Protocol of the Session on March 11, 2014

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Die Frage ist doch schon beantwortet!)

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Mit Verlaub: Ob diese Aussage zutreffend ist oder nicht, ist für die Arbeit der Hessischen Landesregierung ohne Belang; denn auf dem Energiegipfel haben alle Fraktionen mit Ausnahme der LINKEN vereinbart, dass ein Ausbaupotenzial von 6 TWh/a gesehen wird. Dieses Ausbaupotenzial wollen wir auch im wahrsten Sinne des Wortes heben. Ich bin zuversichtlich, dass wir das erreichen werden – vor allem, wie ich bereits ausgeführt habe, weil die sogenannten Subventionen – ein Begriff, den ich nicht benutzen würde – in der Einspeisevergütung deutlich gesunken sind. Insofern haben wir eigentlich kein Problem.

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Zusatzfrage, Herr Abg. Gremmels.

Herr Minister, ich weiß, dass Sie den Konjunktiv beherrschen. Ich habe auch gefragt, gesetzt den Fall, dass diese Aussage der „Allgemeinen Zeitung“ so stimme, wie Sie es bewerten würden, wenn ein ehemaliger Ministerpräsident zur Sachbeschädigung aufruft. Sie können sicherlich auch im Konjunktiv darauf antworten, wenn Sie es möchten.

(Manfred Pentz (CDU): Hätte, hätte, Fahrradkette!)

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Herr Gremmels, selbst wenn Roland Koch es genau so gesagt haben sollte, wie es in der Zeitung zitiert ist, würde ich noch nicht einmal sagen, dass es ein Aufruf ist oder er gar selbst vorhat, anzufangen, Steine zu werfen. So habe ich diese Aussage nicht verstanden.

Zur Energiepolitik der Hessischen Landesregierung: Pointierte Aussagen von amtierenden oder ehemaligen Abgeordneten oder Regierungsmitgliedern sind in der öffentlichen Debatte immer erlaubt. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Fotovoltaik inzwischen zu den kostengünstigsten Erzeugungsarten erneuerbarer Energien gehört, und das ist auch gut so.

Frage 2, Herr Abg. Greilich.

Ich frage die Landesregierung:

Wie stellt sie bei den Ausschreibungen betreffend die Auftragsvergabe für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Datenverkehr der hessischen Landesverwaltung stehen, sicher, dass die Vertragspartner der hessischen Landesverwaltung ihre Verpflichtungen auf Basis des Hessischen Datenschutzgesetzes bzw. des Bundesamtes für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) erfüllen und insbesondere keine Datenausleitung an einheimische oder fremde Geheimdienste erfolgt?

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Herr Abg. Greilich, das hessische Landesnetz wird von der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung exklusiv für die Kommunikation der IT-Systeme des Landes betrieben. Mit

der Ausschreibung und den abgeschlossenen Verträgen verpflichtet die HZD und damit das Land Hessen alle Vertragspartner umfassend mittels Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung, zur Einhaltung des Hessischen Datenschutzgesetzes sowie zur Einhaltung der Informationssicherheitsziele des Landes wie z. B. der Wahrung der Integrität, der Verfügbarkeit und der Authentizität von Daten. Die von der HZD aufgeführten Verpflichtungserklärungen umfassen damit den Ausschluss der Datenausleitung an Dritte.

Die Vertragspartner der aktuellen Netzausschreibung haben ihren Firmensitz in Hessen und sind der hiesigen nationalen Gesetzgebung unterworfen. Dies bewirkt im Grundsatz ein deutlich höheres Schutzniveau im Vergleich zu beispielsweise transatlantischen Geschäftspartnern. Die Landesregierung setzt sich in diesem Zusammenhang auch auf Bundesebene dafür ein, dass der hohe deutsche Sicherheitsmaßstab auch auf Ebene der EU angelegt werden soll. Hessen wird sich zudem bei der EU-Datenschutz-Grundverordnung für den Erhalt hoher hessischer Standards einsetzen.

