Protocol of the Session on September 22, 2015

Dann kommen wir zu Frage 356. Herr Abg. Roth.

Ich frage die Landesregierung:

Wie kontrolliert sie, dass die angemeldete und genehmigte Anzahl an Schülerinnen und Schülern an Schulen in freier Trägerschaft nicht überschritten wird?

Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Abg. Roth, mit der Genehmigung von Ersatzschulen wird keine Höchstgrenze der Schülerzahl bewilligt. Insofern ist auch keine entsprechende Kontrolle erforderlich. Lediglich im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsplan teilt die Ersatzschule mit, wie viele Schülerinnen und Schüler sie aufnehmen will und wie viel an Schulgeldleistungen sie von den Eltern dafür erhält.

Die Schülerzahlen werden von den Ersatzschulen jährlich für die landeseinheitliche Schulstatistik erfasst. Die Erhebungen werden durch die Staatlichen Schulämter kontrolliert.

Nach Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz wird das Recht zur Errichtung von Privatschulen gewährleistet. Hätte die Unterrichtsverwaltung das Recht, die Schülerzahlen an einer Schule in freier Trägerschaft zu beschränken, wäre ihr die Möglichkeit gegeben, die Gründung oder das Fortbestehen einer Privatschule zu verhindern. Das ist nach der Verfassung nicht zulässig. Damit hat die Unterrichtsverwaltung keine Möglichkeit, bei Schulen in freier Trägerschaft eine Obergrenze für die Zahl der Schülerinnen und Schüler festzulegen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Roth.

Habe ich Sie richtig verstanden, dass es in der Tat einen Unterschied zwischen der geförderten Schülerzahl und der tatsächlichen Schülerzahl an einer Schule gibt?

Herr Kultusminister.

Herr Abgeordneter, ein solcher Unterschied kann zeitweilig, also temporär, auftreten. Allerdings wird das regelmäßig abgeglichen. Der Stichtag dafür ist der 1. November. Zum 1. November bekommen wir von den Ersatzschulen über die Datenbank die tatsächliche Schülerzahl gemeldet. Dementsprechend wird die Ersatzschulfinanzierung für das am 1. Januar beginnende kommende Haushaltsjahr festgelegt. Wir reagieren also mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung auf die tatsächlichen Schülerzahlen an den Ersatzschulen.

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Roth.

Herr Minister, sind die konkreten Zahlen für eine einzelne Schule oder für einzelne Schulen im Ministerium einsehbar oder zu haben?

Herr Kultusminister.

Herr Abgeordneter, wir verfügen zwar ab dem 1. November über die Zahlen aus unserer Lehrer- und Schülerdatenbank, ich glaube aber nicht, dass diese Daten öffentlich zur Verfügung stehen. Das müsste ich aber, offen gestanden, noch einmal nachprüfen.

Frage 357, Frau Abg. Löber.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Möglichkeiten sieht sie, das Verfahren für die Vorlage des Vorentwurfs für den Bau der Ortsumgehung Eckelshausen an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu beschleunigen, damit aus der zweiten Jahreshälfte nicht der 31. Dezember 2015 oder sogar noch später wird?

Herr Wirtschaftsminister Al-Wazir.

Sehr geehrte Frau Abg. Löber, die Vorlage des Vorentwurfs einer Straßenplanung beim Bundesverkehrsministerium zur Erteilung des sogenannten „Gesehen-Vermerks“ vollzieht sich in zwei aufeinander aufbauenden Schritten.

Der erste Schritt ist die Vorstellung der Vorentwurfsplanung. Dieser erste Termin hat am 4. September 2015 beim Bundesverkehrsministerium stattgefunden – also ganz deutlich in der zweiten Jahreshälfte.

In einem zweiten Schritt wird Hessen Mobil nun die Vorentwurfsunterlagen unter Berücksichtigung der Diskussionsergebnisse vom 4. September ergänzen und die verschiedenen Fachbeiträge fertigstellen, damit der Vorentwurf so zeitnah wie möglich dem Bundesverkehrsministerium zur abschließenden Genehmigung vorgelegt werden kann.

Ich bitte aber darum, zu bedenken, dass insbesondere beim Straßenbau die Berücksichtigung des Grundsatzes „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ berechtigt ist. Wer hier übereilt handelt, erreicht mitunter das Gegenteil des Gewollten.

Zusatzfrage, Frau Abg. Löber.

Vielen Dank. – Sie sagten, dass sich das in zwei Schritten vollziehe und der zweite Schritt so schnell wie möglich vollzogen werden solle. Es ist sicherlich richtig, dass hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen sollte; aber viel

leicht können Sie doch noch etwas Näheres zu den zeitlichen Vorstellungen sagen. Das konnten Sie zu solchen Themen bisher immer mitteilen.

