Gilt der § 27 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs, „Elternbeteiligung, Elternversammlung und Elternbeirat“, auch für kommunale Betreuungseinrichtungen an Schulen?
Herr Abgeordneter, die Elternbeteiligungsrechte nach § 27 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) gelten für Tageseinrichtungen für Kinder. Diese sind nach § 25 HKJGB Kinderkrippen, -gärten, -horte und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder. Wenn es sich bei den kommunalen Betreuungseinrichtungen an Schulen um solche Angebote der Kinder- und Jugendhilfe nach § 25 HKJGB, insbesondere also um Horte, handelt, gilt auch § 27 HKJGB. Davon zu unterscheiden sind die genannten Betreuungsangebote, die der Schulträger nach § 15 Abs. 2 Satz 2 des Hessischen Schulgesetzes an einer bestimmten Schule einrichtet. Die Eltern von Kindern, die diese Schule besuchen, werden insoweit nach § 110 des Hessischen Schulgesetzes vom Schulelternbeitrat vertreten. Das gilt auch für Fragen, die die genannten Betreuungsangebote betreffen; denn sie sind schulische Angebote. Das heißt, selbst wenn eine räumliche Verbundenheit von der Kinderbetreuung zu einer Schule besteht, kann es sich um ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe handeln; dann gibt es dort eigene Rechte, die im HKJGB normiert sind.
Die Frage bezieht sich auf eine Zwittereinrichtung, in der die Kommune, und nicht der Schulträger, Trägerin der Betreuung ist.
Noch einmal: Wenn es eine Betriebsgenehmigung nach § 25 HKJGB gibt, dann gilt § 27 HKJGB – und damit eine eigenständige Elternvertretung. Es kommt auf die Frage der Betriebserlaubnis an.
Sehr geehrter Herr Abg. Schaus, die Landesregierung, der Ministerpräsident, die Staatskanzlei oder einzelne Minister haben 2016 keine entsprechende Jagd veranstaltet. Für die Jahre 2017 und 2018 sind noch keine Entscheidungen getroffen. Dessen ungeachtet wird es weiterhin sogenannte Gesellschaftsjagden geben. Wie Sie sicherlich wissen, gilt gemäß § 18 Abs. 2 des Hessischen Jagdgesetzes eine Jagd dann als Gesellschaftsjagd, wenn sie von mindestens vier Personen ausgeübt wird und die Jagdausübung aufeinander abgestimmt ist und in einem räumlichen Zusammenhang steht. Im Rahmen der Wahrnehmung des Jagdrechts werden von den Forstämtern regelmäßig derartige Jagden im Staatswald durchgeführt, darunter beispielsweise auch die traditionelle, jährlich stattfindende Hubertusjagd.
Frau Staatssekretärin, ist wiederum davon auszugehen, dass die Unkosten nicht aus dem Verkauf des erlegten Wildes gedeckt werden können, wenn entsprechende Jagden über Landesbehörden organisiert werden?
Herr Abg. Schaus, wie Sie wissen, habe ich gerade ausgeführt, dass noch keine entsprechenden Entscheidungen getroffen sind. Wovon dann auszugehen sein wird, lässt sich damit auch nicht beantworten.
Ich bitte um Entschuldigung, aber ich habe hier ein neues Gerät. Das funktioniert hinten und vorne nicht. I will do – –
Herr Kollege Rudolph, ich habe alles abgefragt, nur nicht Ihren Kommentar. Ich wollte das nur festgestellt haben.
Ich wollte nur feststellen, dass die Frage 688 nachher mit Tagesordnungspunkt 31 aufgerufen wird, sodass sie für heute als erledigt erklärt werden kann. Damit ist die Fragestunde beendet.
(Die Fragen 695, 696 und die Antworten der Lan- desregierung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 689, 692 bis 694 und 697 bis 702 sollen auf Wunsch der Fragestellerinnen und Fragesteller in der nächs- ten Fragestunde beantwortet werden. Die Frage 690 wurde von der Fragestellerin zurückgezogen.)
Ich teile Ihnen nur noch mit, dass zu Tagesordnungspunkt 10, der dritten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017) , Drucks. 19/4291 zu Drucks. 19/ 4093 zu Drucks. 19/3674, bei Ihnen eingegangen sind und auf Ihren Plätzen verteilt wurden die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/4307, Drucks. 19/4308, Drucks. 19/4309 und Drucks. 19/4310. Ich gebe das zur Kenntnis.
