Protocol of the Session on March 11, 2014

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Das zeigt, dass die GRÜNEN in Hessen besonders verwurzelt sind in ihrer Heimat. Wir freuen uns sehr, wenn wir vonseiten der Landesregierung dies insgesamt unterstützen können.

Zum anderen ist es tatsächlich so, dass im Landkreis Fulda – das habe ich mir sagen lassen – im Wesentlichen die

Feuerwehren an der Durchführung des Hutzelfeuers beteiligt sind. Insofern gibt es sowieso weder Beschränkungen bezüglich der Höhe der aufgeschichteten Brennmaterialien noch sonst wie, weil die Feuerwehr genau weiß, wie man das zu regeln hat. Daher können in Fulda und in der gesamten Rhön mit Beaufsichtigung durch die Feuerwehr bis zu 10 oder 15 m hohe Hutzelfeuer gemacht werden. Ich freue mich darauf, dass in den nächsten fünf Jahren im Frühjahr ganz viele Hutzelfeuer in der Rhön brennen werden.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist eigentlich alles dazu gesagt, was zu sagen ist.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Erschöpfend!)

Deswegen rufe ich jetzt die Frage 4 auf, und die stellt der Kollege Warnecke. Bitte schön.

Ich darf die Landesregierung fragen:

Hält die neu gebildete Landesregierung aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am Ziel eines „kapazitätsbedingt staufreien Hessens“, kurz: „staufreies Hessen“, fest?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Herr Abg. Warnecke, die Initiative „Staufreies Hessen 2015“ hat zum Ziel, den Verkehrsfluss auf Hessens Straßen, insbesondere den Autobahnen, durch gezielten Einsatz von intelligenten Verkehrssystemen und neuester Technologie zu verbessern.

In diesem Zusammenhang bedeutet „kapazitätsbedingt staufreies Hessen“ nicht, dass durch zusätzlichen Ausbau weitere Kapazitäten geschaffen werden. Oftmals ist dies in dicht besiedelten Ballungsräumen gar nicht umsetzbar.

Sie haben nach der neu gebildeten Landesregierung gefragt. Deswegen möchte ich das auch beantworten. Die neue Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, das Landesprogramm „Staufreies Hessen 2015“ zu einem Programm „Mobiles Hessen 2020“ weiterzuentwickeln,

(Lachen bei der SPD)

um so der Intermodalität einen noch größeren Stellenwert zukommen zu lassen.

(Manfred Pentz (CDU): Sehr gut!)

In der Verkehrspolitik spielt die Intermodalität eine herausgehobene Rolle, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Minister Stefan Grüttner: Das muss man aber wis- sen!)

Die Mobilität der Menschen muss gewährleistet sein. Und dies wird nur funktionieren, wenn alle Verkehrsströme integriert betrachtet werden.

Zusatzfrage, Herr Kollege Warnecke.

Herr Staatsminister Al-Wazir, habe ich Sie richtig verstanden, dass wir jetzt von dem staufreien Hessen zu einem mobilen Hessen kommen, d. h. innerhalb des mobilen Hessens wird es kein staufreies Hessen geben?

Herr Staatsminister.

Herr Warnecke, ich habe die Debatten, die wir geführt haben, mehrmals nachgelesen, Stichwort: Wie kommen Sie auf das Wort „kapazitätsbedingt“? – Es ist völlig klar – das ist auch schon in der letzten Legislaturperiode unstrittig gewesen –, dass beispielsweise die Freigabe von Standstreifen sinnvoll sein kann, solange die Verkehrssicherheit dadurch nicht gefährdet wird. Es wird also versucht, die vorhandenen Kapazitäten besser zu nutzen.

Wenn Sie sich allerdings beispielsweise einmal die Situation auf der A 66 betrachten, auf der es in den letzten Jahren zwischen Wiesbaden und Frankfurt den dreistufigen Ausbau gab, so stellen Sie fest, dies hat dazu geführt, dass man die A 66 schneller befahren kann, aber dann, wenn man in Richtung Frankfurt unterwegs ist, der Stau an der Miquelallee besteht, weil da – so ist das nun einmal im Ballungsraum – der Platz nicht beliebig vermehrbar ist.

Deswegen ist es das Ziel der neuen Landesregierung, die Intermodalität zu stärken, die Schienenwege zu stärken, im Rhein-Main-Gebiet dafür zu sorgen, dass es dort durch zusätzliche Schieneninfrastruktur ein besseres ÖPNV-Angebot gibt, plus die Verkehrslenkungsmaßnahmen auf den Straßen.

