Frau Kollegin Hofmann ist die Berichterstatterin. Sie haben das Wort. – Nein, es kommt Kollege Rudolph.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtspolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren, Drucks. 19/3470: Der Rechtspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer den Gesetzentwurf in zweiter Lesung annehmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Es haben alle Fraktionen zugestimmt. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und wird zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien – Drucks. 19/3764 zu Drucks. 19/3561 –
Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien: Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung von DIE LINKE und FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Herzlichen Dank für die Berichterstattung. – Redezeit: Vereinbart sind fünf Minuten. Zu Wort hat sich Herr Abg. Hofmeister für die CDU-Fraktion gemeldet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die hessischen Berufsakademien haben sich seit ihrer staatlichen Anerkennung im Jahr 2001 hervorragend
entwickelt und bieten mit ihren vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten eine sinnvolle Ergänzung für am Studium interessierte Menschen.
Über 1.500 Studierende an den hessischen BAs, Tendenz steigend, bestätigen dies. Die in Berufsakademien besondere Verzahnung von wissenschaftlicher Lehre mit beruflicher Praxis stellt sicher, dass schnell auf die Anforderungen der Wirtschaft oder von Berufszweigen im Hinblick auf veränderte Marktbedingungen oder auch neue Technologien reagiert werden kann.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der bisherige rechtliche Rahmen für Berufsakademien an einigen Punkten noch konkretisiert oder ergänzt. Bisherige Regelungen über Erlasse des Ministeriums finden Eingang in den Gesetzestext.
So werden Qualitätsstandards für Lehrkräfte festgelegt, Regelungen für die Anerkennung und Anrechnungen für die außerhalb von Berufsakademien erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten getroffen, Bedingungen zur Durchführung einer Einstufungsprüfung sowie die Qualifikationsvoraussetzungen als hauptberufliche Lehrkraft einer Berufsakademie festgelegt.
Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst hatte uns mit der Einbringung des Gesetzentwurfs auch die Unterlagen der Regierungsanhörung zur Verfügung gestellt. Danke an dieser Stelle dafür. Für die CDU-Fraktion hat sich aus den Unterlagen kein Änderungsbedarf oder die Notwendigkeit einer zusätzlichen Anhörung ergeben.
Auch die Beratungen im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, das konnte man auch der Beschlussempfehlung entnehmen, verliefen fraktionsübergreifend zügig und unspektakulär.
Als Fazit darf ich für meine Fraktion festhalten: Es handelt sich um eine sinnvolle Weiterentwicklung des bestehenden Gesetzes.
Daher komme ich auch schon zum Schluss: Die weitere Stärkung der Berufsakademien, so wie der hessischen Hochschullandschaft insgesamt, bleibt für uns selbstverständlich ein wichtiges Ziel. Dafür werden wir auch weiter arbeiten. Ich darf Sie für heute um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf bitten. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesetz über die Berufsakademien betrifft einen wichtigen Teil unseres Hochschulsystems, unseres tertiären Bildungssystems. Auch wenn es nicht der größte Teil ist, so ist es doch eine sinnvolle Ergänzung, welche die Berufsakademien leisten.
Das Gesetz wäre bis zum Ende des Jahres zu evaluieren gewesen. Deswegen war die Neufassung notwendig. Ich will drei Punkte herausgreifen, um zu verdeutlichen, warum die Novelle so, wie sie jetzt ist, richtig ist.
Erstens. Wir setzen, nachdem wir das auch schon im Hochschulgesetz umgesetzt haben, auch hier die Lissabon-Konvention um. Das heißt, dass die Beweislast umgekehrt wird. Wenn ein Studierender eine Vorleistung anerkennen lassen möchte, war es bisher so, dass der Studierende nachweisen musste, dass seine Vorleistung entsprechend gut ist. Das wird jetzt umgekehrt. Jetzt muss die Berufsakademie nachweisen, dass die Vorleistung nicht angemessen ist. Das ist eine wesentliche Vereinfachung für die Studierenden. Ich glaube, dass das gut für die Mobilität ist. Von daher sollten wir das so machen.
Zweitens. Die Anerkennungskriterien sind klarer gefasst worden. Für die Studierenden und für diejenigen, die sich für ein Studium an der Berufsakademie interessieren, ist es wichtig, dass sie sich darauf verlassen können, dass gewisse Qualitätskriterien eingehalten werden.
Drittens. Die Anerkennungsmöglichkeiten für die Berufsakademien im musischen Bereich werden modifiziert. Das war uns besonders wichtig. An musischen Berufsakademien ist das Fächerspektrum anders. Es sind sehr viele kleine Fächer zu unterhalten. Deswegen ist es für diese Berufsakademien schwieriger, gleichermaßen einen Stock von hauptamtlichen Lehrkräften zu unterhalten. Sie brauchen für die verschiedenen Instrumente Spezialisten. Deswegen ist die Möglichkeit einbezogen worden, dass dort auch Professorinnen und Professoren von anderen Musikhochschulen mit einbezogen werden können. Das ist für die BAs im musischen Bereich eine wichtige und sinnvolle Anpassung.
