöht. In der Diskussion waren wir uns aber alle einig, dass das BuT in Hamburg so gut umgesetzt und um eigene Leistungen ergänzt wird, dass die Lage in Hamburg sich nicht so schlimm wie in anderen Kommunen darstellt. Solche fachlichen Diskussionen fließen aber leider nicht in diesen Antrag ein. Das ist schade. In der
Sache kommen wir so nicht weiter, sondern nur, wenn wir konkret werden, und konkret hat Hamburg auch schon einiges vorzuweisen. Auf das Schulbedarfspaket bezogen geht es zum Beispiel um Hamburgs Lernmittelfreiheit. Außerdem übernimmt Hamburg seit Jahren den Eigenanteil zum Mittagessen an Schulen aus Landesmitteln. Das fällt zum Glück jetzt auch auf Bundesebene weg. In dieser Legislatur haben wir eine kostenfreie Ferienbetreuung eingeführt, im Kita-Bereich gibt es die Gebührenfreiheit für fünf Stunden, und auch in Sachen Qualität gehen wir voran. Wir haben die Offene Kinder- und Jugendarbeit mit 1 Million Euro zusätzlich ausgestattet, um die Arbeit im Quartier besser zu unterstützen.
Nicht nur bei der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gehen wir voran, auch für die Erwachsenen setzen wir uns ein. So macht Rot-Grün sich für einen Mindestlohn in Höhe von 12 Euro stark und geht bei den eigenen Beschäftigten voran. Die Sozialkarte wurde schon angesprochen. Wir bauen vermehrt günstige Wohnungen und setzen auf Konzeptausschreibungen. Die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln stärkt nicht nur die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen, sondern lindert auch ganz konkret Armut. Auch den Hausbesuch für Seniorinnen und Senioren werden wir auf ganz Hamburg ausweiten; dafür braucht es den Antrag nicht. Im Übrigen sagen wir mit dem runden Tisch und der Einführung einer Härtefallregelung auch der Energiearmut den Kampf an.
Ich möchte noch einmal hervorheben, dass bei all diesen Maßnahmen viele verschiedene Behörden federführend tätig sind. Auf die morgige Sozialausschussberatung und den Antrag der LINKEN wurde schon hingewiesen. Hier handelt es sich ein kleines bisschen um Antragsrecycling; das hatten wir heute auch schon.
Wenn DIE LINKE sich nun hier als alleinige Kämpferin gegen Armut darstellt, ist das mitnichten die Realität. Sie verteilt gern Wohltaten. Notwendig sind aber eine genaue Analyse und ein fokussierter Einsatz von Ressourcen.
Ja, Strategien gegen Armut sind wichtig, und es gibt tatsächlich noch viel zu tun. Das wissen wir, und seien Sie sicher, dass wir weiterhin daran arbeiten werden, dass diejenigen, die sie am dringendsten brauchen, unsere Unterstützung erhalten. Das Leben in Hamburg muss für alle bezahlbar ein; Armut gilt es daher zu bekämpfen. Dafür setzen wir uns im Bund und in Hamburg ein. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir GRÜNE sind der festen Überzeugung, nur ein soziales Europa ist ein starkes Europa.
In der EU sollten alle Menschen ein würdevolles Leben führen können. Deshalb ist die Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung so wichtig. Wir GRÜNE wollen daher ein Europa der Gerechtigkeit. Wir wollen dafür sorgen, dass es eine Angleichung der Lebensbedingungen gibt und so mehr sozialen Zusammenhalt unter allen Europäerinnen und Europäern entstehen lassen. Wir wollen soziale Mindeststandards und Mindestlöhne in allen Staaten der EU. Verlässliche soziale Rechte sind die Voraussetzung dafür, dass Binnenmarkt und Währungsunion auch im Interesse der Menschen wirken können. Deswegen wollen wir die Sozialunion vertiefen, denn wir sind der festen Überzeugung, dass wir die Herausforderungen unserer Zeit nur mit mehr Europa und mit verbesserter europäischer Integration bewältigen können als mit nationalen Alleingängen.
Praktisch ist es wichtig, den fachlichen Austausch zu fördern, und deswegen setzen wir uns dafür ein, dass die European Social Service Conference in Hamburg stattfinden soll.
Sozialpolitik ist in erster Linie direkt vor Ort, in den Kommunen sicht- und spürbar, gemacht wird sie aber von vielen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren sowie auf unterschiedlichsten Ebenen. Im Rahmen dieser Konferenz kommen Menschen aus Politik und Verwaltung aller staatlichen Ebenen mit Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertretern der Wohlfahrtspflege aus der gesamten EU zusammen. Das macht die Konferenz europaweit einzigartig.
Am 1. Juli 2020 übernimmt Deutschland die EURatspräsidentschaft. In diesem Rahmen gilt es, sich dafür einzusetzen, die Konferenz nach Hamburg zu holen. Ich finde, eine europäische Sozialkonferenz stünde Hamburg sehr gut zu Gesicht. Hamburg könnte sich so sehr konkret für ein soziales Europa und damit für ein starkes Europa einsetzen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gerade mit Blick auf die anstehenden Wahlen kann ich mir kein aktuelleres Thema vorstellen, als über die Bedeutung, die in diesem Wahlrecht liegt, das wir innehaben, und über die Bedeutung dessen, dass jetzt wirklich alle wählen können, zu diskutieren.
