Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein wortreicher Versuch, zu erklären, warum wir die Geschäftsordnung ändern müssen. Aber: Die Abschaffung des Livestreams war falsch, ist falsch und bleibt falsch.
Der Hessische Landtag verabschiedet sich damit von einem Angebot an die Bürgerinnen und Bürger. Wir hatten in dieser Zeit bundesweit – glaube ich – eine einmalige Stellung.
Noch absurder ist die buchhalterische Begründung von Schwarz-Grün. Wenn es danach geht, dass der Livestream Geld kostet, können Sie auch gleich den Hessischen Landtag abschaffen. Dann sparen Sie noch mehr Geld.
Bei dem einen oder anderen gibt es da Gelüste. – Wir sind nicht in der Lage, ein attraktives Angebot zu unterbreiten, weil CDU und GRÜNE das nicht wollen. Deswegen: Mit Besucherzahlen zu operieren, genügt nicht. Zugegebenermaßen war die bisherige Darstellung des Angebots stark verbesserungsbedürftig – um es freundlich zu formulieren –, aber da muss man positiv herangehen. Sie wollen das nicht und führen als Begründung für die Einstellung des Livestreams die Schuldenbremse an.
Die Abschaffung des Livestreams ist falsch, deshalb gibt es von uns keine Zustimmung zur Änderung der Geschäftsordnung.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir ziehen heute einen Schlussstrich unter einen peinlichen Rückschritt, den der Hessische Landtag geht. Der 2013 eingeführte Livestream soll aus Kostengründen – das ist der wahre Grund –, und weil es einem selbst ernannten Sparkommissar des Landtags nicht gefällt, eingestellt werden.
Die eigentlichen Kosten des Livestreams betragen jährlich etwa 10.000 €. Um diese Kosten ging es aber gar nicht, sondern es ging um die Kosten für die Herstellung der Barrierefreiheit, also einer Simultandolmetscherfassung unserer Plenarsitzungen. Das war das Argument.
Um also eine Gleichheit herzustellen, geht man drei Schritte zurück, damit man auf niedrigerem Niveau unter Kostengesichtspunkten eine Gleichheit wiederherstellen kann. Das ist die Wahrheit in dieser Diskussion, und das ist auch der Hintergrund für diese Diskussion.
Ich finde, es ist eine Irritation, mit der geringen Zahl der Nutzer zu argumentieren, wie es Herr Bellino getan hat. Eigentlich müssten wir uns als Landtag doch fragen: Wie können wir die Zahl der Nutzer erhöhen? Liegt es etwa an uns, oder liegt es möglicherweise an der Technik, liegt es an der Attraktivität? Was kann man ändern, und wie können wir für unsere Arbeit Werbung betreiben? Diese Diskussion hat aber nie stattgefunden, weil es bedauerlicherweise letztendlich nur um die Kosten ging.
Jetzt sollen die Informationen aus dem Hessischen Landtag – das ist das Bonbon –, jetzt sollen alle Reden in Form von Clips mehrere Tage später ins Netz gestellt werden – also nicht mehr live, sondern mehrere Tage später. Das ist das Ansinnen. Das ist ein Rückschritt, wie ich finde.
Lassen Sie mich an der Stelle darauf hinweisen, dass die Clips bei YouTube eingestellt werden sollen. Meines Wissens gehört YouTube zum Google-Konzern. Ich erinnere mich noch gut daran, dass die Europaministerin am 23. De
zember letzten Jahres dazu aufgerufen hat – da stimme ich ihr durchaus zu –, sich nicht immer in die Hände von Google zu begeben, sondern europäische Suchmaschinen zu nutzen.
Wir begeben uns jetzt ohne Not in die Hände von Google. Wir schaffen den Livestream mit dieser Änderung der Geschäftsordnung endgültig ab. Wir tragen damit nichts zur Barrierefreiheit und nichts zu Informationsverbesserung bei. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Irgendwie passt die Debatte am Ende der Tagesordnung, denn es geht um nichts weiter als um die Frage: Wie stellt sich der Landtag im Bereich der modernen Medien und der Bürgernähe dar, wie verhält sich der Hessische Landtag zu den Themen Inklusion und Vorbild? Das sind die Themen, um die es heute und hier geht.
Ich erinnere an den Pakt gegen Diskriminierung, der von der Staatskanzlei unterzeichnet worden ist, ich erinnere an die Sonntagsreden und an die fulminanten Ansprachen der Kollegen der GRÜNEN zu diesen Themen.
Ich erinnere mich an die Vorhaltungen, was im Rahmen der Inklusion alles gemacht werden müsse und wie weit man da doch anderen hinterher sei.
Jetzt findet eine Diskussion darüber statt, ob der Hessische Landtag bereit ist, Geld in die Hand zu nehmen, um genau diese Themen zu behandeln. Der Livestream hätte aus meiner Sicht verbessert werden sollen. Die technischen Möglichkeiten hätten verbessert werden sollen. Hierbei geht es um rund 10.000 €. Die Gebärdensprachdolmetscher hätten deutlich mehr Geld gekostet. Das war der Stein des Anstoßes in der Debatte.
Die Frage ist: Will der Hessische Landtag an der Stelle ein Vorbild in Hessen sein, und will er glaubwürdig sein, wenn es darum geht, die Forderungen zu erfüllen, die hier immer und immer wieder formuliert werden?
