Aber erlauben Sie mir die Anmerkung: In München, insbesondere auch in Bayern, sind aufgrund deren Verordnung nur Notariate mit maximal zwei Partnern zugelassen. Ich habe nicht das Gefühl, dass dadurch die Wirtschaft in Bayern krankt und der Standort Bayern gefährdet ist. Ich teile auch nicht die Auffassung, dass beispielsweise eine Erhöhung und Zulassung auf vier Partner in einem Notariat die Wirtschaftskraft Bayerns verdoppeln würde oder Halbierungen auf einen Einzelnotar die Wirtschaftskraft Bayerns dadurch nur noch halb so stark ist.
Noch immer steht ein Ergebnis der Berufungskommission für den Lehrstuhl Filmregie aus, während dessen sind die Studenten und Hochschulprofessoren in Aufruhr, weil sie nicht am Verfahren beteiligt wurden und dem international erfolgreichen Studiengang droht, sein Renommee zu verlieren.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Wieso wurden die Bereichsleiter des Filmstudiums nicht am Berufungsverfahren beteiligt, obwohl ihnen dieses in einem Brief Senator Drägers mit Hinweis auf Beschlüsse des Aufsichtsrates der Media School zugesagt wurde?
Herr Abgeordneter! Diese Frage haben Sie bereits in der Schriftlichen Kleinen Anfrage 18/2256 angeklickt. Der Senat hat seinerzeit
notiert, dass Herr Dräger in seinem Schreiben vom Juni 2004 an Hark Bohm Vorschläge unterbreitet hat, wie man in einem einfachen Verfahren alle Bereichsleiter der HMS zu Paragraph 17-Professoren ernennen könnte und sie damit die Chance erhielten, als Professoren in der Berufungskommission zu landen. Das war weder eine Einflussnahme, wie Sie es in der damaligen Schriftlichen Kleinen Anfrage genannt hatten, noch eine Zusage des Senats, wie Sie es soeben dargestellt haben. Es war eine Anregung, das Verfahren einfacher durchzuführen, anstatt ein so kompliziertes Verfahren zu wählen, wie es Hark Bohm vorgeschlagen hatte. Allerdings ist der angeregte Weg von den Beteiligten nicht rechtzeitig beschritten worden.
Ja, ich werde meine zweite Frage stellen. – Wie erklärt sich der Senat, dass der Geschäftsführer der Hamburg Media School selbst noch im Dezember 2004 an sein Stimmrecht in der Berufungskommission glaubte und dieses weiterhin in einem Gespräch mit den nun nicht beteiligten Hochschulprofessoren binden wollte?
Auch diese Frage haben Sie bereits in einer Kleinen Anfrage gestellt, und zwar mit der Drucksache 18/2331, Herr Abgeordneter.
Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, dann fragen Sie danach, warum der Geschäftsführer an sein Stimmrecht glaubte. Nun, der Senat ist für Glaubensfragen nicht zuständig,
aber ich will Ihnen trotzdem antworten. Vermutlich ist übersehen worden, dass laut Berufungsordnung der Universität das Verwaltungspersonal in Berufungsausschüssen kein Stimmrecht hat und der Geschäftsführer der HMS gehört zum Verwaltungspersonal. Damit ist die Frage beantwortet, Herr Abgeordneter.
Eine Nachfrage des Abgeordneten Müller, ja oder nein? Ich kann das nicht erkennen, es tut mir Leid. – Dann die Abgeordnete Opitz bitte.
Wie erklärt der Senat seine Antwort vom 7. Juni 2005, nach der es am 24. März 2005 keine Aufsichtsratsitzung gegeben habe, obwohl mir ein Protokoll dieser Sitzung vorliegt, in welchem die Nachbesserungen des Kooperationsvertrages im Hinblick auf das Filmstudium und das Berufungsverfahren beschlossen wurden?
Ja, ich hoffe es jedenfalls. Frau Abgeordnete! Es handelte sich nicht um eine Sitzung des Aufsichtsrates, sondern es waren einige Mitglieder des Aufsichtsrates zusammengekommen und hatten sich informell getroffen.