100 Jahre Frauenwahlrecht – ein Grund, zu feiern, und ein Grund für eine Aktuelle Stunde in der Bürgerschaft, auch für uns GRÜNE. Anders als die Sozialdemokratinnen haben wir vor 100 Jahren zwar nicht für die Einführung des Frauenwahlrechts gekämpft, deswegen auch keine Verkleidung in der Richtung – damals gab es uns GRÜNE einfach noch nicht –, aber als grüne Partei verstehen wir uns als die Partei, die aus den neuen sozialen Bewegungen der Siebzigerjahre hervorgegangen ist, und hierzu gehört neben der Umweltund Friedensbewegung auch ganz zentral die Frauenbewegung.
Deswegen sind wir von Beginn an eine feministische Partei, die nicht nur immer Frauen in der ersten Reihe hatte, sondern sich auch zentral um frauenpolitische Belange kümmert, dies sogar als einen Wesenskern ihrer Partei begreift.
Unsere Partei zeigt, dass die Frauenquote wirkt. Es braucht Strukturen, die strukturelle Diskriminierung aufbrechen. Freiwillig teilt keine Männerriege ihre Macht. Das ist aber dringend notwendig, damit Frauen nicht nur von ihrem aktiven, sondern auch von ihrem passiven Wahlrecht, von ihrem Recht, gewählt werden zu können, Gebrauch machen können. Denn das Wahlrecht ist ein hohes Gut.
Wie lang der Weg zum Wahlrecht war, wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass die erste Frau, die 1873 das Wahlrecht öffentlich forderte, Hedwig Dohm war. Mit dem Satz
"Die Menschenrechte haben kein Geschlecht"
warb sie für das, was erst mehr als 40 Jahre später Realität werden sollte.
Der erste Internationale Frauentag fand im März 1911 statt. Er galt damals ausschließlich dem geforderten Frauenwahlrecht. Schön, dass die Berlinerinnen an diese Tradition anschließen und den Frauentag zum Feiertag gemacht haben.
In den letzten 100 Jahren wurde viel erreicht. Frauen dürfen selbstständig über ihren Beruf und ihr Bankkonto entscheiden, die Vergewaltigung in der Ehe wurde unter Strafe gestellt, die Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz nach dem Zweiten Weltkrieg wurde durch das Gleichberechtigungsgebot ergänzt. Es gibt aber immer noch viel zu tun.
Ernüchternd ist der Anteil von Frauen in deutschen Parlamenten. In der Bürgerschaft beträgt dieser lediglich 38 Prozent, im Bundestag sind es nur 30 Prozent, Tendenz sogar rückläufig. Das ist zu wenig. Zu einer demokratischen Gesellschaft gehört die Hälfte der Macht den Frauen. Ohne Frauen ist kein Staat zu machen.
Deswegen bin ich froh, dass wir in der nächsten Legislatur ausführlich erörtern werden, wie wir auch in Hamburg ein Paritätsgesetz implementieren können.
Neben dem Jubiläum des Frauenwahlrechts gibt es in diesem Jahr aber noch ein weiteres. Das ist das Jubiläum des Grundgesetzes, das 70 Jahre alt wird. Dieses verpflichtet uns, für tatsächliche Gleichstellung zu sorgen und bestehende Nachteile abzubauen. Diesen Auftrag sollten wir uns gerade in diesem Jubiläumsjahr zu Herzen nehmen, nicht nur im Bereich der Parlamente, sondern auch in allen anderen Lebensbereichen. Deswegen setzen wir GRÜNE uns für die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen ein. Wir sagen: Weg mit Paragraf 219a, Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch.
Ich bin froh, dass Hamburg hier bereits seit Jahren die limitierten rechtlichen Möglichkeiten nutzt und für Schwangere, die einen Abbruch wünschen, im Internet eine Liste mit Ärztinnen bereithält. Ich bin stolz darauf, dass auch Hamburg jetzt endlich für Frauen mit niedrigem Einkommen und im Sozialleistungsbezug die Kosten für Verhütungsmittel übernimmt.
Wir kämpfen gegen Gewalt an Frauen immer und nicht nur am 25. November. Erfolgreich haben wir dafür gesorgt, dass der Grundsatz "Nein heißt Nein!" im Sexualstrafrecht verankert wurde. Und in dieser Legislatur haben wir die Mittel im Opferschutzbereich sowohl bei den Beratungsstellen als auch im Bereich der Justiz stark aufgestockt und schaffen ein neues Frauenhaus.
Wir setzen uns ein für gerechte Bezahlung, wir wollen die gerechte Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern. Um all das zu erreichen, braucht es aber nach wie vor starkes feministisches Engagement. Deswegen setzen wir zum Beispiel auch auf das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm – meine Kolle
gin hat es auch schon erwähnt –, um die Repräsentanz von Frauen in allen Bereichen zu erhöhen. Wir implementieren einen geschlechtergerechten Haushalt. Auch das ist ein Meilenstein, wo wir als Landesparlament vorangehen werden.
Das Jubiläum ist ein guter Moment zum Feiern, aber auch zum Mahnen. Wir haben noch viel zu tun. Packen wir es an.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Einführung des Frauenwahlrechts vor 100 Jahren ist Erfolg vieler Jahre heftigen Kampfes der Frauenbewegung, sie war ein Meilenstein in der Demokratiegeschichte, und die Zeit war damals mehr als reif. Fast 90 Prozent aller Frauen haben im Januar 1919 ihre Stimme abgegeben. Was für ein Fest der Gleichberechtigung.
Nein.
Und ein deutliches Zeichen dafür, wie wichtig die Frauen ihr Wahlrecht genommen haben. Wir haben bald wieder Wahlen, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, alle Hamburger und vor allem alle Hamburgerinnen zur Wahl aufzurufen.
