Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Das ist genau Teil dieser Frage und es gilt das, was ich eben gesagt habe.
Herr Staatsrat, könnten Sie uns noch einmal näher erläutern, was Sie damit meinen, wenn Sie sagen, dass die oder der Betroffene vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sichere Kenntnis erlangt hat. Wie definieren Sie dieses genau?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Auch das ist Teil der Frage, Nummer vier, und auch da gilt das, was ich eben gesagt habe.
Ich würde gerne wissen, ob der Senat sich schon einen Überblick darüber verschafft hat, wie viele Personen in Hamburg von dieser Regelung betroffen sind?
Die Antwort des Senats auf die Anfrage von Frau Güçlü ist nicht dem gesamten Hause bekannt. Deshalb erwarte ich vom Senat, dass Sie jetzt die Antworten geben.
Ein Satz ist möglich, dann sollten Sie zu einer zielführenden Frage kommen. Noch haben Sie keine formuliert.
Da der Bürgerschaft die Antworten auf die Anfrage nicht bekannt sind, ist der Senat in der Lage, sie jetzt hier vorzutragen?
Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich hatte eben formuliert: Die Frage ist Teil der Frage Nummer vier der Abgeordneten, die morgen von der zuständigen Anfragenkommission behandelt wird. Daher ist es klar, das dies hier im Hause keinem bekannt ist. Ich verwies darauf, dass Schriftliche Kleine Anfragen dann in der zuständigen Anfragekommission zu bearbeiten sind und nicht praktisch doppelt im Vorwege in der Fragestunde.
Herr Staatsrat, sehen Sie sich in der Lage, eine genauere Definition zu Ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage zu geben, in der es heißt, dass für Betroffene, die vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sichere Kenntnis erlangt haben müssen, die Sechsmonatsfrist gilt? Können Sie dieses näher definieren?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Da ich Ihre Anfrage im Moment nicht drauf habe, sehe ich mich hier und jetzt nicht in der Lage, Ihre Frage zu beantworten.
Herr Staatsrat, können Sie uns mitteilen, auf welche Rechtsgrundlage Sie sich beziehen, wenn Sie sagen, dass Sie eine Anfrage, die hier mündlich gestellt wird, jetzt nicht beantworten, weil der gesamte Senat sie morgen schriftlich beantworten wird? Sie sind jetzt hier gefragt, sie mündlich zu beantworten. Nach der Rechtsgrundlage ist das eindeutig.
Die Frage war, auf welche Rechtsgrundlage sich der Staatsrat bezieht, wenn er hier die Antwort verweigert mit dem Argument, morgen käme sie schriftlich.
Herr Präsident, Herr Dr. Maier! Ich habe mir diese Frage auch gestellt. Es wurde mir mitgeteilt, dass dies der parlamentarische und seit Jahrzehnten geübte Brauch in diesem Hause ist. Aber selbstverständlich wird das Haus durch den Präsidenten vertreten. Sollte insofern eine Änderung der, wie ich meine, durchaus sinnvollen Praxis der letzten Jahrzehnte erfolgen, so müsste mir das dann auch mitgeteilt werden.
Nun haben wir eine Neuerung während der Fragestunde, eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Der Abgeordnete Neumann bekommt das Wort.
Unabhängig davon, dass es die Fragestunde erst seit 1997 gibt, beantrage ich die Einberufung des Ältestenrats.
Meine Damen und Herren! Die Sitzung wird jetzt unterbrochen. Wir treffen uns mit dem Ältestenrat in Raum B.
Die Beantwortung zur Frage 4 wird jetzt hier im Hinblick auf die Einlassung des Staatsrates abgebrochen. Die Bürgerschaft erwartet allerdings, dass der Senat zukünftig bei gleich gelagerten Fällen die Fragesteller vorab informiert.
Danke, Herr Präsident. In Süddeutschland und in benachbarten europäischen Ländern ist die energetische Nutzung von Holz wieder auf dem Vormarsch; insbesondere die für den Anwender freundliche Pellet-Heiztechnik. Wie beurteilt der Senat die Ökobilanz solcher Anlagen und fördert der Senat den Einbau von Heizkesseln, die Holzpellets verfeuern?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Holzpellets sind genormte, zylindrische Presslinge aus getrocknetem, naturbelassenem Restholz, also aus Sägemehl, Hobelspänen und Waldrestholz. Das wollte ich nur einmal betonen.
Sie werden ohne Zugabe von chemischen Bindemitteln unter hohem Druck hergestellt und haben einen Heizwert von 5 Kilowatt-Stunden pro Kilogramm. Das heißt, 1 Kilogramm Pellets entspricht etwa einem halben Liter Heizöl. Das nur zum allgemeinen Verständnis.
Bei der Verbrennung von Holzpellets entsteht nur so viel CO2, wie der Baum zuvor beim Wachsen aufgenommen hat, also das ist quasi CO2-neutral. Die spezifischen CO2Emissionen einer Pelletheizung liegen etwa 80 Prozent unter denen einer Ölheizung und 70 Prozent unter denen einer Gasheizung.
Holzpellets haben darüber hinaus den Vorteil, dass sie eine heimische und erneuerbare Energiequelle sind und damit die wertvollen Ressourcen fossiler Brennstoffe geschont werden. Holzpellets haben einen Schwefelanteil von weniger als 0,04 Prozent. Durch die geringen CO2
Umweltbelastungen durch Transportunfälle, wie Tankerhavarien oder Ähnliches, finden auch nicht statt. Insoweit sind die Holzpellets natürlich auch unter diesem Aspekt sehr umweltverträglich.
Darüber hinaus haben wir hier in Hamburg und im Umland auch genügend Potenzial. Das bisher nicht genutzte Potenzial beträgt circa 200 000 Tonnen pro Jahr. Weiterhin schafft die Produktion und die Nutzung von Pellets Arbeitsplätze in der Region. Die Brennstoffpreise – auch das ist für den Einzelnen wichtig – liegen derzeit 15 Prozent unter Erdgas. Es ist auch eine deutlich geringere Preissteigerung als bei den fossilen Rohstoffträgern zu erwarten.
Im Rahmen der Initiative "Arbeit und Klimaschutz" fördert der Senat auch den Einbau von Holzpellets-Heizkesseln, und zwar mit 1000 Euro je Wohneinheit bei Gebäuden mit mehr als 20 Wohnungen. Bei gewerblichen Objekten wird die Förderung im Einzelfall festgelegt.