Protocol of the Session on March 10, 2005

Im Rahmen der Initiative "Arbeit und Klimaschutz" fördert der Senat auch den Einbau von Holzpellets-Heizkesseln, und zwar mit 1000 Euro je Wohneinheit bei Gebäuden mit mehr als 20 Wohnungen. Bei gewerblichen Objekten wird die Förderung im Einzelfall festgelegt.

Eine Nachfrage der Abgeordneten Dr. Schaal.

Herr Präsident, Frau Staatsrätin! Werden in Hamburg zurzeit gerade so viel Bäume gefällt, damit es Nachschub für die Pelletproduktion gibt?

(Heiterkeit bei der SPD und der GAL)

Frau Staatsrätin.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Nein, in Hamburg werden nicht so viele Bäume gefällt, damit ausreichend Nachschub vorhanden ist. Holzpellets können Sie aus nahezu jeglichem Restholz oder Bruchholz herstellen, beispielsweise aus Sägemühlen oder Schreinereien. Daher gibt es auch in nicht so waldreichen Regionen, wie das in Hamburg zweifellos ist, hinreichend Nachschub, um das sicherstellen zu können. Dafür müssen nicht eigens Bäume gefällt werden.

Zweite Nachfrage von Dr. Schaal.

Verspricht sich der Senat zusätzliche Einnahmen aus dem Verkauf von Holzpellets aus gefällten Bäumen in Hamburg?

Frau Staatsrätin.

Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Nein, davon verspricht sich der Staat keine zusätzlichen Einnahmen.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Maaß.

Frau Staatsrätin, derzeit gibt es nach meinem Wissen in Norddeutschland keine Anlage, die Holzpellets produziert.

Ein zielführender Satz.

Inwiefern fördert der Senat die Schaffung einer Infrastruktur zur Herstellung von Holzpellets in Hamburg oder in der Metropolregion Hamburg?

Frau Staatsrätin.

Der Senat ist für Hamburg zuständig. Das heißt, innerhalb Hamburgs fördern wir derzeit keine entsprechende Anlage. Um eine solche Anlage auslasten und die Amortisation sicherstellen zu können, müssen Sie schon ein entsprechendes großes Volumen fertigen. Die genaue Zahl kann ich Ihnen im Augenblick nicht nennen. Ich denke, dass hier solche Regionen wahrscheinlich bevorzuget werden, die auch insgesamt über einen höheren Holzanteil verfügen.

Zweite Nachfrage des Abgeordneten Maaß.

Erwägt die zuständige Behörde oder der Senat eine Festschreibung von HolzpelletHeizungen in B-Plänen, so wie wir das auch teilweise schon von solarthermischen Heizungen kennen?

Frau Staatsrätin.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Inwieweit in B-Plänen das Thema "Erneuerbare Energien" festgeschrieben wird, wird im Einzelfall überlegt. Es wird keine generelle Festlegung geben.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann rufe ich zu Frage 6 den Abgeordneten Lühmann auf.

Der HVV hat einen Tarifantrag gestellt, nach dem ab dem 1. April 2005 in den R-Bahnen – also Regional-Express und Regionalbahnen –, beispielsweise nach Elmshorn, Bad Oldesloe, Stade, Tostedt und Lüneburg, für die Fahrradmitnahme der Erwerb einer Fahrradkarte für 3 Euro erforderlich werden soll.

Wird Hamburg diesem Antrag des HVV zustimmen?

Herr Staatsrat Dr. Doppler.

Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Hamburg hat dem Tarifantrag des HVV am 4. März 2005 zugestimmt. Zuvor hatte bereits am 22. Februar 2005 Schleswig-Holstein zugestimmt. Die Zustimmung von Niedersachsen ist zu erwarten.

Der Erwerb einer Fahrradkarte ist jedoch nur für die Fahrradmitnahme in den Regionalverkehrszügen nach sowie in Schleswig-Holstein und Niedersachsen erforderlich. Dieses gilt in den die Landesgrenzen überschreitenden Regionalverkehrszügen. Ich kann diese jetzt im Einzelnen aufzählen:

R10 Hamburg-Hbf. – Reinfeld,

R20 Hamburg-Hbf. – Büchen,

R30 Hamburg-Hbf. – Lüneburg,

R40 Hamburg-Hbf. – Tostedt,

R50 Hamburg-Hbf. – Neugraben/Stade,

R51 Hamburg-Hbf. – Neugraben-Kutenholz,

R60 Hamburg-Hbf./Altona – Elmshorn,

R70 Hamburg-Hbf./Altona – Dauenhof.

Daneben gilt die HVV-Fahrradkarte in weiteren Regionalverkehrszügen innerhalb Schleswig-Holsteins und Niedersachsens, und zwar:

R11 Bad Oldesloe – Rickling,

R21 Ratzeburg – Lüneburg,

R31 Lüneburg – Görde,

R41 Buchholz – Handeloh.

In den Regionalverkehrszügen sind keine Sperrzeiten für die Fahrradmitnahme vorgesehen, wie sonst bei den U- und S-Bahnen in Hamburg.

Herr Abgeordneter Lühmann, möchten Sie eine weitere Frage stellen?

Ja, das möchte ich. Mit welcher Begründung wurde dieser Tarifantrag vom HVV gestellt?

Herr Staatsrat.

Die Einführung der HVV-Fahrradkarte soll die Nachfrage in den Regionalverkehrszügen steuern. Auch in Niedersachsen war bisher stets und in Schleswig-Holstein zeitweilig eine Fahrradkarte zu 3 Euro im Schienen-Personennahverkehr außerhalb des HVV zu lösen.

Im gesamten HVV, insbesondere jedoch im niedersächsischen Bereich des HVV, kommt es bereits jetzt während der Fahrradsaison in den Regionalverkehrszügen bei der Fahrradmitnahme zu erheblichen Kapazitätsproblemen. Nach der HVV-Ausweitung nach Niedersachsen wäre mit einer Zunahme dieser Kapazitätsprobleme zu rechnen, wenn eine Mitnahme von Fahrrädern weiterhin unentgeltlich möglich wäre. Die bisher im Bereich des HVV geltende und unentgeltliche Fahrradmitnahme in den Regionalverkehrszügen kann aus diesen Gründen nicht mehr angeboten werden. Dafür gelten jedoch in den Regionalverkehrszügen keine Sperrzeiten für die Mitnahme von Fahrrädern. Die für die Hamburger besonders relevante unentgeltliche Fahrradmitnahme in den U- und S-Bahnen, den Bussen und Hafenfähren bleibt dagegen im gesamten HVV-Gebiet unverändert.

Eine Nachfrage des Abgeordneten Lühmann.

Teilt der Senat denn meine Befürchtung, dass die sich jetzt besonders umweltfreundlich verhaltenden Menschen, die Rad und Bahn miteinander kombinieren, nun verstärkt auf das Auto umsteigen werden?

Herr Staatsrat, bitte.

Das ist eine hypothetische Frage, die ich nicht so beantworten kann. Wir haben

A C

B D