Ich komme auch schon zum Schluss. In der Ausschusssitzung ist deutlich geworden, dass alle Fraktionen zu dem Schluss gekommen sind, dass das Ministerium die Regierungsanhörung sorgfältig ausgewertet und abgewogen hat. Entsprechende Nachfragen konnten zur allseitigen Zufriedenheit ausgeräumt werden. Von daher freue ich mich, dass wir heute mit großer Mehrheit, vielleicht sogar ohne Gegenstimmen, dieses wichtige Gesetz auf den Weg bringen können. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst einmal sollte man feststellen, dass die Berufsakademien in Hessen zumindest zahlenmäßig eine untergeordnete Rolle spielen; das ist schon gesagt worden. Wir reden über 1.500 Studierende, das ist der Stand von 2015. Es ist sicherlich eine sinnvolle Ergänzung, aber es sind relativ wenige Studierende.
Wir haben uns bei der Abstimmung im Ausschuss aus mehreren Gründen enthalten. Zum einen möchte ich die grundsätzliche Frage aufwerfen, warum die Berufsakademien privatwirtschaftlich betrieben werden müssen. Das ist mir nicht klar. Es gibt das Beispiel Thüringen, dem man folgen könnte. Im Jahr 2006 hat die damals alleinige CDU
Regierung verabschiedet und 2010 mit dem damaligen Koalitionspartner SPD novelliert, dass die Berufsakademien staatlich aufgestellt sind. Da der Bildungsauftrag bekanntlich in öffentlicher Hand liegt, bin ich der Meinung, dass Berufsakademien genauso gut auch staatlich organisiert sein können und auch so bestehen können. Das ist die grundsätzliche Frage.
Wir haben auch ein paar kleinteilige Kritikpunkte, deswegen haben wir dem Gesetzentwurf auch nicht zugestimmt. Das ist beispielsweise die Formulierung in § 4 Abs. 2. Dort steht:
40 % des Anteils der Lehre an der Berufsakademie soll von hauptberuflichen Lehrkräften durchgeführt werden.
Das ist vielleicht Semantik. Ich finde aber schon, dass die KMK das als eine Untergrenze definiert hat und nicht als Maßstab, der eingehalten werden sollte.
Auch die Mitbestimmungsregelungen sind nicht in unserem Sinne. Da gibt es die Formulierung, dass die „Lehrkräfte und die Studierenden … an der Gestaltung des Studienbetriebs angemessen beteiligt werden“ sollen. Es ist unklar, was das in der Praxis heißen soll. Die hessische Berufsakademie, die zweitgrößte staatlich anerkannte Einrichtung in Hessen, hat neben dem vorgeschriebenen Kuratorium nur den Akademierat, der aus dem wissenschaftlichen Studienleiter, dem Leiter der Akademieverwaltung, einer Vertretung der Lehrbeauftragten je Studienort, einer Vertretung der Betriebe je Studienort und einer Vertretung der Studierenden je Studiengang besteht. Ich finde, an der demokratischen Mitbestimmung könnte man noch ein bisschen arbeiten. Ein besonderes Mitbestimmungsrecht der Studierenden in Prüfungs- und Studienangelegenheiten gibt es gar nicht. Ich glaube, dass man hier noch nachbessern könnte.
Ein wichtiger Punkt ist für uns die angemessene Bezahlung und die tarifliche Bindung der Lehrbeauftragten.
Wir haben an dem Gesetzentwurf doch ein paar Kritikpunkte, die wir gerne anders gehabt hätten. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf insgesamt enthalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Freien Demokraten haben immer alle Formen dualer Ausbildung sehr engagiert unterstützt. Das betrifft auch die vielfachen Anstrengungen des Landes im Hinblick auf duale Studiengänge. Ich glaube, es ist für sehr viele Menschen die ideale Verbindung von praxisorientierten, berufsorientierten und wissenschaftlichen Ausbildungsbereichen, die es ihnen ermöglicht, teilweise durch Unternehmen gesponsert, eine hoch qualifizierte Ausbildung zu erhalten, die wissenschaftlichen Aspekten genauso Rechnung trägt
Der vorliegende Gesetzentwurf justiert im Hinblick auf die Berufsakademien – ein Ausschnitt der sonstigen dualen Studienmöglichkeiten – an der einen oder anderen Stelle richtig. Aber auch uns Freien Demokraten sind manche Punkte aufgestoßen. Kollegin Wissler hat eben schon die Frage des 40-%-Anteils bei Dozenten angesprochen. Es ist selbst aus dem Kreis der Akademien angesprochen worden, dass dies allenfalls eine absolute Untergrenze sein sollte und dass ein wesentlich höherer Anteil – ich erinnere an die Musikakademien – als notwendig angesehen wird, um eine entsprechende Qualitätsabsicherung zu gestalten.
Uns hat in der Diskussion im Ausschuss insbesondere nicht überzeugt, dass es nicht möglich sein soll, das Problem der Studierenden an Musikakademien zu lösen, damit auch sie in den Genuss von Vorteilen Studierender anderer Hochschuleinrichtungen kommen können. Wir wissen, dass im Hinblick auf die Studierenden an Berufsakademien, die gleichzeitig einen Arbeitsplatz in einem Unternehmen haben, diese Probleme weniger bestehen, weil die Beiträge zur Krankenversicherung usw. vom Unternehmen übernommen werden. Das ist bei den Musikakademien nicht der Fall.
Es hat mich nicht überzeugt, dass es nicht möglich sein soll, gerade auch in Anbetracht der geringen Studierendenanzahl – das ist nur ein Bruchteil der 1.500 Studierenden, über die wir hier reden –, eine angemessene Lösung zu finden, damit diese Studierenden die gleichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen können wie sonstige Studierende in unserem Land. Das führt dazu, dass wir als Freie Demokraten diesen Gesetzentwurf zwar nicht ablehnen, uns aber dazu enthalten werden. – Herzlichen Dank.