Ebenfalls vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklungen wurde auf Anregung des Hessischen Datenschutzbeauftragten die Arbeitsgruppe operative IT-Sicherheit zur Bestandsaufnahme und Optimierung der operativen IT-Sicherheit in der hessischen Landesverwaltung eingerichtet. – Sie sehen also, dass wir uns – jedenfalls im Rahmen der Möglichkeiten, die einer ausschreibenden Dienststelle zur Verfügung stehen – hoffentlich erfolgreich darum bemühen, Datenausleitungen, soweit es irgendwie denkbar ist, auszuschließen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Greilich.

Herr Finanzminister, wenn ich Sie richtig verstanden habe, gehen Sie davon aus, dass vertraglich sichergestellt ist, dass es keine entsprechenden Ausleitungen gibt. Gibt es irgendwelche Maßnahmen der Hessischen Landesregierung, um sicherzustellen, dass die vertraglichen Vereinbarungen auch tatsächlich eingehalten werden? Wir wissen ja, dass in vielen Fällen Papier recht geduldig ist.

Herr Finanzminister Dr. Schäfer.

Die Hessische Landesregierung betrachtet den Schutz ihrer Daten sowie der ihr anvertrauten Daten Dritter ganzheitlich auch unter dem Aspekt der Cybersicherheit, sodass wir im Rahmen der zuständigen Behörden, die mit der Frage der Abwehr von Datenangriffen auf die Einrichtungen des Landes zu tun haben, und sämtlicher anderer im Lande zuständigen Behörden zwischen Polizeibehörden und Verfassungsschutz natürlich die Aufgabe mit zu übernehmen haben, uns mit Fragen der Datenintegrität auch bei potenziellen Angriffen zulasten des Landes auseinanderzusetzen.

Vielen Dank. Keine Zusatzfragen mehr.

Frage 3, Herr Kollege Rentsch.

Herr Präsident, ich frage die Landesregierung:

In welchem Sinne arbeitet sie an einer Überarbeitung der „Orientierungshilfe“ für Brauchtumsfeuer?

Frau Staatsministerin Hinz.

Sehr geehrter Abg. Rentsch, vielen Dank für die Frage, die noch einmal Gelegenheit gibt, den Charakter der Orientierungshilfe, die mein Haus und das Innenministerium gemeinsam im Dezember 2012 erarbeitet haben, zu erläutern. Das war die Zeit, in der es eine Koalition zwischen CDU und FDP in Hessen gab.

Die Orientierungshilfe können Sie sich als eine Art Checkliste vorstellen. Sie gibt etwa Hinweise für die Anzeige von Brauchtumsfeuern und fasst die gesetzlichen Regeln zur Verwendung von Brennmaterial zusammen. Sie informiert über die erforderliche Beaufsichtigung der Feuer sowie über die einzuhaltenden Mindestabstände. Die Handreichung selbst definiert keine verbindlichen Auflagen, die über bestehende Vorgaben hinausgehen. Aus diesem Grunde gilt die Orientierungshilfe als Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Brauchtumsfeuern und soll dazu dienen, Gefahren bei der Durchführung zu vermeiden und den erforderlichen Schutz der Umwelt zu gewährleisten.

Vorliegende Nachfragen aus dem Landkreis Fulda zur Orientierungshilfe – von dort kamen besonders viele Nachfragen zu diesen Brauchtumsfeuern – konnten zwischenzeitlich beantwortet werden. Insofern ist derzeit keine weitere Überarbeitung erforderlich.

Zusatzfrage, Herr Abg. Rentsch.

Frau Ministerin, sind Sie der Auffassung und bleiben Sie bei Ihrer Auffassung, dass es vor Ort keine Verunsicherung gegeben hat durch die Aktionen des Umweltministeriums, obwohl es, wie Sie selbst sagen, massive Bürgerproteste bis hin zu einem, wie ich finde, sehr klugen Brief der GRÜNEN aus dem Kreis Fulda gegeben hat, die von massiven Verunsicherungen in der Bevölkerung sprechen?

Frau Staatsministerin Hinz.

Diese Orientierungshilfe, die in dem Sinne tatsächlich eine Orientierung und Hilfe sein soll für alle diejenigen, die ehrenamtlich solche Brauchtumsfeuer veranstalten, ist damals in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden aufgrund der Tatsache erstellt worden, dass es während eines Brauchtumsfeuers, vor allem während eines Hutzelfeuers, zwei Verletzte gab, wo unsachgemäß mit einem Feuer umgegangen wurde. Das war sozusagen der Beginn der Erarbeitung dieser Orientierungshilfe.