Gerade bei den Europawahlen geht es auch sehr zentral um die Rechte von Frauen. Europäische Politik hat schon häufig die Gleichstellung der Geschlechter vorangebracht. Ohne EU-Richtlinien, ohne die Charta für die Gleichstellung auf lokaler Ebene hätten wir einige Fortschritte nicht erzielt. Beispielhaft steht die Frauenquote in der Privatwirtschaft. Ohne den Druck der EU, bestehende Übereinkommen und Ziele endlich besser zu erfüllen, wäre diese sicherlich immer noch nicht Gesetz. Bei der Europawahl geht es aber auch darum, sich für ein besseres, ein stärkeres und vor allen Dingen ein gemeinsames Europa einzusetzen. Wir wollen und müssen mehr denn je die Demokratie gegen Angriffe von rechts verteidigen.
Mit dem stärker werdenden Rechtspopulismus in Europa gewinnen auch antifeministische Positionen an Rückhalt. Es ist im Interesse von uns Frauen, nicht zuzulassen, dass rechte Positionen im Europaparlament vertreten sind. Ein aktuelles Beispiel
sind die politischen Freunde der AfD in Italien. Sie wollen Scheidungen erschweren und das Recht auf Unterhalt abschaffen. Welch ein Rückschritt wird da vorbereitet.
Deswegen werden wir GRÜNE – und ich gehe auch davon aus, viele Demokratinnen und Demokraten dieses Hauses – uns noch lauter und vehe
menter für Demokratie und Gleichberechtigung einsetzen. Für uns ist es ein politisches Selbstverständnis, dass die Hälfte der Macht den Frauen gehört, ob vor Ort, im Bezirk oder in der europäischen Politik. Wie gut, dass bald Europawahlen sind, die den Frauen in Europa die Möglichkeit bieten, für demokratische und gleichberechtigte Strukturen zu stimmen,
damit Europa und somit auch Deutschland und Hamburg feministischer werden. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vorweg möchte ich sagen, dass Hamburg ein gut ausgebautes und vielfältiges Angebot der Wohnungslosenhilfe hat. Hamburg, Haupt- wie Ehrenamtliche, steckt viel Kraft und Ressourcen in die Hilfe für Obdachlose und wir können nicht sagen, dass Hamburgs Obdachlose allein gelassen werden.
Zur Wahrheit gehört aber auch – das zeigen uns die Ergebnisse der Obdachlosenstudie –, dass wir es bisher nicht geschafft haben, mit diesem Angebot die Obdach- und Wohnungslosigkeit in Hamburg gänzlich zu bekämpfen. Deswegen finde ich es gut, dass wir uns so intensiv mit den Ergebnissen der Obdachlosenstudie befassen. Denn diese zeigt nicht nur, dass wir mehr Obdach- und Wohnungslose als 2009 haben. Dieses Ergebnis war uns allen, die in der Sozialpolitik unterwegs sind, vorher klar. Die Ergebnisse im Detail sind spannend, denn sie bieten Aufschluss, mit welchen Strategien wir erfolgreich sind und wohin wir unser Wohnungslosenhilfesystem weiterentwickeln müssen. Es wird zum Beispiel deutlich, dass die Fachstellen erfolgreich darin sind, Wohnungslosigkeit zu verhindern. Das ist ein guter Erfolg; das verhindert, dass Menschen auf der Straße landen.
Außerdem ist die Anzahl der Obdachlosen mit deutschem Pass gegenüber 2009 zurückgegangen. Das ist ein richtig gutes Zeichen. Es zeigt, dass das Hamburger System erfolgreich arbeiten kann, und das bei einem sehr angespannten Wohnungsmarkt.
Es leben aber trotzdem mehr Obdachlose auf Hamburgs Straßen als 2009. Das liegt daran – darüber diskutieren wir hier jetzt gerade intensiver –, dass immer mehr Menschen aus dem EU-Ausland in Hamburg obdachlos werden. Hamburg ist attraktiv für viele, die hier auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen versuchen. Wenn das nicht gelingt, führen hohe Mieten und die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt schnell in die Obdachlosigkeit oder erst gar nicht hinein in den Wohnungsmarkt. Die gerade für Menschen aus den osteuropäischen Ländern sehr harten Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt tragen ihren Teil dazu bei. Menschen aus dem EU-Ausland haben nicht von Anfang an die gleichen Ansprüche auf Sozialleistungen wie Deutsche. Für viele ist der Aufenthaltsstatus für Hilfe nach dem Sozialrecht entscheidend. Diese Einschränkungen sind vorhanden, ob es uns gefällt oder nicht; damit ist Hamburg an geltendes Recht gebunden. In der Praxis sind diesen Men
schen damit viele Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten verbaut. Um dieser Situation gerecht zu werden, hat Hamburg bereits in den vergangenen Jahren vielfältige Angebote geschaffen, um genau dieser Zielgruppe trotzdem helfen zu können. Einige Beratungsangebote, Servicestelle Arbeitnehmerfreizügigkeit, plata et cetera, wurden schon erwähnt. Wie diese arbeiten und ihren Beitrag leisten können, damit haben wir uns schon öfter im Sozialausschuss befasst.
Vor dieser Herausforderung, dass so viele Menschen die EU-Freizügigkeit in Anspruch nehmen und dass da dann auch Wege scheitern, stehen gerade viele Kommunen; so auch Hamburg. In dieser Situation ist es wichtig, dass gleichermaßen humanitäre und offene Angebote von allen obdachlosen Menschen genutzt werden können. Deswegen muss das Winternotprogramm so niedrigschwellig wie möglich sein; der Erfrierungsschutz muss allen Menschen in Hamburg offenstehen. Das Winternotprogramm ist schlichtweg dazu da, Leben zu retten; darin sind wir uns alle einig. Dabei dürfen Herkunft und Sozialleistungsansprüche keine Rolle spielen.
