Protocol of the Session on March 11, 2014

Frage 6, Herr Abg. Landau.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Zwischenergebnisse hat sie bislang aus dem zweiten „Energiesparwettbewerb“ gewonnen?

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Gute!)

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Herr Abgeordneter, die Halbzeitbilanz des Energiesparwettbewerbs im Oktober/November letzten Jahres war außerordentlich positiv. Die Ergebnisse der Einsparungen la

gen sogar etwas oberhalb der vorher angestellten Prognosen. Wie auch im ersten Wettbewerb haben sich im zweiten Energiesparwettbewerb die Prognosen bestätigt, dass durch die aktive Einbindung der Gebäudenutzer an energiesparenden Maßnahmen der Verbrauch an Strom, Heizwasser und Wasser um bis zu 10 % gesenkt werden kann.

Wenn man bedenkt, dass im Jahr 2011 in den vom Land Hessen einschließlich der Universitäten bewirtschafteten Gebäuden für die Wärme-, Strom- und Wasserversorgung über 122 Millionen € aufgebracht werden mussten, ergibt sich nicht nur ein erhebliches Einsparpotenzial beim CO2Ausstoß, sondern darüber hinaus auch ein beachtliches Einsparpotenzial monetärer Art.

Frage 7, Herr Abg. Dietz.

Ich frage die Landesregierung:

Wie hat sich die Zahl der steuerlichen Selbstanzeigen im Jahr 2013 entwickelt?

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Auch gut!)

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Der Zwischenruf „Auch gut“ ist sicherlich richtig. Die Zahl der Selbstanzeigen hat sich nach oben entwickelt. Im Jahr 2013 gingen in den Bußgeld- und Strafsachenstellen der hessischen Finanzämter insgesamt 4.616 Selbstanzeigen ein. Davon beziehen sich etwas mehr als 2.840 auf Kapitalanlagen in der Schweiz. Die restlichen 1.772 Selbstanzeigen umfassen unter Umständen auch ausländische Kapitalanlagen, aber in anderen Ländern als der Schweiz.

Bei den gesamten Selbstanzeigen wird statistisch nur die Anzahl festgehalten. Eine genauere Datenbasis, wie z. B. vorläufig festgesetzte Mehrsteuern oder Steuerarten, wird nicht erhoben. Lediglich die Selbstanzeigen mit Bezug zu Kapitalanlagen in der Schweiz werden hiervon abweichend engmaschiger festgestellt und detaillierter statistisch erfasst.

Danach wurden im Jahr 2013 bei den 2.844 Selbstanzeigen mit Bezug zu Kapitalanlagen in der Schweiz rund 127,5 Millionen € an Mehrsteuern vorläufig festgesetzt. 2010 war die Zahl der Selbstanzeigen mit knapp 3.500 höher. In den letzten beiden Jahren waren es jeweils knapp 500 Selbstanzeigen.

Sie sehen: Da gibt es einen beträchtlichen volatilen Effekt. Es gibt also Jahre, in denen es im gesamten Jahr 500 Selbstanzeigen gibt. Mittlerweile haben wir teilweise Monate gehabt, in denen das Ergebnis aus anderen Jahren da war.

Zu beobachten ist, dass das Verhältnis der Fallzahl zu den vorläufig festgesetzten Mehrsteuern nach unten geht. Das heißt, Sie können das vergleichen: Etwas über 2.800 Selbstanzeigen im letzten Jahr entsprachen 127 Millionen € Mehrsteuern. Die 3.500 Selbstanzeigen aus dem Jahr

2010 brachten aber 357 Millionen €. Das heißt, an der Stelle ist im Moment eine rückläufige Tendenz bei den Mehrsteuereinnahmen je Fall zu beobachten.

Es folgt Frage 8 des Abg. Merz. – Herr Merz, Entschuldigung. Ich habe das nicht gesehen. Herr Kollege Dietz, Sie haben eine Zusatzfrage.

Herr Staatsminister, welche Ursachen sehen Sie für den Anstieg der Selbstanzeigen?

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Die Ursachen sind vielschichtig. Bei dieser Frage ist man in der Diskussion immer ein bisschen geneigt, die Antwort an dem jeweiligen individuellen steuerpolitischen Weltbild festzumachen. Deshalb sage ich: Die Motive für die Betroffenen sind sehr individuell. Aber sicherlich ist der Rückschluss zulässig, dass immer dann, wenn insbesondere Prominente betroffen sind, also eine erhebliche mediale Aufmerksamkeit auf so einen Fall gelenkt wird, die Zahl der Selbstanzeigen danach regelmäßig ansteigt.

Gleichzeitig stiegen die steuerlichen Selbstanzeigen auch entsprechend an, wenn CDs mit Steuerdaten angekauft wurden und der Name der jeweiligen Bank bekannt wurde. Genauso steigen die Selbstanzeigen jetzt an. Das war im letzten Jahr so, und der Anstieg setzt sich in diesem Jahr fort.

Nach unserer Einschätzung geschieht dies weniger aufgrund neuer bekannter Fälle. Frau Schwarzer hat da, so glaube ich, keinen weiteren Anstieg ausgelöst.

Vielmehr ist es so, dass die Schweizer Banken, die bisher deutschen oder ausländischen Steuerpflichtigen die für das Vollziehen dieser Straftat notwendige Anonymität zugesichert hatten, zunehmend dazu übergegangen sind, ihre Kunden unter Druck zu setzen, damit sie steuerlich reinen Tisch machen. Denn sie haben kein Interesse mehr daran, ihre internationalen Bankgeschäfte dadurch gestört zu sehen, dass sie dauerhaft mit dem Ruf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung dastehen. Das scheint nach unserer Einschätzung und auch nach Einschätzung derjenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Moment mit der Bearbeitung beschäftigt sind, eine zunehmende Ursache der Selbstanzeigen zu sein.