(Dr. Willfried Maier GAL: Außerordentliche Sit- zung! – Dr. Till Steffen GAL: Darüber gab es doch ein Protokoll!)
Herr Staatsrat! Ist es eigentlich üblich, dass sich ein Professor derart in das Verfahren seiner eigenen Nachfolge einmischt, wie das Herr Bohm getan hat?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsrat! Ist dem Senat bekannt, ob es arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen Mitarbeiter der Hamburg Media School gibt, weil diese sich öffentlich zu diesem Berufungsverfahren geäußert haben?
Herr Staatsrat! Auch mir liegt eine Kopie jener außerordentlichen Aufsichtsratsitzung vor, die Sie als eine informelle Veranstaltung bezeichnen. Wie erklären Sie sich dann, dass der Kopf dieses Protokolls eine Adresse ausdrücklich Ihrer Behörde enthält, und zwar die Adresse der dort für Hochschulreformprojekte Tätigen, die offenbar Protokollführerin war?
Meiner Kenntnis nach war es keine formelle Aufsichtsratsitzung. Wer Protokolle anfertigt und an wen abschickt, kann ich hier aus dem Stegreif nicht beurteilen.
Ich habe noch eine Nachfrage zu dem Thema, warum die Bereichsleiter nicht beteiligt wurden, und zwar insofern, dass es bekannt ist, dass die Bereichsleiter bereits an der Media School gearbeitet sowie unterrichtet haben und die Vertragsverzögerungen seitens der Media School waren. Wieso konnten die Bereichsleiter nicht in die Berufungskommission berufen werden, obwohl tatsächlich schon ein Arbeitsverhältnis feststand?
Die Bereichsleiter hatten die Verträge nicht unterzeichnet und ohne Abzeichnung der Arbeitsverträge hätten sie nicht in die Berufungskommission eintreten können, wie Senator Dräger in seinem Schreiben vom Juli 2004 auch dargelegt hatte.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsrat! Unterscheidet der Senat oder die Wissenschaftsbehörde auch sonst zwischen informellen und formellen Aufsichtsratsitzungen?
Wenn diese ganzen Treffen so informell waren, wie will der Senat das Problem lösen, dass der Kooperationsvertrag nicht die Frage der Berufungsverfahren für das Filmstudium regelt, obwohl das Filmstudium auch ein gemeinsamer Studiengang von HMS und der Universität ist?
Die Zusammensetzung der Berufungsausschüsse ist doch tatsächlich in der Kooperationsvereinbarung zwischen der Hamburg Media School und der Universität Hamburg geregelt. Dort ist die Zusammensetzung sehr wohl angegeben. Mein Hinweis von soeben hinsichtlich der Nichtstimmberechtigung des Geschäftsführers bezieht sich auf einen zusätzlich zu denkenden Satz aus der Allgemeinen Berufungsordnung der Universität.
Herr Staatsrat! An diesem Berufungsverfahren waren Filmstudenten der betreffenden Hochschule nicht beteiligt, wohl aber Studentenvertreter der Universität des entsprechenden Gesamtfachbereiches. Stimmt die Erklärung, dass die Filmstudenten deswegen nicht beteiligt waren, weil es zu dem Zeitpunkt keine mehr gab, die immatrikuliert waren oder stimmt die Erklärung, dass da ein Irrtum vorlag und die Studenten in Wirklichkeit noch immatrikuliert waren und sie aufgrund dieses so genannten Irrtums nicht beteiligt waren?
Herr Abgeordneter! Sie stellen den Senat vor eine schwierige Frage, weil Sie eine "OderFrage" als zweite Nachfrage gestellt haben. Ich weiß nicht, ob er beide Fragen beantwortet.
Nach meiner Erinnerung, Herr Abgeordneter, war zu dem Zeitpunkt, als der Berufungsausschuss zusammengesetzt wurde, kein immatrikulierter Student des Filmstudiums vorrätig, weil das zwischen den Studienzeiten lag. Darum hat die Hamburg
Media School eine Ersatzlösung gefunden und einen Studierenden aus einem verwandten Bereich übernommen.