Gleichwohl darf das Winternotprogramm keine Dauerlösung sein und es darf auch nicht sein, dass Arbeitgeber sich ihrer Unterbringungspflicht darüber entledigen. An dieser Stelle ist die Obdachlosenstudie sehr interessant. Ich bin gespannt, wie die fachlichen Diskussionen sich dazu entwickeln. Die Frage ist zum Beispiel, auf welchen Wegen ausländische Obdachlose nach Hamburg gekommen sind. Der allergrößte Anteil, 75 Prozent, gibt an, sie seien über Freunde, allein, mit Verwandten gekommen, und lediglich 5 Prozent geben an, sie seien mit Hilfe von Organisationen oder Vermittlern, die sie nicht fair behandelt haben, nach Hamburg gekommen. Ebenso wird deutlich, dass nur ein kleiner Anteil – 1,5 Prozent, um es genau zu sagen – nach Hamburg gekommen ist, um von Sozialleistungen zu profitieren. Deswegen ist es sinnvoll, sie weiterhin darin zu unterstützen, weswegen sie nach Hamburg gekommen sind, nämlich um zu arbeiten und ihren Lebensunterhalt selbstständig verdienen zu können.
Obwohl die Auswertung der Studie gerade erst gestartet ist, sind bereits die ersten Erkenntnisse spannend, wie die Debatte hier zeigt. Für eine weitere Auswertung bin ich auf die Beratung im Sozialausschuss und beim Fachtag Anfang Mai gespannt und freue mich dann auf konstruktive Diskussionen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es freut mich, dass wir doch noch die Gelegenheit bekommen, über die UN-Behindertenrechtskonvention zu debattieren. Der Anlass ist das zehnjährige Jubiläum des Inkrafttretens in Deutschland und damit auch in Hamburg.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein in der Geschichte der Menschenrechte, den es zu feiern gilt.
Mir wurde erst letzte Woche bei einer Veranstaltung der Stiftung Anerkennung und Hilfe nochmals deutlich, wie sehr unsere Gesellschaft die Menschenrechte von behinderten Menschen lange Zeit mit Füßen getreten hat. Nicht nur in der Zeit des Nationalsozialismus, sondern auch in der Zeit danach. Sonst wären wir heute nicht in der Situation, Menschen, die in Wohneinrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben, entschädigen zu müssen. Und deswegen ist diese Debatte eigentlich auch ein guter Kontrast zu der ersten Debatte. Auch hier gilt: Nie wieder Faschismus.
All dies macht deutlich: Es geht um grundlegende Rechte. Und deswegen sollten wir uns noch einmal vergegenwärtigen, welche Vision mit der UN-Behindertenrechtskonvention eigentlich verbunden ist. Es geht um die inklusive Gesellschaft. Was meine ich damit? Inklusion ist mehr als der Einbezug bisher ausgeschlossener Gruppen. Der häufig genutzte Begriff der Integration bedeutet zwar, dass alle Menschen dazugehören sollen, sich aber in ein bestehendes Gesellschaftssystem einfügen
sollen, sich zu integrieren haben. Es geht dabei immer um die Anpassung an eine Mehrheitsgesellschaft und mit einer Norm einher. Als inklusiv verstehe ich eine Gesellschaft, in der von Beginn an niemand ausgegrenzt und stigmatisiert wird, eine Gesellschaft, die sich auf die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Menschen einlässt. Die Strukturen passen sich hier durchaus flexibel den Bedürfnissen der Menschen an und nicht andersherum. Und deswegen ist die Sicherstellung einer behindertengerechten Infrastruktur ein Grundgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention. In einer inklusiven Gesellschaft sind demnach alle Menschen gleichberechtigt, sie werden von Anfang an einbezogen und können als selbstbestimmte Individuen partizipieren.
An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal für ein breites Verständnis von Inklusion plädieren. Denn die inklusive Gesellschaft kann auch eine Vision zur Überwindung der sozialen Spaltung sein, denn sie setzt auf eine soziale Teilhabe für alle Menschen, einerseits unabhängig von Behinderung, aber eben auch unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Talenten, Alter, Möglichkeiten, Religion und Hautfarbe. Eine inklusive Gesellschaft ist auch eine freiere Gesellschaft: frei von Diskriminierung, frei von Rollenerwartungen, frei hinsichtlich individueller Entfaltungsmöglichkeiten.
Wie weit wir noch von einer wirklich inklusiven Gesellschaft entfernt sind, zeigt exemplarisch der Arbeitsmarkt. Dieser ist trotz einiger politischer Bemühungen – Stichwort Budget für Arbeit, es wurde schon genannt – immer noch stark von Separation statt von Inklusion geprägt. In der Schule wiederum wurden in den letzten Jahren einige Fortschritte erzielt, die wir ausbauen statt schlechtreden sollten.
Im Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention ist es wiederum wichtig, dass wir Menschen mit Behinderung als die Expertinnen und Experten anerkennen, die sie sind. Deswegen ist es gut, dass das Kompetenzzentrum Barrierefreiheit in Trägerschaft der Selbsthilfeverbände entsteht.
