Was ich damit sagen will, ist, dass auch in den letzten Jahren ältere Notare in den Ruhestand gegangen sind, ohne dass deren Stellen nachbesetzt worden sind. Da
durch ist jetzt ein Stau von zu besetzenden Stellen entstanden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist am 28. April ergangen. Seitdem dürfen wir wieder besetzen, um diesen Stau abzubauen und auch um der entstandenen Unruhe auf Seiten der Notarassessoren, die augenblicklich ausgebildet werden und nicht wissen, wie es in Zukunft aussieht, entgegenzuwirken.
Wir haben ein Interesse daran, möglichst schnell eine Regelung zu finden, um Rechtsklarheit für andere zu schaffen und die Stellen nach der Notarverordnung ausschreiben und dann neu besetzen zu können.
Wäre es trotzdem nicht angemessen, dass die Justizbehörde sich selbst und der Deputation mehr Zeit lassen sollten, um auch die verfassungsrechtlichen Bedenken des Gutachtens von Professor Dr. Rupert Scholz in Ruhe beachten zu können?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter Marx! Wir gehen davon aus, dass unsere Verordnung verfassungsmäßig ist. Das Gutachten von Professor Scholz liegt uns nicht vor. Das ist nur im Ergebnis von dem Präsidenten der Notarkammer zitiert worden. Insofern gibt es im Moment für uns keine Veranlassung, das weitere Verfahren anzuhalten.
Wie regeln andere Länder mit so genannten nur Notaren die Frage von Zusammenschlüssen von Notaren und wie sind dort die Erfahrungen?
Bis auf die Länder Hamburg und Saarland haben alle Bundesländer eine Notarverordnung, die die Bildung von Sozietäten regelt. In allen Ländern gibt es eine Obergrenze von zwei Partnern und in einigen Ländern auch eine Obergrenze von maximal drei Notaren in einer Sozietät.
Herr Staatsrat! Es gibt Notare, die ihre Ernennung vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten haben. Warum ernennt die Justizbehörde diese Notare jetzt nicht? Müssen sie warten, bis die Notarverordnung verabschiedet worden ist oder was ist hierfür der Grund?
Das sind jetzt zwar insgesamt drei Fragen, aber ich glaube, in einem gemeinsamen Komplex zu beantworten.
Herr Präsident, Herr Abgeordneter Frank! Diese Entscheidung ist am 28. April vom Bundesverfassungsgericht ergangen, nach
dem jahrelang die Stellenbesetzungen blockiert waren. Wir streben jetzt an, nach der neuen Notarverordnung Rechtsbedingungen zu finden und dann auch zügig zu besetzen.
Angesichts der Änderungen fürchten zahlreiche Notariatsangestellte um ihren Arbeitsplatz. Inwiefern hat der Senat dieses in seine Überlegungen mit einbezogen?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete Dräger! Diese Äußerung von Mitarbeitern der Notariate sind mir sehr wohl bekannt. Ich kann sie dennoch nicht teilen. Die Anzahl der Notare in Hamburg ist zurzeit auf 74 festgeschrieben. Die weiteren Ausschreibungen oder keine weiteren Ausschreibungen regeln sich nach der Anzahl der Arbeitsanfälle. Die Zahl an sich wird nicht reduziert.
Wenn Sie in einem Notariat vier Notare mit Mitarbeitern haben und demnächst einer ausscheidet, dessen Stelle nicht besetzt wird, sondern hierfür ein Einzelnotar zugelassen wird, dann benötigt dieser auch Mitarbeiter. Ich will damit sagen: Es gibt 74 Notare mit 74 Mitarbeitern und an der Anzahl der Gesamtnotare wird sich nichts ändern. Im Gegenteil, wenn es Sozietäten mit mehreren Partnern sind, hat man eher Synergieeffekte und weniger Mitarbeiter, als wenn es mehrere kleine Notariate mit zwei oder drei Partnern an verschiedenen Standorten sind.
Das ist allerdings eine Nachfrage zu einem anderen Bereich. Der Senat behauptet von sich, große Anstrengungen zur Deregulierung zu unternehmen. Inwiefern stimmt diese doch sehr starke Regulierung mit diesem Anspruch des Senats überein?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete Dräger! Deregulierung ist möglich und auch ein absolutes Ziel. Dort, wo kein Regelungsbedarf vorhanden ist, muss auch nicht reguliert werden.
Die zuständige Behörde meint aber, dass in diesem Fall reguliert werden muss und daher ist eine zusätzliche Verordnung unerlässlich. Es besteht Regelungsbedarf.
