Protocol of the Session on November 25, 2015

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Senatorin. – Wenn keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.

Zunächst zum Antrag der CDU-Fraktion aus Drucksache 21/2365.

Wer möchte diesen Antrag an den Kulturausschuss überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung an den Kulturausschuss abgelehnt.

Wer möchte die Drucksache 21/2365 dann an den Ausschuss für Sport und Olympia überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit erfolgt die Überweisung an den Ausschuss für Sport und Olympia.

Nun zum Ausschussbericht aus Drucksache 21/ 2120.

Hierzu stelle ich zunächst fest, dass die in Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen erbetene Kenntnisnahme erfolgt ist.

Wer möchte dann Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen angenommen.

Wir kommen jetzt zu den Tagesordnungspunkten 13 a und 23 a, Drucksachen 21/1979 und 21/2334, Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 3. September 2015 "Stärkung der Justiz" und Bericht des Haushaltsausschusses hierzu.

[Senatsantrag: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 3. September 2015 "Stärkung der Justiz" (Drucksache 21/1425) – Drs 21/1979 –]

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 21/1979: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 3. September 2015 "Stärkung der Justiz" (Drucksache 21/1425) (Senats- antrag) – Drs 21/2334 –]

Wird das Wort gewünscht? – Herr Müller von der GRÜNEN Fraktion, Sie haben es.

(Präsidentin Carola Veit übernimmt den Vor- sitz.)

(Senatorin Barbara Kisseler)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Am Freitagabend haben wir im Haushaltsauschuss den Senatsantrag zur Stärkung der Justiz einstimmig beschlossen und mit dem Einvernehmen aller Fraktionen dafür Sorge getragen, dass wir heute schon darüber abstimmen können. An einem sehr kurzen Verfahren war also allen gelegen, denn das eint uns schon in diesem Hause, dass die Justiz so schnell wie möglich gestärkt werden soll.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Worum geht es? Die Bürgerschaft hat den Senat im September ersucht, die entsprechenden Stellen bereitzustellen. Der Senat hat uns jetzt haushaltstechnisch den Vorschlag gemacht, dies umzusetzen, diese zusätzlichen Stellen im Haushaltsplan zu ermöglichen. Dem kommen wir als Regierungsfraktionen gern nach, und ich denke, dass auch die Opposition das im Grundsatz unterstützt.

Heute sollen 16 zusätzliche Stellen beschlossen werden: sechs Stellen für das Sozialgericht, davon drei Richterinnen- und Richterstellen und drei Stellen für Servicepersonal. Darüber hinaus haben wir einen Stellenpool mit zehn Stellen geschaffen, fünf Stellen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, und noch einmal fünf für Servicepersonal. Damit wollen wir auf die Belastungsspitzen reagieren, die uns natürlich rückgemeldet werden aus den Gerichten und auch aus der Staatsanwaltschaft. Wenn wir uns ansehen, was wir seit Anfang des Jahres in diesem Hause bereits bewilligt haben, kommt dazu noch die Verstärkung des Verwaltungsgerichts, die wir zum Jahreswechsel beschlossen haben: drei Richterinnen- und Richterstellen. Und mit der Mehrbedarfsdrucksache im September haben wir weitere sieben Stellen für das Verwaltungsgericht nachbewilligt. Auch damit haben wir auf die Spitzen der Belastung reagiert. Wenn wir das alles zusammenzählen, kommen wir in diesem Jahr auf 26 zusätzliche Stellen für die Hamburger Justiz. Meine Damen und Herren, in dieser Form hat es das lange nicht gegeben.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Ich sage das deswegen so deutlich, weil das Verhältnis zwischen erster und dritter Gewalt ein spezielles ist. Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut. Trotzdem ist der Haushaltsgesetzgeber natürlich immer in Kontakt mit der dritten Gewalt. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Gerichte haben zur jeweiligen Haushaltsaufstellung das Recht, ihre Situation darzulegen, und diejenigen, die das in der vergangenen Wahlperiode miterleben durften oder vielleicht auch einmal den Blick ins Protokoll gewagt haben, haben gesehen, dass sie diese Gelegenheit gern wahrnehmen, um der ersten Gewalt einmal zu erzählen, wie es ihnen als dritter Gewalt geht.