Meine Damen und Herren! Gleiche Rechte, gerechte Teilhabe für alle – was so selbstverständlich klingt, stellt für unsere Gesellschaft leider eine große Herausforderung dar und muss im Detail ausbuchstabiert werden. Deswegen hat Hamburg einen Landesaktionsplan und entwickelt diesen auch nach 2012 und 2015 weiter. Die fachliche Debatte dazu werden wir wahrscheinlich in zwei Wochen führen und dann auch im Ausschuss – oder hoffentlich in den Ausschüssen.
In dem Zuge ist jedenfalls schon viel passiert, da müssen wir uns nur einmal im Stadtbild umschauen. Es gibt immer mehr Barrierefreiheit, insbesondere im ÖPNV. Aber zu häufig enden Wege noch
an der nächsten Treppe. Wir haben mittlerweile ein barrierefreies Redepult, wir haben hoffentlich irgendwann einen Dielenfahrstuhl; auch hier machen wir Fortschritte. Und auch in der barrierefreien Kommunikation, was Leichte Sprache und Gebärdensprachdolmetschen angeht, gehen wir immer weiter voran, und das ist auch gut so.
Bis zu einer inklusiven Gesellschaft ist es noch ein weiter Weg, aber es lohnt sich, diesen zu gehen. Und wenn wir das nicht selbst einsehen, verpflichtet uns zum Glück die UN-Behindertenrechtskonvention dazu.
Meine Damen und Herren! Gleiche Rechte und gerechte Teilhabe für alle Menschen, dieser Grundsatz gehört zu 100 Prozent umgesetzt. Lassen Sie uns die inklusive Gesellschaft gemeinsam gestalten. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich habe mir vorher die Website der AfD-Fraktion angesehen und geguckt, was Sie dazu schreiben. Auch mich hat irritiert, wie sehr die Kommentierung dieses Antrags dort von der nun hier eingebrachten Rede abweicht und wie unterschiedlich der Zungenschlag in der Argumentation ist.
In dem Antrag, um den es hier heute geht, macht die AfD zunächst einen vermeintlich pragmatischen Vorschlag. Nach schottischem Vorbild sollen sogenannte Social-Bite-Village-Obdachlosenunterkünfte angeboten werden. Damit tut die AfD so, als sei das eine neue Idee. Aber das ist falsch. Die AfD zeigt eher, dass sie sich mit der Wohnungslosenhilfe hier in der Stadt gar nicht so richtig auskennt. Das möchte ich im Detail jetzt gar nicht erwähnen, das hat Herr Giffei schon ausführlich getan. Hamburg verfügt über eine Reihe von Projekten, die obdachlosen Menschen eine Unterkunft und sozialpädagogische Betreuung anbieten, um sie dabei zu unterstützen, wieder in eine normale Wohnung zurückzufinden. Neben der öffentlichrechtlichen Unterbringung zählen hierzu zahlreiche freie Träger.
All dies ignoriert die AfD in ihrem Antrag. Wundern tut mich das ehrlich gesagt nicht, aber ich gehe stark davon aus, dass das mit Absicht geschieht. Es wird ein kleines Projekt vorgeschlagen, um in dem Zuge wieder einmal unterschiedliche Gruppen gegeneinander auszuspielen. Es wird suggeriert, dass Obdachlose schlechter unterstützt werden als Geflüchtete. Aber das ist Unsinn.
Die AfD spricht in ihrem Antrag wiederum davon, dass nun auch Obdachlose und nicht nur Geflüchtete die Perspektive Wohnen erhalten sollen. Auch hier werden wieder verschiedene Gruppen gegeneinander ausgespielt. Das zeigt aber auch, dass die AfD einige Punkte nicht verstanden hat. In der öffentlich-rechtlichen Unterbringung sind Geflüchtete und Wohnungslose in der Regel gemeinsam untergebracht. Wohnberechtigte Zuwanderinnen und Zuwanderer sind ebenso wohnungssuchend wie alle anderen wohnungslosen Haushalte. Die Perspektive Wohnen gilt also für sie alle. Sie alle sollen eine eigene Wohnung finden und werden dabei unterstützt. Hierauf konzentrieren sich nicht zuletzt zahlreiche Anstrengungen von Rot-Grün in den letzten Jahren.
Bei den Unterkünften mit der Perspektive Wohnen bezieht sich diese Perspektive auf die Wohnungen selbst. Mit diesem Programm sollten nicht noch mehr Containerunterkünfte errichtet werden, sondern es wird eine Regelung im Baugesetzbuch genutzt, um Wohnungsbau zu betreiben, obwohl es noch kein Planrecht gibt. Nur deswegen können
hier nur Geflüchtete untergebracht werden – das regelt das Baugesetzbuch – und Obdachlose eben nicht. Aber das liegt nicht daran, dass man ihnen diese Unterkünfte vorenthalten möchte. Im Gegenteil, ich würde mir wünschen, dass sie auch dort gemeinsam untergebracht werden könnten.
Perspektivisch sollen die Wohnungen dann dem normalen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Bis dahin gehören diese Unterkünfte zu öffentlichrechtlichen Unterbringungen, in denen es wahrlich kein Rundum-sorglos-Paket gibt, wie es auf der AfD-Website zu lesen ist und was auch schon einige angeführt haben. Den Antrag lehnen wir ab. Ich glaube, das sollte mehr als deutlich geworden sein. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe es immer so verstanden, dass es unsere Aufgabe als Politik ist, Probleme zu identifizieren und zu lösen.
Und der Frauenmangel in deutschen Parlamenten ist so ein Problem.
Aber die FDP will hier offensichtlich nichts besser oder gerechter gestalten und die CDU anscheinend auch nicht.