Herr Minister Al-Wazir.

Um es noch einmal deutlich zu machen: Der erste Termin umfasst die Vorstellung der Vorentwurfsplanung und die Grobabstimmung.

Dann wird in der Diskussion die Frage gestellt: Sind alle Belange berücksichtigt, also Verkehrssicherheit, Naturschutz und sonstige Bereiche, die damit zusammenhängen? Dann gibt es bestimmte Problemfelder, die identifiziert werden, und dann gibt es einen Lösungsvorschlag – in dem Fall aus der Sicht von Hessen Mobil –, wie die Problemfälle bewältigt werden können.

Schließlich muss geklärt werden, ob das Bundesverkehrsministerium diesen Lösungsweg mitgeht. Wenn es ihn mitgeht, ist alles in Ordnung; wenn nicht, muss man sich etwas Neues einfallen lassen. Wir sind in dieser Phase: Die Grobabstimmung hat stattgefunden; jetzt geht es um die Feinabstimmung. Ich gehe davon aus, dass wir, wenn der Lösungsweg akzeptiert wird, den Termin 2015 halten können.

Danke schön. – Frau Löber, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte schön.

Sie haben die einzelnen Schritte jetzt noch einmal schön dargestellt. Gibt es bereits weitere konkrete Termine, sodass man annehmen kann, dass die bis zum Jahr 2015 gesetzte Frist eingehalten werden kann und es nicht noch über den 31.12.2015 hinausgeht?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Wenn das bisherige Konzept, wie man diese Ortsumgehung rechtssicher bauen lassen kann, mitgetragen wird, bin ich zuversichtlich, dass wir das 2015 noch hinbekommen können. Aber ich müsste Ihnen jetzt im Konjunktiv antworten. Sie wissen, dass ich Ihnen das nicht versprechen kann, da ich es nicht allein in der Hand habe, sondern es davon abhängt, wie das Bundesverkehrsministerium auf den Lösungsvorschlag für alle fachlichen Fragen reagiert. Das ist übrigens keine politische Frage, sondern eine fachliche in dem Sinne, dass es nicht darauf ankommt, ob ich mich mit Herrn Dobrindt gut verstehe oder nicht, sondern darauf, ob man ein fachliches Problem fachlich gut löst.

Frage 358 rufen wir zusammen mit der Regierungserklärung auf.

Frage 359, Herr Abg. Eckert.

Ich frage die Landesregierung:

Plant sie, die Hessische Bauordnung zu ändern, um in Neubauten Leerrohre für das nachträgliche Verlegen von Glasfaserkabeln ins Haus verpflichtend vorzusehen?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abg. Eckert, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat vor einigen Tagen – genauer gesagt: am 11. September 2015 – den Entwurf für ein Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze vorgestellt. Damit soll die EU-Richtlinie über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation, die sogenannte Kostensenkungsrichtlinie, umgesetzt werden.

Die in Art. 8 der Kostensenkungsrichtlinie vorgesehenen Regelungen zu gebäudeinternen physischen Infrastrukturen werden mit diesem Gesetz nicht umgesetzt. Das BMVI sieht die Gesetzgebungskompetenz dafür nicht beim Bund, sondern bei den Ländern.

Diese Sichtweise ist nach Auffassung der Landesregierung nicht zwingend. Die Landesregierung wird den Gesetzentwurf zunächst prüfen. Sofern die Länder Art. 8 der Kostensenkungsrichtlinie über das Bauordnungsrecht umzusetzen haben, wird sich die Landesregierung für ein einheitliches Vorgehen der Länder einsetzen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Eckert.

Nachfrage: Ist das ein einheitliches Vorgehen in dem Sinne, dass dies verpflichtend eingeführt wird, oder nicht?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Das kann ich Ihnen am Ende der Prüfung sagen. Ich erzähle Ihnen jetzt einmal etwas aus dem wahren Leben: Die einen fordern immer, dass die Vorschriften entrümpelt werden, und die anderen fordern neue Vorschriften. Manchmal sind es sogar dieselben Leute.

(Norbert Schmitt (SPD): Als Minister hat man es schon schwer! – Gegenruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das ist Ihnen erspart geblieben!)

Dann kann ich jetzt Frage 360 aufrufen. Herr Abg. Greilich, bitte.

Ich frage die Landesregierung:

Wie steht sie zu den Plänen der Innenministerkonferenz, künftig die Anzahl der Gästefans bei Fußballspielen der ersten, zweiten und dritten Liga, beispielsweise bei sogenannten Hochrisikospielen, zu begrenzen?

Herr Sportminister Beuth.