Wir Parlamentarier sollten diesen Kontakt und diesen Dialog zwischen diesen beiden Gewalten sehr schätzen. Ich finde es deswegen sehr gut, dass wir als Hamburgische Bürgerschaft in diesem Jahr auf diese Belastungssituation reagiert haben, dass wir sagen, wir haben ein Ohr für die Nöte der Justiz. Die Senatsvorlage, die wir heute zum Abschluss bringen, ist ein Gewinn für beide Gewalten und ein Zeichen für eine gute Zusammenarbeit zwischen der Hamburgischen Bürgerschaft und den Gerichten und der Staatsanwaltschaft.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Nun werden einige natürlich wieder sagen, das reiche nicht, das sei zu wenig, und so weiter, und so fort. Das ist kein neues Phänomen, wir haben das auch in der vergangenen Wahlperiode immer wieder diskutiert. Am Ende haben sich aber alle schwer damit getan zu sagen, woran wir es denn nun genau festmachen sollen, denn die Kennzahlen, die uns als Hamburgischer Bürgerschaft vorliegen, zum Beispiel die Zahl der Verfahren, die an den einzelnen Gerichten oder der Staatsanwaltschaft auflaufen, haben manchmal eine andere Sprache gesprochen als das, was dann aus Sicht von Gerichten und Staatsanwaltschaften tatsächlich los war. Wir haben in unserem Koalitionsvertrag bekräftigt, dass wir uns dieser Wahrnehmungslücke zuwenden wollen, indem wir die Komplexität der Verfahren, die die Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten uns in der Bürgerschaft natürlich auch schon versucht haben darzustellen, ein bisschen näher beleuchten. Das hat die Justizbehörde inzwischen ins Netz gestellt. Damit ist es öffentlich und jedem zugänglich. Nun haben wir die Aufgabe, aus diesen umfangreichen Beschreibungen Kriterien zu entwickeln, an denen wir messen können, was vor Ort wirklich los ist, und anhand derer wir ableiten zu können, wie hoch der Bedarf ist. Wir sehen diese Bereitstellung, also dass wir jetzt erst einmal die Informationen haben – die Justizbehörde hat das, finde ich, beispielhaft öffentlich zugänglich gemacht –, als einen ersten Schritt, um uns als Haushaltsgesetzgeber dieser besonderen Belastungssituation mit einer Bewertung zu nähern. Wir sehen die Justizbehörde in der Pflicht, gemeinsam mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften den zweiten Schritt zu gehen, das in messbare Kriterien umzusetzen, sodass wir alle am Ende wissen, wie die Belastung vor Ort wirklich ist.

Wir gehen heute den ersten und guten Schritt und werden 16 Stellen bereitstellen. Damit haben wir sozusagen schon einmal Vorschub geleistet. Mit insgesamt 26 neuen Stellen über das Jahr gesehen halten wir dies für ein sehr gutes Ergebnis für die Justiz. Wir stehen an ihrer Seite und sehen die Nöte, aber wir müssen auch zusammenarbeiten und genau schauen, wie wir messen können, was vor Ort los ist. Heute ist der erste Schritt getan, dass wir zum Jahresende noch einmal weitere

16 Stellen bewilligen; insgesamt 26. Wir glauben, damit eine große Hilfe für die Hamburger Justiz leisten zu können, und bitten um Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Das Wort bekommt Herr Tabbert von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vernünftigerweise haben wir mit den GRÜNEN im Koalitionsvertrag vereinbart, die Belastungen, denen unsere Justiz ausgesetzt ist, im Auge zu behalten und im Bedarfsfall schnell und zielgerecht nachzusteuern. Wenn dann, wie versprochen, an den entscheidenden Stellen – der Kollege Müller hat es gerade beschrieben – angepackt wird, kann es schon einmal vorkommen, dass für gute Oppositionsarbeit nur noch wenig Platz bleibt. So hat mir der geschätzte Kollege Seelmaecker gerade beim Kaffee gesagt, er wolle heute nicht den Degen, sondern nur das Florett herausholen. Entsprechend will ich mit dem, was die CDU an Restkritik auszusetzen hat, ein bisschen gnädiger umgehen, denn letzten Endes haben wir alle das gemeinsame Anliegen, den Rechtsstandort Hamburg zu stärken.

Allerdings, und insoweit unterscheiden wir uns dann doch von der CDU, ist bei Ihren Vorschlägen zum Thema Sozialgerichte nichts vorzufinden, obwohl dort, das kann man den Kennzahlen entnehmen, tatsächlich Handlungsbedarf ist, was die Bestände und die Verfahrensdauer anbelangt. Insofern bin ich froh, dass es uns gelungen ist, hier drei Richterstellen und drei zusätzliche Servicekräfte finanziert zu bekommen, und zwar mit einer seriösen Gegenfinanzierung, eben nicht mit einer, die, wie die CDU, nur auf kurzfristige Zinsersparnisse setzt, von denen wir nicht wissen, wie lange wir mit ihnen rechnen können. Eine dauerhafte Gegenfinanzierung kann so aus unserer Sicht nicht erfolgen. Auch die FDP hat zu den Vorschlägen, die sie bisher gemacht hat, nicht gesagt, wie sie das denn alles finanzieren will.

Entsprechend haben die Regierungsfraktionen bereits kurz vor der Sommerpause, der Kollege hat es gerade erwähnt, ein Ersuchen an den Senat gerichtet, und der Senat hat dem Ersuchen im Wesentlichen entsprochen. Das ging recht schnell, von September bis November.

(Zuruf von Dr. Wieland Schinnenburg FDP)

Am Ende der Sommerpause.