Im Gegenteil, es ist ihr sogar eine Aktuelle Stunde wert, um deutlich zu machen, dass sie de facto alles so für in Ordnung hält, wie es momentan läuft.
Ich komme noch dazu.
Aber es ist doch so: Auch 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts können wir immer noch nicht über die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen reden. Wenn wir so weitermachen, brauchen wir noch mindestens weitere 100 Jahre, um zu tatsächlicher Gleichberechtigung zu kommen. Und das, liebe FDP, ist ein riesiges Problem und unsere Aufgabe ist es, dies zu lösen.
Schauen wir uns die Zahlen an. Aktuell beträgt der Frauenanteil in der Bürgerschaft rund 38 Prozent. Im Bundestag gibt es sogar nur 30 Prozent Frauen. Das ist viel zu wenig. Zu einer demokratischen Gesellschaft gehört die Hälfte der Macht den Frauen. Ohne Frauen ist kein Staat zu machen.
Darum geht es in der Politik.
Vor diesem Hintergrund stehen wir vor der Frage, wie wir den Frauenanteil in den Parlamenten steigern. Als GRÜNE haben wir einen Vorschlag in die Diskussion eingebracht und gesagt: Ja, wir brauchen ein Parité-Gesetz auch in Hamburg. Wie dies trotz aller verfassungsrechtlichen Bedenken gehen kann, wollen wir ausführlich und sachlich in aller Breite diskutieren.
Dabei nehmen wir den Auftrag des Grundgesetzes und auch der Hamburgischen Verfassung ernst. An dieser Stelle möchte ich Elisabeth Selbert zitieren. Sie ist eine der vier Mütter des Grundgesetzes und kannte sich also bestens mit diesem aus. Ich zitiere:
"Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist doch schlicht Verfassungsbruch in Permanenz."
Das sagte sie im Jahr 1981. Damals gab es noch nicht den Zusatz im Artikel 3, dass der Staat die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken habe. Vor diesem Hintergrund ist es geradezu absurd, dass ausgerechnet die FDP, die uns die letzten Monate ständig etwas von Werten erzählt und wem diese alle beizubringen seien,
es nicht für nötig hält, die Verpflichtung des Grundgesetzes ernst zu nehmen.
Ich rede davon, die Verpflichtung des Grundgesetzes an dieser Stelle ernst zu nehmen und in eine Debatte einzusteigen, wie wir sie erfüllen können.
Nein, anders. Die FDP hat sich sogar sofort gegen den ersten öffentlichen Vorschlag positioniert, wie wir dieses Problem angehen können.
An einer ernsthaften Auseinandersetzung mit diesem Thema scheint die FDP nicht interessiert zu sein.
Übrigens ein interessanter Zwischenruf eben: Die FDP hat gerade noch einmal erklärt, dass sie es nicht als Problem sieht.
Der Antrag der FDP wiederholt das immer wiederkehrende Argument, der Grundsatz der Gleichheit der Wahl allein gewähre vollkommene Chancengleichheit. Dafür, dass dies nicht stimmt, müssen wir uns nur einmal hier im Saal umschauen. Wie bei der Frauenquote in der Privatwirtschaft zeigt sich auch hier, dass freiwillige Selbstverpflichtungen uns nicht weiterbringen.
Die Fraktionen mit vielen Frauen in ihren Reihen haben nicht nur Mentoring-Programme gestartet, was durchaus wichtig ist, sondern die Hälfte der Macht fest in ihren Statuten verankert und so sichergestellt, dass die Hälfte der Macht wirklich den Frauen zugehen kann. Das heißt, wir brauchen uns nur einmal wieder im Raum umzuschauen.
Und was denken Sie denn, woran es liegt, dass Frauen in Parlamenten, aber auch in vielen anderen Bereichen unterrepräsentiert sind? Sicher nicht daran, dass Frauen keine Macht wollen. Selbstverständlich wollen und können Frauen Politik gestalten, Gesellschaft gestalten und regieren. Es liegt an den Strukturen, die das nicht zulassen und durch die Frauen immer noch diskriminiert werden. Die Art und Weise, wie viele Parteien ihre Wahllisten aufstellen, das werden auch einige Frauen der CDU bestätigen können, ist von Männern dominiert, die ihre Macht nicht teilen wollen. Das können wir nicht länger hinnehmen.
Aus diesem Anliegen heraus haben wir auch unseren Zusatzantrag interfraktionell eingereicht. Mit unserem Antrag zeigen wir, dass wir bereit sind, diesen Weg zu gehen und auszuloten, was rechtlich möglich ist: für mehr Gerechtigkeit und eine Hamburgische Bürgerschaft, die wirklich ein gesellschaftliches Abbild der Bevölkerung darstellt, für echte Wahlfreiheit, für die Freiheit, wirklich Frauen wählen zu können, und gerade mit Blick auf unser Wahlrecht
für die Hälfte der Macht für Frauen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zu den Themen, die Frau Rath gerade als Letztes angesprochen hat, die nicht Gegenstand der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms sind, sondern andere Themen, die im Sozialausschuss anhängig sind, werden wir fachlich dort in den nächsten Monaten noch sehr intensiv beraten. Da stehen nämlich nicht nur die genannten Punkte an, sondern in dem Themenbereich noch ein paar andere.
Ich möchte jetzt zum Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm sprechen, dessen grundlegendes Ziel es ist, die Selbstbestimmung von Frauen und ihre gerechte Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern. Das Rahmenprogramm soll dazu beitragen, Vermögen, Einkommen, Gestaltungsmacht
sowie Erwerbs- und Sorgearbeit gerecht zwischen den Geschlechtern zu verteilen. Außerdem sollen Geschlechtsstereotype und Rollenerwartungen abgebaut werden. Dafür ist es wichtig, dass wir im Sinne des Gender Mainstreaming alles staatliche Handeln auf gleichstellungspolitische Aspekte untersuchen und, wo nötig, in allen Bereichen geeignete Maßnahmen ergreifen.
