Protocol of the Session on June 23, 2005

Media School eine Ersatzlösung gefunden und einen Studierenden aus einem verwandten Bereich übernommen.

Eine zweite Nachfrage des Abgeordneten Müller.

Wenn Ihre Aufsichtsratstreffen bei der Media School so informell sind – und damit üben Sie dann Ihre Kontrolle über die Media School im Sinne der Stadt Hamburg aus –, wieso hat der Senator in dem Brief, in dem er ganz unverbindlich auf die Beteiligung der Bereichsleiter hingewiesen hat, auch auf den Beschluss des Aufsichtsrates hingewiesen, den Sie hier zum informellen Treffen degradiert haben?

Herr Staatsrat.

Ihre Frage ist etwas schwierig zu verstehen. Formelle Aufsichtsratstreffen sind formelle Aufsichtsratstreffen und dem Senat steht nicht an, informelle Aufsichtsratstreffen als formelle zu bezeichnen. Ich habe nur die Unterscheidung gemacht.

Herr Abgeordneter! Akustisch hat der Senat die Frage verstanden. Jetzt ist der Abgeordnete Dr. Steffen dran.

(Dr. Willfried Maier GAL: Der Senator spricht aber vom Beschluss des Aufsichtsrates!)

Worin lag die demokratische Legitimation der studentischen Vertreterin in dem Berufungsausschuss?

Herr Staatsrat.

Der studentische Vertreter war in den Fachbereichsrat gewählt und damit ist eine Art demokratischer Legitimation vorhanden gewesen.

Eine zweite Nachfrage.

Warum wurde für die studentische Vertreterin oder den studentischen Vertreter nicht auf diejenigen Studierenden zurückgegriffen, die bei Bildung des Berufungsausschusses, nämlich bis zum 30. September letzten Jahres, als Filmstudenten eingeschrieben waren?

Herr Staatsrat.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Antworten Sie doch sel- ber, Herr Dräger!)

Ohne dass ich jetzt jede Einzelheit erinnere, welche Studentin wann wo war, aber sie kam aus dem Fachbereich, der an der Universität genau mit diesem Thema zu tun hatte. Sie war also nicht vom Mond.

Dann kommen wir jetzt zur Frage 3 und dem Abgeordneten Lein.

Herr Präsident, Herr Staatsrat Schmitz! Die BBS hat in einem Elternflyer einen Sechs

Punkte-Katalog von konkreten Anspruchsvoraussetzungen für den kostenlosen Bezug von Lernmitteln genannt, die nach der neuen Lernmittelprivatisierung zum kostenfreien Bezug berechtigen, und führt als siebten Punkt aus: "Familien, die andere als diese bedarfsabhängigen Sozialleistungen aus gesetzlich vorgesehenen Versorgungs- oder Versicherungssystemen erhalten, soweit diese zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes beitragen …". Es soll zudem eine den Eltern bislang nicht näher benannte Härtefallregelung geben, die in einem rundgefaxten internen Infobrief 5 enthalten sein soll.

Meine Frage: Wo ist für Schule, aber auch für Elternhaus definiert, was solche zusätzlichen Härtefälle sind?

Herr Staatsrat Dr. Schmitz.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter Lein! Das Hamburgische Gebührengesetz regelt in Paragraph 21, was unter einem Härtefall zu verstehen ist. Da es sich bei der Leihgebühr für die Bücher in dem Fall, wo sich Eltern dafür entscheiden, die Bücher nicht zu kaufen, um eine Gebühr handelt, ist also nach dem Hamburgischen Gebührengesetz zu verfahren und die dortige Härtefallregelung anzuwenden.

Der Senat hat auf die Anfrage der Abgeordneten Fiedler am 16. dieses Monats geantwortet, dass er die Schulen über diese Härtefallregelung noch einmal zusätzlich informieren wird, damit letzte Unklarheiten in dieser Sache beseitigt werden.

Herr Abgeordneter, die zweite Frage.

Eine Nachfrage, wenn ich darf.

Sie dürfen, in welcher Reihenfolge auch immer. Sie sind da völlig frei.

Geht die BBS davon aus, Herr Staatsrat, dass diese zusätzlichen Informationen auch den anspruchsberechtigten Eltern bekannt sind?

Herr Staatsrat.

Die Schulleitungen werden in dieser Information den Auftrag erhalten, die Eltern zu informieren.

(Britta Ernst SPD: Nein!)

Dann eine Frage der Abgeordneten Boeddinghaus.

Herr Präsident, Herr Staatsrat! Mussten die Schulen nach dem Verteilen des um vier Wochen verspäteten Elternflyers weitere Informationen an die Eltern geben, damit alle anspruchsberechtigten Eltern gleichermaßen informiert sind?

Herr Staatsrat.

Wir sind in unserer Behörde zunächst davon ausgegangen, dass den Schulleitungen bekannt ist, was ein Härtefall ist und wie mit Härtefällen umzugehen ist.

Die Diskussion im Laufe der letzten vier Wochen hat gezeigt, dass darüber eine nachträgliche Aufklärung gut tut und deshalb wird diese erfolgen.

Eine zweite Nachfrage der Abgeordneten Boeddinghaus.

Wie viele ergänzende Informationen über konkrete Anspruchsberechtigungen, die über die Flyeraussagen hinausgehen, hat die BBS inzwischen an die Schulen geschickt?

Herr Staatsrat.

Wir haben insgesamt sechs Infobriefe geschickt. Wir haben in diese Infobriefe die Beantwortung all der Fragen hineingenommen, die uns im Laufe der Diskussion, etwa über Internet oder auf anderem Wege – über Schulleitungen und Schulaufsichten – erreicht haben. Dort haben wir zu allen Fragen, die uns bezüglich der Förderberechtigten gestellt worden sind, Stellung genommen.

Wir haben die Schulen inzwischen auch zu dem Absatz 7 des Paragraphen 8 der Förderrichtlinie informiert. Es handelt sich dabei um eine Auffangklausel, um etwaige noch nicht geregelte oder neu geregelte Anspruchstatbestände mit aufzufangen. Dazu zählt zum Beispiel das in diesem Jahr erlassene spezielle Kindergeld. Mir fällt jetzt der Begriff nicht ein.

(Bernd Reinert CDU: Kinderzulage!)

Eine Nachfrage der Abgeordneten Özoguz.

Herr Präsident, Herr Staatsrat! Wie stellt die Behörde sicher, dass der Rundversand solcher Informationsschreiben, die Sie angesprochen haben, alle Schulen sicher erreicht?

Herr Staatsrat.

Wir stellen das über das übliche Verfahren, auf dem Behördenpostweg sicher und darüber, dass wir in unseren Infobriefen auch über Internet mit den Schulen in dieser Sache korrespondieren.

Eine zweite Nachfrage der Abgeordneten Özoguz.

Wie bewertet es die Behörde, dass im Tagesabstand zum Teil widersprechende Informationen vorliegen, je nachdem, ob man die so genannte Hotline oder die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Behörde oder die Rechtsabteilung kontaktierte, zum Beispiel über die Anspruchsberechtigung des Kindergeldzuschlages, die Sie eben angesprochen haben.

Herr Staatsrat Dr. Schmitz.

Es handelt sich bei den Fördertatbeständen um ein – wie Sie alle wissen – komplexes Rechtsgebiet mit vielen Regelungen. Es ist durchaus möglich, dass es da zu Unklarheiten kommt. Wir haben uns bemüht und bemühen uns weiter, alle Fragen gründlich aufzuklären.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Ernst.