Herr Kollege Schinnenburg, er hat sogar zu unserer Freude, sozusagen als Kirsche auf der Torte, noch etwas draufgelegt. Ich weiß nicht, ob Sie sich einmal durchgelesen haben, was dort zur Verstärkung der Staatsanwaltschaft unter Punkt II.2. steht, nämlich die Möglichkeit, die bisher bei der Staats

anwaltschaft nicht vorgesehen war, dass bei Dauererkrankung durch Leerstellen – das werden wohl nach derzeitigem Kenntnisstand zwei sein – eine entsprechende Nachbesetzung erfolgen kann. Zusammen mit unserer Poollösung bedeutet das, wir haben das in der letzten Justizausschusssitzung senatsseitig auch noch einmal mitgeteilt bekommen, für die Staatsanwaltschaft diese zwei Leerstellen, zwei Staatsanwälte aus dem Pool und noch eine weitere Servicekraft. Insofern haben wir für die Staatsanwaltschaft, ich schaue jetzt auch den Kollegen Stoberock an, eine ganze Menge getan.

(Beifall bei der SPD)

Da darf man klatschen, und ich hoffe, die Staatsanwaltschaft tut es auch. So viele neue Stellen sind dort in den letzten Jahren tatsächlich nicht geschaffen worden.

Dazu kommt ein weiterer Schwerpunkt am Landgericht. Das haben wir auch im Justizausschuss mitgeteilt bekommen, und es hat unsere volle Unterstützung, nämlich die Schaffung einer weiteren R2-Stelle, das heißt eines Vorsitzenden Richters am Landgericht, und eben zwei weitere Richter aus dem Pool, sodass dort die Möglichkeit besteht – und so wird es jetzt wohl kommen –, eine neue große Strafkammer einzurichten.

Last, but not least haben wir als letzten Schwerpunkt das Amtsgericht. Die Anwälte wissen es – Sie sicher auch, Herr Schinnenburg –, der Schuh drückt dort am meisten, auch wenn man sich die Zahlen im Servicebereich anschaut, und entsprechend gehen von den Poolstellen dann vier Servicekräfte und eine weitere R1-Stelle ans Amtsgericht.

Wenn man das nun kritisiert, wie es ansatzweise passiert ist in der letzten Justizausschusssitzung, dann muss man schon fragen: Wo liegt denn hier überhaupt das Problem? Was wollen Sie denn? Letzten Endes haben wir die Aufgabe doch noch vor uns, der Kritik, die aus dem Gerichtsbereich kommt in Bezug auf die gestiegene Verfahrenskomplexität, im Justizausschuss nachzukommen, und ich habe bisher nichts von der Opposition gehört, nach welchen Kriterien Sie denn in Zukunft bei Gerichten wie reagieren wollen. Das müssen wir tatsächlich erst noch klären. Solange das nicht geklärt ist, macht es sehr viel Sinn, mit einer entsprechenden Poollösung zu arbeiten.

(Beifall bei der SPD und bei Farid Müller GRÜNE)

Wir können nur betonen, dass es uns dabei durchaus wichtig ist, konstruktiv mit den Oppositionsparteien zusammenzuarbeiten. Ich nehme zum Beispiel positiv zur Kenntnis, dass wir im Vorgriff auf die heute hoffentlich gemeinsam zu schaffenden Richterstellen bereits letzte Woche entsprechende Entscheidungen im Richterwahlausschuss

(Farid Müller)

getroffen haben. Insofern hoffe ich, dass wir im Hinblick auf die Leistungsstärke des Justizstandorts Hamburg weiter am selben Strang ziehen, und bitte um möglichst breite Zustimmung zu dem vorliegenden Antrag. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Herr Seelmaecker von der CDU-Fraktion bekommt das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen! Die Verstärkung ist gut, deswegen stimmen wir dem Antrag auch zu, denn er sorgt für eine Entlastung, die wir immer haben wollten und die auch dringend geboten ist.

(Beifall bei der CDU und bei Dr. Andreas Dressel SPD, Farid Müller GRÜNE und An- drea Oelschläger AfD)

Nichtsdestotrotz ist diese Umsetzung nicht ausreichend. Zunächst müssen wir feststellen, dass diese Poollösung eine Notlösung ist. Ungünstig ist, dass sie als schnelle Eingreiftruppe konstruiert ist und nach wie vor im Bereich der Justizbehörde angesiedelt wird. Ehrlicherweise sollte sie lieber schon jetzt endgültig bei den Gerichten und bei den Staatsanwälten verbleiben, denn dort haben wir einen Mangel festgestellt, der strukturell bedingt ist und dem abgeholfen werden muss. Da ist es ungünstig, wenn wir sozusagen mit Feuerwehreinsatzkräften arbeiten.

Das Zweite ist: Das Problem der Überlastung der Justiz dauert nach wie vor an, wir haben es noch nicht gelöst.

(Farid Müller GRÜNE: Aber wir haben uns auf den Weg gemacht!)

Selbstverständlich, es ist definitiv ein Start. Der ist wichtig und gut, und deswegen haben wir auch jeder Beschleunigung hier zugestimmt, damit wir diese Entlastung hinbekommen. Dagegen ist nichts einzuwenden.