Es gab dann wohl die Diskussion darüber – so habe ich das nachgelesen; das war alles vor meiner Zeit –, ob die Orientierungshilfe einen neuen Tatbestand herstellt bezüglich Versicherungsfragen und Auflagen, die vorher nicht vorhanden waren. Es ist geklärt, und selbst der Landkreis Fulda hat das im Januar öffentlich klargestellt, dass diese Orientierungshilfe lediglich Empfehlungen darstellt, die keine zusätzlichen rechtlichen Pflichten begründen. Das heißt, selbst wenn man das Papier einstampfen würde, würden die Auflagen, die man bei Brauchtumsfeuern beachten muss, weiter bestehen bleiben.

Deswegen gibt es diese Checkliste, damit jeder, der das ehrenamtlich macht, auf einen Blick sehen kann: Was muss ich beachten, damit ich auf der sicheren Seite bin? – Insofern soll es nicht der Verunsicherung dienen, sondern der Möglichkeit, solche Feuer tatsächlich sicher durchzuführen. Ich glaube, dass sich das inzwischen in Hessen auch durchsetzt.

Zusatzfrage, Herr Abg. Greilich.

Frau Staatsministerin, welche Erkenntnisse, außer dass Feuer Hitze entwickeln und große Feuer mehr Hitze entwickeln, haben die Landesregierung zu der Schlussfolgerung gebracht, dass Holzstöße bei solchen Brauchtumsfeuern nicht mehr als 200 cm aufgeschichtet werden dürfen?

Frau Staatsministerin Hinz.

Sehr geehrter Herr Greilich, das ist eine falsche Wiedergabe der Orientierungshilfe, bei allem Respekt vor Abgeordneten. In der Orientierungshilfe ist deutlich ausgeführt, das Feuer, die über 2 m aufgeschichtet sind, von der Feuerwehr beaufsichtigt werden sollen. Das ist für Hessen allgemeingültig, auch ohne diese Orientierungshilfe. Wenn es lediglich 2 m beträgt, braucht man keine Aufsicht durch die Feuerwehr, über 2 m benötigt man die Aufsicht durch die Feuerwehr. Auch das war bei der vorherigen Landesregierung schon Stand der Regel und der Verordnung jenseits der Orientierungshilfe.

Zusatzfrage, Frau Abg. Waschke.

Herr Präsident, ich habe zwei Fragen, die ich gerne hintereinander stellen würde.

Es kommt auf die Art und Weise der Satzbildung an.

(Heiterkeit)

Frau Ministerin, wie bewerten Sie die Tatsache, dass die GRÜNEN im Landkreis Fulda mit einem Antrag im Kreistag darauf zielen, Hutzelfeuer – dieses Brauchtumsfeuer bei uns im Landkreis – zu einem immateriellen Weltkulturerbe zu machen, einzig und alleine, um das Hutzelfeuer bei uns in Osthessen zu retten? Meine zweite Frage, Frau Staatsministerin – –

(Gerhard Merz (SPD): Jetzt musst du fragen, ob die Hexenverbrennung auch darunter fällt! – Heiterkeit)

Ich habe die Wortfolge bei der zweiten Frage überhört. – Bitte schön.

Frau Staatsministerin, ist Ihnen bewusst, dass mit dieser sogenannten Hilfestellung den Verantwortlichen, die die Hutzelfeuer organisieren, solche unsinnigen und ehrenamtsfeindlichen Vorgaben gemacht worden sind wie die, das Hutzelfeuer nur noch an dem besagten Hutzelsonntag aufzuschichten? Ist Ihnen auch bewusst, dass die Feuerwehren seit Jahrzehnten die Hutzelfeuer durchführen und bisher überhaupt nichts passiert ist?

Ich habe die drei Fragen zugunsten des Hutzelfeuers zugelassen. – Frau Ministerin Hinz.

Ich finde es ganz hervorragend, dass die GRÜNEN im Landkreis Fulda sich so um die Tradition des Hutzelfeuers bemühen und das sogar zu einem Weltkulturerbe erklären lassen wollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)