Das GPR, so die Abkürzung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms, ist genau das richtige Programm, um Gleichstellung in allen Bereichen, in allen Behörden, in allen Fachpolitiken zu verankern, aber eben auch ein geeignetes Monitoring-System.
Das GPR wurde in den vergangenen Jahren mit anderen Programmen und Strategien der Stadt verzahnt, aktuell hierbei auch der Prozess zur Umsetzung der Agenda 2030, also der UN-Nachhaltigkeitsziele. Hier ist die Gleichstellung von Frauen ein zentrales eigenes Ziel, das Deutschland und somit auch Hamburg noch nicht erreicht hat. Hierin stecken also noch einmal Handlungsverpflichtungen, gerade mit Blick auf die Fortschreibung des GPR, die dann wiederum anstehen wird.
Ein weiteres wichtiges geschlechterpolitisches Programm ist außerdem der Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, der auch für das GPR wichtige Anregungen bietet und sich gegenseitig gut ergänzt.
Das GPR ist ein dauerhafter behördenübergreifender Prozess. Auch wir als Parlament können uns hieran beteiligen, nicht nur indem wir in unserem Handeln als Abgeordnete und als Fraktionen die Ziele der Selbstbestimmung und gerechten Teilhabe verfolgen, sondern auch indem wir geeignete Maßnahmen in unseren fachpolitischen Bereichen vorschlagen.
Der Stellungnahme des Stadtentwicklungsausschusses habe ich zum Beispiel entnommen, dass die geschlechtergerechte Besetzung von Jurys ein Handlungsfeld sein könnte. Hier liegt dann auch direkt schon einmal ein Anknüpfungspunkt aus der Ausschussberatung für die Fortschreibung des GPR vor.
In den vergangenen Monaten haben wir uns alle sehr intensiv mit der Gleichstellung von Frauen in den Fachausschüssen beschäftigt. Alle 16 Fachausschüsse haben Stellungnahmen zum GPR abgegeben, manche ausführlicher, andere, wie Frau Dobusch schon anführte, weniger ausführlich. Für mich hat aber insgesamt dieses parlamentarische Verfahren noch einmal gezeigt, dass Gleichstellungspolitik zwar eine starke fachpolitische Dimension hat, aber eben auch ein Querschnittsthema ist.
Die zahlreichen Maßnahmen des GPR zeigen, Gleichstellung geht uns alle an. Wir alle können in unseren Fachbereichen einen Beitrag dazu leisten, um die Gleichstellung von Frauen voranzubringen. Lassen Sie uns das tun. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe mich jetzt noch einmal schnell gemeldet, weil meiner Kollegin die Zeit am Ende fehlte, und würde noch einmal kurz ein paar Punkte betonen.
Ja, es ist nicht hundertprozentig optimal, dass das Verfahren jetzt vorgezogen werden muss. Es wäre eleganter gewesen, das in der gesamten Novellierung des Gleichstellungsgesetzes zu machen. Es gibt jetzt aber das Verfahren, das sich ein bisschen in die Länge zieht, gerade weil wir die Verbände ausführlich anhören wollen. Das zieht sich ein bisschen, das wollen wir gründlich machen. Deswegen ist es notwendig, diese Regelung vorzuzie
hen und heute zu beschließen. Dann aber wird der Paragraf 10, um den es heute geht, auch in der Verbändeanhörung noch einmal Thema sein. Wir werden das gesamte Gesetz im Herbst im Parlament haben. Da gucken wir uns auch noch einmal den Paragrafen 10 an. Da können wir den noch nachbessern, wenn wir wollen. Also es ist jetzt nicht so, dass wir den heute abschließend im Parlament haben und uns im Herbst nicht mehr angucken, sondern wir werden das noch mit den Verbänden, mit den Betroffenen, so wie es von der UN-BRK vorgesehen ist, behandeln und auch im Parlament ausführlich debattieren, so wie es sich gehört.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ein Großteil der Obdachlosen leidet an psychischen Erkrankungen, die teilweise auch eine Folge des schwierigen Lebens auf der Straße sind. Die Ansprache und die Versorgung dieser Menschen gestaltet sich häufig schwierig. Die Integration ins gesundheitliche Regelsystem ist zwar wünschenswert, aber eine große Herausforderung. Daher wollen wir mit diesem Antrag sicherstellen, dass über Sprechstunden in Tagesaufenthaltsstätten und Notunterkünften ein möglichst niedrigschwelliges Angebot vorgehalten wird, um die Obdachlosen dort zu erreichen, wo sie sich ohnehin häufig aufhalten. Im Optimalfall gelingt aus diesen Sprechstunden heraus, sie ins Regelsystem zu integrieren.
Da bei vielen Obdachlosen aber erst eine Stabilisierung der Lebenssituation im Vordergrund steht, ist auch hier einfach ein niedrigschwelliges Angebot der Ansprache wichtig. Es gibt bereits einige solcher Sprechstunden, aber diese gestalten sich immer schwieriger. Es muss klar sein: Wir brauchen ein solches Angebot in möglichst allen Tagesaufenthaltsstätten und Notunterkünften.