Die Mehrheit im Hessischen Landtag hat sich dagegen entschieden und wird heute mit dem Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung einen Schlusspunkt unter diese Debatte setzen, zumindest für diese Legislaturperiode. Das ist schade. Die Opposition muss das zur Kenntnis nehmen. Es sagt etwas über die aus, die diesen Beschluss fassen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ein falscher Eindruck entstanden: Es ist klar, dass wir heute auch eine Debatte über den Livestream und das Videoarchiv führen. Aber das, was wir hier beschließen, könnten wir auch beschließen, wenn wir sagen würden, wir wollten ein Videoarchiv plus einen Livestream. Wir haben uns extra bemüht, den Antrag so zu formulieren, dass er das gar nicht beinhaltet.
Ich lese ihn Ihnen noch einmal vor; denn ich finde es wichtig, dass man Geschäftsordnungsänderungen mit Mehrheit beschließt. Es geht darum, dass man ein barrierefreies Videoarchiv schafft. Eigentlich ist das ein Ziel, über das wir alle uns einig sein müssten.
Frau Wissler, vielleicht darf ich Ihnen einfach die zwei Sätze vorlesen; denn ich verstehe wirklich nicht, warum man an dem Punkt nicht zustimmen kann. Dass man eine Debatte darüber führt, ist klar. – Der erste Satz lautet:
Zu der Sicherstellung eines barrierefreien Zugangs für gehörlose und hörgeschädigte Menschen zu den Plenardebatten darf der Vorläufige Stenografische Bericht dem Landesverband der Gehörlosen Hessen e. V. zur Verfügung gestellt werden.
Haben Sie etwas dagegen, dass unsere vorläufigen Protokolle dem Gehörlosenverband zur Verfügung gestellt werden?
Entschuldigung, das steht doch da. Das beschließen wir gerade. Sie müssen sich doch dazu verhalten. Dass Sie eine weitere Debatte darüber führen, ist Ihnen unbenommen.
Der Vorläufige Stenografische Bericht darf zur Erstellung der Untertitel in einem Videoarchiv der Plenardebatten genutzt werden.
Wenn Sie also sagen, Sie wollten einen Livestream plus ein Videoarchiv, könnten Sie diesem Satz zustimmen. Er ersetzt nichts. Hier steht nirgendwo, dass der Livestream abgeschafft wird.
Insofern bitte ich Sie noch einmal: Wenn Sie es nicht über sich bringen, dem zuzustimmen, weil Sie der Meinung sind, der Livestream wird dadurch ausgeschlossen, enthalten Sie sich doch. Aber warum man zu einer Geschäftsordnungsänderung Nein sagt, bei der es darum geht, eine Untertitelung für Gehörlose zu schaffen, kann ich nicht verstehen.
Ich glaube, es lohnt sich wirklich, folgende Frage zu stellen: Wie schaffen wir es, dass unser Angebot attraktiver wird? Wir haben uns über die Frage „Livestream oder Videoarchiv“ ausführlich unterhalten. Ich glaube, die Argumente sind ausgetauscht. Aber wie schaffen wir es, dass sich die Leute mehr für uns interessieren?
Ich habe beim hr nach der Zahl der Zugriffe auf die Videos gefragt, die von den Setzpunkten der Aktuellen Stunden gemacht werden. Ich muss sagen, ich war erschüttert. Ich dachte eigentlich, die Zugriffszahlen seien höher. Sie haben die Zahlen für den Livestream mitbekommen: 120 Besucher pro Plenarsitzung, wobei die Aufenthaltsdauer ein bis zwei Minuten beträgt.
Ich habe gedacht, bei unserem Videoarchiv bekämen wir ein paar mehr Besucher. Es sind mehr, aber es sind immer noch viel weniger, als wir uns eigentlich wünschen würden. Zum Beispiel eine Energiewendedebatte – mein großes Thema –: Das reicht von sieben Klicks pro Redner bis 50 Klicks pro Redner. Das war eine Debatte im März. Eine NSU-Debatte – man sollte denken, das ist ein wahnsinnig wichtiges Thema, das ganz viele Menschen bewegt –: Bei einem Redner haben wir 20 Klicks; die Höchstzahl liegt bei 100.
Ich finde, wir sollten uns jetzt einmal ehrlich fragen: Wie schaffen wir es, dass all unsere Debatten die Menschen auch packen? Darüber müssten wir nachdenken. Das andere sind Schaufensterdebatten. Aber wir müssen einmal über den Kern sprechen; das ist das Wesentliche.
Was die Barrierefreiheit und die Gebärdensprache angeht: Vielleicht wäre es sinnvoll, darüber nachzudenken, ob es nicht wichtig ist, für die Besuchergruppen einen Gebärdensprachdolmetscher zur Verfügung zu stellen. Ich glaube nämlich, das ist das Allernächste, eine Möglichkeit, um mit Politikern wirklich einmal ins Gespräch zu kommen und viel mehr mitzukriegen. Das ist eine niedrigschwellige Ebene. Ich wäre dafür, dass wir endlich einmal eine Debatte darüber führen, wie man Partizipation herstellen und die Menschen wirklich begeistern kann. Aber wenn es darum geht, uns in eine bestimmte Ecke zu schieben, nach dem Motto „Die sind von vorgestern“: Das kann man zwar machen, aber es wird dem Thema nicht gerecht.