Herr Kollege Weiß stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass die Zunahme der Prominentenfälle, unter anderem des Falls Hoeneß, weitere Fälle ausgelöst hat und dass Herr Hoeneß nach eigener

Aussage an die Öffentlichkeit gegangen ist, weil die SPD das Steuerabkommen mit der Schweiz verhindert hat?

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Ich habe eine solche Aussage des Herrn Hoeneß auch in der Zeitung gelesen. Was die Richtigkeit der Berichterstattung der Zeitungen angeht, darf ich mich auf die Darstellung der Beantwortung der mündlichen Frage durch Herrn Kollegen Al-Wazir, die eben gerade geschah, beziehen.

Ich bin gespannt. Dieser Fall ist jetzt Gegenstand der strafrechtlichen Beurteilung. Am Ende der strafrechtlichen Beurteilung wird ein rechtskräftig festgestellter Tatbestand stehen. Ich bin gespannt, wie der strafrechtlich festgestellte Tatbestand mit seinen steuerlichen Konsequenzen aussieht – es geht also um die Frage, wie viel er von der verkürzten Steuer im Verhältnis zu dem nachzahlen muss, was er an Ertrag hatte –, wenn man das einmal fiktiv mit dem vergleicht, was Herr Hoeneß hätte zahlen müssen, wenn das deutsch-schweizerische Steuerabkommen in Kraft getreten wäre. Ich wage einmal die Prognose, dass der Betrag, der von seinem Vermögen bei Inkrafttreten des Steuerabkommens abgezogen worden wäre, signifikant höher gewesen wäre.

Lassen Sie uns das zum Schluss gemeinsam tun. Dann rechnen wir das einmal aus. Wir schauen einmal, wie die Siegerehrung dann ausgehen wird.

Herr Abg. Schmitt stellt eine Zusatzfrage.

Wenn wir jetzt schon so ins Detail gehen, dann frage ich Sie genau entlang dieser Linie: Finden Sie es denn akzeptabel, dass es steuerrechtlich so ist, dass die Frist für die Nachzahlung zehn Jahre beträgt? – Das heißt, dass Menschen, die den Staat um Steuern betrogen haben, nach zehn Jahren das Ergebnis dieses Betrugs behalten können.

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Die Diskussion um die Verjährungsfristen ist so alt wie die steuer- und rechtspolitische Diskussion überhaupt. Ich bin sehr dafür, dass wir jetzt in der Arbeitsgruppe der Finanzministerkonferenz wohl dazu kommen werden, den gesetzgebenden Körperschaften zu empfehlen, im Hinblick auf die strafrechtliche Beurteilung die Verjährungsfristen des Strafrechts denen des Steuerrechts anzupassen. Ich glaube, das ist die richtige Antwort. Das wären dann die zehn Jahre.

Ob es gerechtfertigt wäre, beim Steuerrecht noch weiter zurückzugehen, ist eine Frage, die man sicherlich gern weiterhin diskutieren kann. Da wird es am Ende wahr

scheinlich auch kein „wahr oder falsch“ geben. Man wird aber aus Gründen der Rechtssicherheit irgendeine Grenze ziehen müssen. Die ist bisher, in der Vergangenheit weitgehend unbestritten, zehn Jahre.

Über die Frist in Jahren kann man sicherlich diskutieren. Aber warum sollen am Ende zwölf Jahre gerechter als zehn oder acht Jahre sein? Es wird immer eine Setzung sein, die am Ende eine Kombination aus der Frage des Anspruchs des Staates auf Gewährleistung der Steuereinnahmen auf der einen Seite und am Herstellen der Rechtssicherheit sowohl für den Staat als auch für die Bürger auf der anderen Seite sein wird.

Denn wenn Sie steuerrechtliche Verjährungsfristen ändern, ändern Sie die nicht nur in Bezug auf Steuerstraftäter. Die Verjährung im Steuerrecht umfasst nicht nur die Frage der dem Fiskus entzogenen steuerlichen Verpflichtungen. Vielmehr geht es da um die Steuerpflicht überhaupt. Damit treffen Sie eine sehr große Zahl Bürgerinnen und Bürger, die irgendwann einmal für sich die Entscheidung treffen, die letzten 15 Jahre Steuern hinter sich zu lassen.

Es folgt Frage 9. Herr Dr. Spies.

(Zuruf: Herr Präsident, zuerst kommt Frage 8!)

Wir sind bei Frage 8. Herr Merz, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Aufgaben will sie mit den laut schwarz-grünem Koalitionsvertrag geplanten zusätzlichen 18,1 Millionen € im sogenannten Sozialbudget fördern?

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, im Sozialbudget werden die derzeit etatisierten freiwilligen Leistungen des Sozialbereichs aus dem Einzelplan 08 und auch neue Maßnahmen enthalten sein. Schwerpunkte sollen der neuen politischen Akzentsetzung zur Umsetzung des Koalitionsvertrags im Haushalt 2015 vorbehalten bleiben. Dem entsprechenden Entwurf des Haushaltsplans werden dann die einzelnen Maßnahmen zu entnehmen sein.

Herr Abg. Merz stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, angesichts der unglaublichen Fülle an positiven Akzenten im Koalitionsvertrag frage ich: Wären Sie in der Lage und bereit, uns heute schon ein paar zusätzliche zu fördernde Maßnahmen mitzuteilen?

Herr Staatsminister Grüttner.