So wird das „Mobile Hessen 2020“ dazu führen, dass es hoffentlich weniger Staus gibt. Ich kann Ihnen aber auch sagen, dass schon die alte Landesregierung – es ist noch die Vorvorvorgängerregierung gewesen, die 2003 das staufreie Hessen ausgerufen hat – wusste, dass beispielsweise bei einer Vollsperrung auf einer Autobahn ein Stau unvermeidbar ist.

Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Wilken.

Herr Verkehrsminister, Sie haben eine Verbesserung des ÖPNV angesprochen. Plant die Landesregierung auch eine bessere Finanzierung des ÖPNV, sodass die Kunden des ÖPNV vielleicht weniger zur Kasse gebeten werden?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Herr Abg. Wilken, die Landesregierung setzt nicht die Tarife von RMV oder NVV fest, sondern das machen die Verkehrsbünde. Die sind im Wesentlichen Zusammenschlüsse der Kommunen. Wir haben in der Koalitionsvereinbarung einen Prüfauftrag, ob wir über die Regionalisierungsmittel hinaus zusätzliche Gelder für den ÖPNV mobilisieren können.

Ich kann Ihnen aber sagen, dass es aus meiner Sicht, selbst wenn das gelingt – das wird eine sehr anspruchsvolle Aufgabe werden, von der wir noch nicht wissen, ob wir das in den nächsten Jahren schaffen werden –, nicht zu einer Senkung der Fahrpreise führen wird, sondern zu einer Verbesserung des Angebots.

Wenn Sie sich einmal die Leistungen des RMV betrachten – ich nenne jetzt einmal nur den RMV, weil wir über Ballungsraum und Staus reden –, der es geschafft hat, seit seiner Gründung die Zahl der Fahrgäste von etwas über 500 Millionen auf knapp 700 Millionen zu steigern, dann zeigt das, dass die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs durchaus gegeben ist.

Wir wollen, dass diese Verbindungen noch besser werden, dass man mehr Leistungen anbieten kann. Sie wissen, dass wir momentan über die Nordmainische S-Bahn und auch über die Regionaltangente West reden. Ich glaube, alles zusammen wird nicht gehen.

Dann kommen wir zur Frage 5. Herr Abg. Pentz.

Ich frage die Landesregierung:

Wie haben sich die Steuereinnahmen im Jahr 2013 entwickelt?

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

(Zurufe von der CDU und der SPD)

Ich weiß nicht, ob jemand aus dem Auditorium die Frage beantworten will, sonst mache ich das jetzt. Ich habe es dem Haushaltsausschuss schon einmal vorgetragen; vielleicht hat es jemand noch auswendig parat.

Die Steuereinnahmen entwickelten sich im Jahre 2013 ausgesprochen positiv. Insbesondere im vierten Quartal und hier speziell im Dezember gab es bei einigen Steuerarten unerwartet hohe Einnahmezuwächse. Nach Abzug des Länderfinanzausgleichs erreichten die Steuereinnahmen 16,2 Milliarden €. Dies entspricht einem Anstieg von über 1,5 Milliarden € bzw. 10,7 % gegenüber dem Vorjahr.

Die Prognosen der Steuerschätzung aus dem November 2013 wurden damit um 200 Millionen € übertroffen, die Sollansätze im Haushalt sogar um etwas über 400 Millionen €. Zu diesem guten Ergebnis haben insbesondere die

Lohn- und Körperschaftsteuer, aber auch die Grunderwerbsteuer beigetragen.

Wegen des starken Anstiegs des Steueraufkommens insbesondere im vierten Quartal 2013 wird es im ersten Quartal 2014 zu einer Nachzahlungspflicht im Rahmen des Länderfinanzausgleichs kommen, für die aus den Steuermehreinnahmen 2013 eine entsprechende Rücklage gebildet wurde.

Zusatzfrage, Herr Abg. Schmitt.

Warum wurden denn nicht die gesamten Steuermehreinnahmen dazu verwendet, die Nettoneuverschuldung und damit die Schulden des Landes nicht weiter zu erhöhen?

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Herr Abg. Schmitt, wir haben es im Haushaltsausschuss schon miteinander diskutiert.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Er hat es nicht verstanden!)

Wir haben die Nettoneuverschuldung um etwa 300 Millionen € gesenkt, gleichzeitig aber in einem erheblichen Umfang Rücklagen gebildet – zum einen für konkret absehbare Belastungen, um insbesondere die durch die hohen Steuereinnahmen 2013 entstehenden Belastungen des Jahres 2014 abfedern zu können, zum anderen um weitere Steuerbelastungen, die absehbar sind, im Jahr 2014 damit auch ein Stück abfedern zu können. Sie werden bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts sehen, dass die Rücklagen an der Stelle zu einem beträchtlichen Teil Verwendung finden werden.

Frage 6, Herr Abg. Landau.