Regierungserklärung des Hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst betreffend „70 Jahre Hessen – Kultur stiftet Identität, Verbundenheit und Vielfalt“
Die vereinbarte Redezeit beträgt 20 Minuten je Fraktion. Die Reihenfolge ist: Landesregierung, SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, FDP-Fraktion, die Fraktion der CDU und Frau Kollegin Öztürk. – Herr Minister, Sie haben das Wort für 20 Minuten, wenn es irgendwie geht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! 70 Jahre sind für Kunst und Kultur eine verhältnismäßig kurze Zeitspanne. 20 Minuten sind eine noch kürzere Zeitspanne. Ich werde natürlich versuchen, mich an diese vereinbarte Redezeit zu halten.
Wenn wir heute über Kunst und Kultur in Hessen sprechen, dann reden wir natürlich auch über das große historische Erbe, das wir vor allem den hessischen Landgrafen, allen voran Philipp dem Großmütigen und Karl, zu verdanken haben. Wir sprechen über die vor allem in den fürstlichen Residenzstädten Kassel, Darmstadt und Wiesbaden entstandenen vielfältigen Einrichtungen – das und noch viel mehr. Ich werde innerhalb der Redezeit im Einzelnen darauf eingehen. Das alles ist Landeskultur.
Aber es gibt eine Institution unserer Landeskultur, die jung ist – eine Institution unserer Landeskultur, die noch jünger ist als unser Bundesland; sie besitzt zudem Weltgeltung: Das ist die documenta – und damit die nach wie vor wichtigste Ausstellung zeitgenössischer Kunst.
Die erste documenta ist vor nunmehr 60 Jahren im Jahre 1955 organisiert worden. Wir haben im letzten Jahr das Jubiläum gefeiert. Der Zweite Weltkrieg lag gerade einmal zehn Jahre zurück. Die Stadt Kassel, die zu 80 % durch Bomben dem Erdboden gleichgemacht worden war, hatte gerade erst mit dem Wiederaufbau begonnen. Es fehlte an Wohnraum und an Infrastruktur. Die Menschen hatten vielfältige Sorgen im Hinblick auf den Alltag und die Zukunft – und dann moderne Kunst.
Ein größerer Gegensatz zwischen den Bedürfnissen und dem Angebot erscheint kaum denkbar. Was auf den ersten Blick unverträglich erscheinen mag, das passt bei genauerem Hinsehen absolut in jene Zeit; denn die Werte der Vergangenheit schienen im Angesicht der Katastrophe des Krieges nicht nur in Kassel keine Perspektive mehr zu bieten, wohl aber der Blick in Richtung einer neuen, einer besseren Zukunft.
Es war Arnold Bode, der den Menschen die Qualität einer Kunst vor Augen geführt hat, die noch zehn Jahre zuvor als entartet verfemt worden war. Nie zuvor hatte die deutsche Kunstszene vor 1955 Werke aus Stilrichtungen des Fauvismus, des Expressionismus, des Kubismus, des Blauen Reiters und des Futurismus unmittelbar nebeneinander sehen und vergleichen können. Aus der Sicht des Jahres 2016 muss festgestellt werden, dass es ein ungeheuer mutiges Projekt in jenen Jahren gewesen ist.
Als die documenta gegründet wurde, war die Biennale von Venedig, die 1895 gegründet worden ist, die einzige internationale Kunstausstellung in Europa. Heute gibt es an die 200 periodische Großausstellungen weltweit. Das zeigt, die Konkurrenz ist groß. Die documenta ist aber nach wie vor einzigartig. Unsere Aufgabe ist es, diese Einzigartigkeit herauszuarbeiten. Dies ist ein wichtiges Ziel der Stadt Kassel und des Landes Hessen. Insofern haben wir das Gedächtnis der documenta, das documenta-Archiv, in die documenta GmbH überführt. Das ist möglich geworden durch eine zusätzliche halbe Million Euro, die das Land aufbringt.