Darüber hinaus macht die Caritas bereits gute Erfahrungen mit dem CITYmobil, einem aufsuchenden Angebot, und auch der Sozialpsychiatrische Dienst arbeitet mobil, allerdings erst zu einem sehr
späten Zeitpunkt der Eskalation. Insgesamt gilt es zu überprüfen, inwiefern Betroffene besser aufgesucht werden können, aber auch inwiefern ihr Zugang zu ambulanten Angeboten verbessert werden kann.
Wichtig ist zudem, dass Menschen bei längeren Klinikaufenthalten ihre Wohnung nicht verlieren. Zusammen mit den Kliniken und den Fachstellen soll dafür eine präventive Strategie entwickelt werden, sodass während des Aufenthalts in der Klinik gesichert ist, dass zum Beispiel keine Mietschulden anfallen und dadurch ein Wohnungsverlust droht.
Bereits im Rahmen des Gesamtkonzepts Wohnungslosenhilfe wurde das Thema psychisch kranke Obdachlose bearbeitet. Deutlich wurden dabei auch viele Schnittstellenprobleme, die natürlich nicht alle mit einem Antrag gelöst werden können. Uns ist es aber wichtig, bei diesem fachlich ziemlich schwierigen und komplexen Thema voranzukommen und so die Versorgung von obdachlosen Menschen in Hamburg weiter zu verbessern.
Letzten Endes ist die psychische Gesundheit ein wesentlicher Punkt auf dem Weg zurück in ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Jedes Jahr kommt dieser Antrag der LINKEN und jedes Jahr die fast gleiche Debatte. Dabei ist in den letzten Jahren besonders qualitativ viel passiert, gerade weil das Winternotprogramm ein so wichtiges Angebot ist. Davon konnten sich die Obfrauen im Sozialausschuss wieder ein eigenes Bild machen im vergangenen Winter. Allein die abschließbaren Schränke, eine vermeintliche Kleinigkeit, haben sich positiv auf die Stimmung im Winternotprogramm ausgewirkt, aber auch die verstärkten Schutzmaßnahmen für Frauen haben einen positiven Effekt.
Warum die ganztägige Öffnung nicht oberste Priorität hat und andere bauliche Voraussetzungen benötigt, weil es eben keine Wohnunterkunft ist, haben wir in den letzten Jahren schon häufig diskutiert, aber auch hier zeigt sich f & w fördern und wohnen flexibel. Als im vergangenen Winter die Temperaturen teilweise sehr kalt waren, wurden die Öffnungszeiten kurzerhand erweitert. Ich gehe stark davon aus, dass dies auch im kommenden Winter so sein wird. Die Öffnungszeit wurde standardmäßig auf 9.30 Uhr erweitert, sodass ein besserer Anschluss an die Öffnungszeiten der Tagesaufenthaltsstätten gewährleistet ist. Dies wurde in den vergangenen Jahren übrigens auch stetig erweitert, gerade am Wochenende.
Der Senat hat sich auch immer offengehalten, das Winternotprogramm im April gegebenenfalls zu öffnen, sollten die Temperaturen dies erfordern.
Deswegen bleibt festzuhalten: Das Winternotprogramm ist ein extrem wichtiges Angebot, um obdachlosen Menschen im Winter einen Erfrierungsschutz zu bieten. Dabei muss es natürlich völlig egal sein, aus welchen Gründen jemand obdachlos geworden ist oder ob diese Person einen Rechtsanspruch hat. Es gilt zu verhindern, dass im Winter Menschen in Hamburg auf der Straße schlafen müssen. Und gerade weil dieses Angebot so wichtig ist, freue ich mich auf die Debatte dazu im Sozialausschuss.
Ich möchte aber auch noch einmal in Erinnerung rufen, dass das System der Obdach- und Wohnungslosenhilfe viel mehr umfasst als das Winternotprogramm. Ich bin daher schon gespannt auf den Lebenslagenbericht und den Bericht zum Gesamtkonzept Wohnungslosenhilfe. Je besser wir in der Vermeidung und der nachhaltigen Bekämpfung von Obdachlosigkeit vorankommen, desto unwichtiger, in Anführungsstrichen, wird das Winternotprogramm,
und das wäre dann ein Erfolg im Sinne der Betroffenen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sollten unsere Energien darauf verwenden, die Unterbringungs- und Wohnungssituation von Geflüchteten und von allen anderen Menschen dieser Stadt besser und sozial gerechter zu gestalten, anstatt verschiedene Gruppen gegeneinander auszuspielen.
Aber genau dies tut die AfD mit dieser Debatte und das ist unerträglich.
Dass die CDU nun auch noch diese Debatte nutzt, um ihr eigenes Süppchen zu kochen, halte ich auch für mehr als fragwürdig.
Bevor ich näher auf die AfD-Fragen eingehe, möchte ich noch einmal daran erinnern, wo wir eigentlich herkommen.
Denn wenn ich auf die letzten drei Jahre zurückblicke, dann muss ich wirklich sagen, dass ich glücklich bin über die Fortschritte, die wir in Sachen Unterbringung von Geflüchteten in dieser Stadt erreichen konnten. Ich erinnere mich noch zurück an die Zeit, in der wir Baumärkte und teils sogar Zelte nutzen mussten, weil schlicht nicht genügend feste Unterkünfte verfügbar waren. Diese Situation haben wir in Hamburg, auch im Bundesvergleich, ziemlich schnell und ziemlich gut in den Griff bekommen. Neben der ständigen Suche nach nutzbaren Flächen und Gebäuden für angemessene Folgeunterbringung sind wir direkt in die langfristige Planung eingestiegen. Das Ergebnis sind die Flüchtlingsunterkünfte mit Perspektive