Ich möchte daran anknüpfen: Sind dem Senat denn Beschwerden bekannt, dass es irgendwo in Hamburg unterversorgte Gebiete mit Notariaten gibt und sich dadurch der Regelungsbedarf aus diesen Beschwerden herleitet?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter Maaß! An die Justizbehörde selbst sind keine Beschwerden herangetragen worden, aber es gibt bestimmte Bereiche. Das haben wir selbst gesehen. Wir haben eine Landkarte erstellt, aus der hervorgeht, wo die Notariate niedergelassen sind. Beispielsweise hatte ein Stadtteil wie Wilhelmsburg mit 50 000 Einwohnern kein Notariat. Der Notar ist in einen anderen Stadtteil nach Harburg abgewandert. Jetzt gibt es in diesem ganzen Stadtteil keine Versorgung.
Die flächenmäßige Versorgung mit Notariaten ist aber auch nicht unbedingt Gegenstand der Verordnung. Dort hat die Notarkammer auch signalisiert, dass sie Regelungen finden wird. Es ist nicht erforderlich, dass sich in Wilhelmsburg ein Notar niederlässt, um dort den Bedarf abzudecken. Es ist auch möglich, das über Sprechtage oder einen zweiten Amtssitz des Notars in diesem Gebiet zu regeln.
Vor dem Hintergrund, dass sich die Justizbehörde Landkarten anschaut und keine Fakten zur Verfügung hat, frage ich: Hält es der Senat für ein sinnvolles Verfahren, wenn beabsichtigte Verordnungen den Betroffenen, in diesem Fall der Notarkammer, erst gleichzeitig mit Absenden der Pressemitteilung zur Kenntnis gegeben werden?
Da nicht unbedingt gewährleistet ist, dass die Zusendung an die Notarkammer auch zwingend erfordert, dass die Notarkammer eine Pressemitteilung herausgeben wird, haben wir es für erforderlich gehalten, die Notare über unsere Absichten in Kenntnis zu setzen und daher gleichzeitig mit der Mitteilung an die Notarkammer auch die Öffentlichkeit informiert. Das ist insbesondere für alle möglicherweise betroffenen Notarassessoren erforderlich, die in der Ausbildung sind.
Herr Staatsrat! Sie haben vorhin ausgeführt, dass Sie regelmäßig mit den Notaren und der Notarkammer im Gespräch sind. Warum ist nicht im Vorfeld der Erarbeitung dieser Notarverordnung das Gespräch mit den Notarvertretern gesucht worden?
Ich nehme einmal an, dass Sie mit den Notarvertretern die Notarkammer meinen, Herr Abgeordneter Dr. Dressel.
Die Verordnung ist in unserem Haus vorbereitet worden und die Notarkammer hat die Gelegenheit erhalten, dazu Stellung zu nehmen. Die Notarkammer ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehr zügig informiert worden. Das heißt, die Entscheidung des Verfassungsgerichts war am 28. April und schon Anfang Mai ist die Verordnung mit dem Ziel an die Notarkammer
Warum ist das Gespräch nicht vor Erarbeitung des Verordnungsentwurfs gesucht worden? Das war insbesondere meine Frage.
Herr Präsident, Herr Abgeordneter Dr. Dressel! Wir hielten es für ausreichend, die Stellungnahmen der Notarkammer anhand einer konkreten Diskussionsvorlage abzufragen.
Herr Präsident, Herr Staatsrat! Hamburg ist ein besonderer Außenhandelsstandort. Ist es dem Senat gleichgültig, dass durch die Zerschlagung der bewerten Strukturen ein bedeutender Standortfaktor für Hamburg gefährdet wird?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter Egloff! Ich teile Ihre Auffassung nicht. Selbstverständlich ist der Senat interessiert, den Wirtschaftsstandort Hamburg stark zu halten.
Aber erlauben Sie mir die Anmerkung: In München, insbesondere auch in Bayern, sind aufgrund deren Verordnung nur Notariate mit maximal zwei Partnern zugelassen. Ich habe nicht das Gefühl, dass dadurch die Wirtschaft in Bayern krankt und der Standort Bayern gefährdet ist. Ich teile auch nicht die Auffassung, dass beispielsweise eine Erhöhung und Zulassung auf vier Partner in einem Notariat die Wirtschaftskraft Bayerns verdoppeln würde oder Halbierungen auf einen Einzelnotar die Wirtschaftskraft Bayerns dadurch nur noch halb so stark ist.