Die finanzielle Ausstattung des Archivs mit jetzt insgesamt 1 Million € pro Jahr dient dem Ziel, der internationalen Bedeutung dieser außergewöhnlichen Institution gerecht zu werden. Die documenta und ihre Geschichte sollen eben auch zwischen den alle fünf Jahre stattfindenden Ausstellungen in stärkerem Maße erlebbar sein, indem aus dem Archiv heraus Publikationen, Fachtagungen, Seminare, kunstpädagogische Angebote, aber auch Ausstellungen zur aktuellen Gegenwartskunst entwickelt werden. Das ist aber nur ein erster Schritt.
Mittelfristig verfolgen Stadt und Land das Ziel, das documenta-Archiv zu einem eigenständigen Forschungsinstitut weiterzuentwickeln. Nicht zuletzt deswegen wurde mit Mitteln des Landes als Zentrum dieser Forschung eine documenta-Professur eingerichtet.
Kunst und Kultur – ein Blick in den Haushalt zeigt uns das – kosten Geld, und zwar viel Geld. Nicht umsonst hat schon Goethes Margarete – und das soll heute das einzige Zitat von meiner Seite bleiben – in „Faust“ festgestellt:
Ich will hinzufügen: Es ist gut angelegtes Geld. Denn Kunst und Kultur laufen nicht einfach so nebenher. Kunst und Kultur sind nicht einfach nur ein Sahnehäubchen. Vielmehr ist Kultur Bestandteil der geistigen Infrastruktur unseres Landes. Kultur ist das, was uns im Innersten zusammenhält. Kultur ist heute mehr denn je bei all dem, was wir um uns herum erleben und wahrnehmen an Hass und Auseinandersetzungen, ein Moment, das Identität stiftet und Verbundenheit und Vielfalt schafft.
Insofern bin ich der festen Überzeugung, dass wir das Nichtvorhandensein von Kunst und Kultur teurer bezahlen werden, als uns Investitionen in Kunst und Kultur kosten. Auf die Frage, wie wir aus der Geschichte lernen und den Nährboden für Extremismus austrocknen können, ist eine der zentralen Antworten: Wir brauchen gute Bildung. Bildung ist die Grundlage, um das Gemeinwesen zu verstehen. Bildung ist die Grundlage, um das Gemeinwesen weiterzuentwickeln. Kulturelle Bildung ist die Grundlage zur Förderung eines Gemeinwesens, das von Toleranz und gegenseitigem Verstehen geprägt ist.
Deswegen gehören Kultur und Bildung unmittelbar zusammen. Kultur ist das naheliegende – ich sage das in Anführungszeichen – Instrument, um Bildung zu vermitteln. Deswegen ist es ein zentrales Anliegen dieser Landesregierung, kulturelle Bildung mit Nachdruck zu stärken. Dieses Ziel haben CDU und GRÜNE im Koalitionsvertrag ausdrücklich und dick unterstrichen festgeschrieben.
Daher haben wir, um möglichst viele junge Menschen anzusprechen, in Hessen gemeinsam mit Kommunen und privaten Förderern den Kulturkoffer gepackt. Seit dem Start im Jahr 2016 sorgen 28 Projekte quer durch Hessen von Biedenkopf über Lauterbach nach Schlitz dafür, dass Jugendliche attraktive kulturelle Angebote bekommen. Die Kernidee ist es, jungen Menschen insbesondere im ländlichen Raum mehr Kulturerlebnisse zu verschaffen und mehr jungen Menschen die Teilhabe am kulturellen Leben in unserem Land zu ermöglichen.
Von 2015 bis 2018 werden deswegen die Mittel für kulturelle Bildung von 490.000 € auf 1,76 Millionen € gesteigert haben. Die Fokussierung von Kulturpolitik auf urbane Ballungsräume, teilweise ausschließlich auf urbane Ballungsräume, ist aus meiner Sicht eine Fehlentwicklung.
So ist es die vornehme Aufgabe einer Landeskulturpolitik, diesem Trend entgegenzuwirken. Das ist ein gefährlicher Trend; denn oftmals erschweren eine mangelnde Infrastruktur, eine desolate Mobilitätssituation, ein damit einhergehender immer höherer Zeitaufwand und damit natürlich auch hohe Fahrtkosten zu den weit entfernten Infrastrukturen kultureller Bildungsangebote den Zugang zu kultureller Bildung. Das will diese Landesregierung ändern.